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  • Stadtbezirk Riedberg bzw. Riedberg-West und Riedberg-Ost
    OFOB 12
    25.11.2024 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 566/12 Betreff: Stadtbezirk Riedberg bzw. Riedberg-West und Riedberg-Ost Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, spätestens mit Wirkung nach der Kommunalwahl 2026, den derzeitigen Stadtbezirk Kalbach-Riedberg in zwei oder drei Stadtbezirke aufzuteilen. Bei einer Aufteilung in zwei Bezirke sollte es künftig einen Stadtbezirk "Kalbach" (Nr. 650) und einen Stadtbezirk "Riedberg" (Nr. 651) geben. Ist eine Aufteilung in drei Bezirke möglich, so wird vorgeschlagen, den Riedberg entlang der Altenhöferallee als Grenze in einen Stadtbezirk "Riedberg West" und "Riedberg Ost" aufzuteilen. Begründung: Die Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherin Kalbach-Riedberg liegt weit über dem Frankfurter Durchschnitt. Im Nordend zum Beispiel gibt es sechs Stadtbezirksvorsteher für ca. 54.000 Einwohner, während Kalbach-Riedberg mit gut 22.000 Einwohnern von nur einer Stadtbezirksvorsteherin verantwortet wird. Auch Nachbarstadtteile wie Heddernheim oder Niederursel werden bei weniger Einwohnern von je zwei Stadtbezirksvorstehern versorgt. Eine Aufteilung des Riedbergs entlang der Altenhöferallee würde dafür sorgen, dass die verschiedenen Seniorenwohnanlagen auf beide Stadtbezirke verteilt wären und somit sich auch die Arbeit für Glückwünsche an Jubilare gut verteilen würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6271 2024 Die Vorlage OF 566/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Buschwerk neben der U-BahnStrecke Riedberg-Kalbach
    OFOB 12
    25.11.2024 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 568/12 Betreff: Buschwerk neben der U-Bahn-Strecke Riedberg-Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief mit folgendem Inhalt an die VGF zu senden: Sehr geehrte Damen und Herrn, am Ostende des Bonifatiusparks verläuft die Strecke der Linie U9 höhengleich und nah am Park. Spielende Kinder, aber auch Hunde von der dort ausgewiesenen Hundewiese, könnten dadurch auf die Gleise und in Gefahr geraten, was Unfälle oder Notbremsungen auslösen kann. Daher bitten wir Sie - ggf. in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt -die U-Bahn-Strecke zum Park hin durch Buschwerk abzusichern. Dies könnte ähnlich zum Buschwerk weiter nördlich (siehe Skizze) geschehen. Dichtes Buschwerk neben der Strecke kann in wenigen Jahren für einen guten Schutz sorgen. Die Kosten sind vergleichsweise gering und zusätzlich wird auch etwaigen Schleichwegen über die Gleise entgegengewirkt. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Siehe Brieftext. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 568/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge
    OFOB 12
    25.11.2024 · CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 569/12 Betreff: Auskunft über die Trinkwasserqualität während des Einsatzes von Chlorbleichlauge Der Ortsbeirat bittet um transparente Darstellung der Messungen und Auskunft der Kontrollwerte des Trinkwassers, die seit Beginn der Wartungsarbeiten der Behälteranlage Heiligenstock und bis Ende der Zugabe der Chlorbleichlauge vorgenommen wurden. Wie hat sich die Belastung des Trinkwassers während der Zugabe der Chlorbleichlauge verändert und sind Grenzwerte überschritten worden? Wurde durch die Zugabe der Chlorbleichlauge die Chlorgrenzwerte überschritten? Von der Maßnahme war u.a. Kalbach-Riedberg betroffen. Begründung: Die Mainova berichtete am 7.10.2024 über einen Rohrschaden in der Behälteranlage Heiligenstock. Im Zuge der Instandsetzung wurde "in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt vorsorglich in geringem Umfang Chlorbleichlauge zur Desinfektion zugegeben." [1] Am 23.11.2024 war dem Pressebericht der FNP zu entnehmen, "Im Laufe der zweiten Dezemberwoche (9. bis 14. Dezember) wolle Hessenwasser die Desinfizierung einstellen." [2] In der Bevölkerung besteht eine hohe Sensibilität über die Zugabe von Chlor im Trinkwasser, was durch eine deutliche Veränderung des Geruchs spürbar ist. Um der Verunsicherung entgegen zu wirken, sollten über die allgemeinen Pressemeldungen hinaus, die konkret vorliegenden Messwerte des Trinkwasser und die Auswirkungen auf die Qualität und Grenzwerte zur Trinkwasserverordnung offengelegt werden. Quelle [1] https://www.mainova.de/de/ihre-mainova/presse/pressemitteilungen/2024/desinfekti on-des-trinkwassers-im-frankfurter-norden--142902 Quelle [2] https://www.fnp.de/frankfurt/trinkwasser-in-frankfurt-riecht-noch-laenger-nach-c hor-93428661.html Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6273 2024 Die Vorlage OF 569/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg
    OFOB 12
    25.11.2024 · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.11.2024, OF 571/12 Betreff: Förderung von Stadtteilfesten in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 499 (E 160) gebeten, aus diesem Sonderetat die Interessengemeinschaft zur Förderung des Riedberges e. V. (IG Riedberg) und den Kerbeverein Kalbach e. V. jeweils mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, um die Durchführung von Veranstaltungen, die der traditionellen Stadtteilkultur dienen, zu unterstützen, konkret die beiden Weihnachtsmärkte 2024 in Kalbach und Riedberg. Die IG Riedberg organisiert jedes Jahr zusammen mit weiteren Riedberger Vereinen ein großes Sommerfest und den Riedberger Weihnachtsmarkt. Die gemeinsame Organisation sorgt zwar für geteilte Kosten, wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren aber auch die Kosten zur Durchführung der Veranstaltungen in die Höhe geschossen, so dass diese finanziell kaum zu stemmen sind. Daher musste der Weihnachtsmarkt 2023 letztlich unter großem Bedauern abgesagt werden. Gleiches gilt für den Kerbeverein Kalbach, der neben der traditionellen Kerb auch das Talstraßenfest und den Kalbacher Weihnachtsmarkt federführend und mit Unterstützung weiterer Vereine des Stadtteils durchführt. Die Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen wie der Kerb im besonderen Maße. Begründung: Es handelt sich um nichtkommerzielle Feste mit langer Tradition, die von Menschen aus allen Bevölkerungsschichten und -gruppen besucht werden und die durch ihre vielfältigen Angebote für Kinder und Ältere, Familien und Singles, Alteingesessene und Zugezogene für Lebensqualität und Zusammengehörigkeit im Stadtteil sorgen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Volt Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 14 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Schmidt gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Initiative OI 83 2024 Die Vorlage OF 571/12 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz
    OIBOB 11
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.11.2024, OIB 360 entstanden aus Vorlage: OF 673/11 vom 05.11.2024 Betreff: Aufwertung der Grünfläche Johanna-Tesch-Platz Vorgang: EA 86/20 OBR 11; ST 1316/20 Der Magistrat wird gebeten, die Materialkosten in Höhe von 2.700 Euro für eine Aufwertung der Grünfläche auf dem Johanna-Tesch-Platz aus dem Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 11 zu finanzieren. Begründung: Eine Stadtteilgruppe mit dem Namen "Pflanzgruppe Riederwald" betreut bereits eine Insektenwiese und Hochbeete auf der Grünanalage. Sie möchte nun zeitnah die Aufenthaltsqualität mit einem ökologischen Projekt verbessern. Eine ausführliche Beschreibung ist in der Anlage beigefügt. Die Ausführung erfolgt durch ehrenamtliche Mitglieder der Gruppe in Absprache und mit Unterstützung des Grünflächenamtes und dessen Ausbildungsbetriebs im Riederwald. Alle erforderlichen Schritte zur Realisierung sind so weit abgestimmt, dass die Realisierung bereits in diesem Herbst beginnen könnte, sofern das Geld für die Sachmittel in Höhe von 2.700 Euro zur Verfügung stehen. In diesem Betrag sind die immateriellen Aufwendung der Ehrenamtlichen sowie des Grünflächenamtes und seines Ausbildungsbetriebs nicht enthalten. Der Magistrat lehnte eine Sanierung der Grünanlage mit der Stellungnahme ST 1316 aus 2020 mit dem Argument ab, eine weitere Baustelle werde zu einer unzumutbaren Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner führen. Nun nehmen die Bürgerinnen und Bürger die Sache selbst in die Hand. Sie sparen dem Magistrat dadurch eine große Summe, bitten aber um Ersatz ihrer reinen Materialkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.01.2020, EA 86 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2020, ST 1316 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 234

  • Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2024
    OIOB 11
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Initiative vom 25.11.2024, OI 80 entstanden aus Vorlage: OF 670/11 vom 09.11.2024 Betreff: Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, sich gemäß dem vom Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e. V. vorliegenden Schreiben beim Kulturamt (Projektbeschreibung und Kostenplan) an den Kosten für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt am 06.12.2024/07.12.2024 zu beteiligen. Der Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e. V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt übernommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Versandpaket: 04.12.2024

  • Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
    OMOB 11
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

  • Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
    OMOB 11
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 entstanden aus Vorlage: OF 672/11 vom 11.11.2024 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonhardsgasse (siehe Stellungnahme ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntr asse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden. Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stellen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnschienen kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonhardsgasse in Richtung der Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstraße ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt werden und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Auf der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0

  • Ersatzflächen für den KGV Ostend
    OMOB 11
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 93

  • Nutzung Panoramabad Bornheim
    OM
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6155 entstanden aus Vorlage: OF 675/11 vom 07.11.2024 Betreff: Nutzung Panoramabad Bornheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, für welche Schulen aus dem Ortsbezirk 11 die Nutzung des Schwimmbads an der Eissporthalle vorgesehen ist. Außerdem soll berichtet werden, welche Vereine das neue Schwimmbad nutzen werden. Begründung: Die Kapazitäten des neuen Schwimmbads werden die Möglichkeiten des alten Bornheimer Schwimmbads ersetzen. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass sich die Versorgung für die Schülerinnen und Schüler in Fechenheim, Riederwald und Seckbach deutlich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 238 Aktenzeichen: 52-1

  • Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte
    OMOB 14
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Musikunterricht im Stadtteil sichern
    OMOB 14
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: OF 211/14 vom 11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen Risiken zu tragen. Der Vorschlag erscheint dem Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V. unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 593 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • S-BahnStation Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf
    OMOB 14
    25.11.2024

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6159 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 20.11.2024 Betreff: S-Bahn-Station Frankfurt-Berkersheim - dringender Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, den unzumutbaren und gefährlichen Zustand der Zuwegung zu den Bahnsteigen an der S-Bahn-Station "Berkersheim" aus Richtung Harheim abzustellen. Begründung: Seit Jahren das gleiche Bild! Die beigefügten Fotos zeigen, dass es für diese Anregung kaum einer Begründung bedarf. Pfützen und ein ungenügend befestigter Weg bilden einen Teil der Zuwegung zu den Bahnsteigen. Es ist für Fahrgäste der S 6 derzeit kaum möglich, mit sauberer Kleidung die S-Bahnen zu erreichen. Sollte in den kommenden Wochen Frost einsetzen, wird es zudem noch gefährlich! Diese Anregung ist zudem besonders ärgerlich, weil schon in den vergangenen Jahren ähnliche Zustände herrschten und erst nach Interventionen des Ortsbeirats notdürftige Verbesserungen vorgenommen wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

