Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten
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Bisheriger Verlauf
26.01.2024
08.04.2024
20.09.2024
10.11.2024
29.11.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum
Details im PARLIS OM_5050_2024Stellungnahme des Magistrats
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum
Details im PARLIS ST_655_2024Antrag Ortsbeirat
Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten
Details im PARLIS OF_1242-5_2024Antrag Ortsbeirat
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
Details im PARLIS OF_1250-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
Details im PARLIS OM_6183_202426.01.2024
Anregung Ortsbeirat
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum
Details im PARLIS OM_5050_202408.04.2024
Stellungnahme des Magistrats
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum
Details im PARLIS ST_655_202420.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten
Details im PARLIS OF_1242-5_202410.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
Details im PARLIS OF_1250-5_202429.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
Details im PARLIS OM_6183_2024 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5
Betreff: Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten
Vorgang: OM 5050/24 OBR 5; ST 655/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für den Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum unverzüglich aufzunehmen und die Umnutzung als Wohnraum, wie in der Stellungnahme ST 655/2024 vorgestellt, zu überdenken. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Räume für Soziale Beratung: Es sollen Räume für verschiedene Beratungsdienste zur Verfügung stehen, darunter allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung und weitere soziale Dienstleistungen. 2. Bildungs- und Fortbildungsangebote: Es sind Räume für Bildungsangebote einzurichten, die beispielsweise Kurse zu Sprachen, EDV und Nachhilfe umfassen. 3. Räume für Bürgeramtsaufgaben: Es sollte die Möglichkeit gegeben werden, Behördengänge vor Ort zu erledigen, um die Bürgernähe zu stärken und unnötige Wege zu vermeiden. 4. Besprechungsräume: Es sind Räume für Oberräder Institutionen und Vereine zu schaffen, die für deren regelmäßige Besprechungen und Versammlungen genutzt werden können. Es wird ausdrücklich gebeten, in der Neuplanung keine Wohnungen zu berücksichtigen, sondern den Fokus auf die Schaffung eines funktionalen und für die Gemeinschaft wertvollen Stadtteilzentrums zu legen. Begründung:
Der Altbau der Gruneliusschule bietet eine einmalige Chance, ein Stadtteilzentrum in Oberrad zu etablieren, das dringend benötigte soziale, kulturelle und bildungsbezogene Angebote bündelt und leicht zugänglich macht. Der Bedarf an Einrichtungen für soziale Beratung, Bildung und kulturelle Veranstaltungen ist in Oberrad hoch und könnte mit einer entsprechenden Nutzung des Gebäudes optimal gedeckt werden. Zudem bietet ein solches Stadtteilzentrum die Möglichkeit, Bürgern den Zugang zu Amtsdienstleistungen vor Ort zu ermöglichen. Durch die Umplanung zu einem Stadtteilzentrum anstelle der vorgesehenen Wohnnutzung wird ein nachhaltiger und langfristiger Mehrwert für die gesamten Stadtteil geschaffen.Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2024, OF 1250/5
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050
Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6183 2024 1. Die Vorlage OF 1242/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1250/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme