Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
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Bisheriger Verlauf
07.11.2024
29.11.2024
28.03.2025
Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS OF_1263-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS OM_6190_2024Stellungnahme des Magistrats
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS ST_517_202507.11.2024
Antrag Ortsbeirat
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS OF_1263-5_202429.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS OM_6190_202428.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Details im PARLIS ST_517_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024
Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung:
Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1