Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Gute und barrierefreie Versorgung mit dem ÖPNV im Frankfurter SüdenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2048 Betreff: Gute und barrierefreie Versorgung mit dem ÖPNV im Frankfurter Süden Da vom Ortsbeirat sehr allgemein Defizite in der Verkehrsinfrastruktur von Bussen und Straßenbahnen bemängelt werden, können diese nicht gezielt analysiert und - sofern möglich - behoben werden. Aus Sicht des Magistrates stellt sich das ÖPNV-Angebot in den südlichen Stadtteilen - unter besonderer Würdigung der Barrierefreiheit - wie folgt dar: Liniennetz Das Linien- und Haltestellennetz ist insgesamt betrachtet sehr dicht. Im Ortsbezirk 5 verkehren Regionalbahnen, S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen sowie regionale und lokale Linienbusse. Insbesondere die von vier Linien (U1, U2, U3, U8) im dichten Takt befahrene U-Bahn-Strecke vom Südbahnhof bietet zahlreiche und schnelle Verbindungen in die Frankfurter Innenstadt und weitere Frankfurter Stadtteile. Auch die S-Bahn bietet mit vier Linien (S3, S4, S5, S6) eine dichte Fahrtenfolge in Richtung Innenstadt, zum Hauptbahnhof und zu weiteren Zielen. Die im Ortsbezirk verkehrenden Straßenbahnlinien (12, 15, 16, 17, 18, 19 und 21) bieten zumeist im Zehn-Minuten-Takt viele weitere Direktverbindungen. Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot von einer Vielzahl an Buslinien (30, 35, M36, 45, 47, 48, 51, 78, 79, 81, 82, 84 sowie Regionalbuslinien 652 und 653). Hervorzuheben sind hier die Quartiersbuslinien - 35, 45, 47 und 48 in Sachsenhausen, - 81 und 82 in Oberrad, - 84 in Niederrad, die einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung kleinräumiger Wegezwecke im Alltag leisten und vor allem auch von älteren oder mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden. Der bergige Stadtteil Sachsenhausen-Süd (Sachsenhäuser Berg) ist durch sieben Tagesbuslinien (30, M36, 45, 47, 48, 652, 653) erschlossen. Die Buslinie 35 fährt auf den Lerchesberg. Eine gesellschaftliche Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner in Sachsenhausen-Süd ist somit ohne Nutzung eines Pkw grundsätzlich gegeben. Alle Standorte der weiterführenden Schulen befinden sich im fußläufigen Abstand zu mindestens einer ÖPNV-Haltestelle. Mögliche dauerhafte Änderungen oder Ergänzungen von Buslinienführungen werden im Rahmen der perspektivischen Netzplanung stadtweit geprüft, so auch für die Buslinien im Ortsbezirk 5. Durch die Baumaßnahme Textorstraße kommt es aktuell zu angepassten Linienwegen und dem Einsatz der Straßenbahnlinie 22. Aufgrund von Baustellen lassen sich temporäre Einschränkungen oder Umleitungen von ÖPNV-Linien bedauerlicherweise nicht vermeiden. Fahrzeuge Im Straßenbahnbetrieb kommen fast durchweg Niederflurfahrzeuge zum Einsatz. Die wenigen verbliebenen Hochflurfahrzeuge im Straßenbahnverkehr werden mit der Auslieferung fabrikneuer Niederflurfahrzeuge sukzessive aus dem Plandienst genommen. Im regionalen und städtischen Linienbusverkehr kommen ausschließlich Niederflurfahrzeuge zum Einsatz, die alle über Mehrzweckflächen und manuelle Klapprampen verfügen. Die Fahrzeuge auf den städtischen Buslinien sind zudem werkstattseitig so eingestellt, dass sich deren Wagenkästen bei einem Halt an einer Haltestelle automatisch zur Seite neigen, um die Höhe der Stufe zwischen Bussteig und Fahrzeugboden zu verringern. Haltestellen Im Ortsbezirk 5 gibt es knapp 100 Richtungshaltestellen der Straßenbahn, wovon die Hälfte bereits barrierefrei ausgebaut ist. An der Haltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" werden aktuell zwei barrierefreie kombinierte Bahnsteige für Straßenbahn und Bus angelegt. Zu 17 Richtungshaltestellen der Straßenbahn laufen die Planungen für einen barrierefreien Ausbau. Darüber hinaus ist für weitere 16 Richtungshaltestellen der Straßenbahn die Aufnahme der Planungen vorgesehen. Für den Tagesbusverkehr (ohne reine Nachtbushaltestellen) gibt es im Ortsbezirk 5 knapp 200 Richtungshaltestellen, wovon rund 45 % barrierefrei sind. Aktuell wird die Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" (beide Richtungen) barrierefrei ausgebaut. Etwa 55 Richtungshaltestellen befinden sich derzeit noch in unterschiedlichen Planungsphasen. Änderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2024 Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 kommt es im Ortsbezirk 5 zu folgenden Veränderungen im ÖPNV-Angebot: Da es bei den S-Bahn-Linien S3, S4, S5 und S6 aufgrund umfangreicher Ausbaumaßnahmen (viergleisiger Ausbau Frankfurt-West - Bad Vilbel sowie neue S-Bahn-Station Ginnheim) im Dezember 2024 zu Fahrplanänderungen kommt, werden auch die Fahrpläne der Linien U1, U2, U3 und U8 in Sachsenhausen angepasst, um im Norden weiterhin gute Anschlüsse an die S- Bahn-Linien herzustellen. Auf der Linie 78 kommt es zu kleinen Anpassungen bei den Takten in der Frühspitze (dichterer Takt zu Zeiten hoher Nachfrage, etwas weniger Angebot außerhalb der Zeiten hoher Nachfrage). Die Linie 79 wird nach 8:15 Uhr wieder verkehren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5767
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ost-Zeil dem Fußverkehr widmenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Die Anregung des Ortsbeirats zur Umwidmung der Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße durch die geänderte Nutzung ist für den Magistrat nachvollziehbar. Durch die vorgeschlagene Umnutzung besteht der Bedarf einer Umgestaltung, die eine grundlegende Erneuerung nach sich zieht. Diese muss auch stadtklimatische Aspekte ins Auge fassen, wie zum Beispiel eine verstärkte Flächenentsiegelung und Maßnahmen zur Starkregenvorsorge. Die Aufstellung von Pflanzkübeln ist als temporäre Lösung anzusehen. Dauerhaft sind Baumpflanzungen in bodengebundenen Baumgruben mit entsprechendem Wurzelraum der Begrünung mittels Pflanzkübeln beziehungsweise einer nicht bodengebundenen Begrünung vorzuziehen. Voraussetzung für eine Umgestaltung ist ein entsprechender Planungsprozess, ein Teileinziehungsverfahren und die Umsetzung. Hierfür stehen derzeit keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung. Eine Umgestaltung der östlichen Zeil kann daher derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sichere Übergänge - Parks „spielend“ verbindenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2050 Betreff: Sichere Übergänge - Parks "spielend" verbinden Der vom Ortsbeirat eingereichten Anregung, in den Abschnitten der Niedernhausener Straße zwischen Waldemser Straße und Schwalbacher Straße sowie in der Pariser Straße zwischen der Bushaltestelle "Maastrichter Ring" und "Römischer Ring" verkehrsberuhigte Bereiche einzuführen, wird nicht entsprochen. Die Voraussetzungen liegen nicht vor. Aufgrund der bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden zudem aktuell keine weiteren Maßnahmen vorgesehen. Zu 1.: Der Abschnitt der Niedernhausener Straße zwischen Waldemser Straße und Schwalbacher Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Baulich ist dieser Bereich mit Parkplätzen im Seitenstreifen sowie Gehwegen mit Bordsteinen ausgestattet. Die baulichen Voraussetzungen (niveaugleicher Ausbau) fehlen. Insofern lässt sich kein verkehrsberuhigter Bereich einrichten. Des Weiteren überwiegt hier nicht die Aufenthaltsfunktion. Allein der Besuch des in der Mitte liegenden Spielplatzes des Lotte-Specht-Parks stellt keine Aufenthaltsfunktion für Anwohner:innen und Besucher:innen dar. Die Einfahrten der Waldemser Straße und der Schwalbacher Straße aus der Niedernhausener Straße kommend wurden bereits mit Bodenschwellen versehen, sodass hier eine "Erinnerungsfunktion" zur bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 km/h vorliegt. Ein Umbau der angesprochenen Straßen in niveaugleiche Straßen stellt einen sehr hohen Kostenaufwand dar, welcher sich in der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Frankfurt am Main nicht darstellen lässt. Zu 2.: Die Pariser Straße zwischen der Bushaltestelle "Maastrichter Ring" und "Römischer Ring" befindet sich ebenfalls in einer Tempo 30-Zone. Hier herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen, bedingt auch dadurch, dass hier eine städtische Buslinie verkehrt. Des Weiteren wird die Pariser Straße im Falle von Tunnelsperrungen des Europagarten-Tunnels als Umfahrung genutzt. Insofern liegt keine ausreichende Aufenthaltsfunktion für Fußgänger:innen vor. Im Bereich der Bushaltestelle "Maastrichter Ring" und dem "Tel-Aviv-Platz" wurden zudem bereits Verkehrsinseln und Fußgängerüberwege zum sicheren Überqueren der Pariser Straße geschaffen. Weiterhin ist ein Umbau des angesprochenen Bereiches in niveaugleiche Straßen aus demselben Grund wie unter 1. beschrieben nicht durchführbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5406
