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- Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreie RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des AutosB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 439 Betreff: Anreize zum Klimaschutz schaffen: Kostenfreie RMV-Jahreskarte bei Abschaffung des Autos Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4804 - E 42/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 374/22 - 1. Beschlusslage und erfolgte Anpassungen Durch den Etatantrag E 42 vom 04.05.2022 und den anschließenden Haushaltsbeschluss vom 09.06.2022 erfolgte die Bereitstellung von 500.000 Euro für die Umsetzung einer Art "Abwrackprämie" für Frankfurt am Main. Für alle Frankfurterinnen und Frankfurter, die ihren PKW mit Verbrennungsmotor verschrotten lassen und somit endgültig abmelden, sollten die Kosten für eine RMV-Jahreskarte im Tarifgebiet 50 übernommen werden. Damit sollten die Anzahl der zugelassenen PKW in Frankfurt reduziert und die Verkehrswende befördert werden. Nach dem Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 374, sollte zur Umsetzung der Prämie ein möglichst fälschungssicheres Antrags- und Erstattungsverfahren entwickelt und eine öffentliche Stelle zur Durchführung des Verfahrens festgelegt werden. Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets und den damit einhergehenden Kostenvorteilen und der Tatsache, dass das Deutschlandticket mittlerweile die regulären Jahreskarten fast vollständig abgelöst hat, wird die Umsetzung nicht mehr mit der Prämie einer RMV-Jahreskarte des Tarifgebiets 50, sondern mit dem Abonnement des Deutschlandtickets für zwölf Monate vorgenommen. Damit profitieren die Empfänger:innen der Prämie vom Zusatznutzen der deutschlandweiten Gültigkeit des Deutschlandtickets. Abweichend vom Etatantrag wird auch nicht mehr ausschließlich die Verschrottung des Fahrzeugs vorausgesetzt, sondern jegliche Art der Abschaffung eines PKW mit Verbrennungsmotor aus Frankfurt prämiert. Damit soll verhindert werden, dass das erwartete Antragsaufkommen zu gering ausfällt. Vor diesem Hintergrund wurde die Benennung der Prämie nicht als "Abwrackprämie", sondern als "Umweltprämie" vorgeschlagen. Dieser Name wird im folgenden Bericht verwendet. Die Umweltprämie wurde zum 1. Juli 2024 eingeführt. 2. Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie Die Beantragung der Umweltprämie erfolgt in drei Schritten. (1) Beantragung des persönlichen Auszugs aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamts Nach der Abschaffung eines PKW beantragt die antragstellende Person einen persönlichen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister. Dies ist gebührenfrei, online oder postalisch, beim Kraftfahrtbundesamt möglich. (2) Ausfüllen des Bestellscheins für das Deutschlandticket als Umweltprämie Der Bestellschein wird durch die antragstellende Person mit ihren persönlichen Daten, Zahlungsdaten und Daten zu dem abgeschafften Fahrzeug ausgefüllt und zusammen mit einer Selbstverpflichtung unterschrieben. Damit werden die geltenden Konditionen und die Mitwirkungspflichten akzeptiert und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Zudem wird über eine Eintragung im Bestellschein das gewünschte Startdatum des Abos angegeben. Es kann zwischen dem ersten Tag des laufenden Monats und dem ersten Tag des Folgemonats gewählt werden. (3) Persönliche Beantragung der Umweltprämie im VGF-TicketCenter an der Hauptwache Die antragstellende Person reicht im VGF-TicketCenter an der Hauptwache den ausgefüllten und unterschriebenen Bestellschein für das Deutschlandticket als Umweltprämie und den Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister ein. Die Mitarbeitenden der VGF prüfen das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen. Um Missbrauch zu verhindern und den Anforderungen des Etatantrags zu entsprechen, wurden die folgenden Voraussetzungen zum Erhalt der Umweltprämie festgelegt: · Die antragstellende Person hat ihren Erstwohnsitz in Frankfurt am Main. · Die antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt. · Die antragstellende Person hat einen auf ihren Namen zugelassenen PKW verschrotten lassen oder an eine haushaltsfremde Person verkauft oder verschenkt. · Der abgeschaffte PKW hatte einen Verbrennungsmotor. · Die Abschaffung des PKW erfolgte maximal drei Monate vor der Antragstellung (seit September 2024 auf fünf Monate erweitert). · Die antragstellende Person hat in den 12 Monaten vor Antragstellung kein Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen. · Die antragstellende Person verpflichtet sich, in den 12 Monaten des Bezugs der Umweltprämie eine PKW-Anschaffung unverzüglich zu melden und bei einer evtl. Missbrauchsprüfung mitzuwirken. Bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen - und damit der Berechtigung zum Prämienbezug - wird das persönliche Deutschlandticket-Abo angelegt. Im Kundenkonto der prämienbeziehenden Person wird ein Guthaben im Wert von 588 € gebucht, welches sich in den kommenden 12 Monaten automatisch monatlich um den Preis des Deutschlandtickets reduziert, sodass das Bankkonto der prämienbeziehenden Person ab dem 13. Monat per Lastschriftmandat belastet wird. Die Chipkarte für die prämienbeziehende Person wird mit dem Deutschlandticket-Abo zur Umweltprämie beschrieben und direkt an die Person ausgegeben. 3. Marketing und Kommunikation Die Einführung der Umweltprämie wurde öffentlichkeitswirksam begleitet. Es wurde außerdem ein Info-Flyer erstellt, der in allen VGF-TicketCentern und Ticketshops und bei der Frankfurter Zulassungsbehörde ausgelegt wurde. Dieser enthält alle relevanten Informationen zur Beantragung der Umweltprämie, die Antragsvoraussetzungen und die Datenschutzhinweise sowie den Bestellschein für das Deutschlandticket als Umweltprämie. Der Bestellschein wird zusätzlich online zum Download angeboten. Alle denkbaren Ansprechstellen (VGF-TicketCenter, VGF-Aboservice, traffiQ-Kundenberatung, Zulassungsbehörde) wurden vorab ausreichend informiert, um Nachfragen beantworten zu können. Zudem steht eine zentrale Auskunftsstelle mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse zur Verfügung. 4. Missbrauchsprüfung Die antragstellende Person verpflichtet sich, eine PKW-Anschaffung in den 12 Monaten des Prämienbezugs unverzüglich zu melden. Bei einer freiwilligen Meldung einer PKW-Anschaffung während der Prämienzeit, wird das verbleibende Guthaben im Kundenkonto storniert. Sofern das Abonnement des Deutschlandtickets nicht gekündigt wird, werden die monatlichen Kosten ab dem nächsten Monat nach der Meldung per Lastschrift vom angegebenen Bankkonto eingezogen. Darüber hinaus verpflichtet sich die antragstellende Person, nach Aufforderung erneut einen aktuellen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister einzureichen. Zur Missbrauchsprüfung wird ein Teil der prämienbeziehenden Personen in der Zeit des Prämienbezugs per E-Mail durch die VGF aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen aktuellen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister einzureichen. Der Registerauszug wird durch die VGF auf eine mögliche Zulassung eines PKW in der Zeit des Prämienbezugs geprüft. Wird eine Zulassung festgestellt oder wird der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachgekommen, liegt keine Berechtigung zum Prämienbezug vor und die gewährte Prämie muss zurückgezahlt werden. Die VGF stellt der betreffenden Person den Wert der erhaltenen Prämie in Rechnung und erstattet traffiQ den Betrag per Gutschrift. 5. Abrechnung der gebuchten Guthaben Die VGF stellt monatlich gebündelte Rechnungen über alle gebuchten Guthaben im Wert von 588 € pro Abo an traffiQ. traffiQ begleicht diese Rechnungen mit dem durch das Mobilitätsdezernat bereitgestellten Budget. Dabei übernimmt traffiQ die Kontrolle der Ausschöpfung des Budgets. 6. Antragsaufkommen und Budgetüberwachung Die Umweltprämie soll berechtigten Personen für ein Jahr die unentgeltliche Nutzung des ÖPNV ermöglichen. Da nach dem Haushaltsbeschluss das Deutschlandticket eingeführt wurde, empfahl es sich, abweichend von dem Etatantrag, anstatt der RMV-Jahreskarte die Kosten des Abonnements des Deutschlandtickets für zwölf Monate zu übernehmen. Neben dem größeren Nutzen für den Antragsteller, sind auch die Kosten für das Deutschlandticket geringer als der Preis einer RMV-Jahreskarte. Durch die Kostenersparnis von 338,10 Euro pro Prämie, können mit den bereitgestellten 500.000 Euro 850 statt 539 PKW-Abschaffungen prämiert werden. Für ähnliche Prämien, die in Heidelberg und Darmstadt angeboten werden/wurden, gibt/gab es zwischen 7 und 13 Anträge pro Monat. Diese Prämien werden/wurden ebenfalls bei jeglicher Art der Abschaffung eines Verbrennerfahrzeugs ausgegeben. In Heidelberg erhalten berechtigte Personen ebenfalls für ein Jahr das Abo des Deutschlandtickets, in Darmstadt gab es (bis 2023) ein für drei Monate in Darmstadt gültiges ÖPNV-Ticket. Hochgerechnet anhand der Anzahl der zugelassen PKW würde ein ähnliches Antragsaufkommen für Frankfurt am Main bis zu 60 Anträge pro Monat bedeuten. Ungefähres Antragsvolumen Frankfurt am Main Darmstadt Heidelberg zugelassene PKW (auf Tausend gerundet) 350.000 75.000 50.000 Anträge pro Monat Hochrechnung: 49-60 13 7 Daraus ergibt sich eine Schätzung der maximalen Kosten von 423.360 € für ein Jahr. Das angesetzte Budget von 500.000 € wird daher für einen Aktionszeitraum von bis zu 12 Monaten als ausreichend eingeschätzt. Dennoch überwacht traffiQ die Ausschöpfung des Budgets anhand der von der VGF gestellten Rechnungen und organisiert einen Abstimmungstermin zum weiteren Vorgehen spätestens sobald 80 % des angesetzten Budgets verbraucht sind. 7. Evaluation traffiQ wird die Umweltprämie durch Befragungen der prämienbeziehenden Personen adäquat evaluieren. Die prämienbeziehenden Personen werden gebeten, anonym einen Online-Fragebogen zur Zufriedenheit mit der Umweltprämie auszufüllen. Daneben werden auch Fragen zum Mobilitätsverhalten vor, während und nach der Prämienzeit gestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 42 Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 439 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5611, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025 Aktenzeichen: 79-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau RiederwaldtunnelB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 440 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4999 - OA 463/24 OBR 11 - Zwischenbericht: Zu 1. und 2. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4997 Ziffer 1., hat der Magistrat beim RMV darauf hingewirkt, mögliche Varianten für eine Regionaltangente Ost ergebnisoffen zu untersuchen und nach objektiven Kriterien zu vergleichen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat ausführlich berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 440 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 440 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5723, 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.02.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Industriestraßenprogramm voranbringenB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 441 Betreff: Industriestraßenprogramm voranbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4810 - E 50/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 473/23 - Zwischenbericht: Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine Aufstockung der Investitionsmittel zur Sanierung der Industriestraßen. Vordringlich - und für eine Verfahrensbeschleunigung maßgeblicher - ist jedoch weiterhin eine Erhöhung der personellen Kapazitäten im Bereich Planung/Straßenentwurf. Die bisher für vier Jahre geplante Projektstelle "Industriestraßen" konnte leider nicht besetzt werden, weswegen zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" eine neue Dauerausschreibung "EG 12-Planung und Bauleitung" veröffentlicht wurde. Der Magistrat erhofft sich dadurch zeitnah den erwünschten Vorgang im Industriestraßenprogramm "Paket 2". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 50 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 473 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 441 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 441 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 441 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5612, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025 § 6225, 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 26.05.2025 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim SchießhüttenstraßeB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 442 Betreff: Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5023 Ziffer 2 - OA 470/24 OBR 11 - Die genannte Maßnahme ist gemäß Nahverkehrsplan im Zielkonzept des neuen Straßenbahnnetzes enthalten. Die Umsetzung des neuen Straßenbahnnetzes wird derzeit unter Berücksichtigung der aktuellen betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel des weiterhin bestehenden Personalmangels im Fahrdienst sowie der Verzögerungen bei der Auslieferung der neuen Straßenbahnwagen vom Typ "T", vorbereitet. Im Vordergrund steht dabei die Verlässlichkeit des Angebots. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.06.2024, OA 470 Antrag vom 13.12.2025, OF 808/11 Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 442 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5724, 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.02.2025 Aktenzeichen: 92-11
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffenB02.12.2024
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 443 Betreff: ÖPNV ausbauen - mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4998 Ziffer 4a) - OA 465/24 Ziff. 2 + 3 OBR 16 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 15.05.2025 Zwischenbericht: Zu 2. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2024, § 4997 Ziffer 1., hat der Magistrat beim RMV darauf hingewirkt, mögliche Varianten für eine Regionaltangente Ost ergebnisoffen zu untersuchen und nach objektiven Kriterien zu vergleichen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat ausführlich berichten. Zu 3. Die genannten Schienenmaßnahmen sind Teil des zu prüfenden Maßnahmenpakets Gesamtverkehrsplanung Teil Schiene 2035+ und werden derzeit abschließend bewertet und in einem Bericht zusammengefasst. Sobald der abschließende Bericht vorliegt, wird der Magistrat diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Die genannten Maßnahmen im Busbereich werden im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.06.2024, OA 465 Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 261 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 443 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 443 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 443 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 5725, 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.02.2025 § 6335, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHGM02.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 182 Betreff: Durchführung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG) hier: Wahl der Patientenfürsprecher/-innen gemäß § 7 HKHG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2022, § 2652 (M 175) Dem Vorschlag des Magistrats, Frau Fu - wohnhaft in Frankfurt am Main - zur Patientenfürsprecherin für das Uniklinikum Frankfurt zu wählen, wird zugestimmt. Die Anschrift der Patientenfürsprecherin ist dem zuständigen Dezernat bekannt. Begründung: Nach § 7 Abs. 1 HKHG wählt die Stadtverordnetenversammlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode eine oder mehrere Personen als Patientenfürsprecherinnen oder Patientenfürsprecher sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Bestellung der Patientenfürsprecherinnen oder der Patientenfürsprecher und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter erfolgt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Krankenhausträger. Frau Fu soll zum nächst möglichen Zeitpunkt als Patientenfürsprecherin im Uniklinikum Frankfurt mit Zustimmung des Krankenhausträgers als Patientenfürsprecherin tätig sein. Es ist anzumerken, dass Frau Fu nicht bei der Uniklinik angestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 182 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5691, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 53-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am MainM02.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 183 Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4325 (M 218) Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs wird die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hanauer Landstraße 115 60314 Frankfurt am Main als Prüferin für den Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Stadtkämmerei, Beteiligungsmanagement, wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und die Angebote ausgewertet. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2027 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die Prüfung beinhaltet: · Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften · Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog gemäß IDW PS720) · Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer und der leitenden Angestellten sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen der Betriebsleiter · Ausführlicher Erläuterungsteil zum Jahresabschluss, wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war · Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main Die Leistungen umfassen auch die Teilnahme der Prüfer an der Sitzung der Betriebskommission, in der der Jahresabschluss zur Beschlussfassung vorgelegt wird und Berichterstattung über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich Kommentierung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. D. Kosten Die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2024 werden zu einem Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich 44.388,00 EUR netto bzw. 52.821,72 EUR inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich einer Steigerung von ca. 5% (gemäß Angebot BDO AG von 2023) erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2023, M 218 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2025, M 193 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 13.01.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5692, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 90-31
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4M02.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 184 Betreff: Berufung zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4 Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 4. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 4 hat die im Beschlusstext genannte Frau Nives Milardovic als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 13 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Nives Milardovic als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Nives Milardovic als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 4. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5693, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 32-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Berufung eines Stadtbezirksvorstehers für den Bezirk 1.05M02.12.2024
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.12.2024, M 185 Betreff: Berufung eines Stadtbezirksvorstehers für den Bezirk 1.05 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt Herrn Kai Dau-Schmidt Kleyerstraße 80 B 60326 Frankfurt am Main für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Stadtbezirksvorsteher zu ernennen. Begründung: Die Funktion des Stadtbezirksvorstehers im Bezirk 1.05 ist neu zu besetzen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Es wird der im Beschlusstext genannte Herr Kai Dau-Schmidt vorgeschlagen. Gemäß § 2 der Satzung über die Bildung von Stadtbezirken und die Bestellung von Bezirksvorstehern der Stadt Frankfurt am Main ist die Stadtverordnetenversammlung zu den Vorschlägen zu hören. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5694, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 32-4
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Einführung eines digitalen Quittungssystems bei Polizeikontrollen und von Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender PraktikenNR02.12.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2024, NR 1063 Betreff: Einführung eines digitalen Quittungssystems bei Polizeikontrollen und von Maßnahmen zur Verhinderung diskriminierender Praktiken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Einführung eines Quittungssystems Der Magistrat wird beauftragt, ein verpflichtendes, digitales Quittungssystem bei Polizeikontrollen im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts einzuführen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Transparenz zu schaffen und diskriminierende Kontrollpraktiken wirksam zu verhindern. Jede ausgestellte Quittung soll die folgenden Angaben enthalten: den Anlass der Kontrolle, das Ergebnis, den Ort und die Uhrzeit sowie die Dienstnummer der beteiligten Beamt*innen. 2. Prüfung der rechtlichen Grundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, Bund und Land aufzufordern, die rechtlichen Grundlagen für verdachtsunabhängige Polizeikontrollen gemäß § 22 Abs. 1a BPolG sowie entsprechende Landespolizeigesetze umfassend zu prüfen. Diese Bestimmungen stehen laut der Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (2013) im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie europäischen Menschenrechtsstandards. Ziel der Prüfung ist die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Normen. 3. Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle Der Magistrat wird beauftragt, eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle einzurichten. Diese soll so divers besetzt werden, dass Perspektiven von Communities of Colour, LGBTQIA+ und anderen marginalisierten Gruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Beschwerdestelle wird mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet, um diskriminierende Praktiken systematisch zu untersuchen und fundierte Empfehlungen zur Verbesserung der Polizeiarbeit auszusprechen. 4. Einführung verbindlicher Bildungsmaßnahmen In die Polizeiausbildung sollen eigenständige Module zu Racial Profiling, Antisemitismus und strukturellem Rassismus integriert werden. Diese Maßnahmen sollen verpflichtend sein und durch regelmäßige Fortbildungen ergänzt werden, die sicherstellen, dass alle Polizeikräfte langfristig für menschenrechtsbasierte Polizeiarbeit sensibilisiert werden. 5. Systematische Datenerfassung und Evaluation Polizeikontrollen sollen künftig systematisch erfasst und anonymisiert ausgewertet werden. Ziel dieser Datenerhebung ist es, diskriminierende Muster frühzeitig zu identifizieren. Die Ergebnisse werden regelmäßig veröffentlicht und in die Schulung der Polizeikräfte integriert, um eine kontinuierliche Verbesserung der Kontrollpraxis zu gewährleisten. 6. Reform der gesetzlichen Regelungen Der Magistrat wird beauftragt, sich auf Bundes- und Landesebene für eine Reform gesetzlicher Regelungen einzusetzen. Ziel ist es, menschenrechtliche Standards umzusetzen und Normen, die selektive Kontrollen ohne konkreten Verdacht ermöglichen, abzuschaffen. 7. Kooperation mit wissenschaftlichen Institutionen Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, unabhängige Studien zu Racial Profiling und diskriminierenden Kontrollpraktiken in Zusammenarbeit mit universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu initiieren. Diese Studien sollen die Grundlage für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Polizeiarbeit bilden. Begründung: Der Magistrat antwortete mit seinem Bericht vom 29.07.2024 (B 290) auf die Anfrage von DIE FRAKTION (A 256), in der sie nach der Einführung eines digitalen Quittungssystems bei der Stadtpolizei fragte. Ziel dieser Maßnahme sollte es sein, Transparenz bei Polizeikontrollen zu schaffen, Racial Profiling zu verhindern und das Vertrauen in die Stadtpolizei zu stärken. Aber der Magistrat kam in seiner negativen Stellungnahme zu dem Schluss, dass ein solches System nicht notwendig sei, weil es bei der Stadtpolizei "keine Anhaltspunkte" für Racial Profiling gebe und vorhandene Dokumentationssysteme ausreichten, um eine ordnungsgemäße Kontrolle der Maßnahmen zu gewährleisten. Er wies des weiteren darauf hin, dass eine zusätzliche Dokumentation zeitaufwendig sei, Betroffene möglicherweise verärgern und die Akzeptanz behördlicher Maßnahmen mindern könnte. Er schrieb ferner, dass die Stadtpolizei durch interkulturelle Schulungen und die Diversität ihrer Belegschaft bereits gut aufgestellt sei, um diskriminierende Praktiken zu verhindern. ÖkoLinX-ELF im Römer hält diese Antwort des Magistrats für ausweichend und unsachgemäß. Deshalb stellen wir diesen Antrag. Zu den Argumenten des Magistrats zur Ablehnung dieses überfälligen Anliegens im Einzelnen: Die Aussage des Magistrats "Es gibt keine Anhaltspunkte für Racial Profiling durch die Stadtpolizei" zerschellt an der Wirklichkeit. Die Annahme, dass das Fehlen dokumentierter Fälle von Racial Profiling ausreicht, um ihre Existenz auszuschließen, ignoriert wesentliche Studienergebnisse und menschenrechtliche Bewertungen. Wie die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte (2013) darlegte, liegt die Schwierigkeit in der fehlenden systematischen Erfassung solcher Fälle, da Betroffene oft keine offiziellen Beschwerden einreichen - sei es aus Angst, Unwissenheit oder mangelndem Vertrauen in die Beschwerdeinstanzen. Auch internationale Organisationen wie die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) haben mehrfach betont, dass verdachtslose Kontrollen, wie sie in Deutschland möglich sind, strukturelle Diskriminierung begünstigen. Die bloße Existenz eines Anfangsverdachts oder die Regelung von Maßnahmen im Gesetz schließen Racial Profiling nicht aus. Ohne spezifische Daten und Transparenzinstrumente ist die Aussage, es gebe keine Hinweise auf Racial Profiling, überhaupt nicht belegbar. Falsch ist diese Aussage: "Bereits vorhandene Dokumentationen und Quittungssysteme reichen aus." Die genannten Dokumentationspraktiken, wie sie bei Verwarnungsgeldern, Platzverweisen oder Vernehmungen bestehen, greifen nur in spezifischen Fällen und decken nicht die Breite an Maßnahmen der Stadtpolizei ab. Ein systematisches Quittungssystem bei allen Personenkontrollen, wie es beispielsweise in Bremen eingeführt wurde, dient dazu, Transparenz über Kontrollmuster zu schaffen - unabhängig davon, ob eine Maßnahme zu einem weiteren Verfahren führt. Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte hebt hervor, dass gerade solche umfassenden Maßnahmen erforderlich sind, um strukturelle Probleme zu identifizieren. Erfahrungen aus anderen Ländern widerlegen auch diese vermeintliche Sorge des Magistrats: "Ein zusätzliches Quittungssystem ist zeitaufwendig und erhöht die Verärgerung der Betroffenen." In der spanischen Stadt Fuenlabrada führte die Einführung eines Quittungssystems zu einem Rückgang der verdachtslosen Kontrollen um mehr als die Hälfte, während die Effektivität der verbleibenden Kontrollen stieg. Eine Quittung, die in wenigen Minuten ausgestellt wird, kann sowohl die Betroffenen beruhigen als auch die Polizist*innen zur Reflexion anregen. Die Behauptung, dass solche Maßnahmen den Respekt gegenüber Einsatzkräften schmälern, ist falsch und wird durch internationale Erfahrungen widerlegt. Der Magistrat behauptet: "Interkulturelle Kompetenz und der hohe Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund minimieren die Gefahr von Racial Profiling." Aber während Diversität innerhalb der Stadtpolizei zweifellos notwendig und ein Vorteil ist, kann sie allein strukturelle Diskriminierung nicht verhindern. Die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zeigt, dass diskriminierende Kontrollmuster durch systemische Probleme, nicht allein durch individuelles Fehlverhalten entstehen. Auch Polizist*innen mit Migrationshintergrund können in einem System mitmachen, das diskriminierende Praktiken begünstigt. Daher sind verbindliche strukturelle Maßnahmen, wie ein Quittungssystem, unerlässlich. Auch diese Behauptung ist falsch: "Eine technische Umsetzung ist nicht realisierbar." Die internationale Praxis zeigt, dass digitale Quittungssysteme technisch umsetzbar und langfristig effizient sind. Sie könnten bestehende Dokumentationspflichten sogar vereinfachen, indem alle Daten zentral erfasst und ausgewertet werden. In Bremen beispielsweise wird ein solches System erfolgreich genutzt, auch wenn es dort bisher freiwillig ist. Generell gilt: Racial Profiling und struktureller Rassismus sind in Deutschland eine Realität. Studien und Berichte zeigen, dass People of Colour und Schwarze Menschen überproportional oft von Racial Profiling betroffen sind. Rassistische Chats innerhalb von Polizeikreisen und der Mangel an strukturellen Maßnahmen zur Prävention solcher Praktiken verstärken das Misstrauen gegenüber der Polizei. Die Einführung eines Quittungssystems sowie die Stärkung unabhängiger Beschwerdestellen stellen notwendige erste Schritte dar, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen auch von Minderheiten in der