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Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)

Vorlagentyp: STMagistrat
72 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bekräftigt die bereits abgeschlossenen Planungen für den Neubau der Gruneliusschule und den Umbau des Altbaus. Eine erneute Umplanung würde zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen, weshalb der Magistrat die Umsetzung des Projekts ohne weitere Verzögerungen anstrebt.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Planungen für das Projekt "Neubau Gruneliusschule nebst Umbau des Altbaus" sind bereits abgeschlossen.

Eine erneute Umplanung würde das Schulbauprojekt um voraussichtlich zwei weitere Jahre verzögern und zu Mehrkosten führen, die erst für den städtischen Haushalt angemeldet werden müssten. Der Magistrat hat Verständnis für die Initiative des Ortsbeirates, setzt aber nun alles daran, das Projekt im Sinne der Schule ohne weitere Verzögerungen umzusetzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats (ST 655) vom 08.04.2024 wird verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2024OMOM 5050Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumDirektanregung
  2. 8. April 2024STST 655Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als StadtteilzentrumStellungnahme
  3. 20. September 2024OFOF 1242/5Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 10. November 2024OFOF 1250/5Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  5. 29. November 2024OMOM 6183Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)Direktanregung
  6. 13. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 72 Wochen
    STST 956Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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