Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
Zusammenfassung
Der Magistrat hat keine Kenntnis über die zukünftige Nutzung der Liegenschaft Grempstraße 9 und sieht sich rechtlich nicht in der Lage, auf den Eigentümer einzuwirken. Es wurden bereits Maßnahmen zur Beseitigung von Europaletten ergriffen, jedoch sind weitere Maßnahmen aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.):
Der Magistrat hat über die Absichten des Eigentümers bezüglich der zukünftigen Nutzung der Liegenschaft Grempstraße 9 keine Kenntnis.
Zu 2.):
Es bestehen für den Magistrat rechtlich keine Einflussmöglichkeiten, um auf den Eigentümer hinsichtlich einer erneuten Vermietung einzuwirken.
Zu 3.):
Der Magistrat hat Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen und die Beseitigung der Europaletten erwirkt.
Zu 4.):
Die Fläche ist bereits mit Pollern versehen. Der Magistrat sieht daher keine Möglichkeit, darüber hinaus weitere Maßnahmen zu veranlassen.
Zu 5.):
Die angesprochene Fläche ist zur Hälfte in Privatbesitz. Es ist dem Magistrat daher nicht möglich, dort einen Baum zu pflanzen. Im Übrigen erscheint die Fläche für einen Baum zu klein zu sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2024OFOF 1017/2Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2024VV 1071Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Anfrage
- 28. März 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 547Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab