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- U-Bahn-Station „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der StadtbahnST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Die von den Anwohner:innen im Bereich der Station "Weißer Stein" als sehr störend empfundenen Schallemissionen sind auf das sogenannte "Kurvenquietschen" zurückzuführen. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird daher nordwestlich der Station "Weißer Stein" zusätzlich weitere Schienenbenetzungsanlagen installieren. Die Beschaffung der Anlagen ist bereits eingeleitet. Der Bieterwettbewerb ist abgeschlossen, der Auftrag für Lieferung und Bau vergeben. In Abstimmung mit der VGF ist der Magistrat zuversichtlich, dass solche Anlagen dieses "Kurvenquietschen" erheblich reduzieren können. Das Vorgehen stützt sich auf Empfehlungen des "Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)". Laut dieser belegen wissenschaftliche Erkenntnisse, dass der Einsatz von Schienenbenetzungsanlagen in erheblichem Maß zur Reduzierung von derartigen Schallemissionen führt. Teilweise ist es allerdings erforderlich, die Wirksamkeit der Anlagen über eine Vielzahl von längerfristigen Feldversuchen zu optimieren, indem die Kontaktflächen zwischen den Schienen und der Radbandagen der Stadtbahnen vor Ort konditioniert werden. Hierbei spielen die unterschiedlichsten Faktoren, wie z. B. Witterungseinflüsse oder die Radstellung jeder einzelnen Bahn, eine Rolle. Ebenso ist die Menge sowie der Austrittswinkel des Benetzungsmittels am Schienenkopf von hoher Bedeutung für eine zielgerichtete Wirksamkeit der Anlage. An den bereits bestehenden Benetzungsanlagen im Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" werden derzeit solche anhaltenden Untersuchungen durchgeführt. Mögliche Verbesserungen wird die VGF mit Zustimmung durch die technische Aufsichtsbehörde (TAB) schnellstmöglich umsetzen. Über die Schienenbenetzungsanlagen hinaus gibt es derzeit keine technisch sinnvollen Methoden, die für innerstädtische Schienenbahnen wirksam zur Reduzierung der Schallemissionen beitragen können. Schallschutzwände bieten sich in der Regel in zentralen innerstädtischen Streckenverläufen nicht an, zum einen aus stadtgestalterischen Gründen, der optischen Trennwirkung, und zum anderen wegen der Notwendigkeit, dass sich die Verkehrsteilnehmer:innen aus Gründen der Verkehrssicherheit gegenseitig rechtzeitig wahrnehmen müssen. Zudem ist gerade der Bereich des Bahnüberweges "Kurhessenstraße" von dem "Kurvenquietschen" betroffen, wo sich eine Schallschutzwand erübrigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat für Schallmessungen zum aktuellen Zeitpunkt keine Veranlassung, zumal keine rechtliche Verpflichtung hierfür besteht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der MaybachstraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1999 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Vorläufige Stellungnahme: Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024 (ST 1264) gibt es noch keinen neuen Sachstand: Der Magistrat sondiert in ämterübergreifender Abstimmung, wie sich die Beleuchtungssituation verbessern lässt und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Beordnung des ruhenden Verkehrs in der WeserstraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2000 Betreff: Beordnung des ruhenden Verkehrs in der Weserstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die vorliegende Planung bedarf noch einer vertieften Betrachtung bzw. Nacharbeit, da die perspektivisch entstehende, sehr üppige Fahrbahnbreite geeignet ist, unverhältnismäßige Geschwindigkeiten bzw. Beschleunigungsvorgänge zu begünstigen. Mit einer abschließenden Stellungnahme is t voraussichtlich Anfang 2025 zu rechnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5751
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger WegesST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2001 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Vorläufige Stellungnahme: Zur Parkordnung laufen derzeit ämterübergreifende Abstimmungen. Der Magistrat ist bestrebt, diese Abstimmungen zeitnah abzuschließen und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die Geschwindigkeitsmessung hat indes keine Überschreitung ergeben. Baumpflanzungen sind generell im Rahmen von Umbaumaßnahmen möglich, sofern die Lage der Trasseninfrastruktur im Untergrund dies zulässt. Der Magistrat kann einen Zeitrahmen für die notwendige Planung und die hierfür erforderliche Vorbereitung mit Blick auf konkurrierende Maßnahmen derzeit nicht nennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/hSTOB 902.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h Der Magistrat (Straßenverkehrsbehörde) hat - im Benehmen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Obersten Straßenverkehrsbehörde - für den in Rede stehenden Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sowie Busse angeordnet (Verkehrszeichen 274-10 Straßenverkehrs-Ordnung mit Zusatzzeichen 1010-51 und -57). Die Beschilderung erfolgte im Juli 2024. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722 Antrag vom 19.10.2025, OF 1115/9 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7688
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2003 Betreff: Sossenheim: Zaun entlang des Schulwegs der Schaumburger Straße 58 instand setzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5660
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, GinnheimST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2004 Betreff: Anbringung eines Spiegels in der Unterführung Woogstraße, Ginnheim Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Generell haben sich Verkehrsspiegel nicht als die erhoffte Verbesserung bei unübersichtlichen Verkehrssituationen herausgestellt haben. Vielmehr haben sie sich als zusätzliche Gefahrenquelle erwiesen. Beispielsweise sind die Spiegel sehr witterungsanfällig, können vereisen, beschlagen, von Staub bedeckt sein und bei ungünstiger Sonneneinstrahlung entgegenkommende Verkehrsteilnehmende blenden. Ein großer Nachteil des Verkehrsspiegels ist zudem, dass er durch seine konkave Wölbung nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergibt, eine falsche Sicherheit vortäuscht und damit zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Verkehrsspiegel sind ausschließlich auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgelegt und stellen kein verlässliches Instrument dar, um den Fuß- und Radverkehr vor Unfällen zu schützen. Aus diesen Gründen wird mittlerweile die Anbringung von Verkehrsspiegeln deutschlandweit von allen Behörden restriktiv gehandhabt. Speziell bei der hier angesprochenen Örtlichkeit handelt es sich um eine Unterführung, die ausschließlich vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden kann. Im Rahmen einer früheren Ortsbesichtigung wurde die Situation bereits eingehend bewertet. Abgesehen davon, dass es in der Unterführung ohnehin keinen geeigneten Standort für einen Verkehrsspiegel gibt, kam es in der Vergangenheit gerade bei Spiegeln in Unterführungen zu Vandalismus. Um Zusammenstöße von Radfahrenden zu vermeiden, hat der Magistrat daher bereits Markierungen angebracht. Der Magistrat hat auch abgewogen, ob der vorhandene Spiegel vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen entfernt werden sollte. Nach einer Prüfung hat der Magistrat dann entschiedenen, diesen Spiegel an seinem Standort zu belassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5590
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in GinnheimST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Zu 1. und 2. Der Magistrat verweist auf seine vorherige Stellungnahme (ST 627/2024). Zu 3. Die Baumscheibe vor der Hausnummer 180 wird soweit möglich gelockert, neu bepflanzt und mit geeigneten Maßnahmen gegen Parken geschützt. Der geeignete Zeitpunkt wird ämterübergreifend abgestimmt. Zu 4. Die Verwaltung der Wohnanlage wird regelmäßig durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zum richtigen Umgang mit Sperrmüll aufgeklärt und gebeten, diese Information an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Zu 5. Laut der FES ist die Errichtung eines ausreichenden Standplatzes auf Privatgrund für die Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 164-180 nicht möglich gewesen. Daher wurde dieser auf städtischem Grund erbaut. Der Standplatz auf öffentlicher Fläche stellt die Entsorgungssicherheit der ganzen Wohnanlage sicher. Zu 6. Die Ginnheimer Landstraße (RKL I) wird im Abschnitt zwischen Alt-Ginnheim und Platenstraße entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse einmal wöchentlich - in der Regel freitags - im Rahmen der satzungsgemäßen Straßenreinigung gereinigt. Die FES leert dabei auch die entsprechenden Papierkörbe. Nach einer Überprüfung sind keine weiteren Papierkörbe notwendig, da das Angebot ausreicht. Seit dem 1. Januar dieses Jahres wird der Stadtteil Ginnheim im Rahmen des Projektes "Reinigung aus einer Hand" unabhängig von Zuständigkeiten gänzlich von der FES GmbH gereinigt. In diesem Zuge werden die genannten Grünflächen regelmäßig von Vermüllung befreit. Sollte es hier zukünftig zu Auffälligkeiten kommen, kann das Umweltamt gerne direkt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) kontaktiert werden. Zu 7. Der Magistrat sieht keine Einflussmöglichkeit auf den Vermieter bezüglich der Beleuchtungssituation auf dem Gelände. Zu 8. Zwischenzeitlich konnte die Verkehrszählung abgeschlossen werden. Die Zahlen sind jedoch selbst in Zeiten mit dem meisten Fußverkehr so niedrig, dass die Vorgaben der R-FGÜ (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) nicht erfüllt sind. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges lehnt der Magistrat daher ab. Zu 9. Der Magistrat hat hier keine Handlungsmöglichkeiten. Die Erneuerung von Markierungen auf dem REWE-Parkplatz liegt in der Zuständigkeit des Pächters. Die beidseitige Gehwegbreite in der Ginnheimer Landstraße (öffentlicher Bereich) beträgt mehr als 1,6 Meter, was im Rahmen der Mindestwerte liegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumreihe entlang Main-Weser-StreckeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2006 Betreff: Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. Nach Auskunft der Deutschen Bahn verlaufen zwischen dem Haltepunkt Eschersheim und dem sich gerade im Bau befindlichen Haltepunkt Ginnheim durchgehend Schallschutzwände. Der Bahndamm entlang der neu ausgebauten S-Bahn Trasse befindet sich im Eigentum der DB. Diese wird über die planfestgestellten Vorgaben hinaus keine weiteren Maßnahmen umsetzen, da eine direkte Begrünung die lärmabsorbierende Wirkung der Schallschutzwände beeinträchtigen könnte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5026
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Starkregenprävention für die DreihäusergasseST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2007 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Vorläufige Stellungnahme: Die Dreihäusergasse befindet sich wegen des viergleisigen Ausbaus der S 6 derzeit noch im Baustellenzustand. Im Zuge dieser Maßnahme der Deutschen Bahn wird grundsätzlich die ehemalig vorhandene Oberflächenentwässerung (Straßenabläufe) wiederhergestellt. Dies geschieht zum Teil in einer verbesserten Ausführung im Form einer Ablaufrinne vor dem Überführungsbauwerk. Ebenfalls wird versucht, einen Teil des anfallenden Oberflächenwassers durch eine entsprechende Querneigung der befestigten Wegeflächen in Richtung der angrenzenden Grünflächen zu entwässern. Damit soll erreicht werden, dass ein Teil des Oberflächenwassers verdunstet oder im Erdreich versickert. Zu weiteren Maßnahmen wird sich der Magistrat ämterübergreifend abstimmen und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5713
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kinderzentrum Eichendorffstraße sicherer machenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2008 Betreff: Kinderzentrum Eichendorffstraße sicherer machen Der Anregung wird mittels Beschilderung und Markierung dahingehend entsprochen, dass das Halten vor der Kita zukünftig nicht mehr gestattet ist. Das bestehende eingeschränkte Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) wird durch VZ 283 StVO (absolutes Halteverbot) ersetzt. Die Eichendorffstraße wird im Rahmen der Streife der Städtischen Verkehrspolizei überwacht und alle dabei festgestellten Parkverstöße werden zur Anzeige gebracht. Die Beschwerde wurde zum Anlass genommen, kurzzeitig die Überwachungsdichte zu erhöhen. Bei keiner der hierbei durchgeführten Kontrollen konnten Parkverstöße im Bereich der Kita festgestellt werden. Der Magistrat sieht daher aktuell keinen Bedarf für bauliche Maßnahmen. Sollte mittelfristig der Ortsbeirat dennoch bauliche Absicherungen wünschen, wird um entsprechende Rückmeldung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5705
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in PreungesheimST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2009 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) erstellt regelmäßig hydrodynamische Kanalnetzberechnungen, mit denen die hydraulische Leistungsfähigkeit der öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalnetz) rechnerisch nachgewiesen wird. Entsprechende Nachweise werden auch bei der Erschließungsplanung für Neubaugebiete veranlasst. Bei Defiziten werden Sanierungsmaßnahmen konzipiert, deren Wirksamkeit rechnerisch überprüft und die Sanierungsmaßnahmen zeitnah baulich umgesetzt. Die Ergebnisse der Kanalnetzberechnung für den Stadtteil Preungesheim zeigen, dass das bestehende Kanalnetz in Preungesheim ausreichend leistungsfähig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Antrag vom 27.01.2025, OF 971/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Räumliche Verlegung eines persönlichen SchwerbehindertenparkplatzesST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Der Anregung kann grundsätzlich entsprochen werden. Der Sonderparkplatz wurde 2016 eingerichtet. Die vorgeschlagene Alternative 1 wird abgelehnt, da dafür nicht nur die Fahrradbügel entfernt werden müssten, sondern die Parkfläche erst noch ertüchtigt werden müsste. Vor diesem Hintergrund ließe sich deshalb Alternative 2 umsetzen. Der Magistrat schlägt stattdessen vor, den Sonderparkplatz direkt vor der Hausnummer 8 einzurichten. Die anspruchsberechtigte Person ist dort gemeldet und wohl auch noch wohnhaft und müsste nicht die Straße queren. Der Magistrat bittet dazu um weitere Absprache mit dem Ortsbeirat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in OberradST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2011 Betreff: Kontrolle und Wiederholung der Arbeiten an den Entwässerungsgräben in Oberrad Die Problematik des Abflusses der Gräben in Frankfurt am Main - Oberrad ist dem Magistrat nicht unbekannt. Bereits 2018 wurden in mehreren Gesprächen, mit den betroffenen Gartenbaubetrieben, verschiedene Varianten zur Verbesserung der Abflusssituation diskutiert. Leider waren die betroffenen Gartenbaubetriebe nicht bereit einen Gewässerrandstreifen zugunsten der Gräben und damit zur Verbesserung des Abflusses, bereit zu stellen. Grundsätzlich hat die Stadt Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, die Aufgabe die Gewässer so zu unterhalten, dass ein ordnungsgemäßer Abfluss, bei normalen Witterungsverhältnissen, möglich ist. Dieser Pflicht kommt die Stadtentwässerung auch nach. Im Bereich von Oberrad reinigt die Stadt Frankfurt am Main auch jährlich, unentgeltlich, private Entwässerungsgräben. Nach § 25 (5), Hessisches Wassergesetz (HWG), könnte die Stadt von den Eigentümern derjenigen Grundstücke und Anlagen, die durch Unterhaltungsmaßnahmen Vorteile haben oder die die Unterhaltung erschweren, eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Unterhaltung verlangen. In der neueren Vergangenheit wurde eine Kostenbeteiligung nicht in Erwägung gezogen. Zu Frage 1: Die Gräben in Oberrad werden, wie alle anderen Gewässer im Stadtgebiet von Frankfurt am Main, einmal im Jahr gemäht und gereinigt. Diese Arbeiten können nur in den Monaten Oktober bis Februar ausgeführt werden (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 39 (5) - Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen). Die Mäh- und Reinigungsarbeiten an den Gräben in Oberrad wurden in den Monaten Dezember 2023 ausgeführt. Nacharbeiten haben im Februar 2024 stattgefunden. Das Wasser kann ordnungsgemäß abfließen. Die Leistungsfähigkeit der Gräben ist gewährleistet. Eine sofortige erneute Reinigung, kann wie bereits genannt, aufgrund der naturschutzgesetzlichen Regelungen nicht durchgeführt werden. Zur Verschlechterung der Abflusssituation kam es in diesem Jahr, da der Grundwasserstand im Bereich der Oberräder Gräben, wie auch in anderen Frankfurter Stadtteilen, aufgrund der langanhaltenden Regenfälle sehr hoch steht. Das Regenwasser kann nicht mehr versickern und steht auf den Feldern. Zu Frage 2: Die von einer Fachfirma ausgeführten Mäh- und Reinigungsarbeiten am Oberräder Grabensystem wurden vom Magistrat im Dezember 2023 kontrolliert und durch Fotos dokumentiert. Beim diesem Kontrollgang wurden vom Magistrat Mängel festgestellt, die nach der Weihnachtspause beseitigt wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5461
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen SBahnST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2012 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen dem Riederwald und Fechenheim Nord auch während des Baus der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat kann der Anregung leider nicht entsprechen, da in absehbarer Zeit weder Ressourcen zur Verfügung stehen, um notwendige Planung für die vorgeschlagene Wegeführung für den Fuß- und Radverkehr vorzunehmen, noch diese baulich umzusetzen. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass gemäß Planfeststellungsbeschluss des Verfahrens Nordmainische S-Bahn Planungsabschnitt 1 keine Radwegumleitung vorgesehen ist, die Flächen im Landschaftspflegerischen Begleitplan der Nordmainischen S-Bahn als Ausgleichsflächen vorgesehen sind, und die Hafen- und Marktbetriebe aus steuerlichen Gründen für den Eingriff entschädigt werden müsste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5637
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen SBahnST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2013 Betreff: Städtische Verkehrsmaßnahmen vor, während und nach dem Bau der Nordmainischen S-Bahn Zu 1. Die Zuwegungen zum Baufeld der Nordmainischen S-Bahn sind in den Planfeststellungsunterlagen (Anlage 7 ff.) dargestellt. In erster Linie wird der öffentliche Straßenraum für den Baustellenverkehr in Anspruch genommen. Für den Bereich, in dem vom öffentlichen Straßenraum aus kein direkter Zugang zum Baufeld möglich ist, wird eine temporäre Baustraße errichtet. Im Bereich Riederwald sind - gemäß Planfeststellungsunterlagen - die folgenden Straßen betroffen: Am Riederbruch, Motzstraße, Iselinstaße, Harkortstraße, Lahmeyerstraße und Am Erlenbruch. Der Neubau einer zweispurigen Eisenbahnstrecke (3685), parallel zur Bestandstrecke (3660), ist geplant. Dort entsteht eine Baustelleneinrichtungsfläche mit entsprechendem Baustellenverkehr, welcher südlich vom Riederwald unmittelbar an der derzeitigen Bahnanlage geplant ist. Hierfür müssen rund 7.750 Quadratmeter Fläche gerodet werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden im westlichen Bereich des Riederwalds rund 1.500 Quadratmeter Wald wieder aufgeforstet. Zu 2. Die ersten Baumaßnahmen für den Streckenneubau beginnen ab dem ersten Quartal 2025, die Rodungsarbeiten starten Ende 2024. Im Juli 2024 haben bereits Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung - wie Leitungsverlegungen im Bereich des Danziger Platzes - begonnen. Zu 3. Alle notwendigen Baustraßen werden nach Beendigung der Baumaßnahme zurückgebaut beziehungsweise wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Bei öffentlichen Straßen werden zudem Vorsorgemaßnahme gegen Verschmutzung getroffen (beispielsweise Reifenwaschanlagen). Zu 4. Der Zugang zum Mittelbahnsteig der neuen S-Bahnstation "Fechenheim" wird über zwei Anbindungen erfolgen, - westlich über die Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße zum Bahnsteig mit Treppe und Aufzug aus der neuen Unterführung Ernst-Heinkel-Straße, - östlich über die Fuß- und Radwegüberführung Cassellastraße über barrierefreie Rampen auf den Mittelbahnsteig der S-Bahnstation Fechenheim. Der Magistrat wird gemeinsam mit der DB InfraGO das Konzept der Nordmainischen S-Bahn vorstellen. Dabei werden unter anderem der Stand der Vergabe für den Tunnel thematisiert sowie die ersten Baumaßnahmen. Der aktuelle Stand der Bauphasenplanung wird ebenfalls vorgestellt. Der Termin ist für Ende 2024 angedacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5641
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/ZiegelhüttenwegST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird die Fläche in einen Maßnahmenkatalog zur Entsiegelung aufnehmen. Da sich darin zahlreiche Projekte finden, die schrittweise abgearbeitet werden, lässt sich ein Termin für die Umsetzung aktuell noch nicht konkretisieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung HanauST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Anregung, zusätzliche Signale vor der angesprochenen Fußgängerfurt zu ergänzen, kann nicht entsprochen werden. Vor der Furt gibt es keinerlei Stauraum, um wartende Fahrzeuge zu positionieren, ohne diesen Abschnitt des Knotens völlig zu blockieren. Stattdessen ist geplant, im Rahmen der Signalsteuerung durch einen Phasentausch eine Verbesserung für querende zu Fuß Gehende und Radfahrende zu erzielen. Hierbei ist angedacht, zunächst den Verkehr stadtauswärts, sowohl aus Richtung Innenstadt als auch Fechenheim, sowie den Verkehr im Wender abzuwickeln und dann im Anschluss die Fußgängerfurt auf Grün zu schalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119, beschriebenen Maßnahmen wurden bereits geplant und angeordnet. Die tatsächliche Umsetzung steht noch aus und erfolgt im Rahmen der personellen und haushaltstechnischen Möglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Jahrhundertregenfälle“ werden zu jährlichen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der StadtteileST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2017 Betreff: "Jahrhundertregenfälle" werden zu jährlichen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile Zu 1 und 2 und 4 Am 02. Mai 2024 wurden in den Ortsteilen Seckbach und Riederwald Niederschläge von rund 45 bis 50 l/m2 in ca. 30 Minuten erfasst. Dies entspricht - wie bereits in der Anfrage tituliert einer statistischen Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 100 Jahren. Die Einordnung als "Jahrhundertregen" entstammt einer Statistik, die auf Wetterdaten der letzten Jahrzehnte basiert. Das heißt, das Regenereignis tritt im statistischen Mittel einmal alle Hundert Jahre auf. Diese Einordnung schließt aber leider nicht aus, dass ein solcher "Jahrhundertregen" doch mehrmals in einem kürzeren zeitlichen Abstand zueinander auftritt. Es ist aber auch festzustellen, dass nicht alle Starkregen, die zu Schäden führen, Jahrhundertregen sind. Abhängig von der Topografie, Bebauung und vorhandenen Schutzmaßnahmen kann es auch bei Starkregen mit Jährlichkeiten von nur 10, 20 oder 50 Jahren zu Überflutungen und Kanalrückstau mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit kommen. Zudem sind die lokalen Intensitäten bei einer durchziehenden Wolkenformation sehr unterschiedlich. Das Kanalnetz wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Regenereignisse bemessen, wie sie im statistischen Mittel einmal in 3 bis 5 Jahren auftreten. Aus technischen und finanziellen Gründen können Abwasserkanäle nicht für jeden erdenklichen Starkregen ausgelegt werden, sodass Überflutungsschäden nur äußerst begrenzt durch den Ausbau des Kanalnetzes begegnet werden kann. Die Stadt verfolgt daher seit Jahren das Ziel, anfallendes Regenwasser dezentral (d.h. dort, wo es anfällt) zu bewirtschaften und nur gedrosselt weiter zu geben, sodass der Abfluss auf ein Minimum reduziert wird. So sollen die Wassermassen in der Fläche zurückgehalten werden und deren Auswirkungen reduziert werden. Gleichzeitig kommt das dem natürlichen, unbebauten Zustand am nächsten und dient der Klimawandelanpassung. Im Weiteren wird mit dem Fokus auf die Starkregenvorsorge bei der Gestaltung von Straßen, Plätzen und Grünflächen und sonstigen städtischen Planungen inzwischen darauf geachtet, dass Sturzfluten zwischengespeichert oder in schadlos überflutbare Flächen abgeleitet werden können. Allerdings kann auch dieses Vorgehen keine vollständige Sicherheit bieten. Hier bleiben am Ende stets der Gebäudeeigentümer und die Gebäudeeigentümerin in der Pflicht, sich gegen solche äußerlichen Einwirkungen zu schützen (§ 5 (2) Wasserhaushaltsgesetz). Zu 3 In diesem Jahr wurden Reinigungsarbeiten an der öffentlichen Kanalisation im Bereich "Am Erlenbruch" im Vorfeld einer planmäßigen Kanalinspektion durchgeführt. Ein Zusammenhang zwischen diesen Reinigungsarbeiten und den diesjährigen Starkregenereignissen bestand nicht. Zu 5 Die Warnung der Bevölkerung durch die Branddirektion erfolgt auf der Grundlage der für den Katastrophenschutz geltenden Bestimmungen. Bei der Unwetterlage am 02.05.2024 wurden lageangemessen Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MOWAS), die Nina-App sowie alle angeschlossenen