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Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Leerstand und Verfall des Gebäudes in der Gräfstraße 78, das im Besitz der Universität Hessen ist. Der Magistrat stellt fest, dass die Stadt Frankfurt keine Informationen über den Zustand des Gebäudes hat und dass es nicht als Kulturdenkmal eingestuft ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Das Gebäude befindet sich weiterhin im Besitz der Universität/des Landes Hessen.

Zu 2.:

Da die Stadt Frankfurt nicht Eigentümerin des Gebäudes ist, hat sie keine Auskunft über dessen Zustand.

Zu 3.:

Laut Auskunft des für die Denkmalerfassung zuständigen Landesamtes für Denkmalpflege Hessen vom 20.01.2025 ist das Objekt Gräfstraße 78 "nicht als Kulturdenkmal oder Teil einer Gesamtanlage eintragen" und weise "auch keine Qualitäten" auf, "die eine Eintragung zukünftig nahelegen würden".

Zu Ziffern 4.-5-:

Die Liegenschaft Gräfstraße 78 wird weiterhin von der Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg genutzt bzw. derzeit für eine Wiedernutzung hergerichtet.

Zu 6.:

Die Liegenschaft Gräfstraße 78 befindet sich im Eigentum des Landes Hessen. Damit liegt die Verantwortung für Unterhaltung und Zustand der Liegenschaft nach § 79 Abs. 6 HBO allein beim Land. Die Stadt Frankfurt hat hier keine rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung der Einhaltung des öffentlichen Rechts.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2024OFOF 1031/2Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2024VV 1074Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige UniversitätsbibliothekAnfrage
  3. 22. April 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 675Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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