Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Neumietung leerstehender Gewerberäume in der Grempstraße 9 zu liefern. Dies soll zur Verbesserung des öffentlichen Raums beitragen und die Nutzung der Erdgeschosszone fördern.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken?
- Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Grempstraße/Ecke Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird?
- Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße/Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen?
Begründung
Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomiezone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Grempstraße/Ecke Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen - denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1017/2Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2024Sie sind hierVV 1071Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Anfrage
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 547Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0