Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7
Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7 ab, basierend auf der im Koalitionsvertrag festgelegten Position. Es wird betont, dass der Ausbau nur mit notwendigem Lärmschutz für angrenzende Wohngebiete erfolgen sollte. Die Entscheidung hängt von den Ergebnissen der Bedarfsplanüberprüfung ab.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur geplanten Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbeirats 7 vertritt der Magistrat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Position: "Grundsätzlich lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab ... Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden."
Die bis 2023 im Amt befindliche Landesregierung hat bezüglich des Ausbaus der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich genau diese Position vertreten. Auch wenn die aktuelle Landesregierung möglicherweise eine andere Position vertritt, ist das formal ohne Belang, da das oben genannte Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die Zuständigkeit ohnehin beim Bund liegt.
Aktuell bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die laufende Bedarfsplanüberprüfung ergibt und welche Schlussfolgerungen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr daraus zieht. Erst dann macht es Sinn die Position der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den relevanten Akteuren erneut deutlich zu machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2023OFOF 316/7Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
- 25. Juni 2024OMOM 5648Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7Direktanregung
- 2. Dezember 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1984Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab