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Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße -

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.02.2022

Anregung Ortsbeirat

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

Details im PARLIS OM_1616_2022
03.06.2022

Stellungnahme des Magistrats

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

Details im PARLIS ST_1301_2022
19.12.2022

Stellungnahme des Magistrats

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

Details im PARLIS ST_2774_2022
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Rad- und Fußweg auf der Sophienstraße

Details im PARLIS ST_674_2024
09.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten

Details im PARLIS OM_5878_2024
14.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

Details im PARLIS OF_1019-2_2024
02.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

Details im PARLIS OM_6228_2024
05.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

Details im PARLIS ST_735_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024

Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße -
Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden.

Begründung:

Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1