Apps verbreitet. Eine Warnmeldung über Cell-Broadcast wurde nicht ausgelöst, da für die Aussendung von Warnmeldungen über Cell-Broadcast eine stärkere Gefahrenlage hätte vorherrschen müssen. Das Warnmeldesystem Cell-Broadcast kommt als solches nur dann zur Anwendung, wenn es zum Abwenden einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist. Wenngleich ein Starkregenereignis im Einzelfall ein solch unmittelbares Gefahrenszenario mit sich bringen kann, lagen für die konkrete Unwetterlage am 02.05.2024 keine Hinweise hierfür vor. Zu 6 Der Überstau des Kanalnetzes bzw. der Rückstau aus diesem kann ab bestimmten Niederschlagsintensitäten nicht mehr verhindert werden. Passiert dies bei normalen Starkregen, wie sie statistisch alle 3-5 Jahre auftreten, so muss das Kanalnetz entsprechend angepasst werden. In vielen Fällen kann das Kanalsystem sogar noch darüber hinaus Wasser aufnehmen. Tritt bei stärkeren Niederschlägen Wasser aus, entspricht dies der geplanten Funktionsweise. Es aus Platz- und Kostengründen nicht möglich, das Kanalnetz für alle erdenklichen Niederschlagsereignisse auszulegen (siehe Antwort zu Fragen 1, 2 und 4). Bei außergewöhnlichen oder extremen Starkregenereignissen (wie am 2. Mai 2024), bei denen in kürzester Zeit große Niederschlagsmengen auf ein Gebiet fallen, entstehen die Überschwemmungen meist aus den Sturzfluten an der Oberfläche. Nur in wenigen Fällen überstaut der Kanal und Abwasser tritt aus den Deckeln aus. Oft ist die Kanalisation bei diesen Starkregen noch nicht einmal ausgelastet, weil das Regenwasser so schnell gar nicht durch die Sinkkästen in die Kanäle gelangt. Zu 7 Der Stadt sind keine Probleme mit Schlammeinträgen auf Verkehrswege oder in Entwässerungsbauwerke im Ortsbezirk 11 bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2018 Betreff: Baumscheiben in der Konrad-Zuse-Straße bepflanzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung und steht dazu bereits im ämterübergreifenden Austausch. Die Baumaßnahme der Deutschen Wohnwerte (DWW) im Bereich der Konrad-Zuse-Straße wird in nächster Zeit abgeschlossen sein. Die DWW möchte die Fläche mit den versiegelten Baumscheiben abschließend fertigstellen und abgeben. Dazu wird ein gemeinsamer Ortstermin anberaumt. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5926
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2019 Betreff: Höchst: Weitere Rückfragen zur Stellungnahme ST 2481 Der Magistrat hat inzwischen eine abschließende Regelung zum dauerhaften Verbleib des Stadtteilschildes mit dem Vereinsring Höchst e.V. vereinbart. Das ehrenamtliche Engagement begrüßt der Magistrat und bedauert gerade auch deshalb die angefallene Bearbeitungszeit. Diese begründete sich unter anderem auf die begrenzten Kapazitäten bei einer Vielzahl an Projekten. Zudem war es zwingend erforderlich, komplexere Fragen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, Haftung und Hochwasserproblematik zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 845
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestaltenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2020 Betreff: Brückenbauwerk A 661 über die Nidda fußgänger- und radfahrerfreundlich gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4524 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC KalbachST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2021 Betreff: Sperrfläche vor dem Vereinsgelände des FC Kalbach Der Anregung wird damit entsprochen, dass ein "liegendes Kreuz" an der betroffenen Stelle markiert wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5447
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Wann erfolgt der geplante Umbau bzw. die Sanierung des Markomannenwegs?ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2022 Betreff: Unterliederbach: Wann erfolgt der geplante Umbau bzw. die Sanierung des Markomannenwegs? Wegen des Umfangs der Maßnahme ist noch ein entsprechender Beschluss notwendig. Der Magistrat geht davon aus, dass dieser Beschluss zeitnah ausgestellt wird und rechnet für diesen Fall derzeit mit einer Ausführung im zweiten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2024, V 975
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbindenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2023 Betreff: Ortsbeiräte in Planungen von Landesbehörden frühzeitig einbinden Der Magistrat wird bei Bauvorhaben Dritter, die baulich innerstädtisch realisiert werden, gemäß Baugesetzbuch (BauGB) als Träger der öffentlichen Belange (TöB) beteiligt. In diesem Rahmen gibt der Magistrat eine Stellungnahme ab. Nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte erhalten die Ortsbeiräte Gelegenheit eine Stellungnahme gegenüber dem Magistrat dazu abzugeben. Die Ortsbeiräte haben jedoch ebenso wie jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit sich im Rahmen der sog. frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 VwVfG in einem frühen Stadium über die Absichten des Vorhabenträgers zu informieren und auf der Grundlage dieser frühen Informationen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die städtische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5454
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Reinigung der Verkehrsinseln und Gehwege im Umfeld der L 3008ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2024 Betreff: Reinigung der Verkehrsinseln und Gehwege im Umfeld der L 3008 Der Magistrat entspricht der Anregung und beauftragt die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH mit der regelmäßigen Reinigung der Fläche. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5874
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2025 Betreff: Ampelanlagen für seh- und hörbehinderte Menschen sicherer machen Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH). Gemeinsam werden hier die Lichtsignalanlagen anhand einer Prioritätenliste festgelegt, die als Nächstes mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte ausgestattet werden sollen. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen wird die Liste abgearbeitet. Die Kreuzung L3008 / Niedereschbacher Straße wurde im Zusammenhang mit der geplanten Rad- und Gehwegeverbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach bereits mit Blindensignalen ausgestattet. Sobald die Verbindung hergestellt ist, wird auch die entsprechende signalisierte Fußgänger- und Radfurt freigegeben. Die Signalanlagen in Nieder-Erlenbach, die noch nicht entsprechend ausgestattet sind, werden in die genannte Liste aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5680
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am EschbachST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2026 Betreff: Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser am Eschbach Um die Situation am Eschbach zu verbessern, ist der Magistrat im ständigen Austausch mit den Oberliegern und dem Regierungspräsidium Darmstadt. Gemeinsames Ziel ist, ein ganzheitliches Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Eschbach zu erarbeiten. Voraussetzung hierfür ist die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes am Eschbach, die sich aktuell in der Überarbeitung beim Regierungspräsidium Darmstadt befindet. Unabhängig davon plant der Magistrat durch Maßnahmen im Stadtgebiet Retentionsraum zu schaffen, um kleinere Hochwässer mit häufigen Wiederkehrzeiten beherrschbarer zu machen. Entsprechende Vor-Konzepte wurde in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse dem Ortsbeirat 14 am 13.09.2024 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5479
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale AufgabeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2027 Betreff: Hochwasserschutz am Eschbach - eine interkommunale Aufgabe Um die Situation am Eschbach zu verbessern, ist der Magistrat im ständigen Austausch mit den Oberliegern und dem Regierungspräsidium Darmstadt. Gemeinsames Ziel ist, ein ganzheitliches Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Eschbach zu erarbeiten. Voraussetzung hierfür ist die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes am Eschbach, die sich aktuell in der Überarbeitung beim Regierungspräsidium Darmstadt befindet. Unabhängig davon plant der Magistrat durch Maßnahmen im Stadtgebiet Retentionsraum zu schaffen, um kleinere Hochwässer mit häufigen Wiederkehrzeiten beherrschbarer zu machen. Entsprechende Vor-Konzepte wurde in Auftrag gegeben und dem Ortsbeirat 14 am 28.10.24 vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5480
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am EschbachST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Zu Frage 1: Totholz ist ein natürlicher Bestandteil unserer Gewässer. Es schafft vielfältige Lebensräume und ist gleichzeitig Nahrungsgrundlage für viele Tierarten im und am Wasser. Moderne Gewässerunterhaltung sollte die Entstehung von Totholz fördern und so viel wie möglich im Gewässer belassen. Wo dies aus Gründen des Hochwasserschutzes problematisch sein kann, müssen geeignete Schutzmaßnahmen unerwünschte Auswirkungen verhindern und entsprechende Schutzkonzepte entwickelt werden. Dieser Verpflichtung kommt der Magistrat im Rahmen seiner Unterhaltungspflicht, wie z.B. durch Gehölzpflege, bzw. Entfernung von Totholz, nach. Außerdem wird vor jedem möglichen Hochwasserereignis vom Magistrat die Gewässerabschnitte kontrolliert, die kritisch für den Hochwasserabfluss sind. Bei diesen Kontrollgängen wird auch das Totholz entfernt. Zu Frage 2: Alle Sinkkästen im Stadtgebiet werden von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt. Hierfür wurden die GPS-Koordinaten aller Sinkkästen digital erfasst, so dass die regelmäßige Reinigung auch digital protokolliert werden kann. Sinkkästen werden grundsätzlich zweimal pro Jahr geleert, Sinkkästen und Rinnen auf Brückenbauwerken werden monatlich kontrolliert und geleert. Sofern die Sinkkästen nicht zugänglich sind (z.B. wegen parkender Autos oder Baustellen) werden diese auch mehrfach angefahren, um sie leeren zu können. Einzelne Sinkkästen werden auch häufiger gereinigt, z.B., wenn sich dort Pfützen bilden oder wenn der FES GmbH konkrete Verstopfungen gemeldet werden. Kanäle, die trotz Leerung der Sinkkästen und Spülung des Kanalzulaufes nicht ablaufen, werden von der FES GmbH erfasst und an das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Stadtentwässerung Frankfurt zur weiteren Bearbeitung gemeldet. Die Reinigungsintervalle sind jedoch nicht der einzige relevante Aspekt bei Starkregenereignissen: Bei Sturm und Starkregen können Sinkkästen an der Straßenoberfläche auch sehr kurzfristig mit Blättern verdeckt werden und verstopfen dann auch in gereinigtem Zustand wieder sehr schnell. Bei Starkregenereignissen fährt die FES gezielt Sinkkästen an, die bekanntermaßen häufiger verstopfen. Eine pauschale Erhöhung der Reinigungsintervalle ist derzeit nicht geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Planungsstand S-BahnStation „Berkersheim“ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2029 Betreff: Planungsstand S-Bahn-Station "Berkersheim" Die Restarbeiten an der S-Bahnstation Berkersheim sind leider noch nicht angeschlossen, und dennoch werden aktuell die Unterlagen für eine europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen der städtischen Maßnahmen erstellt. Ein solches Verfahren für die notwendigen Planungsleistungen dauert mindestens sieben Monate. Einen konkreten Fertigstellungstermin kann der Magistrat daher auch mit Blick auf das nötige Planfeststellungsverfahren noch nicht nennen. Zu 1. Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, die Überführung für den Fuß- und Radverkehr innerhalb des Baurechtverfahrens beschleunigt zu realisieren. Dies hängt allerdings davon ab, ob sich die Maßnahme außerhalb des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens gesondert genehmigen beziehungsweise realisieren lässt und davon, ob entsprechende Sperrzeiten auf der Main-Weser-Bahn genehmigt werden. Es ist leider zu früh neue Fertigstellungstermine zu benennen. Zu 2. Für diese Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, ein konkreter Zeitrahmen lässt sich ebenfalls - wie oben erwähnt - noch nicht konkret benennen. Zu 3. Aktuell liegen keine neuen Kostenberechnungen vor. Der Magistrat verweist daher auf die im Vorplanungsbeschluss genannten Kosten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5482
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-StraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2030 Betreff: Unterliederbach: Dauerbaustelle Liederbacher Straße und Peter-Bied-Straße Zu 1.: Bei der Baustelle in der Liederbacher Straße handelt es sich um eine Sanierung des unter der Straße liegenden Wasserkanals. Es wird "unter Tage" gearbeitet und die betreffenden Schächte, die den Zugang zu diesem Kanal gewähren, liegen in der Mitte der Straße. Aufgrund dessen konnte die Liederbacher Straße nicht teilgesperrt werden. Die Arbeiten sollten in 2 Phasen stattfinden - den Vorarbeiten und den Hauptarbeiten. Die gewählte Bauweise sollte ein zügiges Vorankommen gewährleisten, die nur kurzeitige Vollsperrungen nach sich zieht. Die Schächte, die Zugang zum Kanal gewähren, müssen und mussten aus Sicherheitsgründen stets zu öffnen sein und den Bauarbeiter:innen Zuluft sowie eine Ausstiegsmöglichkeit gewähren. Weiterhin müssen aufgrund der Wasserhaltung immer weitere Schächte in die Baumaßnahme miteinbezogen werden, damit die Abwasserversorgung, auch während der Bauarbeiten, sichergestellt ist. Aufgrund der Tatsache dass der Großteil der Arbeiten unter der Erde im Kanal stattfindet, sind auf der Straße kaum Bauarbeiter:innen zu sehen beziehungsweise Bauarbeiten festzustellen. Die Vorarbeiten dieser Baumaßnahme sollten ursprünglich bis zum 24.06.2024 abgeschlossen sein und danach sollten alle Straßenabschnitte, bis die Hauptarbeiten stattfinden, wieder vollständig für den Verkehr frei gegeben werden. Leider kam es durch den anhaltenden Regen im Mai und Juni zu Bauverzögerungen. Weiterhin kam es, aufgrund des Alters der bestehenden Kanäle, zu schwerwiegenden Komplikationen am Bau. Der Kanal ist vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut worden, detaillierte Dokumentationen (insbesondere verwendetes Material, Lage, Verlauf), wie sie heute von Kanälen und Trassen gefertigt werden, gab es damals noch nicht. Die Standsicherheit des Kanals sowie der darüber liegenden Straße ist stellenweise nicht mehr gegeben und muss erst wiederhergestellt werden, bevor normal weitergearbeitet werden kann (Stand 23.07.2024). Zu 2.: Bei einer Umleitungsbeschilderung wird in erster Linie der Durchgangsverkehr angesprochen, damit dieser den gesperrten Straßenabschnitt umfahren kann. Alle Anlieger:innen wurden und sollten vor Baubeginn über geänderte Zufahrtsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Leider wurden von der ausführenden Firma Aarsleff GmbH nicht alle Anlieger erreicht. Zu 3.: Die Überwachung von Absperrungen von Baustellen ist aus personellen Gründen von der Polizei nicht zu leisten. Die Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung verbieten Fahrzeuge aller Art die Durchfahrt. Um die geschilderten Risiken insbesondere in der Peter-Bied-Straße entgegenzuwirken, wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen (wie beispielsweise die Einrichtung eines festen Bauzaunes auf der Kreuzung Peter-Bied-Straße). Zu 4.: Aufgrund der schwerwiegenden Komplikationen am Bau lässt sich zum heutigen Zeitpunkt kein genaues Enddatum der Maßnahme nennen. Der Magistrat rechnet mit dem Ende der gesamten Baumaßnahme (Vorarbeiten und Hauptarbeiten) etwa Ende 2025. Wie sich die Straßenabschnitte zwischenzeitlich freigeben lassen, ist noch nicht bekannt. In den geführten Gesprächen wurden die Belange und Wünsche von Anlieger:innen thematisiert. Leider lassen manche baulichen Zustände (Restbreiten von Fahrbahnen, allgemeiner Parkdruck) des historisch gewachsenen Stadtteils keine gesetzes- und vorschriftskonforme Änderung der Verkehrszeichenpläne zu, die alle Wünsche der Anlieger:innen berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.06.2024, V 977
