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Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer so zu sanieren, dass sie auch bei Starkregenereignissen begehbar bleiben. Ziel ist es, die Schäden durch wiederholte Starkregen zu beheben und künftig zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Am Borsdorfer — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.08.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer so zu sanieren, dass ein Abtragen der Schotterflächen bei Starkregenereignissen nicht mehr möglich ist. Auch sollte der Abfluss in die Kanalisation optimiert werden.

Begründung

Der Zustand der Gehwege ist nach mehrmaligem Starkregen in einem desolaten Zustand. Da weiterhin mit Starkregenereignissen zu rechnen ist, ist eine angepasste Sanierung dringend erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2024OFOF 938/10Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanierenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 3. Dezember 2024Sie sind hier
    OMOM 6219Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanieren
    Direktanregung
  3. 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 561Die Gehwege in der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer für kommende Starkregenereignisse sanierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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