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  • Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen
    OMOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

  • Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbach
    OMOB 15
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 335/15 vom 12.11.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, oder eine zuständige Vertretung zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach stellt. Hierbei sollen die Ergebnisse, die nach Pressemeldungen im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet worden sein sollen, vorgestellt werden. Da der Ortsbeirat hieran nicht beteiligt war, ist es ihm nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern hierüber Auskunft zu geben. Insofern besteht ein großes Interesse an den Ergebnissen der Workshop-Reihe. Begründung: In der FNP vom 13.05.2024 wird hierzu wie folgt ausgeführt: "Die Frankfurter Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sagt: ‚In der politischen Arbeit ist Beteiligung ein enorm wichtiges Gut - wir sind auf das Wissen der Menschen vor Ort angewiesen. Umso dankbarer bin ich den motivierten Akteuren in Nieder-Eschbach und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, dass sie mit der Workshop-Reihe ein Format ins Leben gerufen haben, in dem offen und vertrauensvoll auch kritische Themen diskutiert werden konnten.' Sie schaue zuversichtlich auf die Ergebnisse. ‚Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam - als Stadt und Gewerbestandort - Maßnahmen auf den Weg bringen können, um den Standort weiterzuentwickeln.' Ansgar Roese, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ergänzt: ‚Ein lebendiger und zukunftsfähiger Standort lebt von einer guten Standortgemeinschaft. Gemeinsame Projekte sind somit essenziell. Als Wirtschaftsförderung blicken wir in unserer täglichen Arbeit sehr gerne auf Ergebnisse, die wir im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet haben. Mit Unterstützung des Standortmanagements sollen die Resultate nun eine Form erhalten und in gemeinsamen Veranstaltungen mit den ansässigen Akteuren ihre Umsetzung finden. All das trägt nicht nur zu einer nachhaltigen Standortentwicklung bei, sondern stärkt die Gemeinschaft.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1219 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

  • Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule
    OMOB 15
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Aktenzeichen: 67-0

  • Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1061 entstanden aus Vorlage: OF 1255/5 vom 15.11.2024 Betreff: Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad Der Magistrat wird um Auskunft zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad gebeten. Das Gebäude mit der Hausnummer 11 steht unter Denkmalschutz und sollte zu einem Apartmenthaus für Auszubildende und Beschäftigte in der Hotel- und Gastronomiebranche umgebaut werden, jedoch steht das Gebäude seitdem leer und der Bau kommt nicht voran. Auch die Lyoner Straße 14 wurde gekündigt und soll saniert werden. Dies vorausgeschickt ist die Frage, welche Nutzung bei den beiden Gebäuden geplant ist. Begründung: Wieder einmal stehen im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, große Gebäude leer und es ist nicht bekannt, welche Nutzungen dafür vorgesehen sind. Es besteht weiterhin ein Mangel an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Niederrad. Die Bevölkerung hat daher ein großes Interesse daran zu erfahren, welche Nutzung bei bekannten Leerständen im Stadtteil vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 319

  • Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1062 entstanden aus Vorlage: OF 1264/5 vom 09.10.2024 Betreff: Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die geplante Grunderneuerung/Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße umgesetzt wird. Begründung: Die Umgestaltung der Gartenstraße zwischen Schweizer Straße und Otto-Hahn-Platz ist dringend erforderlich: Die Fußwege sind schmal und oft zugeparkt. Dabei ist dieser Straßenabschnitt ein Schulweg und bietet einen direkten Zugang zu einer Schule, einem Kinderhort, einer Krippe und einer Kindertagesstätte. Es gibt eine Kirche, eine Gedenkstätte, Gastronomie und kleine Läden. Die Straße ist in einem beklagenswerten Zustand: Straßenschäden, fehlende Radwege, eine Steinwüste ohne jegliches Grün. Hier ist der Aufenthalt vor allem im Sommer besonders für Fußgänger kaum erträglich, Radfahren ist lebensgefährlich. Dem Ortsbeirat wurde das Konzept zur Umgestaltung der Gartenstraße vorgestellt. Bislang gibt es keine konkreten Informationen zu der zeitlichen Planung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Runder Tisch „Alt-Sachsenhausen“
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1063 entstanden aus Vorlage: OF 1266/5 vom 10.11.2024 Betreff: Runder Tisch "Alt-Sachsenhausen" Vorgang: F 2635/24 Der Magistrat wird gefragt, 1. wann mit der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" gerechnet werden kann; 2. wer federführend an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" tätig ist; 3. wie der Magistrat an der Einrichtung des Runden Tisches "Alt-Sachsenhausen" beteiligt ist und 4. wie die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Begründung: In der Antwort auf die F 2635 führt Frau Stadträtin Rinn aus, dass aktuell "die Einrichtung eines Runden Tisches für Alt-Sachsenhausen in Planung [ist], der Magistrat [...] daran beteiligt [ist], aber nicht federführend." Diese Aussage ist zu präzisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2635 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 467 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 33

  • Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1064 entstanden aus Vorlage: OF 1276/5 vom 13.11.2024 Betreff: Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie der Sachstand zur Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen und deren zeitlicher Horizont ist? Weiterhin wird um Mitteilung gebeten, welche Überbrückungsmaßnahmen geplant sind? Begründung: Der Fuß- und Radverkehrssteg der Deutschherrnbrücke, der Sachsenhausen und das Ostend verbindet, wurde vorsorglich gesperrt. Grund hierfür sind die aktuellen Ergebnisse einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung. Diese hat ergeben, dass einige der Betonplatten auf dem Steg augenscheinlich stark beschädigt und laut dem beauftragten Bauwerksprüfer eventuell nicht mehr standsicher sind. Da dieser Überweg von großer praktischer Relevanz ist, besteht ein Informationsbedürfnis im Hinblick auf die geplante Sanierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 621 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1065 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 15.11.2024 Betreff: Auskunftsersuchen zur ST 1874 zum Verkehrskonzept für den Deutsche Bank Park und Niederrad Vorgang: V 946/24 OBR 5; ST 1874/24 Der Magistrat wird erneut um Auskunft gebeten, wann mit der Fertigstellung des Verkehrskonzepts für den Deutsche Bank Park und Niederrad zu rechnen ist. Begründung: In der ST 1874 wird erklärt, dass das Intermodale Mobilitätskonzept zur Errichtung einer Multifunktionsarena im Deutsche Bank Park in Frankfurt von der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH beauftragt wurde und die Veröffentlichung des Gutachtens durch den Auftraggeber erfolgen wird. Der Ortsbeirat hatte in der V 946 nicht danach gefragt, wer das Mobilitätskonzept veröffentlicht, sondern WANN es veröffentlicht wird. Der Ortsbeirat erwartet vom Magistrat der Stadt Frankfurt Auskunftsfähigkeit zu dieser Frage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 946 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1874 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden?
    VOB 5
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1066 entstanden aus Vorlage: OF 1283/5 vom 25.10.2024 Betreff: Wie kann die Wasserverschwendung an den Trinkbrunnen im Ortsbezirk 5 vermieden werden? Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Läuft das Wasser von Trinkbrunnen 24 Stunden am Tag? 2. Sind die Trinkbrunnen ganzjährig in Betrieb? 3. Ist es möglich, die Trinkbrunnen mit einem Wasserhahn zu versehen, um so den Wasserverbrauch zu reduzieren? 4. Ist es möglich, das derzeit in den Abfluss laufende Wasser von Trinkbrunnen aufzufangen und anderweitig zu nutzen, z. B. für die Bewässerung von Grünflächen? Begründung: Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Schon aus Respekt denjenigen Menschen gegenüber, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, gilt es dessen Verschwendung zu vermeiden. Nach eigenen Messungen am Beispiel des Bäckerbrunnens in Sachsenhausen sind das vier Liter pro 1,5 Minuten; das entspricht einem Preis von 0,8 Cent (Mainova-Abrechnung für Haushalte: 1 Liter = 0,2 Cent brutto) - 160 Liter pro Stunde = 32 Cent - 3840 Liter pro Tag = 7,68 Euro - 1.401.600 Liter pro Jahr = 2803,20 Euro Rechnet man hier noch die Schmutzwassergebühr von 1,45 Euro/Kubikmeter (1.000 Liter) dazu, dann wären das: - pro Stunde 23,2 Cent - pro Tag 5,57 Euro - pro Jahr 2033,05 Euro Insgesamt ergibt das, die Preise für Haushalte vorausgesetzt, pro Trinkbrunnen (Wasser und Abwasser) einen Preis von: - 55,2 Cent pro Stunde - 13,25 Euro pro Tag - 4836,25 Euro pro Jahr Dies alles zu Grunde gelegt, muss die Verschwendung dieser wichtigsten Ressource vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 331 Aktenzeichen: 79-2

  • Erhaltung Darmstädter Hof
    VOB 15
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1067 entstanden aus Vorlage: OF 334/15 vom 15.11.2024 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten Darmstädter Hof zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, sodass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht? Begründung: Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z. B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen Darmstädter Hof hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für den Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des Darmstädter Hofs sieht der Ortsbeirat insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 396 Aktenzeichen: 00-40

  • (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
    VOB 15
    29.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2024, V 1068 entstanden aus Vorlage: OF 339/15 vom 13.11.2024 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich bereits existierende Ende des neuen Radwegs Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu berichten, welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt und wie eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 87 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Trauernde oder Verstorbene nicht stärker zur Kasse bitten
    NR
    28.11.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2024, NR 1060 Betreff: Trauernde oder Verstorbene nicht stärker zur Kasse bitten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Ziffer I wird ersetzt durch: Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. 2. Es wird ergänzt: · VI. Die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main aus dem Jahr 2023 wird fortgeführt. · VII. Das Grünflächenamt wird mit ausreichenden Mitteln ausgestattet, damit die Kostenunterdeckung der Friedhöfe ausgeglichen wird. Begründung: Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Frankfurt am Main sind zu hoch. Viele Bürger*innen können sich eine Bestattung ihrer Angehörigen kaum leisten oder es muss schon Jahre im Voraus für die eigene Bestattung angespart werden. Insbesondere ältere Frauen sind überproportional von den hohen Gebühren betroffen, denn ihre Lebenserwartung ist höher als die von Männern. Zudem verfügen sie in der Regel über geringere Renten. Jede fünfte Frau ab 65 gilt als armutsgefährdet. Die Bestattungskultur und damit die Nutzung von Friedhöfen ist im Wandel. Friedhöfe werden als Orte der Trauer aber auch der Entspannung wahrgenommen. Immer mehr Friedhofsflächen werden zu Naherholungszwecken aufgesucht. Der Nutzungsänderung muss auch in finanzieller Hinsicht Rechnung getragen werden. Die Kosten des steigenden Grünflächen-Pflegebedarfs können nicht einseitig auf Trauernde oder Verstorbene abgewälzt werden. Das städtische Grünflächenamt muss mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, damit die Instandhaltung der Friedhöfe gewährleistet ist. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 164 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1060 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 543/22), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1060) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung); FRAKTION und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); AfD (= Enthaltung); GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 164 = Ablehnung, NR 1060 = Annahme) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1060 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 543/22), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1060) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 164 = Ablehnung, NR 1060 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1060 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 543/22), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1060) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5549, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 79-0

  • 4-Punkte-Plan der Linken: Satzungsreform der Grund- und Gewerbesteuer sozial und gerecht gestalten
    NR
    28.11.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2024, NR 1061 Betreff: 4-Punkte-Plan der Linken: Satzungsreform der Grund- und Gewerbesteuer sozial und gerecht gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 158/2024 wird um folgende Punkte ergänzt: 1. Der Magistrat verpflichtet die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, darunter u.a. die ABG Holding und die Nassauische Heimstätte, die finanziellen Mehrbelastungen, welche sich aus der Grundsteuerhebesatzänderung ergeben, nicht auf ihre Mieter*innen umzulegen. 2. Es wird ein Härtefallfonds aufgesetzt. Anspruchsberechtigt sind alle Mieter*innen, die eine mehr als zehnprozentige Steigerung der Umlage der Grundsteuer B nachweisen können. Die Umlage soll in Frankfurt somit auf einen maximalen Anstieg von 10 Prozent begrenzt werden. Der Magistrat ist aufgefordert, diesen Fonds rechtsicher aufzusetzen und in der Satzung zu verankern. Zudem soll er Maßnahmen treffen, den Härtefallfonds in Frankfurt bekannt zu machen. 3. Es wird eine Grundsteuer C nach § 25 Abs. 5 GrStG eingeführt und in der Satzung verankert, die einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke festlegt. 4. Im Rahmen der Satzungsänderung wird der Gewerbesteuerhebesatz wieder auf 490 Punkte angehoben. Begründung: Zu Punkt 1: Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sind im Besonderen dem Gemeinwohl verpflichtet und unterliegen städtischem Mitspracherecht. Entsprechend diesem Grundsatz dürfen keine vermeidbaren finanziellen Härtefälle geschaffen werden, die durch die Umlage der höheren Grundsteuer B auf die Mietenden unserer Stadtgesellschaft entstehen würden. Vertreter*innen der Stadt kontrollieren die Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften durch ihre Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten und können diese Forderung somit erwirken. Die landeseigene Nassauische Heimstätte befindet sich z.B. zu über 27 Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt am Main, woraus eine besondere soziale Verantwortung erwächst. Die ABG ist vollumfänglich städtisch und muss stärker als soziales Korrektiv auf dem Wohnungsmarkt wirken. Zu Punkt 2: Da private Vermietende berechtigt sind, die höheren Grundsteuern an die Mieter*innen umzulegen, wird es zahlreiche Fälle geben, in denen eine entsprechende Mieterhöhung finanziell nicht geschultert werden kann. Aus diesem Grund muss es einen Härtefallfonds geben und eine entsprechende Anlaufstelle, wohin sich Betroffene für finanzielle Unterstützung wenden können. Die wahrscheinliche Erhöhung der Nebenkosten trifft Mieter*innen in Frankfurt, die bereits durch exorbitant hohe Mieten belastet sind und für die der finanzielle Handlungsspielraum durch Inflation und Preissteigerungen z.B. bei Lebensmitteln bereits massiv eingeschränkt ist. Zu Punkt 3: Die Hebesatzänderung muss auch die vorgesehene Grundsteuer C beinhalten, da sie ein wichtiges politisches Instrument zur Steuerung des Wohnungsmarktes und der ausreichenden Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum darstellt. Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten als die übrigen unbebauten Grundstücke. Der Zweck der Steuer dient laut Bundesfinanzministerium folgendem: "Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen." [1] Zu Punkt 4: Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes werden zusätzliche Mittel eingenommen, damit die Stadt notwendige Investitionen in Infrastruktur und für das soziale Miteinander tätigen kann. Mit der moderaten Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von ca. 100 Mio. Euro im Jahr generiert, die den städtischen Handlungsspielraum sinnvoll erweitern. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2024, M 158 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 158 = Ablehnung, NR 1061 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1067), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1061) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (Annahme mit der Maßgabe, dass der Einleitungssatz gestrichen wird und der Gewerbesteuerhebesatz statt auf 490 Punkte auf 600 Punkte angehoben wird, sowie Annahme der Ziffern 1. bis 3.) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5513, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 21-11

  • Gutes Schulessen für Frankfurt
    NR
    27.11.2024 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Betreff: Gutes Schulessen für Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Schulessen an Frankfurter Schulen nachhaltig zu verbessern. Dazu wird der Magistrat beauftragt, 1. Caterer konsequent in die Pflicht zu nehmen und a) vertragsrechtliche Änderungen vorzunehmen, um ein außerordentliches Kündigungsrecht bei wiederholten Verstößen gegen Qualitäts- und Leistungsstandards der Schulverpflegung durchzusetzen, b) Caterer, die wiederholt an mehreren Schulen ihrer vertraglichen Verpflichtung nur in unzureichendem Maße nachkommen, dauerhaft von städtischen Ausschreibungen auszuschließen, sowie 2. ein direktes Feedbacksystem für Schüler einzuführen und a) umgehend eine digitale Lösung wie Apps oder elektronische Feedback-Ampeln bereitzustellen, damit Schülerinnen und Schüler die Qualität und den Geschmack des Schulessens anonym und direkt bewerten können, b) das Feedback regelmäßig auszuwerten und Maßnahmen bei erkannten Missständen unverzüglich einzuleiten, sowie 3. Transparenz herzustellen, indem die für die Qualität des Essens wichtigen Standards in den Verträgen den jeweiligen Schulen und Elternvertretern offengelegt werden, sowie 4. Standards praxisnah und realistisch zu gestalten und a) gemeinsam mit den Caterern bestehende Vorgaben kritisch zu überprüfen und b) Vorgaben bei Bedarf anzupassen, so dass die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit den realen Möglichkeiten der Anbieter und dem in Einklang gebracht werden, was Kinder und Jugendliche auch essen möchten. Ziel ist ein ausgewogenes und zugleich kindgerechtes Angebot ohne zu starre bürokratische Vorgaben. Der Magistrat und legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht dazu vor. Begründung: Eine hochwertige Verpflegung ist essenziell für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Kinder, auch beim Schulessen. Es ist die Verantwortung der Stadt, sicherzustellen, dass die gelieferten Mahlzeiten den vereinbarten Standards entsprechen und den Bedürfnissen der Schulgemeinden gerecht werden. Der jüngste Skandal um das Schulessen in Frankfurt hat gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Beschwerden von Schulen und Eltern über schlechte Qualität und unzureichende Portionen bleiben häufig sowohl von den zuständigen Caterern als auch von der Stadt Frankfurt unbeachtet, was zu Frustration und Unzufriedenheit führt. Systemische Probleme bei der Schulverpflegung müssen behoben, eine Feedback-Kultur etabliert und die Transparenz gegenüber Schulgemeinden erhöht werden. Durch pragmatische Anpassungen der Standards sollen zudem praktikable Lösungen für Caterer gefunden werden, um eine nachhaltige Verbesserung für alle Beteiligten zu erreichen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ältestenausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION; CDU und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (NR 1064 = Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Gartenpartei (NR 1064 und NR 1094 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (NR 1064 = Ablehnung, NR 1094 = Annahme) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1064 = Annahme ohne Zusatz, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1064 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1094 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (NR 1064 = Ablehnung, NR 1094 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1064 wird im Rahmen der Vorlage NR 1094 zugestimmt. 2. a) Der Vorlage NR 1094 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Wollkopf, Schnitzler, Frank, Steinhardt, Pauli und Kunze dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1064) und Linke (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5670, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen
    OFOB 2
    27.11.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Betreff: Musikschule und Musikhochschule voranbringen: Grundstückstausch bitte vollziehen Vorgang: OM 2948/22 OBR 2; V 734/23 OBR 2; V 759/23 OBR 2; ST 2380/23; ST 1013/24; ST 1964/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum der 2021 geschlossene Tauschvertrag (https://frankfurt.de/de-de/aktuelle-meldung/Amt-fuer-Bau-und-Immobilien/Tauschv ertrag-Campus-Westend/) nicht vollzogen wurde und wie die weitere Planung bezüglich der Musikhochschule an der Eschersheimer Landstraße ist. Begründung: In Ergänzung zur ST 1013 vom 27.05.2024 und der ST 1964 vom 22.11.2024 und wegen der zentralen Bedeutung der Fortentwicklung sowohl des Unicampus' Bockenheim als auch des Unicampus' Westend für den gesamten Ortsbezirk, besteht hier Informationsbedarf. Es dient zur Kenntnis, dass seit geraumer Zeit ein Gerüst am Gebäude ist, ohne dass jegliche Bauarbeiten erkennbar wären (dazu zuletzt ST 2380 vom 24.11.2023). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.11.2024, OF 1041/2 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2948 Auskunftsersuchen vom 10.07.2023, V 734 Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 759 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1013 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1964 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1073 2024 1. Die Vorlage OF 1041/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1047/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1047/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FDP gegen 2 SPD (= Ablehnung); GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Enthaltung)

  • Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel
    OFOB 2
    27.11.2024 · CDU, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1049/2 Betreff: Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung aus M 150/2024 zurückzuweisen und die Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße grundlegend zu überarbeiten. 1. Die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr ist nicht hinzunehmen. 2. In der Planung sind neben dem MIV, dem Fahrrad und den Fußgängern auch der Linienverkehr und ausreichend Rettungswege zu berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der erforderlichen Arbeiten am Netz (Strom und Fernwärme, siehe unter Trassenarbeiten in der M 150/2024) Baumaßnahmen an der Bockenheimer Landstraße unumgänglich sind. Auch stimmt der Ortsbeirat zu, dass der derzeitige Radweg erhebliche Unebenheiten aufweist und daher den Radverkehrsfluss erheblich hemmt. Eine Sanierung ist daher angezeigt. Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Radwegs auf einem wie bisher im Vergleich zur Fahrspur erhöhten Niveau stellt der Wegfall einer Fahrspur im Notfall eine echte Gefahr dar, da keine Möglichkeit bestünde, eine Rettungsgasse zu bilden. Der Linienverkehr ist für Anwohner unverzichtbar, sowohl die Buslinie 50 als auch die Linie M 36 sind wichtige ÖPNV-Anbindungen, die nicht aufgegeben werden können. Um zu gewährleisten, dass diese nicht noch unzuverlässiger werden, ist der Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße auch für ÖPNV-Nutzer von großem Interesse. Schließlich ist anzunehmen, dass die Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen der Bockenheimer Landstraße zunehmen. Ähnliche Entwicklungen gibt es etwa in der Fürstenberger Straße seit dem Umbau des Grüneburgwegs oder auch im Nordend seit dem Umbau des Oeder Wegs. Hier bedarf es eines Gesamtkonzepts und eine Abbildung der Veränderung im Vergleich zur Beschlusslage von 2019. Aufrecht zu erhalten ist ausdrücklich der Baumbestand und die Begrünung der Straße. Auch sollen Aufenthaltsorte wie der Odina-Bott Platz erhalten bleiben. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

  • Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen
    OFOB 5
    27.11.2024 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kindern der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner St 1587 vom 26.08.2024 und St 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben
    OAOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 507 entstanden aus Vorlage: OF 447/7 vom 11.11.2024 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. Die Kapazität der Brentanoschule, die der bestehenden und geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Rödelheim benachbart ist, und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die zu erwartende Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann. 2. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erwiesen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig, bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt, die Akzeptanz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1044 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5703, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
    OAOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 460/7 vom 11.11.2024 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt. [...] Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne, hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, das sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2020 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. um fünf Jahre, d. h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit, die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z. B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 01.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren, um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 01.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z. B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 701 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5759, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2025

  • Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären
    OAOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2025, 21.08.2025, 12.01.2026 und 12.05.2026 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion am 17.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 6224, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 § 6753, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025 § 7291, 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2026 § 483, 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 17.09.2026

  • Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät
    OAOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 510 entstanden aus Vorlage: OF 1122/6 vom 04.11.2024 Betreff: Die Beantwortung des Auskunftsersuchens vom 06.02.2024, V 844, kommt für die Weihnachtsmärkte zu spät Vorgang: V 844/24 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich und nachhaltig dafür zu sorgen, dass Anregungen und Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 6 innerhalb der Frist des § 4 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgenommen bzw. beantwortet werden. Das betrifft insbesondere solche Anregungen und Anfragen, die mit der Durchführung von saisonalen Ereignissen wie beispielsweise Weihnachtsmärkten im Zusammenhang stehen und die darauf gerichtet sind, den Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist beispielhaft das Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844, zu nennen. Begründung: Mit dem oben genannten Auskunftsersuchen sollte erreicht werden, dass bei Stadtteilfesten auf etablierte Elektroinstallateure zur Bereitstellung der Stromversorgung zurückgegriffen werden kann. Das stärkt das örtliche Handwerk und hilft den Betreibern solcher Stadtteilfeste, die Kosten zu minimieren. Die Anfrage hat sich jedenfalls für die diesjährigen Weihnachtsmärkte erledigt, nachdem sie über zehn Monate unbeantwortet blieb. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.02.2024, V 844 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 506 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 510 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5705, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 60-1

  • Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402
    OAOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 511 entstanden aus Vorlage: OF 1123/6 vom 17.11.2024 Betreff: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 402 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) von der ABG Informationen einzuholen, wie hoch i. die Baukosten eines zusätzlichen Aufzuges sind; ii. die Betriebskosten eines zusätzlichen Aufzuges in diesem Zusammenhang sind; iii. die den Mietern entstehenden Mehrkosten bei der Miete und den Umlagen sind; b) die ABG aufzufordern, ein Reparatur- und Wartungskonzept vorzulegen, damit ein Ausfall des Aufzuges innerhalb kürzester Zeit (nach höchstens 48 Stunden) behoben werden kann. Ein solches Reparatur- und Wartungskonzept muss natürlich für alle der ABG gehörenden Wohnhochhäuser gelten. Das Reparaturkonzept muss auch die kurzfristige Zugriffsmöglichkeit auf Ersatzteile beinhalten; c) die ABG aufzufordern, bei einem längeren Ausfall des Aufzuges - d. h. ab dem dritten Tag - den Mietern, die nicht mobil sind oder durch Alter und Krankheit nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, auf Kosten der ABG die Besorgungen des täglichen Bedarfs zu erledigen und die Medikamente zu beschaffen, die in der Zeit besorgt werden müssen. Zudem ist Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen, die Mieter versorgen, abhängig vom Stockwerk eine Extravergütung zu zahlen, da weniger Personen in der gleichen Zeit gepflegt werden können bzw. Überstunden gemacht werden müssen, da das Pflegepersonal gezwungen ist, ohne eigenes Verschulden mehr Zeit für die Pflege einer Person wegen des nicht nutzbaren Aufzuges aufzubringen; d) eine Mieterversammlung mit der ABG und dem Ortsbeirat anzuberaumen, um eine gemeinsame Entscheidung herbeizuführen, ob die Mieter die Mehrkosten eines zusätzlichen Aufzuges tragen möchten oder lieber die Ersatz- und Unterstützungsmaßnahmen im Falle eines Aufzugsausfalles in Anspruch nehmen wollen. Begründung: In diesem wie auch in vielen anderen Frankfurter Hochhäusern leben viele ältere Menschen, die auf einen funktionstüchtigen Aufzug angewiesen sind. Viele sind auch deshalb in ein Hochhaus gezogen, da sie in anderen Siedlungshäusern, die nicht als Hochhaus gelten, keine Aufzüge vorfinden und somit im Alter mobilitätseingeschränkt sind. Leider fallen in letzter Zeit viel zu häufig Aufzüge aus, da diese auch veraltet sind. Im Schwarzerlenweg ist der Aufzug leider auch nicht zum ersten Mal ausgefallen und es ist dringend darüber nachzudenken, einen zweiten Aufzug einzubauen bzw. ein Reparatur- und Wartungskonzept zu erarbeiten, damit künftig kein Ausfall mehr länger als zwei Tage dauert. Sollte ein längerer Ausfall trotzdem entstehen, muss seitens des Vermieters sichergestellt sein, dass die Menschen und hier vor allem die älteren, kranken oder mobilitätseingeschränkten Mieterinnen und Mieter mit dem täglichen Bedarf und der medizinischen Versorgung, die sie benötigen, versorgt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 402 = Kenntnis, OA 511 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (B 402 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 511 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 511 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5701, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

  • Griesheim: Machbarkeitsstudie zur Omegabrücke - Neubau
    OAOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 512 entstanden aus Vorlage: OF 1124/6 vom 20.11.2024 Betreff: Griesheim: Machbarkeitsstudie zur Omegabrücke - Neubau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, von den drei durch das Mobilitätsdezernat am 19.11.2024 vorgestellten Varianten die Varianten 1 und 2 weiter zu verfolgen und keine Weiterverfolgung der Variante 3 zu betreiben. Von den beiden Varianten 1 und 2 wird vom Ortsbeirat die Variante 2 (Tunnellösung) präferiert. 2. Sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind und klar ist, welche Variante gebaut wird, wird der Magistrat gebeten, die Variante erneut in einer Informationsveranstaltung in Griesheim vorzustellen. Bei der Tunnellösung ist dabei die Planung einer ansprechenden und Angstraum nehmenden Beleuchtung des Tunnels wichtig. Begründung: Mit den beiden Varianten 1 und 2 wird ein Übergang an der gleichen Stelle wieder errichtet, und die Verbindung, wie sie die Omegabrücke zwischen den Stadtteilteilen ermöglichte, wäre wieder zum Wohle aller Griesheimerinnen und Griesheimer sowie der Geschäftsleute hergestellt. Der Ortsbeirat selbst favorisiert die Variante 2 (Tunnellösung), da mit der vorgestellten Gestaltung der Unterführung auf jeden Fall sichergestellt ist, dass alle Menschen mit und ohne Hilfsmittel in der Lage sind, auf jeden Fall einen guten Stadtteilwechsel vorzufinden, vor allem, wenn einer der beiden Aufzüge der Fußgängerunterführung Ost ausfallen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. und erster Satz der Ziffer 2. Annahme, zweiter Satz der Ziffer 2. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. und erster Satz der Ziffer 2. Annahme, zweiter Satz der Ziffer 2. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5706, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck
    OFOB 6
    26.11.2024 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2024, OF 1126/6 Betreff: Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck Vorgang: OIB 43/21 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die vom Ortsbeirat seit 2021 geforderte Plakette für das Bismarckdenkmal in Höchst umgehend in Auftrag zu geben und nicht erst das Gesamtergebnis der Expertengruppe des Kulturamtes abzuwarten, die historisch belastete Straßennamen und Kunstwerke im öffentlichen Raum abarbeitet und das Ergebnis dann gebündelt vorstellen will. Begründung: Siehe Begründungstext OIB 43 aus dem Jahre 2021. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.10.2021, OIB 43 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6167 2024 Die Vorlage OF 1126/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherung des Oppenheimer Platzes
    OFOB 5
    26.11.2024 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2024, OF 1287/5 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: - Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße / Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz wird besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Auch aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und sind die beiden übrigen Eingänge von der der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schneller befahrenen Gartenstraße / Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die übrigen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr hinausrennender Kleinkinder, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Dr. Peter Wahl Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2024, OF 1273/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 8 Über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Vorlage OF 1273/5 wird einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6694 2025 Anregung an den Magistrat OM 6695 2025 1. Die Maßnahmen unter Spiegelstrich 1. und 6. Vorlage OF 1273/5 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Spiegelstrich 5. wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "Bepflanzung" das Wort "hitzeresistente" eingefügt und der zweite Satz gestrichen wird. Die Spiegelstriche 2. und 4. werden abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Spiegelstrich 1., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße
    OM
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160 entstanden aus Vorlage: OF 1114/6 vom 05.11.2024 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Elektronstraße gegenüber der Einfahrt zur Froschhäuser Straße gemäß unten stehendem Lageplan, erstellt von den Anwohnern, zeitnah anzubringen. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat auf die gefährliche Situation in diesem Bereich aufmerksam gemacht, da es in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam, weil die Sicht auf die einmündende Elektronstraße stark eingeschränkt ist. Besonders zu Stoßzeiten stellt dies eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar - sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Zum Glück ist es bis jetzt noch zu keinem schweren Unfall gekommen, aber die Situation würde sich immer stärker verschärfen. Aus diesen Gründen fordern die Anwohner und der Ortsbeirat die Installation eines Verkehrsspiegels an dieser Kreuzung. Ein solcher Spiegel würde die Übersichtlichkeit nach links und rechts erheblich verbessern und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Unfallgefahr beitragen. Diese Maßnahme wäre eine schnelle, kostengünstige und wirksame Lösung, um die Sicherheit an dieser Stelle deutlich zu erhöhen. Der Wunsch auf die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde bereits von 32 Anwohnern, die täglich mit der Situation konfrontiert werden, dem Ortsbeirat schriftlich übergeben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

  • Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6161 entstanden aus Vorlage: OF 1116/6 vom 11.11.2024 Betreff: Verkehrsregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen, um sich gemeinsam vor Ort ein Bild von der Situation machen zu können, um insbesondere zu prüfen und zu berichten, a) ob die Wilhelm-Kobelt-Straße zumindest in dem Teilstück zwischen der Schwarzbachstraße und Martinskirchstraße nicht als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord) ausgebaut werden könnte, um dem durch die Belebung des Gewerbegebietes in der ehemaligen Lederfabrik bedingten erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung zu tragen; b) ob die temporäre Einrichtung der Silcherstraße als Einbahnstraße in dem Teilstück Lilo-Günzler-Straße/Martinskirchstraße wieder zurückzunehmen ist. Begründung: Ein Ortstermin ist angebracht, um die aktuelle Situation besser beurteilen zu können. Zu a): Anwohner*innen berichten, dass es durch das erhöhte Verkehrsaufkommen in dem genannten Teilstück in der letzten Zeit zu kleineren Verkehrsunfällen gekommen ist und mitunter der Verkehr im Bereich der Ausfahrt des Gewerbegebiets stockt. Zu b) Das zuvor genannte erhöhte Verkehrsaufkommen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Silcherstraße seit der Aufnahme von Bauarbeiten im Kreuzungsbereich Wilhelm-Kobelt-Straße/Schwarzbachstraße als Einbahnstraße ausgewiesen ist. Neben der dadurch bedingten Verkehrsverdichtung auf der Wilhelm-Kobelt-Straße kommt es dazu, dass auf der Silcherstraße häufig zu schnell gefahren wird, was aufgrund der Nähe zur Minna-Specht-Gemeinschaftsschule (Grundschule) problematisch ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 504 Aktenzeichen: 32-1

  • Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation
    OM
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6162 entstanden aus Vorlage: OF 1118/6 vom 04.11.2024 Betreff: Mehr Attraktivität für den Schwanheimer Stadtteilkern - wissenschaftliche Evaluation Der Magistrat wird gebeten, mit dem Institut für Humangeographie der Goethe-Universität/Fachbereich Geowissenschaften/ Geographie ein studentischen Projekt zu vereinbaren, in dem Möglichkeiten zur attraktiveren Gestaltung der zentralen Schwanheimer Einkaufsstraße und Akzeptanz dieser Maßnahmen bei den Bürger:innen und den Geschäftsinhaber:innen untersucht werden. Begründung: Es herrscht vor Ort Einigkeit, dass der Straße Alt-Schwanheim eine Aufwertung guttun würde. Der Handlungsdruck hat sich durch eine Vielzahl von Geschäftsaufgaben und den daraus resultierenden Leerstand verschärft. Wegen der mit den unterschiedlichen Konzepten verbundenen Vor- und Nachteilen hat sich bislang noch kein Vorschlag herauskristallisiert, von dem erwartet wird, dass er eine breite Akzeptanz findet. An dieser Stelle könnte das studentische Projekt ansetzen und im Rahmen von Vor-Ort-Befragungen ein Meinungsbild über mögliche Maßnahmen ermitteln, das dann als Entscheidungsgrundlage für den Ortsbeirat dienen kann. In einem Vorgespräch hat der Leiter der Arbeitsgruppe "Mobilitätsforschung" sein Interesse an einem solchen Projekt bekundet. Der Ortsbeirat wäre bereit, die erwartbaren geringen Sachkosten für dieses Projekt aus seinem Budget zu bezahlen. Der Magistrat müsste lediglich seine Zustimmung für die Durchführung geben, für die ggf. erforderlichen Genehmigungen sorgen und die fachliche Begleitung durch die Verkehrs- bzw. Stadtplanung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 513 Aktenzeichen: 32-1

  • Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der HoechsterFarbenStraße sanieren
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6163 entstanden aus Vorlage: OF 1119/6 vom 07.11.2024 Betreff: Zufahrt zum Sindlinger Kleingartengelände an der Hoechster-Farben-Straße sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zum Parkplatz sowie den Eingangsbereich des städtischen Sindlinger Kleingartengeländes an der Hoechster-Farben-Straße zu sanieren und damit den Mitgliedern des Kleingärtnervereins Sindlingen e. V. einen sicheren Zugang zu ihrem Gelände zu ermöglichen. Begründung: Die Zufahrt zum Parkplatz sowie der Zugang zum Gelände der Sindlinger Kleingärten an der Hoechster-Farben-Straße sind nach Regenfällen quasi unpassierbar. Die quadratmetergroßen Schlammpfützen sind teilweise mehr als zehn Zentimeter tief. Der Vorstand des Vereins hat sich bereits mit mehreren Schreiben und Fotos an das zuständige Amt gewandt, jedoch leider ohne Erfolg. Um den Mitgliedern des Kleingartenvereins einen sicheren Zugang zu ihren Parzellen zu ermöglichen, ist eine zeitnahe Sanierung des Eingangsbereichs dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1755 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

  • Nidda-Ufer - Bessere Beleuchtung der Unterführungen am UferRadweg
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6164 entstanden aus Vorlage: OF 1120/6 vom 09.11.2024 Betreff: Nidda-Ufer - Bessere Beleuchtung der Unterführungen am Ufer-Radweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, die Unterführungen des Radwegs längs der Nidda unter den Brücken mit einer Beleuchtung auszustatten. Begründung: Diese Unterführungen sind ohnehin wegen der zum Teil nicht ausreichenden Höhe Gefahrenstellen, zudem sind sie je nach Einfall des Tageslichts sehr finster. Daher würde sich eine Beleuchtung empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 510 Aktenzeichen: 66-0

  • Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder sowie abschließbare Müllplätze in Wohnsiedlungen
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6165 entstanden aus Vorlage: OF 1121/6 vom 06.11.2024 Betreff: Diebstahlsichere Abstellplätze für Fahrräder sowie abschließbare Müllplätze in Wohnsiedlungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Wohnungsbaugesellschaften im Gebiet des Ortsbezirks 6 in Verbindung zu setzen und darum zu bitten, dass nach und nach eine größere Zahl von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen eingerichtet werden. Zudem sollten die bisherigen Müllplätze im Gebiet des Dunantrings mit abschließbaren Boxen eingefasst werden, um Sperrmüllablagerungen zu vermeiden. Die Abstellplätze sollten bequem zugänglich sein und Sicherheit zu jeder Tages- und Nachtzeit bieten. Begründung: Mieterinnen und Mieter in der Henri-Dunant-Siedlung in Sossenheim haben wenig Möglichkeiten, Fahrräder insbesondere über Nacht sicher unterzubringen. Es gibt an dieser Stelle keine Fahrradschuppen, die Hauseingänge sind für diesen Zweck nicht geeignet, die Keller mit Fahrrädern nur schwer zugänglich. Es ist also kein Wunder, wenn ein großer Prozentsatz der Mieterinnen und Mieter kein Fahrrad besitzt. Wenn man es nicht sicher unterstellen kann, ist der Besitz eines Fahrrads schwer möglich. Die Situation dürfte auch in den anderen Wohnsiedlungen im Frankfurter Westen ähnlich sein. Es wäre wünschenswert, wenn durch den Bau von diebstahlsicheren Abstellplätzen für Fahrräder in den Wohnsiedlungen es mehr Mieterinnen und Mieter ermöglicht werden könnte, sich Mobilität mit dem eigenen Fahrrad zu erschließen. Möglicherweise könnte so sogar die Zahl der Autos in den Wohnsiedlungen mittelfristig reduziert werden und damit die Parkproblematik entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schulweg Sossenheimer Weg
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6166 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 22.11.2024 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerüberquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Emil-Siering-Park, erreicht werden kann; - ob Tempo 30 ab dem Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) eingeführt werden kann. Begründung: Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen drei Kindertageseinrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Foto. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerüberquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck
    OMOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6167 entstanden aus Vorlage: OF 1126/6 vom 26.11.2024 Betreff: Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck Vorgang: OIB 43/21 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat seit 2021 erbetene Plakette für das Denkmal für Otto von Bismarck in Höchst umgehend in Auftrag zu geben und nicht erst das Gesamtergebnis der Expertengruppe des Kulturamtes abzuwarten, die historisch belastete Straßennamen und Kunstwerke im öffentlichen Raum abarbeitet und das Ergebnis dann gebündelt vorstellen will. Begründung: Für Fürst Otto von Bismarck, dessen Politik fast 30 Jahre die Geschicke Preußens und Deutschlands bestimmte, wurde 1899 in Höchst ein Denkmal errichtet. "Nicht durch Reden oder Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut" rief er in einer seiner ersten Reden den preußischen Abgeordneten zu (https://de.wikipedia.org/wiki/Blut_und_Eisen). In drei Kriegen entstand so unter Preußens Führung Deutschland in den damaligen Grenzen. Menschenverachtung, Unterdrückung der Arbeiterbewegung durch die "Sozialistengesetze", Ablehnung des Parlamentarismus steckten den Rahmen seiner Innenpolitik ab. Mit der von ihm 1884 einberufenen Berliner Konferenz unterstützte er die Interessen deutscher Kolonialpolitik. Eine öffentliche Verehrung setzte ein, die bis heute ihre Spuren in Denkmälern, Straßennamen, Namen von Schiffen, Namen von Orten in den ehemaligen deutschen Kolonien, einer Büste in der Walhalla - bis hin zu Alltäglichem wie "Bismarckhering" hinterlassen hat. Es ist ihm gelungen, als Reichseiniger und Begründer des deutschen Sozialsystems einen Platz im deutschen Geschichtsbewusstsein zu finden. Erst in jüngerer Zeit setzt ein Nachdenken über Bismarck ein, das zu einer notwendigen Revision seines Geschichtsbildes führen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.10.2021, OIB 43 Antrag vom 23.12.2024, NR 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 297 Aktenzeichen: 41

  • Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen
    OMOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 448/4 vom 03.11.2024 Betreff: Überquerung der Berger Straße zwischen Bornheimer Uhrtürmchen und Eichwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Berger Straße auch vom östlichen Gehweg aus überquert werden kann. Wünschenswert wäre es, zwischen den einzelnen gastronomischen Einrichtungen einen Durchgang zu schaffen und an diesen Stellen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegebenenfalls die Pkw-Parkplätze aufzuheben. Mindestens jedoch sollte an zwei Stellen die Überquerung ermöglicht werden. Begründung: Durch die Vielzahl der gastronomischen Betriebe mit Außengastronomie ist es schwer möglich, auf die andere Straßenseite zu gelangen. Insbesondere im Abschnitt Berger Straße 152 bis 174 reiht sich eine Außengastronomie an die andere. Teilweise sind deren Areale mit hüfthohen Blumenkästen eingegrenzt und verstellen den Durchgang oder auch den Zugang zu einem Briefkasten. In den Abschnitten ohne Bestuhlung befinden sich zwischen Gehweg und Straße Parkplätze - meist belegt. Da es sich auf dieser Seite der Berger Straße um Vorzugsplätze für Bewohner handelt, soll eine entsprechende Anzahl von Parkplätzen vorzugsweise für Bewohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern eingerichtet werden. Fotos: Berger Straße 152-174 (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 523 Antrag vom 02.06.2025, OF 522/4 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7131 Beratung im Ortsbeirat: 4

  • Das Bank-Projekt „Sonnenstunden“ im Ostend
    OMOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6169 entstanden aus Vorlage: OF 450/4 vom 01.11.2024 Betreff: Das Bank-Projekt "Sonnenstunden" im Ostend Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen des Kulturfestivals Rush Hour installierten drei Sitzbänke in der Ostendstraße wieder aufzustellen und für die vierte Bank zusammen mit der Künstlerin einen geeigneten Standort zu identifizieren und diese dort zu montieren. Begründung: Das Projekt "Sonnenstunden" im Rahmen des Kulturfestivals Rush Hour - unter der Schirmherrschaft der Kulturdezernentin und des Planungsdezernenten - sah eine dauerhafte Installation der oben genannten Sitzbänke vor. Ziel war es, den Passanten mehr Miteinander und zeitliche Entschlackung zu ermöglichen. Für die Dauer des Vorhandenseins der Bänke ist dieses Angebot vielfach begrüßt und angenommen worden. Kosten entstehen nicht, die Bänke wurden gestiftet. Zum Nachlesen: https://heussenstamm.de/veranstaltungen/rush-hour Quelle: Ausschnitt aus dem Projekt-Flyer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 344

  • Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten
    OMOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 451/4 vom 11.11.2024 Betreff: Grünstreifen in der Oskar-von-Miller-Straße mit hochwachsenden Bäumen ausstatten Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen in der Mitte der Oskar-von-Miller-Straße, im Abschnitt zwischen Obermainanlage und der Uhlandstraße/Martin-Elsässer- Platz, mit der größtmöglichen Zahl hochwachsender Bäume zu versehen. Begründung: Die Klimakrise erfordert auch in Frankfurt alle erdenkliche Maßnahmen, um deren Folgen zu mindern. Baumpflanzungen sind bekanntermaßen in diesem Zusammenhang ein geeignetes Mittel. Die Bäume könnten außerdem den genannten Straßenraum etwas ökologisch und ästhetisch aufwerten. Nachdem es im weiteren Straßenverlauf in der Sonnenmannstraße gelungen ist, die Baumpflanzungen zu ergänzen, sollte dieses auch in der Oskar-von-Miller-Straße gelingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen
    OMOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6171 entstanden aus Vorlage: OF 452/4 vom 11.11.2024 Betreff: Platanen auf der Weseler Werft wachsen lassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und einmalig zu berichten, ob die Platanen, die am Mainufer auf der Weseler Werft zwischen Flößerbrücke und Bastion stehen und jährlich beschnitten werden, dem natürlichen Wachstum überlassen werden können. Falls die Antwort positiv ausfällt, möge künftig entsprechend vorgegangen werden. Begründung: Die Klimakrise erfordert vielfältige Maßnahmen, um deren Folgen auch in Frankfurt zu mindern. Großkronige Platanen erzeugen besonders im Sommer eine intensivere Verschattung und damit ein kühleres Mikroklima, als es die derzeit intensiv gärtnerisch erzogenen Bäume vermögen. Ziel sollte es sein, auf der Weseler Werft langfristig einen Tunneleffekt durch die hochgewachsenen Platanen zu erzeugen, wie er bisher schon am Mainufer im Nizza oder am Südufer im Bereich Schaumainkai besteht. Darüber hinaus können die personellen und finanziellen Ressourcen, die bisher für die jährliche Beschneidung der Platanen am genannten Standort aufgewendet werden müssen, anderen Zwecken zugeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 329

  • Grünflächen auf der Weseler Werft mit großkronigen Bäumen ergänzen
    OMOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6172 entstanden aus Vorlage: OF 453/4 vom 11.11.2024 Betreff: Grünflächen auf der Weseler Werft mit großkronigen Bäumen ergänzen Der Magistrat wird gebeten, auf der Weseler Werft die sechs bestehenden Rasengrünflächen mit der größtmöglichen Anzahl hochwachsender großkroniger Bäume neu auszustatten beziehungsweise zu ergänzen. Begründung: Ziel sollte es sein, auf der Weseler Werft langfristig einen Tunneleffekt durch die hochgewachsenen Bäume mit einem kühleren und feuchteren Mikroklima zu erzeugen, wie er bisher schon am Mainufer im Nizza oder am Südufer im Bereich Schaumainkai besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 328

  • Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 448/7 vom 11.11.2024 Betreff: Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen Vorgang: V 628/23 OBR 7; ST 496/24 Der Magistrat wird gebeten, seinen bereits bestehenden Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie der ehemaligen Sparkasse Praunheim nachdrücklich dahingehend zu nutzen, dass das leerstehende Gebäude für eine städtische öffentliche Nutzung (z. B. als Bürgertreff, KT oder Seniorentreff, Quartiersmanagement) oder als Zwischennutzung durch "Kunstwerk Praunheim e. V." (als Ausstellungsraum für bildende Künstler, als Raum für die Musikschule der in Praunheim wohnenden Künstler oder als Ort für kleine Veranstaltungen) schnellstmöglich verwendet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme ST 496 heißt es: "Der Magistrat hat den Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie Sparkasse Praunheim gesucht, um künftige Planungen in Erfahrung zu bringen. Eine Rückmeldung der Eigentümerin steht bislang noch aus." Der Leerstand der Immobilie der ehemaligen Sparkasse im Ortskern von Praunheim seit November 2022 darf nicht einfach hingenommen werden. Da sich bislang offensichtlich keine privatwirtschaftliche Nutzung ergeben hat, wird von den Bürgern Praunheims erwartet, dass die Stadt, d. h. der Magistrat, eine öffentliche Nutzung anmeldet. Bedarf gibt es vielfältig. Damit wird das Ortszentrum vor weiterer Verödung geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 628 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 435 Aktenzeichen: 92-3

  • Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6174 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 10.10.2024 Betreff: Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen Vorgang: V 608/23 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Eigentümer der Immobilie Sparkasse Hausen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Räumlichkeiten für die Nutzung einer öffentlichen (städtischen) Einrichtung mit Verbindung zu einem Bürgertreff anzumieten. Begründung: Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger in Hausen darauf, dass es Initiativen der Stadt gibt, um den Ortskern von Hausen aufzuwerten und den zunehmenden Verfall zu stoppen. Die Anregungen dazu liegen vor. In internen Gesprächen wurde dem Ortsbeirat vermittelt, dass personelle und finanzielle Mittel für eine Ideenwerkstatt Hausen nicht vorhanden seien, obwohl es einen eindeutigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt (§ 1347 vom 24.02.2022). D. h. der Magistrat setzt nicht um, was die politischen Gremien beschließen. Ein wichtiger Bestandteil des Hausener Ortskerns ist das leerstehende Gebäude der ehemaligen Sparkasse. Hier muss der Magistrat umgehend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2023, V 608 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 438 Aktenzeichen: 92-3

  • Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6175 entstanden aus Vorlage: OF 450/7 vom 11.11.2024 Betreff: Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird. Begründung: In Hausen existiert - wie im gesamten Ortsbezirk - kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden, die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt, über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung eines Versammlungsortes verhandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 20.10.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 entstanden aus Vorlage: OF 451/7 vom 12.11.2024 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorgang: OM 5120/24 OBR 7; ST 1866/24; OM 5508/24 OBR 7 In der Vorlage OM 5508 hat der Ortsbeirat dem Magistrat in vier Punkten Maßnahmen beschrieben, die zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung auf und im Umfeld der Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) führen können. So sehr der Ortsbeirat sich über die Ankündigung des Magistrats freut, dass sog. Cycle-Lane-Separator-Elemente zum Schutz der Radfahrenden angebracht werden, muss er auch konstatieren, dass mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrolle und der Weitergabe des Auftrags an die Landespolizei, das Fahren gegen die Einbahnstraße zu kontrollieren, die Punkte 2. bis 4. nicht aufgegriffen werden. Der Ortsbeirat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Cycle-Lane-Separator-Elemente auf der Brücke angebracht werden sollen. Allerdings wird der Magistrat aufgefordert, zu den offenen Punkten 2. bis 4. der Vorlage OM 5508 Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Forderung, das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich zuzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2074 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-13

  • Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6177 entstanden aus Vorlage: OF 452/7 vom 11.11.2024 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30, in die Wege zu leiten. Begründung: Im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15 bis 19 besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg und das korrekte Einscheren vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 476 Aktenzeichen: 32-1

  • Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 09.11.2024 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück Hausener Weg 120 vorbeiführt, als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrradabstellfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 253 Aktenzeichen: 32-1

  • Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40-4

  • Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen
    OMOB 7
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6180 entstanden aus Vorlage: OF 461/7 vom 12.11.2024 Betreff: Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Sitzbank in der Eberstadtstraße nordwestlich der Kreuzung mit der Straße Am Ebelfeld aufzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Am Ebelfeld mit den Straßen Praunheimer Hohl und Eberstadtstraße wird von zahlreichen Fußgängern der Siedlung Praunheim und der Heinrich-Lübke-Siedlung frequentiert, sei es, dass sie auf dem Weg zum Einkaufen an der Heerstraße sind, sei es, dass sie das Naherholungsgebiet an der Nidda aufsuchen wollen. Gerade für ältere Mitbürger und Personen, die schlecht zu Fuß sind, ist eine Rastmöglichkeit erholsam. Blick nach Nordwest Blick nach Südost (Zwei Fotos: Iris Rätzke, Skizze: Thomas Rätzke) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 254 Aktenzeichen: 66-0

  • Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut?
    VOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1057 entstanden aus Vorlage: OF 1115/6 vom 03.11.2024 Betreff: Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut? Vorgang: V 558/22 OBR 6; ST 1010/23 Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wurde in der o. g. Angelegenheit mittlerweile ein Bauantrag gestellt? 2. Wann wird in der o. g. Angelegenheit mit der Bebauung begonnen? 3. Wie ist in der o. g. Angelegenheit der weitere zeitliche Ablauf? Begründung: Laut Stellungnahme ST 1010 aus 2023 hat die ABG FRANKFURT HOLDING die Liegenschaften Hospitalstraße 42 bis 48 erworben und beabsichtigt dort die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 41 Wohneinheiten. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde durch den Magistrat bereits positiv beschieden. Der Abriss der Bestandsgebäude ist mittlerweile erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2022, V 558 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1010 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 211 Aktenzeichen: 63-0

  • Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
    VOB 6
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1058 entstanden aus Vorlage: OF 1117/6 vom 09.11.2024 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des REWE-Markts, in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim, befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerüberweg über die Straße Schwanheimer Ufer. Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele zu Fuß Gehende bei Rot gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 494 Aktenzeichen: 32-1

  • Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim
    VOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1059 entstanden aus Vorlage: OF 447/4 vom 08.11.2024 Betreff: Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim Vorgang: OM 6053/20 OBR 4; ST 1572/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Prüfungen und Planungen von Begrünung durch Baumpflanzungen der Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag vorangeschritten sind (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572). Begründung: Bereits 2020 hat der Magistrat die Initiative, in den genannten Straßen Begrünung und Baumpflanzungen vorzunehmen, befürwortet. Diese vier Straßen zeichnen sich durch wenig Grün, viel Beton und Asphalt aus und liegen laut Klimaplan-Atlas im Überwärmungsgebiet zwei. Daher eignen sich die Straßen besonders für Pflanzungen im Rahmen der Initiative 10.000 Stadtbäume bis 2030 in Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2020, OM 6053 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 625 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke
    VOB 4
    26.11.2024

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2024, V 1060 entstanden aus Vorlage: OF 454/4 vom 05.11.2024 Betreff: Neubau einer Eisenbahnbrücke neben der Deutschherrnbrücke Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem genauen Bereich die parallel zur Deutschherrnbrücke geplante neue Eisenbahnbrücke errichtet werden soll und welche Beeinträchtigungen für den Hafenpark sowie angrenzende Straßen wie die Eytelweinstraße oder die Hanauer Landstraße dauerhaft oder auch nur zeitweise zu erwarten sind. Begründung: Wie der Presse und der Internetseite (https://www.frmplus.de/home.html) der Deutschen Bahn entnommen werden kann, soll östlich der Deutschherrnbrücke ab 2029 ein paralleler Neubau erfolgen. Die neu zu planende Brücke soll demnach mit drei Feldern den Main auf 275 Metern überspannen und der gesamte neu zu errichtende Brückenzug (aus sechs Brückenbauwerken) sich vom südlichen Mainufer bis zum Ostbahnhof erstrecken. Angesicht dieser vorliegenden Informationen stellen sich bereits heute Fragen über den absehbaren Raumbedarf (zum Beispiel hinsichtlich einer Verbreiterung des Bahndamms an der Eytelweinstraße) und die zu erwartenden Auswirkungen der Maßnahme auf die unmittelbare Umgebung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 626 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 4 am 22.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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