Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
Zusammenfassung
Der Magistrat bekräftigt die bereits abgeschlossenen Planungen für den Neubau der Gruneliusschule und den Umbau des Altbaus. Eine erneute Umplanung würde zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen, weshalb der Magistrat die Umsetzung des Projekts ohne weitere Verzögerungen anstrebt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Planungen für das Projekt "Neubau Gruneliusschule nebst Umbau des Altbaus" sind bereits abgeschlossen.
Eine erneute Umplanung würde das Schulbauprojekt um voraussichtlich zwei weitere Jahre verzögern und zu Mehrkosten führen, die erst für den städtischen Haushalt angemeldet werden müssten. Der Magistrat hat Verständnis für die Initiative des Ortsbeirates, setzt aber nun alles daran, das Projekt im Sinne der Schule ohne weitere Verzögerungen umzusetzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 655) vom 08.04.2024 wird verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2024OMOM 5050Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumDirektanregung
- 8. April 2024STST 655Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumStellungnahme
- 20. September 2024OFOF 1242/5Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2024OFOF 1250/5Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
- 29. November 2024OMOM 6183Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Direktanregung
- 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 956Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab