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Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim

Vorlagentyp: V
257 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über den Fortschritt der Prüfungen und Planungen von Baumpflanzungen in den Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag gebeten. Diese Straßen sind aufgrund ihrer geringen Begrünung und der Überwärmung besonders geeignet für die Initiative 10.000 Stadtbäume bis 2030.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Ilbenstädter Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Prüfungen und Planungen von Begrünung durch Baumpflanzungen der Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag vorangeschritten sind (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572).

Kontext

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Prüfungen und Planungen von Begrünung durch Baumpflanzungen der Straßen Am Ameisenberg, der südlichen Ilbenstädter Straße, der Bönstädter Straße und Am Stiegelschlag vorangeschritten sind (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1572).

Begründung

Bereits 2020 hat der Magistrat die Initiative, in den genannten Straßen Begrünung und Baumpflanzungen vorzunehmen, befürwortet. Diese vier Straßen zeichnen sich durch wenig Grün, viel Beton und Asphalt aus und liegen laut Klimaplan-Atlas im Überwärmungsgebiet zwei. Daher eignen sich die Straßen besonders für Pflanzungen im Rahmen der Initiative 10.000 Stadtbäume bis 2030 in Frankfurt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 12. Mai 2020OFOF 452/4Begrünung im nördlichen BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Mai 2020OMOM 6053Begrünung im nördlichen BornheimDirektanregung
  3. 11. September 2020STST 1572Begrünung im nördlichen BornheimStellungnahme
  4. 8. November 2024OFOF 447/4Baumpflanzungen im nördlichen BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 26. November 2024Sie sind hier
    VV 1059Baumpflanzungen im nördlichen Bornheim
    Anfrage
  6. 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 257 WochenSTST 625Baumpflanzungen im nördlichen BornheimStellungnahme
  7. 26. Juli 2026OFOF 37/4Mehr Grün im nördlichen BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 18. August 2026OMOM 385Mehr Grün im nördlichen BornheimDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 38 · 22.04.2025
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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