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNVST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2031 Betreff: Von Harheim nach Preungesheim - realistische Umsteigewege/-zeiten im ÖPNV Die Anregung des Ortsbeirates bezieht sich auf die in der RMV-Fahrplanauskunft hinterlegte Fußwegezeit zwischen den Haltestellen "Berkersheim Mitte" der Buslinie 39 und "Berkersheim Bahnhof" der Buslinie 25. Allerdings sind der Haltestellenbezeichnung "Berkersheim Bahnhof" zwei relativ weit auseinanderliegende Haltestellenpositionen zugeordnet, zum einen der S-Bahnsteig und zum anderen die Bushaltestelle in der Wendeschleife. In der RMV-Fahrplanauskunft kann aus technischen Gründen bisher nicht zwischen den Haltestellenpositionen "Berkersheim Bahnhof (S-Bahnsteig)" und "Berkersheim Bahnhof (Bushaltestelle)" unterschieden werden. Fußwegezeiten werden für diese Haltestelle vom S-Bahnsteig gerechnet. So ist in der Fahrplanauskunft der Umstieg von der Linie 25 bzw. zur Linie 25 nicht an der Buswendeschleife verortet, sondern am S-Bahnsteig. Infolge dieser Ungenauigkeit ist für die hier beschriebene Umsteigerelation lediglich die Fußwegezeit zwischen der Haltestelle "Berkersheim Mitte" und dem S-Bahnsteig am "Berkersheim Bahnhof" in der Auskunft hinterlegt. Für den Fußweg zwischen der Haltestelle "Berkersheim Mitte" und dem S-Bahnsteig werden zwölf Minuten als angemessen betrachtet. Die vorher hinterlegten zehn Minuten für diesen Fußweg wurden aufgrund dieser Anregung des Ortsbeirates bereits auf zwölf Minuten angepasst. Von der Haltestelle "Berkersheim Mitte" der Buslinie 39 bis zur Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" der Linie 25 benötigt man zu Fuß etwa 15 Minuten. Eine Erhöhung der in der Fahrplanauskunft hinterlegten Fußwegezeit (auf 15 Minuten) ist allerdings nicht empfehlenswert. Aus technischen Gründen kann in der Fahrplanauskunft bisher nicht zwischen einzelnen Haltestellenpositionen unterschieden werden und daher kann für die Fußwegeverbindung "Berkersheim Mitte" nach "Berkehrsheim Bahnhof" nur eine einzige Fußwegezeit hinterlegt werden. Würde für die Verbindung von "Berkersheim Mitte" nach "Berkehrsheim Bahnhof" eine Fußwegezeit von 15 Minuten hinterlegt, würde für den Weg zwischen der Bushaltestelle "Berkersheim Mitte" und dem S-Bahnsteig eine zu lange Fußwegezeit berechnet. Dies würde möglicherweise dazu führen, dass Verbindungen, die eigentlich erreichbar wären, durch die zu lang angegebene Fußwegezeit in der Auskunft nicht mehr angezeigt würden. Auch die Darstellung der Fußwegeverbindung über das Wegenetz anstatt als Luftlinie ist bisher aus technischen Gründen in der RMV-Fahrplanauskunft nicht möglich. Es finden zu beiden Themen Abstimmungen mit dem RMV als Betreiber der Fahrplanauskunft statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5632
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Zustand der Bahnhofswartehalle sowie Attraktivitätssteigerung der Immobilie durch neuartiges NutzungskonzeptST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2032 Betreff: Höchst: Zustand der Bahnhofswartehalle sowie Attraktivitätssteigerung der Immobilie durch neuartiges Nutzungskonzept Der Magistrat hat die DB um eine Stellungnahme zur Anregung gebeten. Diese teilt mit: "In der Vergangenheit haben uns immer wieder Anfragen zum Empfangsgebäude in Frankfurt-Höchst erreicht, bei denen wir meist bestätigen konnten, die jeweiligen Ideen grundsätzlich zu unterstützen. Wie Ihnen allerdings sicherlich bekannt ist, erweist sich die Einbeziehung von Bahnhofsempfangsgebäuden im Rahmen der Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen bundesweit als schwierig, da entsprechende Baumaßnahmen weit überwiegend aus vor Ort erzielbaren (Einzelhandels-) Vermietungserlösen finanziert werden müssen. Dies hat sich in der Vergangenheit - nicht nur in Höchst - als unrealistisch erwiesen. Zu dieser Problematik laufen daher seit längerer Zeit intensive Diskussionen über mögliche Förderprogramme; allerdings konnten bisher keine tragfähigen Ergebnisse zur Finanzierung der Kosten der Bausubstanz und des laufenden Betriebes von Empfangsgebäuden erzielt werden. Die Gespräche mit dem Bund hierzu dauern an. Für das Empfangsgebäude im Bahnhof Frankfurt-Höchst bestehen - unabhängig von der oben beschriebenen Problematik - bereits seit längerer Zeit konkrete Ansätze für eine nachhaltige Sanierung und Modernisierung. So wurden auf Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen bereits konkrete schrittweise Ansätze gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main entwickelt, um auch hier zu einer validen Konzeptstruktur und zu einer nachhaltigen Modernisierung der Immobilie zu kommen. Daher ist dieses Projekt auch dauerhafter Bestandteil der Regelgespräche mit den entsprechenden Stellen der Stadt Frankfurt am Main. In diesem Zusammenhang besteht auch eine Zusage der Stadt, das Vorhaben `Modernisierung des Empfangsgebäudes Frankfurt-Höchst` finanziell zu unterstützen. Das Konzept zur Finanzierung der Planungskosten durch die Stadt Frankfurt am Main kam (aufgrund von Seiten der Stadt befürchteter rechtlicher Probleme) bisher leider nicht zur Umsetzung. Die DB hat daraufhin im Jahr 2022 zugesagt, relevante Planungskosten vollständig zu übernehmen, um das Projekt weiter vorantreiben zu können. Aktuell haben wir durch ein Planungsbüro eine Bauwerksgenese erstellen lassen, welche als Grundlage für die bauliche Aufgabenstellung dient. Hierzu ist die Freigabe des Grob-Fein-Konzepts erfolgt, derzeit wird die Aufgabenstellung bzw. Projektbeschreibung erarbeitet. Im Anschluss daran ist eine kaufmännische Freigabe durch den Vorstand der DB InfraGO erforderlich, um mit der Planung beginnen zu können. Wesentliches Element zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist u.a. auch ein Grundstücksverkauf von Umgriffsflächen an eine städtische Beteiligungsgesellschaft. Idee ist, die entsprechenden Einnahmen seitens der DB anschließend für das Projekt zu verwenden. Die damit einhergehenden Besitzübergänge und die entsprechenden Zahlungen sind bisher aber nur für einen Teilbereich erfolgt. Die restlichen Zahlungen, die erforderlich sind, um den Besitzübergang des übrigen Teilbereiches abzuschließen, sind weiterhin ausstehend. Diesbezüglich laufen jedoch Abstimmungen mit dem Ziel, diese schnellstmöglich - am besten noch in diesem Halbjahr - zu finalisieren. Insgesamt ist somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Umsetzung der vertraglichen Zusagen noch nicht endgültig erfolgt. Sobald alle vertraglichen Zusagen erfüllt sind, steht der beschriebene Finanzierungsbaustein für das Projekt belastbar zur Verfügung." Der Magistrat bedankt sich für die Anregung des Ortbeirates und bedauert die Schwierigkeiten, die im Projektablauf entstanden sind. Die zitierten "rechtlichen Probleme" konnte zwischenzeitlich dadurch umgangen werden, dass die DB die Finanzierung der Planungsmittel komplett trägt. Womit zum jetzigen Zeitpunkt kein aktueller Bedarf für eine Informationsveranstaltung gesehen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5351
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anlegen einer BlumeninselST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt die Anregung und hat inzwischen die Werksanfrage in die Wege geleitet. Die Rückmeldungen dafür werden bis Oktober eingegangen sein. Wenn dann unter anderem die Trassenlage es zulässt, wird der Magistrat die Entsiegelung ämterübergreifend koordinieren. Die Ausführung wäre - je nach Witterung - im kommenden Frühjahr möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2034 Betreff: Frankfurter Westen: Geschwindigkeitsabschnittskontrollen einführen Vorab ist festzustellen, dass die vom Ortsbeirat begehrten Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main beziehungsweise des hiesigen Straßenverkehrsamtes (als Untere Straßenverkehrsbehörde) fallen. Ferner dient zur Kenntnis, dass die Abschnittskontrollanlage auf der Bundesstraße 6 in Niedersachsen bereits Ende 2023 abgeschaltet wurde und ein Abbau der Anlage geplant ist. Als Grund wurde angegeben, die geforderte Verschlüsselung der Daten sei mit der vorhandenen Anlage nicht möglich und ein Update der Anlage sei nicht geplant. Weitere Anbieter:innen der erforderlichen Technologie sind nicht bekannt. Folgende Stellungnahmen der angefragten Behörden sind unterdessen eingegangen und werden folgend auszugsweise wiedergegeben: Polizeipräsidium Frankfurt am Main: "[...] Die gesetzliche Grundlage wurde zwischenzeitlich in nur wenigen Bundesländern geschaffen, unter anderem in Hessen (vgl. § 14b HSOG). In einem Symposium der DHPol [Deutsche Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup] zeichnete sich ab, dass für die Hersteller der Anlagen der deutsche Markt mit der heterogenen Gesetzeslage aktuell nicht lukrativ genug ist, um die Geräte mit einem angemessenen Preis herzustellen und zu verkaufen. [...] Zudem wären nur wenige Strecken hierfür geeignet. Deshalb sei dieses System mit all seinen Hürden, insbesondere der mangelnden Marktverfügbarkeit derzeit nicht sehr vielversprechend. [...] In dem [...] genannten Bereich fehlen bis auf einige Ausnahmen die Voraussetzungen zur Durchführung von punktuellen Geschwindigkeitsmessungen. Dies liegt zum einen an der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung in großen Teilen der genannten Autobahnen / Bundestraßen, als auch an baulichen Gegebenheiten (z.B. zu kurze Abstände zwischen den Anschlussstellen), die diese nicht möglich machen. Zum anderen ist darauf hinzuweisen, dass hiesige Verkehrsüberwachung bis maximal 24 Uhr Dienst versieht und daher eine Überwachung der von Ihnen genannten Zeit nur in Teilen möglich wäre. Des Weiteren sind stationäre Messungen mit dem Enforcementtrailer auf den Autobahnen nicht möglich, da es sich hierbei um ein mobiles Kontrollgerät handelt, das hierfür aus Sicherheitsgründen nicht genutzt / abgestellt werden kann. Allerdings ist anzumerken, dass die von Ihnen benannten Bereiche im Rahmen des täglichen Wechselschichtdienstes durch die Polizeiautobahnstation Frankfurt am Main mittels Lasermessgerät oder des ProVida-Fahrzeuges grundsätzlich kontrolliert werden. [...]" Die Autobahn GmbH des Bundes: "[...] Der Antrag ist leider unklar und genaue Streckenabschnitte der BAB A5, A66 und A648 sind nicht angegeben worden. Aus diesem Grund gehen wir von folgenden Abschnitten aus: BAB A5 ab dem Nordwestkreuz Frankfurt bis Frankfurter Kreuz; BAB A66 ab der Anschlussstelle Frankfurt-Zeilsheim bis Frankfurt-Miquelallee (Autobahnende); BAB A648 ab dem Eschborner Dreieck bis Anschlussstelle Frankfurt-Katharinenkreisel (Autobahnende) Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes nehmen wir wie folgt Stellung: BAB A5 - NWK FFM - FFM AK: Im o.g. Streckenabschnitt der BAB A5 befindet sich eine Streckenbeeinflussungsanlage. Stationäre Streckenverbote u.a. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht vorhanden. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen liegen [...] nicht vor. [...] BAB A66 - AS F-Zeilsheim - AS F-Miquelallee: In den Streckenabschnitten vor Anschlussstelle Frankfurt-Höchst bis Nordwestkreuz Frankfurt [sowie] vor Anschlussstelle Frankfurt-Ludwig-Landmann-Straße bis Autobahnende ist die Geschwindigkeit ohne Zeitbeschränkung bereits auf 100 km/h beschränkt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen in den restlichen Streckenabschnitten liegen [...] nicht vor. BAB A648 - Eschborner AD - AS F-Katharinenkreisel: Im Streckenabschnitt zwischen Westkreuz Frankfurt und Autobahnende ist die Geschwindigkeit ohne Zeitbeschränkung bereits auf 100 km/h beschränkt. Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Beschränkung aus Lärmschutzgründen liegen im zweiten Streckenabschnitt [...] nicht vor. [...]" Hessen Mobil als Straßenverkehrsbehörde für Straßen von besonderer Bedeutung in Hessen: [...] Im Stadtteil Höchst befindet sich in der Nähe der B40 keinerlei Wohnbebauung, sondern ausschließlich der Industriepark. Eine Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen ist daher in diesem Abschnitt der B40 nicht angezeigt. In Höhe des Stadtteils Schwanheim ist bereits ganztägig eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auf 100 km/h angeordnet. Die Überwachung der Einhaltung dieser Geschwindigkeitsbeschränkung obliegt der [...] Polizei. Für den Abschnitt der B40 in Höhe des Stadtteils Sindlingen haben wir bereits eine schalltechnische Berechnung beauftragt. Sobald uns das Ergebnis vorliegt, werden wir Sie entsprechend informieren. [...] Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4374
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-StraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Der Kreisverkehr an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Bestandteil des Bebauungsplanes 923. Es ist angedacht, den Kreisverkehr zusammen mit den Baustraßen herzustellen. Erst danach kann der Hochbau beginnen. Ziel ist die Erschließung - auch für den Bauverkehr - über den Kreisverkehr und nicht durch das Wohngebiet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessernST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Nach einer umfassenden und intensiven Diskussion mit dem Ortsbeirat und unterschiedlichsten Gruppen wie der AG Markt und den Marktbeschicker:innen zu den vier Konzeptvarianten wird der Magistrat der Ortsbeiratsanregung Rechnung tragen und das Konzept A mit einer unveränderten Verkehrsführung und der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen und Ladezonen um den Höchster Markt realisieren. Derzeit erfolgt die Erarbeitung und Abstimmung der entsprechenden detaillierten Markierungs- und Beschilderungspläne. In diesem Kontext werden auch die vom Ortsbeirat angeführten fünf Punkte geprüft und wenn möglich umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Instandsetzung des Weges Im WeidenfeldST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2037 Betreff: Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld Der Magistrat entspricht der Anregung. Der Weg Im Weidenfeld ist ab der Leo-Tolstoj-Straße ein Wirtschaftsweg. Die Entwässerung der Fläche erfolgt regulär beidseitig über die Bankette, die bis Ende 2024 instandgesetzt werden. Im ersten Halbjahr 2025 werden dann im Fahrbahnbereich bauliche Maßnahmen umgesetzt, so dass Niederschlagswasser zügig abfließen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4979
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Straßenkreuzung Riedstraße/RöhrborngasseST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Anregung wird damit entsprochen, dass in der Riedstraße in Höhe Hausnummer 14 vor der Kreuzung Riedstraße / Röhrborngasse, ein Haltverbot von circa 10 Metern eingerichtet wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufhebenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Der Parkplatz steht in der Vermögensverwaltung der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH. Durch einen Rohrbruch auf dem Gelände der Saalbau (Parkplatz), musste die Zufahrt gesperrt werden. Eine Instandsetzung wurde veranlasst und durchgeführt. Nach der Instandsetzung, wurde der Parkplatz in der 27. KW wieder freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Platz vor der Wassersteuerungsanlagen VoltenseeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2040 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlagen Voltensee Die Baumaßnahme ist noch nicht abgeschlossen. Der notwendige Stromanschluss zur Inbetriebnahme des Pumpwerks ist noch nicht hergestellt und befindet sich noch in der Abstimmung. Sofern dies erfolgt ist, wird die Baumaßnahme beendet, der Platz abgepollert und neu gestaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.06.2024, V 967
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrschaos am Höchster BahnhofST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2041 Betreff: Verkehrschaos am Höchster Bahnhof Um eine Mobilitätswende zu erreichen, muss ein noch höherer Anteil des Verkehrsaufkommens durch den ÖPNV abgewickelt werden. Der zentrale Busbahnhof unterstützt dieses Ziel und nimmt mit seiner zentralen Lage und der Verknüpfung zum Regional- und Fernverkehr eine bedeutende Rolle ein. Wichtig ist aber auch eine gute Erreichbarkeit der Bushaltestellen beziehungsweise der Straßen in Höchst für den Fußverkehr. Die Anlage der drei Fußgängerüberwege ist sinnvoll und zielgerichtet und wird beibehalten. Zudem waren die aufkommensstarken Querungsbeziehungen des Fußverkehrs in der bestehenden Form integraler Bestandteil der Planung und haben sich aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bewährt. Eine Zusammenfassung zu einer lichtsignalgeregelten Querung ist weder der Bedeutung des Fußverkehrs angemessen noch ist zu erwarten, dass eine der Fußgänger:innenfrequenz angepasste Lichtsignalanlagen-Steuerung mit auskömmlichen Grünzeiten für mehr Durchflusskapazität des Kraftfahrzeugverkehrs sorgen würde. Bei nicht auskömmlichen Grünzeiten für den Fußverkehr steigt erfahrungsgemäß der Anteil an ungesicherter Querung und "Rotläufer:innen". Die Sicherheit des Fußverkehrs ist hier in der Gesamtschau höher zu bewerten als die Leichtigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5656
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der LaunitzstraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2042 Betreff: Kurzfristige Umsetzung der Stellungnahme ST 2410 - Schutz der Kinder im Bereich des Gymnasiums Süd in der Launitzstraße Wegen aktuell laufenden Umbaumaßnahme an der Schule IGS Süd ist eine Markierung derzeit weder sinnvoll noch möglich, da der Schulhof auf die Fahrbahn verlagert wurde. Die bereits zugesagte Maßnahme wird der Magistrat nach Abschluss der Umbaumaßnahmen voraussichtlich im Herbst 2025 ausführen. Der Verlauf der Launitzstraße ist von 2016-2023 vollständig frei von jeglichen polizeilich aufgenommenen Unfällen mit Personenschäden. Weitere Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5780
