Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den aktuellen Sachstand sowie die bauliche Planung der Bauruine in der Leipziger Straße 32 zu prüfen und zu berichten. Die Bauruine stellt seit vielen Jahren ein Ärgernis dar, da sie die Nutzung des Grundstücks blockiert und die Attraktivität der Umgebung mindert.
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Leipziger Straße — 19 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Welchen Sachstand gibt es hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus?
- Gibt es aktuell bereits eine bauliche Planung, die Wohnungen und Gewerbe vorsieht (siehe ST 420 vom 10.02.2023)?
- Gibt es nach dem Baustopp für die einstmals geplante Markthalle einen neuen Bauantrag, bzw. bereits eine Baugenehmigung?
- Wenn ja - wurde die Baugenehmigung aufgrund der weiteren Innenverdichtung entlang der Leipziger Straße mit Auflagen zur Gebäudebegrünung und zu Grünflächen/ Baumpflanzungen verbunden?
- Wenn nein, welche Ziele verfolgt die Eigentümerschaft aktuell?
- Ist die Eigentümerin nach wie vor die Firma Gaumer?
- Ist es richtig, dass im Zusammenhang mit der Immobilie ein Gerichtsverfahren anhängig ist? Falls zutreffend, wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Eigentümerschaft zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen?
- Wäre ein Instandsetzungsgebot des verrottenden Gebäudes in diesem Fall ein adäquates Instrument?
- Wie wird der Vermüllung im Bereich der Bauruine und der dort beobachteten Rattenplage begegnet?
Begründung
Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 Hinterhaus ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen.
In seiner ST 420 vom 10.02.2023 hat der Magistrat folgende Antwort auf einen Antrag des Ortsbeirats gegeben:
"Aktuell verfolgt die Bauherrschaft ein Konzept mit ca. 30 Wohnungen und mehreren kleineren Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss. Hierfür ist wegen der umfangreichen Veränderungen gegenüber der bestehenden Baugenehmigung aus 2010 ein neuer Bauantrag erforderlich. Dieser wird derzeit vorbereitet. Des Weiteren sind Teil-Rückbauten am bestehenden Gebäude in Vorbereitung, die notwendig sind, um die erforderlichen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken herzustellen.
Das Konzept einer Markthalle sieht bereits die im Jahr 2010 erteilte Baugenehmigung nicht mehr vor. Die Bauherrschaft betreibt den Rückbau und die Neuplanung nun aktiv, um das Grundstück und die bereits vorhandene Bebauung einer angemessenen Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund kommt ein Instandsetzungsgebot derzeit nicht in Betracht."
Bis heute hat sich auf dem Areal nichts bewegt. Bauarbeiten oder Teilrückbauten finden nach Auskunft der Restaurant-Pächter (Leipziger Straße 32/Palu-Grill) nicht statt. Stattdessen verrottet die Baustelle zusehends und mindert die Attraktivität der Außengastronomie. Der Hinterhof ist hochversiegelt und ungepflegt. Müll häuft sich, mehrere Müllcontainer stehen herum und ziehen Ratten an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2022OFOF 466/2Bauruine Leipziger Straße 32 HH - SachstandOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022VV 492Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandAnfrage
- 10. Februar 2023STST 420Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus - SachstandStellungnahme
- 28. Juli 2026Sie sind hierOFOF 97/2Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2026VV 76Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP