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Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
75 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule zu einem Stadtteilzentrum umzubauen. Dies geschieht aus der Überzeugung, dass die bestehenden Räumlichkeiten nach Größe ungeeignet sind für die Nutzung als Wohnungen. Die Schaffung eines Stadtteilzentrums wird als Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger betrachtet.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Anregung

Der Ortsbeirat lehnt die Einrichtung von Dienstwohnungen für städtische Bedienstete im Altbau der Gruneliusschule ab.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den Altbau der Gruneliusschule in ein Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen:

  1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule
  2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbücherei
  3. Räume

a) für städtische Amts- und Mandatsträger

b) für Oberräder Vereine

c) für Beratungen

d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote

e) für Bürgeramtsaufgaben

Begründung

Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Die vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger für die Nutzung als Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit, dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbücherei eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume genutzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2024OFOF 977/5Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  2. 26. Januar 2024OMOM 5050Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumDirektanregung
  3. 8. April 2024STST 655Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumStellungnahme
  4. 20. September 2024OFOF 1242/5Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 10. November 2024OFOF 1250/5Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  6. 29. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6183Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
    Direktanregung
  7. 13. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 956Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 37 · 21.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 38 · 25.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 39 · 23.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31

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