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bereich der Kindertagesstätten in der StresemannalleeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Anregung wird nicht entsprochen. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein:e aufmerksamer Verkehrsteilnehmer:in die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Diese Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung dienen nicht zuletzt auch dazu, eine Überbeschilderung zu vermeiden und insbesondere Gefahrzeichen nicht in ihrer Wirkung durch häufige Verbreitung im Einsatz "abzunutzen". Von der Stresemannallee besteht kein direkter Zugang zu den Kitas. Auch befinden sich auf Höhe beider Einrichtungen lichtsignalgesicherte Querungsmöglichkeiten. Es besteht kein Anlass zur Annahme einer Gefahrenlage. Auf der Stresemannallee zwischen Tiroler Straße und Mörfelder Landstraße wurde 2016-2023 nur ein einziger Verkehrsunfall mit leichtem Personenschaden und Fußgänger:innenbeteiligung polizeilich aufgenommen. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ist dies vielmehr ein deutlicher Beleg für eine sehr gute Verkehrssicherheitslage angesichts der dort abgewickelten Verkehrsmengen. Für die angeregten Piktogramme und Schilder gibt es daher keine straßenverkehrsbehördliche Anordnungsgrundlage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Anlegen von Bürgersteigen am OberforsthauskreiselST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2044 Betreff: Anlegen von Bürgersteigen am Oberforsthauskreisel Der Magistrat hat die Anregung ämterübergreifend geprüft und wird diese nicht umsetzen. Die bestehenden Trampelpfade verdeutlichen zwar einen gewissen Bedarf, allerdings liegen zwei der genannten Trampelpfade (1. und 3.) auf Bannwaldflächen. Bannwald ist nach dem Hessischen Waldgesetz (§13 HWaldG) geschützt. Eine Genehmigung der notwendigen Waldumwandlung für einen Ausbau zu einem asphaltierten Gehweg kann daher nicht in Aussicht gestellt werden. Der 2. Trampelpfad liegt im Landschaftsschutzgebiet (Zone 1). Auch hier kann ein Ausbau nicht ohne Weiteres genehmigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5058
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Anregung, die Fahrradbügel in der Offenbacher Landstraße vor Hausnummer 352 zu versetzen, kann der Magistrat nicht entsprechen. Die Fahrradbügel stehen in der Achse der Baumscheibe, der verbleibende Gehweg ist trotz Auslagen des Gemüsehändlers 2,00 Meter breit. Der Aufwand zum Versetzen der Bügel ist daher nicht gerechtfertigt. Sollte auf dem Buchrainplatz aus Sicht des Ortsbeirates Bedarf für weitere Fahrradbügel bestehen, kann er sich gerne ans Straßenverkehrsamt wenden. Dann kann ein Ortstermin vereinbart werden, um entsprechende Standorte abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Wartungsintervalle an der S-Bahn-Station Mühlberg in Oberrad erhöhenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2046 Betreff: Wartungsintervalle an der S-Bahn-Station Mühlberg in Oberrad erhöhen Der Magistrat hat das Anliegen an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Diese teilte am 15.02.2024 mit: "Der Aufzug Mühlberg HA 27 wurde nach Austausch im Juli 2023 in Betrieb genommen. Nach Inbetriebnahme lagen noch einige Mängel und diverse Störungen vor, die über die Gewährleistung des Herstellers abgearbeitet worden sind. Aktuell finden noch Mängelbehebungen durch den Schachtgerüstbauer statt. Trotz allem ist die Anlage immer wieder nicht betriebsbereit und in der Verfügbarkeit sehr auffällig. Dies wurde bereits mehrfach beim Hersteller angezeigt und die Einhaltung der Vertragsinhalte (Verfügbarkeit 97%) wurde mit Frist immer wieder schriftlich eingefordert. Da wir (die Deutsche Bahn) uns mit dem Hersteller in der Gewährleistung befinden, ist es uns nicht möglich eine Vorgabe zur Erhöhung der Wartungsintervalle vorzugeben. Der von ihnen geforderte regelmäßig Wartungsplan ist bereits ab Inbetriebnahme aktiv. Die Anlagen werden entsprechend den Vorgaben des Herstellers regelmäßig gewartet. Diese Vereinbarung gilt auch für die Fahrtreppen. Der Regionalbereich RB Mitte befindet sich in ständigem Austausch mit dem Hersteller und versucht gemeinsam die Verfügbarkeit aller höhenfördertechnischen Anlagen an der Station Mühlberg zu gewährleisten. Als Maßnahme am Aufzug ist hierfür die Montage einer erweiterten Fernüberwachung geplant. Sollte eine stabile Verfügbarkeit in den nächsten Wochen nicht eintreten, werden wir den Vorgang wiederholt mit dem Hersteller besprechen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4742
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad"ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2047 Betreff: Pilotprojekt "E-Scooter-Parkplätze in Oberrad" Die Zulassung der E-Scooter erfolgte mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium und gilt im gesamten Bundesgebiet. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, dadurch ist ein Abstellen auf dem Gehweg im Rahmen des Gemeingebrauchs grundsätzlich zulässig. Allerdings unterliegen auch Nutzer:innen von E-Scootern den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr (§ 1 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), weshalb diese nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. E-Scooter, welche mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Verleih-Firmen oder die Nutzer:innen, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Ferner werden den Verleihanbietern die Kosten für die Umstellmaßnahme auferlegt. Bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern werden grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Die vielfältigen Formen von Mobilität und Nutzungsansprüchen sind eine Herausforderung für den öffentlichen Verkehrsraum. Insbesondere die hohe Zahl an Leih-E-Scootern, die häufig im Weg stehen, und der intensive Lieferverkehr sorgen schnell für Konflikte. Die Stadt Frankfurt am Main hat im März damit begonnen, Stellplätze für E-Scooter und Lieferzonen in den Straßen von Bahnhofsviertel und Innenstadt auszuweisen sowie weitere Radbügel zu installieren. Ziel ist es, mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen, Konflikten somit entgegenzuwirken und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Da in den Auflagen zur Sondernutzungserlaubnis für die E-Scooter-Anbieter festgelegt wurde, dass im Umkreis von 100 Metern um einen ausgewiesenen E-Scooter-Parkplatz die Miete nicht beendet werden darf, wurden im Abstand von rund 200 Metern Flächen für E-Scooter-Parkplätze gesucht und festgelegt. Damit ist dann faktisch das "wilde", ungeordnete Abstellen von E-Scootern außerhalb von ausgewiesenen E-Scooter-Parkplätzen im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt nicht mehr möglich. Da im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt die meisten Menschen unterwegs sind, gab es hier den höchsten Handlungsdruck. Aus dem oben beschriebenen Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und nicht zuletzt Mobilität ohne eigenen PKW-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: - S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100-200 m), - M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV-Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 m), - L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen-Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. - Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 m), - Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 m), M-Stationen (alle 500 m), - Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 m), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, bestehende Stationen Car- / Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI (Points Of Interest), P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Mit dem Bau der ersten Mobilitätsstationen soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Es lässt sich jedoch zurzeit noch nicht absehen, wann mit einer Realisierung von S-Mobilitätsstationen in Oberrad zu rechnen ist. Durch eine Software werden die Anbieter in Echtzeit gesteuert und die Mobilitätsstationen können nachfragegerecht in der Stadt etabliert werden. Aus den oben genannten Gründen kann der Anregung, ein Pilotprojekt E-Scooter-Parkplätze in Oberrad" zu initiieren, derzeit nicht entsprochen werden. Es wird auf die Umsetzung der Mobilitätsstationen verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5771
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.