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Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Zustand des leerstehenden Gebäudes in der Gräfstraße 78 zu überprüfen und Maßnahmen zur Sanierung und Nachnutzung einzuleiten. Dies ist notwendig, um den Verfall des historischen Gebäudes zu stoppen und es als wichtigen Teil der Gräfstraße zu erhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Befindet sich das Gründerzeitgebäude in der Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität/des Landes Hessen?
  2. Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt?
  3. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben?
  4. Steht der Magistrat mit der Universität/dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen?
  5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z. B. für Studierendenwohnen?
  6. Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen?

Kontext

Das leer stehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen.

Begründung

Das leer stehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2024OFOF 1031/2Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2024Sie sind hier
    VV 1074Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek
    Anfrage
  3. 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 675Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 38 · 24.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-1

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