Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, den aktuellen Stand zur Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32 zu klären, insbesondere hinsichtlich geplanter Bauvorhaben und der Situation des Grundstücks. Es wird erwartet, dass die Antworten des Magistrats Aufschluss darüber geben, wie der Missstand behoben werden kann und welche Maßnahmen in Planung sind.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 09.11.2026 antworten. Noch 13 Tage.Warum?
Leipziger Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Bei dem Gebäude Leipziger Straße 88 (ehemaliger Woolworth) durch Verhandlungen sicherstellen, dass in den oberen Stockwerke Wohnungen gebaut werden / Bis zum Umbau des Gebäudes durch Verhandlungen mit dem Eigentümer sicherstellen, dass durch Einrichtung e12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fassade des Gebäude des ehemaligen Woolworth (früher Bilka) Leipziger Straße 88 als eine der letzten original erhaltenen Kaufhausfassaden Frankfurts unter Denkmalschutz stellen lassen12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Gräfstraße: Bitte Nutzung der Fläche Ecke Gräfstraße/Falkstraße überprüfen11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Die Antwort per E-Mail bekommenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird erneut gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus?
- Gibt es aktuell bereits eine bauliche Planung, die Wohnungen und Gewerbe vorsieht (siehe Stellungnahme ST 420 vom 10.02.2023)?
- Gibt es nach dem Baustopp für die einstmals geplante Markthalle einen neuen Bauantrag, bzw. bereits eine Baugenehmigung?
- Wenn ja, wurde die Baugenehmigung aufgrund der weiteren Innenverdichtung entlang der Leipziger Straße mit Auflagen zur Gebäudebegrünung und zu Grünflächen/Baumpflanzungen verbunden?
- Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümerschaft aktuell?
- Ist die Eigentümerin nach wie vor die Firma Gaumer?
- Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Immobilie ein Gerichtsverfahren anhängig ist? Falls zutreffend, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Eigentümerschaft zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen?
- Wäre ein Instandsetzungsgebot des verrottenden Gebäudes in diesem Fall ein adäquates Instrument?
- Wie wird der Vermüllung im Bereich der Bauruine und der dort beobachteten Rattenplage begegnet?
Begründung
Die Bauruine des Hinterhauses in der Leipziger Straße 32 ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z. B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. In seiner ST 420 vom 10.02.2023 hat der Magistrat folgende Antwort auf einen Antrag des Ortsbeirats gegeben:
"Aktuell verfolgt die Bauherrschaft ein Konzept mit ca. 30 Wohnungen und mehreren kleineren Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Hierfür ist wegen der umfangreichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung aus 2010 ein neuer Bauantrag erforderlich. Dieser wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren sind Teil-Rückbauten am bestehenden Gebäude in Vorbereitung, die notwendig sind, um die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken herzustellen.
Das Konzept einer Markthalle sieht bereits die im Jahr 2010 erteilte Baugenehmigung nicht mehr vor. Die Bauherrschaft betreibt den Rückbau und die Neuplanung nun aktiv, um das Grundstück und die bereits vorhandene Bebauung einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund kommt ein Instandsetzungsgebot derzeit nicht in Betracht."
Bis heute hat sich auf dem Areal nichts bewegt. Bauarbeiten oder Teilrückbauten finden nach Auskunft der Restaurantpächter (Leipziger Straße 32/Palu-Grill) nicht statt. Stattdessen verrottet die Baustelle zusehends und mindert die Attraktivität der Außengastronomie. Der Hinterhof ist hochversiegelt und ungepflegt. Müll häuft sich, mehrere Müllcontainer stehen herum und ziehen Ratten an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2022OFOF 466/2Bauruine Leipziger Straße 32 HH - SachstandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022VV 492Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandAnfrage
- 10. Februar 2023STST 420Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandStellungnahme
- 28. Juli 2026OFOF 97/2Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2026Sie sind hierVV 76Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen