Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - Sachstand
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Sachstand der Bauruine in der Leipziger Straße 32 Hinterhaus gebeten. Die Bauruine stellt seit fast 20 Jahren ein Ärgernis dar und behindert die Nutzung des Hinterhofs. Es wird erwartet, dass der Magistrat Maßnahmen zur Behebung der Situation vorschlägt.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus?
- Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde?
- Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen?
- Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument?
Begründung
Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 Hinterhaus ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z. B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. September 2022OFOF 466/2Bauruine Leipziger Straße 32 HH - SachstandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022Sie sind hierVV 492Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandAnfrage
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 420Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandStellungnahme
- 28. Juli 2026OFOF 97/2Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2026VV 76Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0