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Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
76 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 7 fordert die Ablehnung der Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren aus gesundheitlichen Gründen und zur Förderung der Verkehrswende. Die Entscheidung soll an die Landesregierung kommuniziert werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der BAB 5 auf acht Spuren im Bereich des Ortsbezirks 7 abzulehnen und dies mit der Landesregierung zu kommunizieren.

Begründung

Der Ortsbeirat lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes für die Wohnbevölkerung und der dringend notwendigen Verkehrswende jede Erweiterung der BAB 5 ab. Auch eine Erweiterung auf acht Spuren zuzüglich je einer weiteren Spur als Standspur ist eine Erweiterung zum Schaden der Bevölkerung. Sie verursacht immense Ausgaben, Gelder, die in den ÖPNV dringend investiert werden müssen. Sie versiegelt Grünflächen und rückt die BAB 5 für die Wohnbevölkerung in Rödelheim und Praunheim noch näher. Damit werden Lärmemissionen und Luftverschmutzung zunehmen. Eine Erweiterung um je eine Spur wird den Autoverkehr vermehren statt verringern. Das ist das Gegenteil einer Verkehrswende. Die Rechtfertigung, nur bei einem Ausbau der BAB 5 könne es einen verbesserten Lärmschutz geben, weist der Ortsbeirat zurück: Der Lärmschutz darf nicht an einen Ausbau gekoppelt sein, die Gesetzeslage verlangt bereits jetzt einen ausreichenden Lärmschutz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2023OFOF 316/7Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-Linke
  2. 25. Juni 2024Sie sind hier
    OMOM 5648Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7
    Direktanregung
  3. 2. Dezember 2024Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 1984Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 33 · 26.11.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

Mitdiskutieren

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