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die LahnstraßeSTOB 102.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Ergänzend zu den bereits abgegebenen Stellungnahmen (ST 950/21, ST 952/21, ST 291/22, ST 1813/22, ST 159/2024) teilt der Magistrat abschließend mit, dass eine Planung für eine Längsparkordnung auf der Fahrbahn im südlichen Lahnstraßenbereich erstellt wurde und dem Ortsbeirat zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wurde. Anlage Anlage_Laengsparkordnung (ca. 888 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Antrag vom 16.08.2025, OF 1703/1 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7310
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am WesthafenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2052 Betreff: Seniorengerechte Bänke im Bachforellenweg am Westhafen Aufgrund der eindeutigen Entscheidung für Bänke im Bachforellenweg, entspricht der Magistrat der Anregung. Die bereits vorhandenen Sitzmöglichkeiten werden durch das Grünflächenamt um vier seniorengerechte Sitzbänke ergänzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4407
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2053 Betreff: Umgehende und dauerhafte Verkehrssicherheit von Bockenheimer Wiesenweg/Knöterichweg herstellen Der Magistrat steht in engem Austausch mit der DB Netz AG, diese kann für Schäden in diesem Bereich nicht in Haftung genommen werden. Es handelt sich hier um einen Privatweg, der sich laut Aussage der DB bereits vor der Umleitung in einem schlechten Zustand befand. Der Magistrat muss hier von der Verwendung öffentlicher Gelder für eine Sanierung absehen. Für die Instandhaltung und Verkehrssicherung zeichnet die Privateigentümerin verantwortlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4888
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch AutobahnausbauST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Betreff: Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau Durch den Riederwaldtunnel beziehungsweise den Lückenschluss der A 66 zur A 661 wird der Verkehr auf der Autobahn und einigen auf die Anschlussstellen zulaufenden Straßen stärker gebündelt. Die vom Vorhabenträger vorgelegte Verkehrsuntersuchung zeigt aber nur für den Abschnitt der Friedberger Landstraße zwischen der Anschlussstelle und der Rat-Beil-Straße eine signifikante Zunahme des Verkehrs durch den Autobahnausbau. Der prognostizierte zusätzliche Verkehr beträgt in der Spitze bis zu 8.900 Kraftfahrzeuge am Tag. Aus Sicht des Magistrats ist es nicht sinnvoll, diesen durch einen leistungsfähigkeitssteigernden Ausbau der Friedberger Landstraße aufzufangen. Unabhängig vom Autobahnausbau verfolgt der Magistrat das Ziel, die Mobilitätswende in Frankfurt voranzutreiben und den Umweltverbund als Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu fördern - auch für den Pendlerverkehr. Damit sollen ein effizienter Verkehr und die Lebensqualität, also Umwelt-, Lärm- und Gesundheitsschutz, auch auf lange Sicht sichergestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41ST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat folgt der Anregung des Ortsbeirates dahingehend, dass im unmittelbaren Umfeld der oberen Berger Straße (benachbarte Straßen) die abendlichen Reservierungszeiten auf 22:00 Uhr verlängert werden. Eine Intensivierung der Überwachungsdichte ist nicht möglich. Die Bewohnerparkgebiete 38, 39 und 41 werden im Schnitt mehrmals wöchentlich vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Hierbei werden, neben der Kontrolle der Bewohnerbereiche, alle weiteren festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Die Kontrollen können Parkverstöße nicht verhindern, allerdings zumindest begrenzen. Dies liegt vor allem an der geringen Sanktionshöhe, die bei vielen Parkverstößen bei nur 10 € liegt und daher von vielen Verkehrsteilnehmenden leider billigend in Kauf genommen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Laternenumrüstung am GermaniaplatzST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2056 Betreff: Laternenumrüstung am Germaniaplatz Die Entscheidung, die Gasbeleuchtung in der Stadt Frankfurt am Main zurückzubauen, wurde mit dem Beschluss M69/2014 zum Rückbau der Gasbeleuchtung getroffen. In diesem Zusammenhang wurden, in Abstimmung mit allen beteiligten Ämtern und Ortsbeiräten, gestalterisch wertvolle Gebiete festgelegt. Der Germaniaplatz fällt in ein solches Gebiet. Hier sind zur Umrüstung Gasersatzmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 6m und LED-Leuchten in Gasersatzoptik vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1002
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im DreiSchichtBetriebST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2057 Betreff: Betrieb der Baustelle Holbeinkreisel im Drei-Schicht-Betrieb Nach Auffassung des Magistrats wäre der gewünschte Drei-Schicht-Betrieb für die Baumaßnahme "Kreisverkehrsplatz Oppenheimer Landstraße" nicht wirtschaftlich und auch generell nicht umsetzbar. Grundsätzlich ist von allen am Bau Beteiligten unter anderem die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) einzuhalten. Der Gesetzgeber hat für den Betrieb von Maschinen und Geräten klare Vorgaben für Wohngebiete gemacht. Gemäß der 32. BImSchV § 7 Absatz 1 "dürfen Geräte und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 bis 07:00 Uhr nicht betrieben werden". Deshalb wurde auch die tägliche Arbeitszeit für die Baufirma vor Ort auf Werktage in der Zeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt. Grundsätzlich könnten "von Amts wegen im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist" (32. BImSchV § 7 Absatz 2). Die Gefahr für die Allgemeinheit und das sonstige öffentliche Interesse sind im vorliegenden Fall allerdings nicht erkennbar. Die Baustelle ist nach außen hin abgesichert und die Bauzeit von rund eineinhalb Jahren wurde im Vorfeld klar kommuniziert. Von einem Schichtbetrieb über 24 Stunden am Tag wurde nie gesprochen, ein öffentliches Interesse daran war und ist nicht erkennbar. Ohnehin betreffen solche Ausnahmeregelungen eher kleinere Baumaßnahmen von kurzer Dauer, bei denen während der nächtlichen Arbeitszeit von 23 bis 5 Uhr geräuscharme Arbeiten möglich sind. Bauarbeiten im Straßenbau und im Tiefbau können in der Regel aufgrund der großen konventionellen Maschinen sowie den meist schweren und wenig schallabsorbierenden Baumaterialien nicht geräuscharm in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. Erd- und Verbauarbeiten sowie Lkw-Fahrten und Abbrucharbeiten sind meist lärmintensiv. Hinzu kommt, dass bei niedrigeren Temperaturen in den Nächten der kälteren Jahreszeiten zahlreiche Arbeiten auch aus technischen Gründen nicht umsetzbar wären. Der angedachte Drei-Schicht-Betrieb würde bedeuten, dass ein Tag auf drei Schichten aufgeteilt werden muss - mit je acht Arbeitsstunden pro Tag. Damit ginge ein enormer zusätzlicher personeller Aufwand einher. Nachtarbeiten sowie Feiertags- und Wochenendarbeiten müssen vom Arbeitgeber finanziell oder mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Zudem ist es vielen Menschen aus gesundheitlichen oder privaten Gründen nicht möglich, nachts zu arbeiten. Dennoch müssten alle am Bau Beteiligten dieses Arbeitsmodell einführen. Die notwendigen zusätzlichen Personalkapazitäten wären von keiner Seite über die gesamte Bauzeit erbringbar. Ein Drei-Schicht-Betrieb für die gesamte Bauzeit würde die Baukosten also in die Höhe treiben. Die Einsparungen aufgrund der möglicherweise etwas geringeren Bauzeit stünden den deutlich höheren Personalkosten gegenüber. Zuletzt möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass Feiertage und das Wochenende grundsätzlich der Erholung dienen sollen. Das Baufeld liegt eindeutig in einem dicht besiedelten Wohngebiet und ist von zahlreichen Mehrfamilienhäusern umschlossen. Der Magistrat geht nicht davon aus, dass eine dauerhafte Belastung durch eine ununterbrochen laufende Baustelle im Sinne der Anwohnenden wäre. Diese haben ein Recht auf Ruhe. Dieses Recht wird auch von den zuständigen Behörden geschützt, sodass auch in dieser Hinsicht nicht mit einer Ausnahmegenehmigung zu rechnen wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5467
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Müllgarage in der Grünanlage in der oberen RotlintstraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2058 Betreff: Müllgarage in der Grünanlage in der oberen Rotlintstraße Der Anregung wird entsprochen. Es ist bereits geplant, eine Müllgarage an der genannten Örtlichkeit aufzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5920
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkbrunnen auf dem MerianplatzSTOB 302.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2059 Betreff: Trinkbrunnen auf dem Merianplatz Eine wieder Inbetriebnahme des vorhandenen Trinkbrunnens auf dem Merianplatz ist bereits in Prüfung. Der Trinkbrunnen benötigt aktuell einen neuen Anschluss an die Wasserleitung und an die Stromversorgung inkl. der Errichtung eines Technikschranks. Daher erfolgt die Prüfung hinsichtlich der technischen Machbarkeit als auch der voraussichtlich entstehenden Kosten. In der Vergangenheit erfolgte die Versorgung des Trinkbrunnens aus dem ehemaligen Badehaus. Das Badehaus befindet sich mittlerweile jedoch nicht mehr im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Daher wird von einer Versorgung über das Badehaus abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5917 Antrag vom 08.09.2025, OF 931/3 Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1280
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Trinkwasserspender vor der DFB-Akademie und am Bruchfeldplatz in NiederradST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2060 Betreff: Trinkwasserspender vor der DFB-Akademie und am Bruchfeldplatz in Niederrad Trinkwasserbrunnen sind eine geeignete Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel. Der Magistrat hat den vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagen Standort "Bruchfeldplatz" in die bereits umfängliche Liste potentieller weiterer Trinkwasserbrunnenstandorte aufgenommen und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden. Mit der Installation des bereits geplanten Trinkbrunnens im Rennbahnpark wird eine kostenlose Trinkwasserversorgung in der Nähe der DFB Akademie realisiert. Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z.B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine "AG Trinkbrunnen" gebildet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen und Privatpersonen Trinkwasserbrunnen auf dem eigenen Gelände errichten. Sind diese öffentlich zugänglich, kann die Installation von Trinkwasserbrunnen zu 50 Prozent durch das städtische Förderprogramm "Klimabonus" Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main bezuschusst werden. Sollte der DFB einen Standort auf dem eigenen Gelände in Betracht ziehen, kann er einen Förderantrag im Förderprogramm Klimabonus stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5942
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-StraßeST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2061 Betreff: Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird der Anregung folgen und die Grünfläche umgestalten. 1. Im Detail bedeutet dies: a) Die beiden Bäume verbleiben, b) ebenso die Bänke. c) Die Zuwegung wird in wassergebundener Wegedecke ausgeführt. d) Die verbliebenen Rosen, e) und die abgestorbene - von Anwohner:innen gepflanzte - Hängekätzchenweide, werden entfernt. f) Da die Fläche für eine nachhaltige Wildblumenwiese zu klein ist, werden stattdessen insektenfreundliche Stauden gepflanzt. Zur Ergänzung erhält die Grünfläche ein "Insektenhotel". g) Die verbleibende Einfassung erfüllt ihren Zweck und verbleibt. Die fehlenden Stangen werden nicht wieder eingesetzt, damit die Bänke barrierefrei erreichbar sind. 2. Aufgrund der überschaubaren Größe der Anlage erfolgt keine detaillierte Planung. Zur Veranschaulichung der Umgestaltung wird auf das angehängte Foto einer bereits umgestalteten Fläche verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5933
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kostenfreie Werbeflächen für KulturveranstaltungenST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2062 Betreff: Kostenfreie Werbeflächen für Kulturveranstaltungen Von Seiten des Kulturamtes ist der Vorschlag von Kultursäulen, auf denen Frankfurter Kunstschaffende/Kulturveranstalter ihre Veranstaltungen kostenlos bewerben können, sehr zu unterstützen. Aktuell gibt es eine Regelung mit der Firma Ströer, die auch im vorliegenden Vorschlag ausführender Dienstleister wären, die einen Kulturrabatt von 50 Prozent vorsieht. Die Anregung des Ortsbeirats wird in die Neuaushandlung der Vergabe der Werberechte aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5310
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Schild AndreasplatzST02.12.2024
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2063 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Es konnte nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden, wer der Namensgeber des im Zuge des Baus der Höchster Neustadt im 19. Jahrhundert entstandenen Andreasplatzes ist. In der Datenbank des Stadtvermessungsamts wird der Jünger Jesu und Apostel Andreas als Namensgeber aufgeführt. Die Beschlussdokumente der zum Zeitpunkt der Benennung noch selbstständigen Stadt Höchst liegen dem Magistrat jedoch nicht vor. Recherchen beim Institut für Stadtgeschichte und beim Geschichtsverein Höchst blieben ebenfalls erfolglos. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Platz nach dem Jünger Jesu und Apostel Andreas benannt worden ist. Der Magistrat hat ein entsprechendes Zusatzschild für den Andreasplatz entworfen und die Herstellung und Montage von Straßennamensschild und Zusatzschild in Auftrag gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5803
STStellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)VOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1071 entstanden aus Vorlage: OF 1017/2 vom 14.10.2024 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Grempstraße/Ecke Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße/Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomiezone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Grempstraße/Ecke Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen - denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 547 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellenVOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1072 entstanden aus Vorlage: OF 1038/2 vom 15.11.2024 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstraße, leer. Der einzige Laden, der aktuell genutzt wird, ist das KFZ-Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Bachtale Romnja dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leer stehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 588 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehenVOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1073 entstanden aus Vorlage: OF 1047/2 vom 27.11.2024 Betreff: Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen Vorgang: OM 2948/22 OBR 2; V 734/23 OBR 2; V 759/23 OBR 2; ST 2380/23; ST 1013/24; ST 1964/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der 2021 geschlossene Tauschvertrag (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/Amt-fuer-Bau-und-Immobilien/Tauschv ertrag-Campus-Westend/) nicht vollzogen wurde und wie die weitere Planung bezüglich der Musikhochschule an der Eschersheimer Landstraße ist. Begründung: In Ergänzung zur Stellungnahme vom 27.05.2024, ST 1013, und der Stellungnahme vom 22.11.2024, ST 1964, und wegen der zentralen Bedeutung der Fortentwicklung sowohl des Unicampus Bockenheim als auch des Unicampus Westend für den gesamten Ortsbezirk, besteht hier Informationsbedarf. Es dient zur Kenntnis, dass seit geraumer Zeit ein Gerüst am Gebäude ist, ohne dass jegliche Bauarbeiten erkennbar wären (dazu zuletzt die Stellungnahme vom 24.11.2023, ST 2380). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Auskunftsersuchen vom 10.07.2023, V 734 Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 759 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekVOB 202.12.2024
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1074 entstanden aus Vorlage: OF 1031/2 vom 13.11.2024 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Befindet sich das Gründerzeitgebäude in der Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität/des Landes Hessen? 2. Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? 3. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? 4. Steht der Magistrat mit der Universität/dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z. B. für Studierendenwohnen? 6. Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leer stehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein Freunde Bockenheims e. V. mit angeregt und unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 675 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-1
VOB 2AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms „Langer Franz“OFOB 101.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2024, OF 1474/1 Betreff: Beauftragung der Dom Römer GmbH mit der Vorplanung für die Rekonstruktion des Historischen Rathausturms "Langer Franz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M162 aus 2024 unter Berücksichtigung des folgenden Textes zu: Im neuen Dachstuhl des "Langen Franz" soll ein ausreichend großes und dauerhaftes Taubenhaus geplant und umgesetzt werden. Hierzu soll eine Begehung mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. durchgeführt werden, um den optimalen Ort zu identifizieren. Sofern der "Lange Franz" hierfür nicht in Frage kommt, sollen in den Gebäuden des Römer je ein Taubenhaus zum Paulsplatz hin und eines zum Römerberg hin eingerichtet werden. Begründung: Die Baukosten für den Langen Franz betragen geschätzte 3,8 Mio. € und die Planungskosten geschätzte 473.000 €. Sehr viel Geld für etwas, das keine direkte Funktion und keinen Mehrwert bietet. Mit den Geldern für den Bau hätten viele Probleme in Frankfurt dauerhaft gelindert werden können. Um dem langen Franz einen zusätzlichen Nutzen und den Stadttauben endlich einen Platz rund um den Römer bieten zu können, möchte der Ortsbeirat, dass der neue Dachstuhl des "Langen Franz" so geplant wird, dass ein geeignetes Taubenhaus entsteht. Das ist notwendig, damit die Stadttauben endlich einen Platz finden und eine Populationskontrolle erfolgreich durchgeführt werden kann. Falls das aus fachlicher Sicht nicht möglich sein sollte, müssen in den Gebäuden des Römer geeignete Flächen für Taubenhäuser gefunden werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Anregung OA 514 2024 1. Der Vorlage M 162 wird unter Hinweis auf die OA 514 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1474/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU , FDP und Linke (= Ablehnung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere PlanungsschritteOFOB 101.12.2024 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2024, OF 1475/1 Betreff: Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage M177 aus 2024 unter Berücksichtigung folgender Forderungen zu: 1. In Punkt VI sollen neben den Möglichkeiten für den Bühnenbereich, Freiraum und Planungsrecht auch die Möglichkeiten für die öffentliche Nutzung der Gebäude außerhalb von Aufführungen dargestellt und geprüft werden. 2. Zu Punkt VII soll eine Kostenobergrenze auch für den Betrieb (für die ca. 199 Jahre) verbindlich festgelegt und vorgegeben werden, nicht nur für den Bau der Gebäude. Diese Kostenobergrenze für den Betrieb soll in Kostengruppen unterteilt werden. Nur so können die Gebäude in Bezug auf Nachhaltigkeit ihre Ziele auch tatsächlich definieren und nur so kein ein Monitoring der Kosten erfolgen. 3. Zu Punkt VIII soll erläutert werden, was mit dem "Realisierungsmodell" konkret gemeint ist. 4. Die Darlegung von Kosten in Punkt IX als auch unter dem Punkt "Haushaltsplanung" sollen nach Aufgaben getrennt ausgewiesen werden. Insbesondere sollen Planung, Abriss, Wettbewerbe, Bürger*innenbeteiligung und Neubau jeweils getrennt ausgewiesen werden. 5. Eine Bürger*innenbeteiligung zur Außengestaltung von Oper und Schauspielhaus soll effizient, schnell und kostengünstig durchführen zu lassen. 6. Die Maßnahmen zum Denkmalschutz der Villen auf dem Grundstück sollen auch Kostengesichtspunkte berücksichtigen. 7. Bezüglich der Interim-Spielstätte kann auf einen Wettbewerb nach den üblichen Richtlinien verzichtet werden, wenn Vorschläge in einem konkurrierenden Verfahren gegeneinander abgewogen werden und dem Ortsbeirat und den Bürger*innen im Gutleutviertel vorgestellt und besprochen werden. Hierzu gehört auch ein Mobilitätskonzept für die Interim-Spielstätte im Gutleut. 8. Das Land Hessen soll in die Finanzierung von Oper und Schauspielhaus möglichst mit einbezogen werden. 9. Dem Ortsbeirat sollen die Gutachten zur Höhe der Pacht vertraulich zur Verfügung gestellt und erläutert werden. Begründung: Die M177 ist einer der Beschlüsse mit den höchsten Kosten, zu dem der Ortsbeirat in dieser Legislaturperiode seine Zustimmung geben soll. Auf Grund der hohen Investitionen für Planung, Bau und Pacht für Oper und Schauspiel möchte der Ortsbeirat sicherstellen, dass diese keine negativen Auswirkungen auf die notwendigen Ausgaben für Soziales, Bildung, Sport, Ordnung, Verkehr, Umwelt und nicht zuletzt die freie Kulturszene haben. Es sollen alle Möglichkeiten für kostengünstiges Bauen und für zusätzliche Finanzmittel des Landes ausgeschöpft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 515 2024 1. Der Vorlage M 177 wird unter Hinweis auf die OA 515 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1475/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen gegen Leerstand in FrankfurtA29.11.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.11.2024, A 326 Betreff: Maßnahmen gegen Leerstand in Frankfurt Mehrjähriger Leerstand von Wohnhäusern ist nicht nur unsozial sondern auch klimaschädlich, da durch notwendigen Neubau Flächen neu versiegelt werden müssen und zusätzliche Infrastruktur geschaffen werden muss. Besonders ärgerlich sind bekannte Fälle von Leerstand wie die Gebäude in Nieder-Eschbach in der Weimarer Straße sowie im Unteren Kirchwiesenweg mit insgesamt 78 Wohnungen. Fotos (c) ÖkoLinX-ELF im Römer/Carmen Treulieb Bisherige Nachfragen beim Magistrat wurden lapidar beantwortet mit fehlender städtischer Einflussmöglichkeit. Unabhängig davon, ob die neue hessische Landesregierung wieder ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand in Großstädten beschließt - und damit das bedauerliche Ende des Wohnraumzweckentfremdungsgesetzes von 2004 heilt - dürfte es auch jetzt schon Möglichkeiten geben, Druck auf die Eigentümerin auszuüben. Ich frage daher den Magistrat: 1. In welchem Turnus schreibt die Stadt Frankfurt die Eigentümerin der Wohngebäude an? Hat die Stadt darin ihre Hilfe angeboten, wie das andere Städte mit Leerstandsproblematiken tun und auf mögliche Fördermöglichkeiten oder andere Unterstützungen hingewiesen? 2. Die obigen Fotos zeigen, dass in beiden Wohngebäuden die Eingangsbereiche und die Vorgärten weitgehend zugewachsen sind. Lässt sich hier über das Instrument der Vorgarten-satzung Einfluss nehmen? 3. Die Hecken werden nicht regelmäßig zurückgeschnitten, so dass die Gehwege nicht nutzbar sind. Wird die Stadt Ihrer Pflicht nachkommen, dort Fußgängersicherheit herzustellen? 4. Welche weiteren Ideen hat die Stadt, um auf der Basis geltender Gesetze, Satzungen und Regelungen Druck gegen Eigentümer*innen aufzubauen, die Wohnraum zweckentfremden? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 82 Versandpaket: 04.12.2024 Aktenzeichen: 61-0
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - FörderschulenA29.11.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.11.2024, A 327 Betreff: Förderschulen In Frankfurt gibt es elf Förderschulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Vier Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und sieben weitere mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprachheilförderung sowie emotionale/soziale Entwicklung. Laut Magistrat werden inzwischen die Hälfte aller Kinder mit Förderbedarf inklusiv beschult. Die andere Hälfte der Schüler*innen bleibt in der Regel auf der Förderschule, wenn sie einmal dorthin überwiesen wurde. Denn obwohl als Ziel die Reintegration in die allgemeinen Schulen postuliert wird, liegt die Zahl der Kinder, die die Schulform wieder wechseln, bei unter fünf Prozent. Dieser Fakt - Einbahnstraße Förderschule - muss den Eltern von den beratenden Lehrer*innen deutlich gemacht werden. Ich frage daher den Magistrat: Wie viele Eltern in Frankfurt haben trotz der ausführlichen Beratung in den letzten fünf Jahren den Wunsch geäußert, dass ihr Kind auf eine Förderschule für Lernhilfe wechseln soll? Bitte die Zahlen nach dem jeweiligen Jahr auflisten. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 78 Versandpaket: 04.12.2024 Aktenzeichen: 40-32
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Aus welchen Stadtteilen wechseln die meisten Schulkinder auf das Gymnasium?A29.11.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.11.2024, A 328 Betreff: Aus welchen Stadtteilen wechseln die meisten Schulkinder auf das Gymnasium? Die Empörung von Frankfurter Eltern über Schulzuweisungen Ihrer Kinder ist in diesem Jahr besonders groß. 11 Prozent der Kinder, die nach der vierten Klasse auf eine weiterführende Schule wechseln, wurden vom staatlichen Schulamt einer Schule zugewiesen, die häufig sehr weit vom Wohnort entfernt ist. Unter anderem Eltern aus Sachsenhausen haben auf diesen Missstand in den sozialen Medien hingewiesen, der von der Presse breit aufgenommen wurde. Doch nicht alle Eltern von 10-jährigen Schulkindern sind in der Lage, auf Missstände oder Ungerechtigkeiten öffentlichkeitswirksam hinzuweisen. Ich frage daher den Magistrat: 1. Wie hoch ist der Prozentsatz der Schulkinder, die 2024 nach der vierten Klasse auf das Gymnasium wechseln? 2. Aus welchen Stadtteilen kommen die neuen Gymnasiast*innen? Bitte genaue Zahlen angeben. 3. Wie hoch ist der Prozentsatz der Schulkinder, die auf eine Hauptschule wechseln wollten? 4. Wie hoch ist der Prozentsatz der Schulkinder, die nach der Grundschule auf eine Realschule wechseln wollten? Bitte die Zahlen nach Stadtteilen gliedern. Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2025, B 77 Versandpaket: 04.12.2024 Aktenzeichen: 40-1
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Gefahrstellen im RadverkehrA29.11.2024 · ÖkoLinX-ELF
S A C H S T A N D : Anfrage vom 29.11.2024, A 329 Betreff: Gefahrstellen im Radverkehr Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.02.2025 Vor mehr als drei Jahren hat die Frankfurter Rundschau über die sozialen Medien Fahrradfahrer* innen aufgerufen, Problemstellen im Frankfurter Radverkehr zu melden. Von den Bürgerinnen wurden u.a. folgende für Radler*innen gefährliche Stellen genannt: Aus dem Frankfurter Norden und dem Westen kamen Hinweise auf eine Gefahrenstelle am Ortsausgang Bonames, Harheimer Weg; als weitere Gefahrenstellen wurden genannt: In Bergen der Übergang von der Vilbeler Landstraße auf den Kirchbergweg; in Heddernheim die Dillenburgerstraße zwischen Maybachbrücke und Ortskern. In Höchst besteht auf der Silostraße Gefahr durch geparkte Autos auf dem Radschutzstreifen. (Weitere Gefahrstellen siehe Artikel in FR https://www.fr.de/frankfurt/radserie-in-frankfurt-problemstellen-im-radverkehr-9 0836825.html) Ich frage daher den Magistrat: 1. Die Gefahrenstelle am Ortsausgang Bonames ist bis heute unverändert, obwohl die Stadtverwaltung vor drei Jahren der Presse mitgeteilt hatte, dass die Planungen für eine sichere Führung am Harheimer Weg bereits aufgenommen worden seien. Warum ist bis heute nichts geschehen? 2. Haben die anderen im Artikel genannten Problemstellen mehr Aufmerksamkeit erhalten und wurden inzwischen beseitigt? Antragsteller: ÖkoLinX-ELF Antragstellende Person(en): Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 124 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 329 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Aktenzeichen: 66-2
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Stadtweit einen würdigen Platz zur Bennenung nach Trude Simonsohn suchenOFOB 229.11.2024 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2024, OF 1044/2 Betreff: Stadtweit einen würdigen Platz zur Bennenung nach Trude Simonsohn suchen Vorgang: NR 491/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen und berichten, ob der Platz vor der Frankfurter Festhalle gemäß der Richtlinien der Stadt Frankfurt zur Straßenbenennung nach der Zeitzeugin des Nationalsozialismus, der Sozialarbeiterin und ersten Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt/ Main - Trude Simonsohn - benannt werden kann. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang insbesondere gebeten die Benennungsmöglichkeit mit der Messe AG zu klären, soweit diese ggf. Eigentümerin der Fläche bzw. einer Teilfläche des Platzes ist. 2. im Stadtgebiet Frankfurt weitere im Hinblick auf ihre Lage, Größe, Gestaltung und Bedeutung würdige Plätze, Straßen oder Grünanlagen zu suchen, die nach Trude Simonsohn benannt werden könnten. (i) Hierfür möge der Magistrat selbst Örtlichkeiten vorschlagen und in Absprache mit dem zuständigen Ortsbeirat in die Liste geeigneter Plätze aufnehmen (ii) Die anderen Ortsbeiräte um Vorschläge bitten, sofern diese einen im ihrem Ortsbezirk befindlichen Platz als angemessen ansehen. (iii) Sodann bezüglich der von den Ortsbeiräten vorgeschlagenen Plätze Ortstermine mit allen Beteiligten vereinbaren (u.a. die Angehörigen von Trude Simonsohn sowie die jeweils zuständigen Ortsbeiräte). 3. Nur soweit sich die beteiligten Ortsbeiräte sich hiernach nicht auf einen von mehreren in Frage kommenden Plätze haben einigen können, den Vorgang samt Bewertung des Magistrat, der jeweils beteiligten Ortsbeiräte sowie der Angehörigen sowie weiterer ggf. Beiteiligter sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung über den am besten geeigneten Platz vorzulegen. Begründung: Zur Bedeutung der Frankfurter Holocaustüberlebenden Trude Simonsohn (geb. am 25.03.1921 im mährischen Olmütz, gest. am 06.01.2022 in Frankfurt am Main sei auf die Begründung der NR 491 (2023) - Aufnahme von Trude Simonsohn in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - verwiesen: "(...) Trude Simonsohn hat seit 1975 und bis kurz vor ihrem Tode regelmäßig als Zeitzeugin über ihre Erlebnisse im "Dritten Reich" an Schulen sowie in Vereinen und Institutionen berichtet und damit unzähligen Mensen einen authentischen Eindruck über die Gewaltherrschaft der Nazis gegeben. Ihr Vater wurde bereits am 1. September 1939 verhaftet und in das KZ Buchenwald verschleppt und danach im KZ Dachau ermordet. Ihre Mutter wurde später im KZ Auschwitz ermordet. Im Juni 1942 geriet sie selbst wegen angeblichen Hochverrats und illegaler kommunistischer Tätigkeit in Haft. Nach mehreren Monaten Einzelhaft wurde sie in das Ghetto Theresienstadt gebracht, wo sie den jüdischen Sozialpädagogen und Juristen Berthold Simonsohn kennenlernte, den sie kurz vor der bevorstehenden Deportation nach Auschwitz rituell heiratete. Im Oktober 1944 kamen beide nach Auschwitz. Am 9. Mai 1945 wurde sie durch die Rote Armee aus dem KZ Merzdorf, einem Außenlager des Konzentrationslagers Groß-Rosen, befreit. Trude Simonsohn ist die erste weibliche Ehrenbürgerin der Stadt Frankfurt." Gerne würde der Ortsbeirat 2 einen Platz in seinem Ortsbezirk nach dieser herausragenden Frau benennen. Gleichwohl ist sich der Ortsbeirat über die deutlich über seinen Ortsbezirk hinausreichende Bedeutung einer Platzbenennung nach Trude Simonsohn bewusst und möchte anregen hierfür den in ganz Frankfurt an besten geeigneten Platz zu suchen. Der Ortsbeirat möchte insbesondere nicht in die Situation geraten einen Platz nach unserer Ehrenbürgerin zu benennen ohne vorab abgefragt zu haben, ob es ggf. noch andere ggf. noch geeignetere Örtlichkeiten hierfür außerhalb des Ortsbeiratsgebiets zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 996/2 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.09.2022, NR 491 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 996/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1044/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Sonderausstellung „Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach“OIBOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 29.11.2024, OIB 361 entstanden aus Vorlage: OF 1257/5 vom 10.11.2024 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Sonderausstellung "Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach" Der Magistrat wird gebeten, die Sonderausstellung "Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach" des Oberräder Heimat- und Geschichtsvereins e. V. finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro. Begründung: Der Oberräder Heimat- und Geschichtsverein e. V. hat eine Sonderausstellung "Die Zerstörung Oberrads im 2. Weltkrieg - 80 Jahre danach" organisiert. Die Organisation und Präsentation ist immer mit finanziellem Aufwand verbunden. Hier möchte der Ortsbeirat unterstützend tätig sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 576
OIBOB 5Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600JahrFeierOIOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Initiative vom 29.11.2024, OI 81 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 10.11.2024 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600-Jahr-Feier Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, die Feierlichkeiten anlässlich der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrads des Vereinsrings Oberrad e. V. auf dem Buchrainplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Im Rahmen der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrads plant der Vereinsring ein großes Stadtteilfest für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Buchrainplatz. Die Durchführung eines Stadtteilfestes ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Da es sich bei der 600-Jahr-Feier um einen einmaligen Anlass handelt, sieht der Ortsbeirat hier einen besonderen Anlass zur finanziellen Unterstützung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 04.12.2024
OIOB 5Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der MichaelGrzimekSchule montierenOM29.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6158 entstanden aus Vorlage: OF 333/15 vom 07.11.2024 Betreff: Fotovoltaikanlage auf das Dach der zusätzlichen Klassenräume der Michael-Grzimek-Schule montieren Vorgang: V 504/22 OBR 15; ST 1436/24 Der Magistrat wird gebeten, im Anschluss an die erforderliche Dachsanierung und den Dachausbau zur Herstellung zweier zusätzlicher Klassenräume auf dem Dach Fotovoltaikmodule anzubringen und diese Maßnahmen zügig umzusetzen. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 heißt es: "An der Michael-Grzimek-Schule sind eine erforderliche Dachsanierung und im Anschluss ein Dachausbau zur Herstellung von zwei zusätzlichen Klassenräumen in Planung. ... Die Arbeiten können nach dem Stadtverordnetenbeschluss vergeben werden und sollen im Sommer 2024 starten." Bisher tat sich nichts dergleichen. Das Dach kann geeignet zur Montage von Fotovoltaikmodulen gebaut werden. Diese stellen eine der besten Möglichkeiten dar, unsere Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und eine nachhaltige Zukunft zu sichern. Derzeit sind ebenfalls solche Module vorhanden. (Geoportal der Stadt Frankfurt, 07.11.2024) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 243 Aktenzeichen: 40-1
OMAnregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29OMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181 entstanden aus Vorlage: OF 1272/5 vom 28.07.2024 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, z. B. könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufwertung des Basketballplatzes an der HahnstraßeOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6182 entstanden aus Vorlage: OF 1237/5 vom 20.09.2024 Betreff: Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Sportgelände an der Hahnstraße die folgende Maßnahme umzusetzen: Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz. Begründung: Der Basketballsport erfreut sich in Niederrad wachsender Beliebtheit. Immer mehr Menschen, von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Erwachsenen, nutzen den einzigen öffentlichen Basketballplatz auf dem Sportgelände an der Hahnstraße. Leider entspricht dieser Platz nicht den Anforderungen, die an eine moderne Sportanlage gestellt werden sollten. Im Vergleich zu den vielen Fußballplätzen in Niederrad, die über Flutlicht und eine vollständige Ausstattung verfügen, ist der Basketballplatz in einem unzureichenden Zustand. Besonders das Fehlen einer Beleuchtung stellt ein großes Hindernis dar, da nach Einbruch der Dunkelheit kein Basketballspiel mehr möglich ist. Eine Aufwertung des Platzes durch die Installation eines Flutlichts würde die Nutzungsmöglichkeiten erheblich verbessern und die Lebensqualität im Stadtteil steigern. Diese Maßnahme wären eine wichtige Unterstützung für die wachsende Basketball-Community in Niederrad und eine Investition in die Förderung des Sports. Der Platz könnte intensiver genutzt und zu einem zentralen Treffpunkt für Basketballbegeisterte werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 269 Aktenzeichen: 52-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)OMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6183 entstanden aus Vorlage: OF 1250/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II) Vorgang: OM 5050/24 OBR 5; ST 655/24 Der Ortsbeirat lehnt die Einrichtung von Dienstwohnungen für städtische Bedienstete im Altbau der Gruneliusschule ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den Altbau der Gruneliusschule in ein Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbücherei 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben Begründung: Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Die vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger für die Nutzung als Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit, dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbücherei eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 956 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6184 entstanden aus Vorlage: OF 1252/5 vom 11.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzen Vorgang: ST 2039/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen und damit die in der Stellungnahme ST 2039 zugesagte Maßnahme umzusetzen. Begründung: Der oben genannte Fußweg wir tagtäglich von vielen Menschen genutzt. Die nicht vorhandene Beleuchtung hat dort einem Angstraum entstehen lassen. Eine entsprechende Beleuchtung würde das Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-52
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in NiederradOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6185 entstanden aus Vorlage: OF 1254/5 vom 15.11.2024 Betreff: Verlängerung der Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, die Betriebszeiten der Buslinie 84 in Niederrad bis mindestens 22:00 Uhr zu verlängern. Eine Erweiterung der Betriebszeit entspricht dem Bedarf der Bevölkerung. Begründung: Die Buslinie 84 in Niederrad wird weiterhin sehr gut angenommen. Sie sichert die Mobilität innerhalb des Stadtteils. Aktuell fahren die Busse nur bis ca. 21:00 Uhr. Die Niederräder Bevölkerung wünscht sich eine Verlängerung bis mindestens 22:00 Uhr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessernOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1258/5 vom 10.11.2024 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerbermühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt der HortusApothekeOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt BonifatiusGemeinde in OberradOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1261/5 vom 09.11.2024 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der geplanten Baumaßnahmen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad, Mathildenstraße 28, zur Fällung vorgesehen sind. Begründung: Laut Informationen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad (https://www.sanktbonifatius.de/zukunftsprojekt-herz-jesu/) und der Initiative Nachbarprotest (https://nachbarprotest.de/) plant die katholische Gemeinde Oberrad den Abriss mehrerer Gebäude, darunter das Gemeindehaus, das Pfarrhaus, der Kindergarten sowie ein Wohnhaus in der Mathildenstraße 28. An deren Stelle soll ein neues, viergeschossiges Gebäude errichtet werden. Nach Angaben der oben genannten Initiative sollen für die Umsetzung dieses Bauvorhabens mindestens 35 ausgewachsene Bäumen gefällt werden. Es besteht die Sorge, dass im Zuge der weiteren Bauarbeiten insgesamt bis zu 50 Bäume entfernt werden könnten. Ausgewachsene Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, reduzieren Lärm und tragen zur Biodiversität bei. Das Pflanzen von Ausgleichsbäumen außerhalb von Frankfurt kann diese lokalen Vorteile nicht ersetzen und trägt nicht zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist es von öffentlichem Interesse, Klarheit über den genauen Umfang der geplanten Baumfällungen zu erhalten und zu prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, die den Erhalt der Bäume berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Aktenzeichen: 79-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung OffenbachOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 12.11.2024 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, den alten Gleichrichter zu entfernen, da dieser nach wie vor eine Gefahrensituation darstellt. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein neuer Gleichrichter gebaut worden, der sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet (s. Fotos) Gleichwohl befindet sich der alte Gleichrichter immer noch an derselben Stelle und die Gefahrensituation, die schon zu einem schweren Unfall bei einem Fahrradfahrer geführt hat, besteht weiterhin. Fotos: Rosita Jany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 5
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur WillemerschuleOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6191 entstanden aus Vorlage: OF 1265/5 vom 30.10.2024 Betreff: Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen Vorgang: ST 306/24 Der Magistrat wird gebeten, das im September und Oktober 2023 verfügte temporäre Halteverbot in der Willemerstraße endlich zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem verfügten Halteverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 306 mitgeteilt, dass im Rahmen der Bauarbeiten in der Darmstädter Landstraße während der Streckensperrung der Straßenbahn in Oberrad im September und Oktober 2023 temporäre Halteverbote in der Willemerstraße eingerichtet wurden, die nach Maßnahmenende unmittelbar wieder zurückgenommen wurden. Letzteres ist leider noch immer nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 306 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Angebot der Buslinie 35OMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark LouisaOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6193 entstanden aus Vorlage: OF 1270/5 vom 10.11.2024 Betreff: Einrichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Sportjugendpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grundstück des Sportjugendparks Louisa eine Calisthenics- Anlage zu installieren. Begründung: Auf dem Gelände Ziegelhüttenweg 325 betreibt die Sportjugend Frankfurt den Sportjugendpark Louisa. Hier haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sport zu treiben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeiten, Räumlichkeiten für Gremiensitzungen oder Feiern anzumieten. Das Installieren einer Calisthenics-Anlage würde dem Standort zusätzliche Attraktivität verleihen und sportbegeisterten Menschen eine Alternative zu einem Fitnessstudio bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 268 Aktenzeichen: 52-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informierenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1271/5 vom 11.11.2024 Betreff: Bürger über die Auslagerung des Gymnasiums Süd informieren Der Magistrat wird gebeten, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Tiroler Straße in einer öffentlichen Veranstaltung über den aktuellen Stand der Auslagerung des Gymnasiums Süd zu informieren. Begründung: Ein öffentlicher Informationstermin ist entscheidend, um Transparenz und Vertrauen in die Entscheidungsprozesse zu fördern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen außerdem ein Forum erhalten, um ihre Anregungen und Sorgen gegenüber der Stadt Frankfurt am Main artikulieren zu können. Insbesondere bei Veränderungen wie der Auslagerung einer Schule, die direkten Einfluss auf den Alltag und das Umfeld haben, sind solche Foren wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und mögliche Ängste frühzeitig abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 274 Aktenzeichen: 60-4
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants „Thai&Turf“, Mörfelder Landstraße 235OMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1274/5 vom 15.10.2024 Betreff: Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf", Mörfelder Landstraße 235 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Besitzer/Mieter/Pächter des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf" in der Mörfelder Landstraße 235 in Verbindung zu setzen, um den sich in einem desolaten Zustand befindlichen Außenbereich abzuräumen bzw. instand zu setzen oder dem Verursacher die Konzession dafür zu entziehen. Begründung: Das ehemalige Restaurant "Thai&Turf" ist seit über zwei Jahren nicht mehr in der Mörfelder Landstraße 235. Seither steht das Restaurant leer. Der Außenbereich, der eine erhebliche Fläche des öffentlichen Bereichs in Anspruch nimmt, verwahrlost zusehends. Pflanzkübel sind zerbrochen, Unkraut wuchert und Sperrmüll hat sich angesammelt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Außenfläche zeitnah abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 270 Aktenzeichen: 63-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wildes Parken während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion vermeiden und damit die südlichen Stadtteile entlastenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6196 entstanden aus Vorlage: OF 1277/5 vom 25.10.2024 Betreff: Wildes Parken während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion vermeiden und damit die südlichen Stadtteile entlasten Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Betreiber der Parkhäuser am Frankfurter Flughafen in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, dass Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion - wenn gewünscht - mit den Veranstaltungstickets gleichzeitig günstige Parktickets erwerben können. Mit diesem Erwerb können die Besucherinnen und Besucher dann auch vom Flughafen mit einem Shuttlebus zum Waldstadion gebracht werden. Begründung: Während Veranstaltungen im Frankfurter Waldstadion ist das "Parkchaos" in den südlichen Stadtteilen, besonders in Niederrad, unerträglich geworden. Anwohnerinnen und Anwohner können ihre Häuser nicht mehr erreichen, ihre Einfahrten sind zugeparkt, Anwohnerparken wird ignoriert. Vor einiger Zeit wurde sogar auf dem Standstreifen der Autobahn geparkt. Der Betreiber der Parkhäuser am Frankfurter Flughafen, zum größten Teil Fraport, befindet sich mehrheitlich in öffentlicher Hand. Es ist von öffentlichem Interesse, genügend Parkraum zur Verfügung zu stellen, auch um die Anwohner angrenzender Stadtteile zu schützen. Mit einem Parkticket zu vergünstigtem Preis (z. B. 10 Euro/Pkw) und der freien Nutzung eines Shuttlebusses während der Veranstaltung wäre hier zumindest ein Ansatz gegeben, um wildes Parken zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 520 Antrag vom 04.06.2025, OF 1438/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1228 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Park-and-rideAngebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6197 entstanden aus Vorlage: OF 1278/5 vom 07.11.2024 Betreff: Park-and-ride-Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzen Der Magistrat wird gebeten, an Standorten in der Nähe des Flughafens, die mit dem ÖPNV und durch das Autobahnnetz gut angeschlossenen sind, Park-and-ride-Angebote nach Frankfurt einzurichten. Begründung: Der Masterplan Mobilität hat gezeigt, dass 70 Prozent der Pendler, die weiter als zehn Kilometer von Frankfurt entfernt wohnen, mit dem Auto zu Ihrem Arbeitsplatz nach Frankfurt fahren. Die gute Vernetzung mit dem ÖPNV und dem Autobahnnetz im Bereich des Flughafens sollte genutzt werden, nahegelegene Standorte zu modernen Umsteige-Hubs zu entwickeln und so den motorisierten Individualverkehr nach Frankfurt zu verringern. Dies könnte auch das Parkproblem in Niederrad durch auswärtige Besucher von Sport- und sonstigen Veranstaltungen lösen. Ein ausreichendes Parkplatzangebot in Flughafennähe in Verbindung mit Shuttlebussen zum Stadion und in die Innenstadt könnte dazu beitragen, die Situation in den südlichen Stadtteilen deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 786 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Öffentliche Bücherschränke kostengünstiger gestaltenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6198 entstanden aus Vorlage: OF 1279/5 vom 15.11.2024 Betreff: Öffentliche Bücherschränke kostengünstiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es bei den derzeitigen Preisen für öffentliche Bücherschränke eine günstigere Variante gibt, um öffentliche Gelder einzusparen, und ob - wie in Berlin - z. B. ausgediente Telefonzellen dafür umgestaltet werden können und diese somit kostengünstiger wären. Begründung: Der derzeitige Preis für öffentliche Bücherschränke liegt ca. bei 8.000 Euro. Dieser Preis ist für viele Bürger nicht mehr nachvollziehbar. In Berlin werden diese u. a. in nicht mehr benötigten Telefonzellen eingerichtet. Diese können dann außen auf verschiedene Weise angestrichen werden, und die Nutzer dieser Schränke können sich auch bei schlechtem Wetter in Ruhe Bücher aussuchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank ParkOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6199 entstanden aus Vorlage: OF 1281/5 vom 15.11.2024 Betreff: Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass es bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park seitens der Verkehrswacht keine aktive Ableitung der Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hin ein gibt. Es gibt in Niederrad keinen verfügbaren Parkraum für Besucher:innen des Deutsche Bank Parks. Begründung: Aus der Niederräder Bevölkerung gibt es Hinweise, dass bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hinein abgeleitet wurden. Dies sei durch die Verkehrswacht erfolgt. Solche Ableitungen von offizieller Stelle sind absolut nicht nachvollziehbar. Der Stadtteil Niederrad platzt bei Veranstaltungen im Stadion aus allen Nähten und es gibt Verkehrschaos. Aktives Ableiten von Verkehrsströmen in den Stadtteil hinein ist absolut nicht nachvollziehbar und muss eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 515 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzenOMOB 529.11.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6200 entstanden aus Vorlage: OF 1282/5 vom 10.11.2024 Betreff: Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, das Cannabisverbot auf Spielplätzen konsequent durchzusetzen und Verstöße entsprechend zu ahnden. Begründung: In den zurückliegenden Wochen haben die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich des Konsums von Cannabis auf Spielplätzen zugenommen. Kinder und Jugendliche müssen umfassend vor den Produkten geschützt werden. Gerade im Kinder- und Jugendalter ist der Konsum von Marihuana oder Haschisch mit besonderen Risiken verbunden. Weil sich das Gehirn noch im Auf- und Umbau befindet, können zahlreiche langfristige Schädigungen auftreten. Darunter fallen etwa Psychosen, Depressionen und Intelligenzminderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 178 Aktenzeichen: 53-6
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.