Bevölkerung in die Polizei wiederzugewinnen. Eine ehrliche Auseinandersetzung mit den bestehenden Problemen ist dabei essenziell. Abdou Rahime Diallo (Geschäftsführer und Fachreferent für Antirassismus bei Diaspora Policy Interaction, berät u.a. Bundespolizei und Bundeskriminalamt) betont, dass die Polizei Mut zur Wahrheit braucht. Die Reflexion und Bearbeitung von Rassismusvorwürfen - auch wenn es sich dabei um unbewusste Vorurteile handelt - stärkt nicht nur das Vertrauen der Betroffenen, sondern verbessert nachhaltig das öffentliche Bild der Polizei. Bildung spielt dabei eine zentrale Rolle. Wie Hartmut Aden (Professur für Öffentliches Recht, Europarecht, Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin | Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement) hervorhob, setzen sich junge Polizist*innen zunehmend kritisch mit Themen wie Rassismus auseinander. Dieser Ansatz muss institutionalisiert werden: Eigenständige Ausbildungs- und Fortbildungsmodule zu Rassismus und Antisemitismus sind unerlässlich, um langfristig diskriminierendes Verhalten abzubauen und eine sensibilisierte Polizeiarbeit zu gewährleisten. Auch die Förderung von Diversität innerhalb der Polizei ist ein entscheidender Faktor. Uli Grötsch (Polizeibeauftragter der Bundes, Beamter im Polizeidienst) und Sermin Riedel (unabhängige Polizeibeauftragte für die Freie Hansestadt Bremen) betonen, dass eine diverse Besetzung von Polizeiteams und Beschwerdestellen nicht nur neue Perspektiven eröffnet, sondern auch die Akzeptanz innerhalb betroffener Communities erhöht. Vielfalt kann dabei helfen, strukturelle Vorurteile zu hinterfragen und abzubauen. Ein Quittungssystem würde zudem die dringend benötigte Transparenz schaffen und wichtige Daten liefern, die zur Analyse und Bekämpfung diskriminierender Praktiken genutzt werden können. Die parallele Durchführung unabhängiger Studien ermöglicht es, Probleme wissenschaftlich fundiert zu erkennen und gezielte Lösungen zu entwickeln. Nur durch diese Maßnahmen kann eine diskriminierungsfreie und gerechte Polizeiarbeit gewährleistet werden. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Stadtv. Manfred Zieran Stadtv. Mirrianne Mahn Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 290 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 23.01.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1063 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Mahn, Schäfer, Gebhardt, Dr. Rosenbaum, Grote, Dr. Schulz, Schwichtenberg, Fuchs, Müller und Ditfurth dienen zur Kenntnis. c) Der Vorsitzende erteilt der Stadtverordneten Ditfurth einen Ordnungsruf, da sie mehrere Stadtverordnete der FDP-Fraktion beleidigt, unter anderem mit den Worten "Halt die Schnauze". Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Dr. Schulz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5671, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 32-4
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Namensänderung der Friedrich-Ebert-SchuleOFOB 1102.12.2024 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2024, OF 676/11 Betreff: Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Begründung: Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit dem vorliegenden Antrag dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 86 2025 Die Vorlage OF 676/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem WestendplatzOIBOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2024, OIB 364 entstanden aus Vorlage: OF 1001/2 vom 21.10.2024 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024/2025 (25.02.2024 bis 02.01.2025) auf dem Westendplatz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Ortsbeiratsbudget Mittel in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu veranlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 06.03.2025 mit 1.500 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 231 Aktenzeichen: 10-50
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-StandortesOIOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 02.12.2024, OI 82 entstanden aus Vorlage: OF 1026/2 vom 16.11.2024 Betreff: Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-Standortes Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V, § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, sich an den Kosten des erstmals vom Jüdischen Familienzentrum im Westend und dem dortigen wellcome-Standort geplanten Familienfestes am Westendplatz mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro für diverse Sachkosten (koscheres Catering und ggf. Anmietung von Bierbänken/Tischen) sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 370 Euro zweckgebunden für eine umweltfreundliche mobile Komposttoilette zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Das Jüdische Familienzentrum im Westend ist die erste Familienbildungsstätte dieser Art unter jüdischer Trägerschaft in Deutschland - ein Meilenstein für jüdisches Leben und ganz viele offene Türen für alles rund um Familie, Eltern und Kinder. Angeboten werden Programme für Kinder und Eltern, offene Spielgruppen, Babytreff, Elterncafé und verschiedene Workshops, Themencafés und Special Events. Am 29. Mai 2024 wurde vom Jüdischen Familienzentrum im Sozialrathaus Bockenheim gemeinsam mit der Staatssekretärin Dr. Sonja Optendrenk ein neuer wellcome-Standort in Frankfurt eröffnet. Seitdem können junge Familien im Frankfurter Westend das Angebot der Praktischen Hilfe nach der Geburt in Anspruch nehmen und werden über mehrere Monate alltagspraktisch durch Ehrenamtliche entlastet. Am 22. Oktober besuchte Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Hessen als Schirmherrin von wellcome das Jüdische Familienzentrum im Westend und überzeugte sich persönlich von der engagierten Arbeit der zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort. Sie lobte die Projekte als ein gelebtes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement. Die Arbeit des Familienzentrums und des wellcome-Standortes leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Unterstützung von Familien und Kindern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erkennbar zu machen, Ehrenamtliche in ihrer Arbeit zu unterstützen und Familien mit den Ehrenamtlichen passgenau zusammenzubringen. Das Jüdische Familienzentrum und der dortige wellcome-Standort stehen selbstverständlich nicht nur Menschen jüdischen Glaubens offen, sondern verstehen sich grundsätzlich als Anlaufstelle für Familien im Ortsbezirk. Der Gedanke der Öffnung für alle Familien im Ortsbezirk stand schon bei der wellcome-Einweihung im Sozialrathaus in Bockenheim im Vordergrund. Für den Sommer 2025 plant das Jüdische Familienzentrum ein Familienfest auf dem Westendplatz, das einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner und Familien im Ortsbezirk 2 leisten soll. Gerade in diesen politisch angespannten Zeiten ist es absolut förderungswert, dass sich kontinuierlich Familien unterschiedlichen Glaubens und Kulturen begegnen, sich willkommen und getragen fühlen und ihre Kinder gesund und sicher aufwachsen. Das Familienfest auf dem Westendplatz stellt einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frankfurt dar. Darüber hinaus wird das Familienfest auch ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Einsatzes und Organisation darstellen und ein geeignetes Forum sein, Ehrenamt niedrigschwellig zu erleben, sich zu informieren und mitzumachen. Stadtteilkultur lebt vom Engagement der ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Dem Jüdischen Familienzentrum und wellcome ist darüber hinaus eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des Festes wichtig, die teilweise zu Mehrkosten führen wird: Für das koschere Catering ist ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen geplant, auch eine mobile Toilette mit Kompostierung ist geplant. Diese Kosten sollten im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Sobald das Datum im Sommer 2025 feststeht, werden die Organisatoren dem Ortsbeirat eine detaillierte Kostenplanung vorstellen, die dann auf den konkreten Angeboten der potenziellen Dienstleister basiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 11.12.2024
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6223 entstanden aus Vorlage: OF 1007/2 vom 19.10.2024 Betreff: Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei: Bitte die Freunde Bockenheims e. V., den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte zum Zuge kommen lassen Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass bei der Zwischennutzung der Dondorf-Druckerei durch die Schirn neben Kunstprojekten auch Projekte zur Geschichte der Dondorf- Druckerei, zur Geschichte des Ortsbezirks 2 sowie zur Geschichte des Widerstands gegen die NS-Diktatur im Bockenheimer Stadtteil berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn namentlich die Freunde Bockenheims e. V., der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 sowie das Frankfurter Archiv der Revolte jeweils Räumlichkeiten als Archiv bzw. Lagerraum sowie für öffentliche Ausstellungen für die Zeit der Zwischennutzung in der Dondorf-Druckerei zur Verfügung gestellt bekommen. Begründung: Fraglos haben sich viele Menschen im Ortsbezirk 2 sowie Vereine und Initiativen, auch aufgrund der wechselhaften Geschichte der Dondorf-Druckerei, so vehement für den Erhalt des Gebäudes eingesetzt. Daher sollten bei der Zwischennutzung auch Projekte zur Geschichte der Dondorf-Druckerei sowie der Stadtteile Bockenheim und Westend Berücksichtigung finden. Neben den Freunden Bockenheims e. V. für die Geschichte Bockenheims und der Dondorf-Druckerei (siehe zu den einzelnen Vereinen jeweils unten), sollte zur weiteren Zeitgeschichte der Frankfurter Stadtteile Westend und Bockenheim auch das Frankfurter Archiv der Revolte Berücksichtigung finden. Ein weiterer historischer Schwerpunkt sollte zum Widerstand gegen die NS-Diktatur in den Stadtteilen Bockenheim und Westend durch den Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 gesetzt werden. Zumal der Union-Druckerei, der seinerzeitigen Eigentümerin die Dondorf-Druckerei, und Inventar (druckte ebenda die 1933 verbotene SPD-Zeitung "Volksstimme") nach der sogenannten Machtergreifung 1933 von den Nazis geklaut und sodann für Nazi-Propagandazwecke missbraucht wurde. Die Freunde Bockenheims e. V. entstanden 1979/1980 nach einem Volkshochschulkurs mit dem Thema "Näher betrachtet: Bockenheim - erlebte Geschichte". Die Erfahrung, jüngere und jüngste Geschichte selbst zu erleben, hielt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen. Man sammelte Objekte, Fotos, Dokumente, Zeitungsausschnitte. Bereits 1980 erschien das erste Buch "Bockenheim zwischen gestern und morgen" (Auflage: 2.300 Exemplare). Es folgten viele weitere Publikationen mit Bockenheim-Bezug, u. a. auch zur Dondorf-Druckerei. Die Freunde Bockenheims organisieren neben Stadtteilführungen und Ausstellungen regelmäßig Veranstaltungen. Die Freunde Bockenheims e. V. beschäftigen sich seit 20 Jahren mit der Geschichte der Dondorf-Druckerei. Im Jahr 2009 konnte daher in der Ausstellungshalle der Dondorf-Druckerei die Ausstellung "Die wechselvolle Geschichte eines Industriedenkmals - Alte Druckerei Dondorf" stattfinden, dokumentiert in einer Publikation (3. Auflage 2023). Im Gebäude der Dondorf-Druckerei wäre für die Freunde Bockenheims e. V. naheliegend der Ort für Ausstellungen zur Stadtteilgeschichte, für das Archiv mit Arbeitsmöglichkeiten auch für die Nutzer des Archivs bei Forschungen (u. a. Schulklassen, Studierende). Der Studienkreis Widerstand 1933 bis 1945 wurde 1967 von ehemaligen Verfolgten, Widerstandskämpfern und Kämpferinnen gegen den Nationalsozialismus und Wissenschaftler:innen in Frankfurt im Westend gegründet. Die Aufgabe, die sich der Studienkreis macht, ist die Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Geschichte des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus. Mit seinem "Dokumentationsarchiv des deutschen Widerstandes" und der dazugehörigen Präsenzbibliothek im Stadtteil Westend ist der Studienkreis eine wichtige Wissensquelle für die Themen Widerstand und Verfolgung in der NS-Zeit. In einer mehrmals im Jahr veröffentlichten Zeitschrift stellt der Studienkreis wissenschaftliche Forschungsbeiträge zu seinem Aufgabenfeld vor. Ausstellungen des Studienkreises Widerstand zur NS-Geschichte werden im ganzen Bundesgebiet ausgeliehen und mit Veranstaltungen begleitet - zuletzt "Früher Widerstand gegen den Nationalsozialismus" im Juli 2024 in der Paulskirche. Der Studienkreis möchte das Projekt "Rettungswiderstand" um den Bockenheimer Kreis in der Dondorf-Fabrik platzieren und mit Veranstaltungen für den Stadtteil Angebote machen. Der Bockenheimer Kreis bezeichnet u. a. den Arzt Dr. Fritz Kahl in der Blanchardstraße, seine Frau Margarete Kahl sowie Pfarrer Welke, die in der NS-Zeit Verfolgte unterstützt und gerettet haben. Das Frankfurter Archiv der Revolte entstand seit 2017 aus einer Zusammenarbeit zu Sicherung und Dokumentation von Dokumenten zu den Revoltejahren vor und nach 1968. Aufgaben des Archivs: Sammlung, Wahrung und Vermittlung zeitgeschichtlichen Erbes, das sich mit dem sogenannten langen roten Jahrzehnt verbindet. Seit Frühjahr 2020 verfügt der Verein über einen Archivraum in der ehemaligen Akademie der Arbeit in der Mertonstraße 30 und kann dort Fotos und Dokumente aufbewahren und ausbereiten. Im Jahr 2020 fand die erste große Ausstellung des Frankfurter Archivs der Revolte, gemeinsam mit Partnern (u. a. Offenes Haus der Kulturen, Institut für Selbstorganisation e. V.) und mit einem umfangreichen Begleitprogramm (mit vielen Partnern) mit dem Titel "Dieses Haus ist besetzt! Frankfurter Häuserkampf 1970-1974" statt (über 1.000 Besucher:innen). Das Archiv sucht nach Ausstellungsflächen, um die Themen aus dem Archivbestand sowohl in einer (kleineren) Dauerausstellung präsentieren als auch abwechselnd Themenfelder zeigen zu können, die allesamt Bezug zu den Stadtteilen des Ortsbeirats sowie zu der universitären Geschichte der Dondorf-Druckerei aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 469 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 451 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen könnenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ampelschaltung an der SchloßstraßeOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mit dem Rad zum WestbahnhofOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestaltenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2OMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wohlfühlen am KatharinenkreiselOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 entstanden aus Vorlage: OF 1021/2 vom 09.10.2024 Betreff: Wohlfühlen am Katharinenkreisel Vorgang: OM 2940/22 OBR 2; ST 1809/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Planung zur Umgestaltung des Katharinenkreisels zu erwarten ist und diese, sofern vorliegend, sodann dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet am Katharinenkreisel nimmt mehr und mehr Gestalt an. Der Verkehr jeglicher Form wird entsprechend zunehmen und es wäre begrüßenswert, wenn die nicht besonders einladende Atmosphäre am Katharinenkreisel zugunsten der neuen Anwohner im Ortsbezirk aufgewertet würde. Der Ortsbeirat bittet daher um Information, wie weit die Planung hier fortgeschritten ist (zuletzt Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1809). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 632 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gaming für alle?OMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 1024/2 vom 26.10.2024 Betreff: Gaming für alle? Vorgang: B 352/24 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die BockenheimBibliothek als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, die im Magistratsbericht vom 13.09.2024, B 352, beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen und auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das EXPERIMINTA ScienceCenter, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee befindet, vor. Begründung: In der BockenheimBibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Der Ortsbeirat sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet der Ortsbeirat, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt der Ortsbeirat an, die Mittel dem nahegelegenen EXPERIMINTA ScienceCenter anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht des Ortsbeirats wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und diese sollten ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt der Ortsbeirat nicht infrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231 entstanden aus Vorlage: OF 1025/2 vom 08.11.2024 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die im Eigenbetrieb Kita Frankfurt gegenüber den Eltern bekanntgegebene Regelung, dass diese künftig eigene Windeln für ihre Kinder mitbringen müssen, schnellstmöglich wieder rückgängig gemacht wird; 2. zu prüfen und berichten, a) an welchen Kitas des Eigenbetriebs Eltern tatsächlich gewünscht haben, dass andere statt der von der Kita gestellten Windeln benutzt werden sollen; b) welche monetären Einsparungen sich der Eigenbetrieb Kita Frankfurt hiervon monatlich absolut und je Kind verspricht; c) ob, statt einer Einsparung durch diese Regelung, nicht der Kita-Beitrag entsprechend erhöht werden oder die Einrichtungen jeweils einen gesonderten Windel-Beitrag erheben und weiterhin zentral Windeln für alle Kinder bereitstellen können. Begründung: Im Regionalelternbeirat der Region Westend, Bockenheim, Rödelheim am 05.11.2024 wurde ein Schreiben der Pädagogischen Leitung der Kita Frankfurt diskutiert, das am 23.10.2024 an die Eltern/Sorgeberechtigten verschickt wurde. Darin heißt es: "Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte, bisher haben wir im Kinderzentrum die Windeln für Ihre Kinder gestellt. Da viele von Ihnen bereits Windeln von zuhause mitbringen, die Ihr Kind gut verträgt, haben wir beschlossen, ab Januar keine Windeln mehr bereitzustellen. Bitte bringen Sie ab Januar 2025 Windeln für Ihr Kind von zuhause mit. Aus hygienischen Gründen können wir nur Einwegwindeln verwenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis." Das Verständnis seitens der Eltern ist, soweit dem Ortsbeirat bekannt, gering ausgeprägt. Dass viele Eltern bereits eigene Windeln mitbringen, ist nach bisherigem Kenntnisstand als abwegig einzustufen. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, der im Übrigen auf Nachfrage bei einzelnen Leitungen von Einrichtungen der Kita Frankfurt bestätigt wurde, dass es sich hier um eine reine Kostensparmaßnahme und damit um eine verdeckte Gebührenerhöhung handelt. Hierfür fadenscheinige Begründungen an die Eltern zu kommunizieren ist unanständig. Sowohl Eltern als auch das Personal und Leitungen von Einrichtungen stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Dabei dürfte der Aspekt der Kosten nicht der einzige und auch nicht der wesentliche sein, der für Unmut bei Eltern und Personal der Kitas sorgt. Es bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für die Eltern. Es ist aber auch ein zusätzlicher Aufwand für die Einrichtungen (kleinteiligere Lagerung, notwendige zusätzliche Absprachen mit Eltern, Sicherstellung, dass kein Kind ohne Windeln ist usw. wurden dem Ortsbeirat auf Nachfrage von Erzieherinnen genannt). Hier wird insbesondere unnötiges kleinteiliges Lagermanagement der derzeitig schon hohen Arbeitsbelastung der Erzieher*innen hinzugefügt. Zudem ist absehbar, dass für zahlreiche Kinder der Zeitpunkt kommt, an dem für sie keine Windeln von den Eltern mehr da sind. Werden diese dann nicht mehr gewickelt? Damit das nicht passiert, sind die Kita-Leitungen immer noch angehalten, eigene Windeln vorzuhalten. Hinzu kommt zusätzlicher Absprachebedarf zwischen Erzieher*innen/Kita-Leitungen und Eltern, da diese nun auch noch täglich über den Windelvorrat unterrichtet werden bzw. an neue Windeln erinnert werden müssen. All das zeigt die Absurdität dieser Regelung, die gleichwohl bei anderen Trägern üblich ist. Um mit einem Zitat einer befragten Erzieherin zu schließen: "Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass Kita Frankfurt hier schon weiter ist als die anderen. Aber, naja ...". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2040 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weitere Radbügel für die KiesstraßeOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestaltenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Grün für die KuhwaldstraßeOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6234 entstanden aus Vorlage: OF 1033/2 vom 14.10.2024 Betreff: Grün für die Kuhwaldstraße Vorgang: OM 2256/22 OBR 2; ST 2092/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256, angeregten Sperrflächen baldmöglichst zu entsiegeln und wo möglich mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Mit der Vorlage OM 2256 hatte der Ortsbeirat bereits im Mai 2022 beschlossen, den Kreuzungsbereich Kuhwaldstraße/Ohmstraße/Kreuznacher Straße so umzugestalten, dass Verkehrsflächen reduziert und Aufenthaltsflächen für Menschen geschaffen werden. In seiner Stellungnahme zum Umsetzungsstand vom 16.09.2022, ST 2029, hatte der Magistrat zuletzt vorgeschlagen, die Sperrflächen zu entsiegeln und damit zu einem besseren Stadtklima beizutragen. Diesen Vorschlag begrüßt der Ortsbeirat und bittet den Magistrat, die ämterübergreifende Abstimmung zügig voranzutreiben, um die Entsiegelung möglichst noch vor dem nächsten Hitzesommer umzusetzen und in diesem Bereich für Abkühlung zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2256 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2092 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 618 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1668 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Lieferzone in der Mühlgasse einrichtenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6235 entstanden aus Vorlage: OF 1034/2 vom 08.11.2024 Betreff: Lieferzone in der Mühlgasse einrichten Vorgang: V 950/24 OBR 2; ST 1888/24 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend des Vorschlags in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1888, eine Lieferzone in der Mühlgasse einzurichten. Die zeitliche Einschränkung soll "Werktags, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr" lauten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte dies angefragt, der Magistrat hielt dies für möglich und bat den Ortsbeirat um Mitteilung, ob die Umsetzung gewünscht wird, was dieser hiermit bejaht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1888 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 294 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur SeniorenanlageOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236 entstanden aus Vorlage: OF 1035/2 vom 16.11.2024 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier- Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am DammgrabenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 1037/2 vom 15.11.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen und/oder straßenbautechnischen Maßnahmen (z. B. Fahrbahnschwellen, Aufpflasterung, Fahrbahnverengung durch Blumenkübel/Pflanzbeete Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme etc.) eine Verkehrsberuhigung Am Dammgraben, im Abschnitt zwischen Buzzistraße und Müllerstraße, erreicht werden kann und diese Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung des Vereins SV 66 Frankfurt e. V. und des zuständigen Kinderbeauftragten. Das Tempo-30-Limit wird in dem genannten Straßenabschnitt leider häufig ignoriert und vor allem während Messezeiten ist die Straße sehr frequentiert. Gleichzeitig wird die Straße aufgrund der anliegenden Institutionen, darunter der SV 66 Frankfurt e. V., eine Kita sowie ein Restaurant, häufig gequert, v. a. auch von Kindern. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen der Kuhwaldsiedlung beitragen. Es dient zur Kenntnis, dass der SV 66 Frankfurt e. V. eine Patenschaft für Blumenkübel und/oder Pflanzbeete übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die UniversitätOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6238 entstanden aus Vorlage: OF 1043/2 vom 21.10.2024 Betreff: Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ob er einen Überblick über die Leerstände in der Goethe-Universität hat. Falls nein, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Universität in Verbindung zu setzen, um diesen zu erhalten. Begründung: Auf dem Uni-Campus Bockenheim stehen Tausende Quadratmeter Fläche leer. Die Universität verwaltet den Leerstand und lässt keine Zwischennutzung zu. Es ist nicht Aufgabe der Universität, jahrelang Tausende von Quadratmetern ungenutzt zu lassen. Weshalb wurde nicht schon längst ein Informationsaustausch und Dialog mit der Stadtgesellschaft aufgenommen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 648 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baum versetzen statt fällenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6239 entstanden aus Vorlage: OF 1048/2 vom 22.11.2024 Betreff: Baum versetzen statt fällen Der Magistrat wird gebeten, 1. bezüglich der geplanten Fällung der Gefülltblühenden Rosskastanie (Aesculus hippocastanum Baumannii) - Baumkatasternummer 137 - zu prüfen, ob statt der Fällung des Baumes ein Ausbaggern und Versetzen an den Standort der geplanten Nachpflanzung möglich ist; 2. sofern dies möglich ist, den Bauablauf gegebenenfalls anzupassen, sodass zuerst der neue Baumstandort - mutmaßlich der derzeitige Standort der zu verlegenden Bushaltestelle - hergestellt wird und danach der Baum entnommen und die Bushaltestelle am neuen Standort errichtet wird. Begründung: Baumerhalt ist einer Neupflanzung immer vorzuziehen. Der in Rede stehende Baum ist im Hinblick auf den Kronendurchmesser deutlich der kleinste in seinem Baumbeet. Da sich vom Kronendurchmesser in grober Näherung die Wurzelgröße ableiten lässt, steht zu vermuten, dass auch ein Ausbaggern des Baumes möglich sein könnte. Bevor der Baum aufgegeben wird, sollte dies zumindest geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 549 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1944 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhenOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Johanna-Tesch-Schule: Planung SchulsporthalleOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1055 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig KnöterichwegOMOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 entstanden aus Vorlage: OF 1029/2 vom 06.11.2024 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1950, unter Ziffer 1. angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten; 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.2024) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 schreibt in Ziffer 1.: "Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023." Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. In Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1950 wird ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Foto vom 30.10.2024 (Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutschitalienische Studien (Italienstiftung)ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1981 Betreff: Kofinanzierung eines öffentlichen Bücherschranks mit der Frankfurter Stiftung für deutsch-italienische Studien (Italienstiftung) Vorläufige Stellungnahme: Rund um das Thema Bücherschränke gibt es Rückstände, die aktuell nach und nach abgearbeitet werden. Der Magistrat bedauert, dass er daher aktuell keinen Zeithorizont für die weiteren Schritte zu dem gewünschten Bücherschrank nennen kann. Der Magistrat hat die Initiative des Ortsbeirats aber auf die Liste mit Bücherschrank-Maßnahmen aufgenommen und wird selbstredend unaufgefordert auf den Ortsbeirat zugehen, sobald die vorhandenen Kapazitäten dies zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.07.2024, OIB 332
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und TöngesgasseST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1982 Betreff: Lärm in der Stadt: Auch wer in der Innenstadt wohnt, ist nicht gegen Dauerlärm immun hier: Dauerlärm in Bleidenstraße und Töngesgasse Aus der Stellungnahme der Landespolizei geht hervor, dass die für Poser attraktive Verkehrsführung der Kontrolleinheit KART bekannt ist und die Kontrollen überproportional häufig erfolgen. Um diese "Poserrunde" zu durchbrechen, sollten auch aus Sicht der Landespolizei, bauliche Maßnahmen erfolgen. Dies würde insbesondere in den Straßen Kleiner und Großer Hirschgraben für Beruhigung sorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2023, OA 397 Antrag vom 28.01.2025, OF 1530/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6654
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-EschbachST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1983 Betreff: Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Nieder-Eschbach Am 13.09.2024 haben die Stadtentwässerung Frankfurt am Main sowie Herr Stadtrat Siefert an einer Bürgerfragestunde bzw. Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 15 zum Thema Hochwasserschutz teilgenommen. Hier wurden vor Ort die Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.06.2024, OA 469
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1984 Betreff: Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 Zur geplanten Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbeirats 7 vertritt der Magistrat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Position: "Grundsätzlich lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab ... Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden." Die bis 2023 im Amt befindliche Landesregierung hat bezüglich des Ausbaus der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich genau diese Position vertreten. Auch wenn die aktuelle Landesregierung möglicherweise eine andere Position vertritt, ist das formal ohne Belang, da das oben genannte Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die Zuständigkeit ohnehin beim Bund liegt. Aktuell bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die laufende Bedarfsplanüberprüfung ergibt und welche Schlussfolgerungen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr daraus zieht. Erst dann macht es Sinn die Position der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den relevanten Akteuren erneut deutlich zu machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5648
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sitzbänke für ErsatzhaltestellenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des UrselbachsST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1986 Betreff: Starkregenereignisse und Hochwasser entlang des Urselbachs Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat am 05.09.2024 an der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 8 teilgenommen und vor Ort alle offenen Fragen (u. a. auch aus dieser Anfrage) beantwortet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1987 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A 5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Die Stadt Frankfurt am Main hat sich bereits gegen einen zehnspurigen Ausbau der BAB 5 im Stadtgebiet ausgesprochen. Daher erachtet der Magistrat es nicht als erforderlich, Ingenieurleistungen zu beauftragen, um die in der Anregung gestellten Fragen qualifiziert zu beantworten. Sollte es wider Erwarten zu einem Ausbau kommen, werden die Anregungen des Ortsbeirates im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens geklärt. Sollte es zu einem Ausbau der BAB 5 kommen, müssen die hierdurch verursachten Kosten zum Schutz vor Lärm von der Ausbauunternehmerin, hier der Autobahn GmbH, übernommen werden. Dies gilt auch bei Eingriffen in Kleingartenflächen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5698
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und LurgialleeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Kurzfristig und bestandsnah ist in den genannten Straßen die Realisierung von Radinfrastruktur nicht möglich. Schmale Schutzstreifen mögen den Eindruck vermitteln, dass Radverkehrsinfrastruktur geschaffen wurde, jedoch handelt es sich hierbei - vor allem subjektiv empfunden - nicht um "sichere" Infrastrukturelemente. Insbesondere Überholvorgänge werden auch objektiv unsicherer, da sich nicht mehr am zu überholenden Fahrzeug, sondern an der markierten Linie orientiert wird. Auch aus diesem Grund beinhaltet der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (NR 895/19) die Regelmaße 2,30 m, beziehungsweise 2,00 m bei beengten Verhältnissen. Diese Maße wiederum können in den genannten Straßen aufgrund der Gesamtfahrbahnbreite nicht realisiert werden. Konkret liegen folgende Bestandsbreiten vor: - Hessestraße: 6,00 - 6,50 m - Olof-Palme-Straße (südl. Lurgiallee): 6,50 m - Olof-Palme-Straße (nördl. Lurgiallee): 4,50 - 6,50 m - Lurgiallee: 6,00 - 9,00 m In der Lurgiallee läge westlich der Sebastian-Kneipp-Straße rein querschnittsbetrachtend eine für Schutzstreifen ausreichende Breite vor. Durch den B-Plan B 922 "Nördlich Lurgiallee" ist auf dem Abschnitt jedoch eine in dieses Gebiet führende Linksabbiegerspur vorhanden, welche durch die perspektivisch erhöhten Verkehrsstärken (Quell- und Zielverkehr ins neu erschlossene Gebiet) voraussichtlich nicht entfallen kann. Zudem müssten derzeit vorhandene Taxistellplätze umplatziert werden. Hier ist folglich sehr wahrscheinlich, dass die Mischverkehrssituation beibehalten werden muss, andernfalls müssten im Vorfeld zumindest verkehrliche Untersuchungen stattfinden. Als kurzfristige Maßnahme wären lediglich Fahrradpiktogramme denkbar. Deren Zweck wäre es, die Mischverkehrssituation hervorzuheben. Um die zu Grunde liegende Thematik nachhaltig anzugehen ist eine makroskopische Betrachtung zielführender. Im Radverkehrskonzept Nord werden die Hesse- und Olof-Palme-Straße aufgrund ihrer Bedeutung für den Radverkehr als Teil des Hauptnetzes geführt, die Lurgiallee ist Teil des Nebennetzes. Zur Olof-Palme-Straße wird das Ingenieurbüro eine Prinzipskizze erstellen, in welcher Maßnahmen zur Erhöhung der radverkehrlichen Qualität vorgeschlagen werden. Um die Situation zu verbessern, erachtet der Magistrat Maßnahmen zur Anpassung des Verkehrsaufkommens als am zielführendsten. Die Relation Hessestraße - Olof-Palme-Straße wird häufig als Fahrweg beispielsweise aus Richtung Eschersheim zur Autobahn genutzt, ausgelegt ist die Straße jedoch zur Quartierserschließung. Diese übergeordneten Fahrten über für Durchgangsverkehr ausgelegte Straßen zu führen, würde die Situation in den genannten Straßen verbessern. Ein denkbarer Weg wäre, die Hessestraße in Teilen zu einer sogenannten unechten Einbahnstraße umzugestalten. Dieses Konzept verbietet die Einfahrt auf einer Seite, erlaubt in der Straße selbst jedoch weiterhin den Zweirichtungsverkehr. Durchgangsverkehre würden somit künftig über die Rosa-Luxemburg-Straße abgewickelt, die Quartierserschließung wäre jedoch weiterhin gewährleistet. Durch die Ausführung als unechte Einbahnstraße können auch die Belange der freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt werden, deren Mitglieder im Einsatzfall weiterhin uneingeschränkt passieren könnten (siehe dargestelltes entsprechendes Zusatzschild). Abbildung 1: Mögliche Umgestaltung der Hessestraße zwischen Dillenburger und Aßlarer Straße zu einer unechten Einbahnstraße. Im Einsatz befindliche Rettungskräfte könnten weiterhin einfahren. Das Quartier wäre über den Zeilweg weiterhin gut erreichbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorstellung des Neubaugebiets „Südlich Am Riedsteg“ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1989 Betreff: Vorstellung des Neubaugebiets "Südlich Am Riedsteg" Der Anregung des Ortsbeirats 13 wurde entsprochen. Der aktuelle Stand des Bebauungsplans Nr. 908 wurde im Juli 2024 im Rahmen des jährlichen Arbeitsgesprächs der Ortsbeiratsspitzen mit dem Stadtplanungsamt vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5242
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-StraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Zu 1 & 2) Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. Das Gebiet gehört zu den klassischen emittierenden Gewerbegebieten in Frankfurt am Main, die kein spezifisches Profil besitzen, aber gerade deswegen für kleinteiliges stadtraumbezogenes Gewerbe geeignet sind. Das Gebiet ist gemäß Bebauungsplan Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - als Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) ausgewiesen und gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als Standort für emittierendes Gewerbe, wie etwa für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie untergeordnet für Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen. Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte. zu 3) Hier wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022 (ST 1771) verwiesen. Danach sieht die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 eine Haltestelle "August-Schanz-Straße" vor. Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" befindet sich vollständig innerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs dieser Haltestelle (Einzugsbereich von 500 Metern nach aktuellem Nahverkehrsplan) und ist damit durch den ÖPNV gut erschlossen. Es ist geplant, dass die Anbindung des Gewerbegebietes "August-Schanz-Straße" über die gleichnamige Straße an die Homburger Landstraße mittels eines vollsignalisierten Knotenpunktes erfolgen soll. Damit können Fußgänger sicher queren und das Gewerbegebiet erreichen. Für Kraftfahrzeuge ist eine Zu- und Ausfahrt aus und in alle Richtungen uneingeschränkt möglich. zu 4) Einzelhandel ist in den als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesenen Flächen des Bebauungsplans Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - nicht zulässig. Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz. Mit Verweis auf die Leitlinien des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe (RfEk), erachtet es der Magistrat grundsätzlich für erforderlich, emittierenden Gewerbebetrieben bei der Vergabe von Gewerbegebietsflächen Vorrang einzuräumen und Gewerbegebiete insofern zielkonform zu nutzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in EckenheimST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1991 Betreff: Fehlender Kiosk, fehlender Smart-Markt und fehlender Treffpunkt in Eckenheim Der aktuelle Unmut über die fehlende Nahversorgung im Stadtteil ist verständlich und der Magistrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 17.06.2024 zur OM 4863 (ST 1197) erste Ansätze formuliert, die auf dem Weg zu einer schrittweisen Verbesserung unterstützen können. Eine nachhaltige Lösung kann jedoch nur gemeinsam mit Anwohnenden und Funktionstragenden erarbeitet werden. Der Magistrat wird im Rahmen seiner Möglichkeiten das Engagement und die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Situation vor Ort stärken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5377
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur GefahrenabwehrST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1992 Betreff: Zunahme von Starkregenereignissen - Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Vorläufige Stellungnahme: Die Starkregenvorsorge ist grundsätzlich eine interdisziplinäre, kommunale Gemeinschaftsaufgabe bei der neben der Stadt Frankfurt am Main auch die Grundstückseigentümer einen Beitrag leisten müssen. Als wichtige Grundlage für weitere Planungen im öffentlichen Raum sowie für Objektschutzmaßnahmen auf den einzelnen Grundstücken wurden die gefährdeten Bereiche mittels der Starkregengefahrenkarte ermittelt und dargestellt. Die Stadt Frankfurt am Main übernimmt auf Grundlage der ermittelten bzw. bereits bekannten Gefährdungsbereiche die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Starkregenvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe der Daseinsvorsorge. Ziel ist es, die vom öffentlichen Raum ausgehenden und übergeordneten Gefährdungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu reduzieren. Aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdungsbereichen ist jedoch zunächst eine detaillierte Auswertung der Starkregengefahrenkarten und anschließende Priorisierung der Fälle erforderlich. Die Bearbeitung erfolgt interdisziplinär durch verschiedene städtische Ämter. Aktuell werden Maßnahmen zur Verbesserung der Starkregengefahr im Rahmen eines Pilotprojekts im Bereich "Frankfurter Berg" geplant. Das Projekt soll zunächst abgeschlossen und die Ergebnisse abgewartet werden, bevor das Vorgehen auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Eine stadtweite Überplanung ist derzeit jedoch nicht geplant. Unabhängig davon, wann und ob weitergehende kommunale Überflutungsschutzmaßnahmen umgesetzt werden, können diese nur einen begrenzten Schutz bieten. Ergänzend dazu ist es auch erforderlich, dass die Grundstückseigentümer eigenverantwortlich Objektschutz betreiben, um ihre Gebäude wirksam vor Starkregeneinflüssen zu schützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.09.2024, V 1017
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung lokaler UnternehmenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1993 Betreff: Förderung lokaler Unternehmen Der Magistrat teilt zur Anfrage des Ortsbeirats folgendes mit: Im Februar 2023 fand die 34. Auflage des Frankfurter Wirtschaftstages in Nieder- Eschbach statt. Unter der Leitung der Wirtschaftsförderung Frankfurt besuchten Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst, Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Ortsbeirates fünf Unternehmen des Gewerbestandortes im Frankfurter Norden. Der Wirtschaftstag dient dazu, den Standort zu stärken und die dort ansässigen Unternehmen in den Fokus zu rücken. Seit dem 1. Quartal 2023 betreibt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH ein Standortmanagement für den Gewerbestandort Nieder-Eschbach mit der Intention, eine aktive Standortgemeinschaft zu etablieren. Derzeit wird vor Ort eine Gemeinschaft von ansässigen Akteuren geschaffen sowie deren Bedarfe aufgenommen, an welchen sich zukünftige Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen ausrichten sollen. Durch gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Gebiets und der Akteure wurde eine Standorthomepage entwickelt (nord.standort-frankfurt.net). Im Rahmen einer Workshopreihe wurde über die gegenwärtige Lage und die Bedürfnisse der Unternehmen am Gewerbestandort Nieder-Eschbach gesprochen. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden gemeinsame Ziele mit den Unternehmen für den Standort definiert und neue Veranstaltungsformate entwickelt. Im Juni 2024 veranstaltete die Wirtschaftsförderung im Pop-Up-Office des Standortmanagements einen Workshop zum Thema Online-Sichtbarkeit für Unternehmen am Gewerbestandort Nieder-Eschbach. Im Rahmen des Workshops wurden die Stärken und Verbesserungspotenziale zweier Unternehmenswebsites analysiert und die Ergebnisse des Online-Sichtbarkeitschecks eines lokalen Unternehmens vorgestellt. Hierbei wurde die Bedeutung einer digitalen Unternehmenspräsenz erläutert und die damit verbundenen Herausforderungen und Chancen hervorgehoben. Im Juli 2024 schaltete die Wirtschaftsförderung für den Gewerbestandort Nieder-Eschbach das Unternehmensverzeichnis für ansässige Akteure auf der Standort-Homepage https://nord.standort-frankfurt.net/ live. Das Unternehmensverzeichnis bietet kostenfrei die Möglichkeit, ansässige Unternehmen bzw. Organisationen auf der Standort-Homepage ansprechend zu präsentieren und sich mit anderen lokalen Akteuren zu vernetzen. Darüber hinaus besteht die Option, aktuelle Jobangebote im Unternehmenseintrag zu verlinken. Darüber hinaus begleitet die Wirtschaftsförderung verschiedene Aktivitäten und Entwicklungen in den Frankfurter Stadtteilen. Dabei reichen die Leistungen der Wirtschaftsförderung von der Beratung der kleinen und mittelständischen Unternehmen bei einzelfallbezogenen Fragestellungen bis hin zur Unterstützung bei der Immobiliensuche. Bei Gründung eines Gewerbevereins oder einer Interessengemeinschaft durch Unternehmer unterstützt die Wirtschaftsförderung beratend sowie mit finanziellen Fördermöglichkeiten. Zur Stärkung der Stadtteile hat die Wirtschaftsförderung das Aktionsprogramm "Frankfurt am Start" im Jahr 2018 auf den Weg gebracht. Neben den Gewerbeschauen, auf denen der Fokus in den letzten Jahren lag, lassen sich unter der Marke "Frankfurt am Start" weitere Aktivitäten, wie zum Beispiel Marketingkampagnen in den Stadtteilen, abbilden. Im vergangenen Jahr wurde ein stadtteilübergreifender Aktionstag realisiert, der zahlreiche Aktionen und Angebote der Gewerbetreibenden präsentierte. Zur Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels findet zweimal jährlich die "Adler Shopping Week" statt. Dies ist eine Veranstaltung, die die Eintracht Frankfurt in Kooperation mit regionalen Einzelhändlern durchführt. Zentrales Element des Projekts ist eine zeitlich begrenzte Rabatt- und Angebotsaktion von in Frankfurt ansässigen, inhabergeführten Einzelhändlern. Das Ziel der Adler Shopping Week ist es, Händlern in Frankfurt am Main die Möglichkeit zu bieten, von der emotionalen Strahlkraft der Marke Eintracht Frankfurt zu profitieren und den stationären inhabergeführten Einzelhandel zu stärken sowie den Blick auf die Vielfältigkeit Frankfurts zu lenken. Die Stadt Frankfurt unterstützt das Projekt seit dem Start im Jahr 2022. Der Magistrat wird dem Wunsch des Ortsbeirates nachkommen und gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung in einem vor Ort Termin über weitere Möglichkeiten zur Stärkung des lokalen Einzelhandels informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Eckenheimer FriedhofST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1994 Betreff: Urnengemeinschaftsgrabfeld auf dem Eckenheimer Friedhof Der Magistrat steht bereits mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG in Kontakt, um Urnengemeinschaftsgrabfelder auf dem Eckenheimer Friedhof einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5899
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1995 Betreff: St. Christophorus: Chancen für eine zu stärkende Infrastruktur sinnvoll nutzen Der Magistrat steht bereits in Gesprächen mit dem Bistum Limburg sowie der Kirchengemeinde über die Möglichkeit einer Nutzung der Fläche. Hierbei gibt es sowohl auf Seiten der Stadt als auch der Kirche eine Vielzahl von Fragen und Problemstellungen zu erörtern und zu klären. Verschiedene Realisierungsmöglichkeiten inkl. die Möglichkeiten der Erhaltung des Kirchenschiffs und deren Finanzierung sind zu prüfen. Für die planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Liegenschaft kommen nur entsprechende Nutzungen in Betracht. Notwendige Befreiungen für andere Nutzungen können nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4476
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-SchuleST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1996 Betreff: Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Der Magistrat ist bestrebt, die begonnenen Planungen zur Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule zügig voranzutreiben und begrüßt die Initiative des Ortsbeirats 11, dies zu unterstützen. Die Friedrich-Ebert-Schule soll perspektivisch auf sechs Züge erweitert werden. Die Flächenprogrammvorlage für die Erweiterung von 4 auf 6 Züge ist gemäß dem Planungsrahmen im Herbst 2023 beschlossen worden. Grundlage hierfür war die Planungsphase 0, die mit der Schulgemeinde durchgeführt wurde. Diese Maßnahme ist Teil der Schulbauoffensive und für die Jahre 2026-2028 im Programm "Beschleunigte Sanierungen" vorgesehen (siehe M 95 /2024). Die Sanierung der Sporthalle ist ebenfalls Teil der Schulbauoffensive und für 2025 vorgesehen, sie gehört zum Baupaket "Beschleunigte Sanierungen Sport". Eine formale Änderung der Zügigkeit kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindernST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1997 Betreff: Juliusstraße mehr Platz für Lieferdienste und Fahrräder, Falschparken verhindern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat inzwischen eine Planung erstellt, kann allerdings wegen konkurrierender Maßnahmen mit einer höheren Priorität derzeit noch keinen Zeitraum für die Ausführung nennen. Der Magistrat bedauert, daher noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den Bereich Juliusstraße / Leipziger Straße im Rahmen der Streife. Dabei werden alle festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Diese Kontrollen können Verstöße zwar eindämmen, allerdings nicht gänzlich verhindern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5125
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.