  • Selbst verursachtes Fehlurteil des Verwaltungsgerichts hinterfragen
    NR
    24.11.2024 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 24.11.2024, NR 1059 Betreff: Selbst verursachtes Fehlurteil des Verwaltungsgerichts hinterfragen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Urteil im Verwaltungsgerichtsverfahren 7 K 609/22 F, dass "keine Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht bestehe", wird in einem zu bildenden Sonderausschuss hinterfragt und ggf. Maßnahmen ergriffen. Begründung: Übersetzt bedeutet das Urteil, es sei Unrecht gewesen, dass Fraktionslose, wie Jutta Ditfurth, Manfred Zieran, Erhard Römer, Rainer Rahn und viele andere in den letzten 20 Jahren Räume und Ausstattung bekommen haben bis in diese Wahlperiode hinein. Möglicherweise wurde das Verwaltungsgericht getäuscht, und das Verwaltungsgericht ging davon aus, dass es niemals Fraktionslose gab, die Räume und Ausstattung legal bekommen haben. Der https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_54_2006.pdf und weitere Protokolle lagen dem Verwaltungsgericht nicht vor. Über die tatsächliche Behandlung der Fraktionslosen in den letzten 20 Jahren wurde das Verwaltungsgericht möglicherweise getäuscht vom Rechtsamt und dem Büro der Stadtverordnetenversammlung, so dass die Behandlung von Fraktionslosen fälschlicherweise "als Unrecht" dargestellt wurde, in dem Urteil. Die oben genannten Politikerinnen werden so nachträglich in eine schlechtes Licht gestellt, sie hätten zu Unrecht Leistungen bezogen, obwohl es durch die Stadtverordnetenversammlung legitimiert gewesen war. Das darf nicht sein in einer Demokratie. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1059 auf die Tagesordnung II der 36. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1059 wird abgelehnt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 65 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1059 auf die Tagesordnung II der 36. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Gartenpartei die Vorlage NR 1059 zurückgezogen hat Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung der Dringlichkeit) Beschlussausfertigung(en): § 5577, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 00-35

  • Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“
    OFOB 12
    24.11.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2024, OF 570/12 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e.V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige, Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e.V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg hat die Stadt dann u.a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e.V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine 6 qm Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuem Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung...) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 519 2024 Die Vorlage OF 570/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ - Juli 2023 bis Juni 2024
    B
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 427 Betreff: Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" - Jährlicher Bericht: Kommunales "Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft" - Juli 2023 bis Juni 2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.02.2024, § 4352 - OA 870/02 OBR 3, l. B 446/23 - 1. Einleitung - Zum Programm Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. August 2002 stellt dieser Bericht die Schwerpunkte des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft dar. Dabei wird der Zeitraum seit der letzten Berichterstattung abgedeckt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne Juli 2023 bis Juni 2024. Das kommunale Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem sozialräumlichen und integrierten Ansatz, gibt den Rahmen für Veränderungsprozesse hin zu Quartieren und Stadtteilen, in denen ein gutes nachbarschaftliches Miteinander gepflegt wird und mit denen die Menschen sich identifizieren können. Hier stehen die Aktivierung, die Beteiligung, das freiwillige Engagement und die Selbsthilfe der Bewohnerschaft vor Ort im Vordergrund. Die Bewohner:innen werden als Expert:innen ihrer Lebensverhältnisse anerkannt und gefragt. Sie bekommen Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und werden durch die Bereitstellung von professionellen, personellen und finanziellen Ressourcen in Form von Quartiersmanagement unterstützt. Partizipation und Inklusion als Kernstrategien des Programms ermöglichen eine nachhaltige Integration, die Identifikation mit dem Wohnort und Begegnungen zwischen Nachbar:innen auf Augenhöhe. Die Quartiersmanager:innen fördern und unterstützen diese Prozesse. Sie vernetzen und sind der Motor für gute Ideen, die die Bewohner:innen einbringen. Auf diese Weise entstehen jährlich rund 300 kleinere und größere, einmalige und sich verstetigende Projekte in den Quartieren. Diese können aus ganz unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen und reichen über kreative Angebote zur digitalen Teilhabe, bis hin zu niedrigschwelligen Bildungsangeboten oder Projekten für mehr Nachhaltigkeit. Sie dienen einem guten nachbarschaftlichen Miteinander, der Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und einem lebenswerten Wohnumfeld. Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem Motto "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" hat sich innerhalb der letzten mehr als zwanzig Jahre in der Stadtlandschaft als fester Bestandteil der sozialen Stadtentwicklung etabliert. Ziel ist, gemeinsam zu einer funktionierenden Stadtgesellschaft beizutragen, den sozialen Spaltungstendenzen entgegenwirken, und zu unterstützen, dass die Bedürfnisse verschiedener Generationen und Kulturen gleichermaßen zum Tragen kommen. Einblick in die Entwicklungen in den einzelnen betreuten Quartieren sowie Kurzdarstellungen der Programmgebiete bieten neben diesem Bericht die Jahresberichte der Quartiersmanager:innen, die über das Fachteam Aktive Nachbarschaft erhältlich sind. Auf der Webseite www.frankfurt-sozialestadt.de wird ebenfalls über die Arbeit in den Quartieren und die laufenden Projekte informiert. 2. Quartiere und aktuelle Entwicklungen Quartiere: Im Berichtszeitraum wurden durch das Frankfurter Programm insgesamt 19 Quartiere betreut. Darunter befinden sich 16 Gebiete, die durch ein professionelles Quartiersmanagement gefördert werden, das von Trägern der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag des Magistrats durchgeführt wird. Gleichzeitig wurden drei weitere Sozialräume, die Gebiete New Atterberry/New Betts, der Merianplatz in Bornheim, das Stadtteilbüro Bockenheim durch ein "modulares Unterstützungsmanagement" unterstützt. Beim modularen Unterstützungsmanagement werden geeignete Partner:innen in Stadtteilen ohne Quartiersmanagement gefördert, die der Bewohnerschaft als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen und Bindeglied zum städtischen Fachteam des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft sind. In den oben genannten Sozialräumen konnten dadurch einzelne Projekte zentral durch das Fachteam des Frankfurter Programms im Jugend- und Sozialamt in Kooperation mit Akteur:innen vor Ort initiiert und finanziert werden. Im Berichtszeitraum erfolgte keine Erweiterung des Projektgebietes. Die Programmgebiete 2023/24 in der Übersicht: Quartiere mit Quartiersmanagement: · Atzelbergsiedlung (Seckbach) · Eckenheim · Fechenheim · Gallus · Ginnheim · Griesheim · Gutleut · Niederrad · Nordweststadt · Praunheim · Preungesheim · Riederwald · Rödelheim-West · Sindlingen · Unterliederbach · Zeilsheim Quartiere mit "modularem Unterstützungsmanagement" (Einzelprojektförderung ohne Quartiersmanagement): · Bockenheim: Stadtteilbüro Bockenheim · Nordend: New Atterberry/New Betts · Nordend: Merianplatz Aktuelle Entwicklungen im Projektgebiet: Finanzielle Ressourcen Die finanziellen Ressourcen der einzelnen Quartiere des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft setzen sich aus Personal- und Sachkosten sowie Projektmitteln zusammen. In den vergangenen Jahren hat sich die Gesamtfördersumme des Jugend- und Sozialamtes für das Quartiersmanagement nicht grundlegend verändert. Es gab unterjährig anlassbezogene Sonderzahlungen (Inflationsausgleich, Tarifanpassung). Die Kosten auf Seiten der Träger und somit die einzubringenden Eigenmittel sind in den vergangenen Jahren jedoch gestiegen. Mit dieser Situation sind Träger unterschiedlich umgegangen. Zum Erhalt von Stellen wurden teilweise Projektmittel gekürzt. Im Jahr 2024 konnte daher im Großteil der Quartiere nicht mit dem gewohnten Budget für Projekte geplant werden. Die Quartiersmanager:innen mussten bei der Umsetzung von Projektideen reduziert planen oder teilweise streichen. Dies führte in den Stadtteilen stellenweise zu hoher Unzufriedenheit und traf bei den Bewohner:innen auf Unverständnis. Gleichzeitig wurde die Fähigkeit einiger ehrenamtlich Engagierter deutlich, auch mit geringen Mitteln wirksame Projekte umzusetzen, die Zuspruch im Stadtteil fanden. Der angespannten finanziellen Lage, auch bei vielen sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen, steht weiterhin ein hoher Bedarf an Angeboten gegenüber. Die Quartiersmanager:innen waren gefordert zu priorisieren, hierbei werden die Ergebnisse aus dem bisherigen Prozess zur wirkungsorientierten Qualitätssicherung als hilfreich erlebt. Aufgrund der steigenden Kosten hat die Fachstelle in den vergangenen Jahren Haushaltsanträge zur Erhöhung des Haushaltsansatzes gestellt. 2024 wurden für das Quartiersmanagement zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, mit denen voraussichtlich aber im erheblichen Umfang zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen werden muss. Auch kommt diese Erhöhung aufgrund des laufenden Genehmigungsprozesses zum Gesamthaushalt durch das Land Hessen derzeit nicht zum Tragen. Perspektivisch wird auch das restliche Jahr 2024 sowie das Jahr 2025 von den reduzierten Projektmitteln geprägt sein. Die Quartiersmanager:innen stehen somit vor der Herausforderung, die vorhandenen Projektmittel noch stärker zu priorisieren und anlassbezogen Fördermittel bei weiteren Fördergebern einzuwerben. Partizipation und Beteiligung Partizipation und Beteiligung sind Kernelemente des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft und werden immer wieder inhaltlich beleuchtet und diskutiert. Im Rahmen der Zielformulierung des Handlungsfeldes "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" für die wirkungsorientierte Qualitätssicherung wurde deutlich, dass es einer vertieften Auseinandersetzung bedarf. Im März 2024 fand dazu eine Klausurtagung mit den Quartiersmanager:innen, den Trägervertreter:innen und der Fachstelle statt. Hier wurde die Frage gestellt, wie erfolgreiche Partizipation und Beteiligung im Quartier umgesetzt werden kann und welche Herausforderungen damit verbunden sind. Partizipation ist ein grundlegendes Prinzip unserer Demokratie. Partizipation wird als die Beteiligung an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen verstanden, wobei die Beteiligung unterschiedliche Formen und Ausmaße annehmen kann: Wahlen, Stadtparlamente, Mitgliedschaften in Parteien und Vereinen, Demonstrationen, Streiks, Bürger:inneninitiativen, Runde Tische, Gremien und Stadtteilspaziergänge. Im Quartiersmanagement geht es häufig zunächst um die weniger formalen Beteiligungsformen. In den Stadteilen werden beispielsweise aktivierende Befragungen durchgeführt und themenspezifische Bewohner:innenversammlung unterstützt. Im Riederwald hat sich eine Bürgerinitiative und ein Demokratiekreis mit Unterstützung des Quartiersmanagements gebildet. Im Verlauf von Projekten des Quartiersmanagements gelingt es auch immer wieder, dass sich Bewohner:innen z.B. in Gremien wie den Ortsbeirat einbringen, die ohne das geleistete Empowerment ansonsten nicht den Mut dazu aufgebracht hätten. Es wird in den Quartieren immer wieder deutlich, dass viele Bewohner:innen sich aus unterschiedlichen Gründen, oft aufgrund fehlender Ressourcen oder Kenntnis über Möglichkeiten nicht beteiligen können oder wollen. Die Lebenssituationen von Menschen, die von Armut betroffen oder bedroht sind, erschwert eine Beteiligung im Stadtteil. Dabei spielen soziale, psychologische als auch strukturelle Faktoren eine Rolle. Materielle Sorgen und eine unmittelbare existenzielle Belastung lassen auf den ersten Blick wenig Raum für Teilhabe, gesellschaftliches Engagement oder Beteiligung. Besonders entscheidend ist hier das Format eines Beteiligungsangebots und die Haltung der Beteiligten gegenüber der Zielgruppe. Es ist wichtig sich zu fragen, welches Wissen und welche Fähigkeiten sind notwendig, um sich an dem jeweiligen Stadtteilprozess zu beteiligen? Manchmal sind vorgeschaltete Prozesse notwendig, um Unsicherheiten abzubauen, damit Bürger:innen angstfrei teilnehmen und sich einbringen können. Besonders Menschen in schwierigen Lebenslagen sind darauf angewiesen, und benötigen gezieltes Empowerment. Gerade vor dem Hintergrund von extremistischen, rassistischen und antidemokratischen Tendenzen sind positive Erfahrungen mit niedrigschwelligen Beteiligungsformaten direkt in den Lebenswelten der Menschen besonders wichtig. Hier können in überschaubaren Rahmen kurzfristig Ergebnisse generiert und Selbstwirksamkeit erlebt werden. Es wurde herausgearbeitet, dass unterschiedliche Formen der Partizipation bereits in den Quartieren stattfinden, hier aber noch Entwicklungsmöglichkeiten bestehen. Das Thema und seine praktische Anwendung werden auf dem nächsten Klausurtag im November 2024 nochmals weiter vertieft. Die Fachstelle des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft nahm darüber hinaus im November 2023 am 3. Frankfurter Demokratiekonvent teil. Dabei handelt es sich um einen Bürger:innenrat, der alle zwei Jahre vom parteiunabhängigen Verein mehr als wählen e.V. organisiert wird. 60 Frankfurter:innen werden zufällig ausgelost oder aktiv aus unterrepräsentierten Gruppen eingeladen. Einwohner:innen aus allen Frankfurter Stadtteilen werden gleichermaßen eingeladen. Auf diese Weise werden Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengebracht. Zum Thema "Jung bis Alt in Frankfurt - Chancen und Herausforderungen von Intergenerationalität" konnte sich das Franfurter Programm-Aktive Nachbarschaft beim Markt der Möglichkeiten vorstellen und mit den teilnehmenden Frankfurter:innen in Austausch kommen. Politische Stimmung in den Quartieren In den Quartieren machen sich Unzufriedenheit mit politischem Handeln und teilweise auch ein spürbarer Rechtsdruck bemerkbar. In den letzten Jahren hat sich die Entwicklung bereits an verschiedenen Stellen gezeigt. Beim Zusammentreffen mit Bewohner:innen, den Formularhilfen, durchgeführten Projekte oder Festen konnten durch Quartiersmanager:innen und Ehrenamtlichen immer wieder rassistische und anti-demokratische Äußerungen und Haltungen beobachtet werden. Rassistische Anfeindungen, Ausgrenzung und Diskriminierung zeigen erkennbar ihre Wirkung bei den Betroffenen und führen unter anderem zu sozialem Rückzug. Es wird weiter deutlich, dass unter steigenden Druck, etwa durch Preissteigerungen, auch soziale Spannungen zunehmen und sich Unzufriedenheit bahnbricht. Weniger Toleranz gegenüber Andersdenkenden, offen gelebter Rassismus, verschiedene Konflikte und Abgrenzung sind häufiger zu beobachten. Die Quartiersmanager:innen vermitteln und verbinden weiterhin zwischen den Bewohner:innen und bieten in verschiedenen Formaten den Dialog an. Ängste und das reale Erleben von knappen Ressourcen wie Wohnraum, Kinderbetreuungsplätzen kombiniert mit der Teuerung und globalen Krisen schaffen große Herausforderungen. Insgesamt führt ein Rechtsruck zu einer spürbaren Veränderung des sozialen Klimas bis hin zu sozialen Spaltungstendenzen. Schon seit einigen Jahren sprechen Forscher:innen von einer Krise der Demokratie mit schwindenden Rückhalt für demokratische Prozesse. Nur konsequent demokratisch grundierte Gemeinwesen versprechen hier weniger Ansatzpunkte für rechtspopulistische Einflussnahmen. In Auseinandersetzung mit dem Thema gab es im Berichtszeitraum verschiedene Herangehensweisen der Quartiersmanager:innen. Im Jahr 2023 fand eine Anti-Rassismus Fortbildung mit dem Quartiersmanagement, den Trägervertreter:innen und der Fachstelle statt, um sich gemeinsam thematisch mit dem Thema Rassismus und deren Auswirkungen auf das Arbeitsfeld auseinanderzusetzen. Die Quartiersmanager:innen sollen in diesen belastenden Situationen sprach- und handlungsfähig bleiben. Ebenso werden von Seiten der Quartiersmanager:innen in der "AG Rechtsruck" vor den Wahlen Informationen bereitgestellt sowie auf die Wahl mit Flyern und Aushängen hingewiesen (bsp. "Geh Wählen" vor der Europawahl). Erfreulich ist, dass nachfolgend zu der Vorstellung der "Omas gegen Rechts" beim Quartiersmanagement, neue Ortsgruppen in zwei Stadtteilen bzw. mehreren Stadtteilen entstanden sind, und diese sich bei Festen vorstellen und Sichtbarkeit herstellen. Der im Oktober eskalierte Nah-Ost Konflikt hat widererwartend bisher wenig sichtbare Auswirkungen in den Quartieren hervorgerufen. Quartiersmanager:innen berichteten teilweise über einen beobachteten Rückzug einzelner Bewohner:innen aus stattfindenden Frauenfrühstücken. Auch besteht sehr wenig Austausch zwischen den Teilnehmer:innen zu dem Thema, trotz entsprechenden Angeboten dazu. Die Bewohner:innen scheinen sich mit diesem sensiblem Thema in den privaten Raum zum Austausch zurückzuziehen. 3. Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Nachbarschaftspreis: Der Nachbarschaftspreis honoriert seit mehr als 20 Jahren bürgerschaftliches Engagement. Die Bedeutung von ehrenamtlichem Engagement von Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main wurde während der fortlaufenden Krisenzeit immer wieder hervorgehoben. Am 07. September 2023 wurden die Preise in einem Fest im Gesellschaftshaus Palmengarten verliehen. Insgesamt lagen 61 Bewerbungen vor. Es wurden 5 Hauptpreise und 9 Anerkennungspreise verliehen. Hauptpreise 2023 Die Hauptpreise waren mit jeweils 1.000,00 € dotiert. In der Kategorie "Kultur vor Ort" ging der Internationale Kulturtreff Sindlingen als Sieger hervor. Die große Gruppe Eritreisch-stämmiger Nachbar:innen unterstützt seit vielen Jahren kontinuierlich und ehrenamtlich den nachbarschaftlichen Austausch in Form von Kultur, Religion und Bildung. Dazu gehören auch der herkunftssprachliche Unterricht, Bildungsfahrten sowie die Organisation des Nachbarschaftsfestes. Ein Mitglied der Gruppe, Thomas Alazar, nahm 2020/21 an der Bürgerakademie der Polytechnischen Gesellschaft teil und entwickelte dort das Projekt "Internationaler Kulturtreff", das im Mai 2022 an den Start ging. Der Kulturtreff findet seither einmal im Monat statt, unterstützt durch das Quartiersmanagement Sindlingen. Bei jedem Treffen wird ein anderes Land von Menschen aus der jeweiligen Community vorgestellt, der Raum geschmückt, Kulturgüter wie Instrumente oder Kleidung mitgebracht und natürlich landestypisch gespeist und getrunken. Das Interkulturelle Frauencafé in der Leo Gans Straße wurde in der Kategorie "Nachbarn für Nachbarn" geehrt. Seit einem Jahr herrscht jeden Freitag in der Nachbarschaftswohnung in der Leo-Gans-Straße 48 Hochbetrieb. Die Haustür steht in der Zeit offen und an der Wohnungstür hängt einladend ein Schild "Herzlich willkommen zum offenen Frauencafé". Beim Eintreten in die ehemalige Wohnung werden die Gäste warmherzig von den zwei ehrenamtlichen Fechenheimerinnen Fevziye Kocak und Güler Petla begrüßt und an den einladend gedeckten Tisch gebeten. Die teilnehmenden Frauen merken, wie wichtig der Austausch untereinander ist, die gegenseitige Bestärkung, den Herausforderungen des Alltags zu begegnen und beispielsweise den Einstieg oder Neueinstieg in die Berufstätigkeit zu wagen. Die beiden Organisator:innen hören genau hin, was die Frauen bewegt. Daraufhin werden zwei- bis dreimal im Monat Referentinnen verschiedenster Institutionen und Einrichtungen zu den Themen Frauengesundheit, Familiengesundheit und Qualifizierung eingeladen. Außerdem sind sie auf Stadtteilfesten präsent, organisieren gemeinsame Museumsbesuche oder bei Bedarf einen Schwimmkurs. In der Kategorie "Schöner-Bunter-Nachhaltiger" wurde das Projekt Bee Sossenheim geehrt. Eine Gruppe von Nachbar:innen aus der Westerbachsiedlung in Sossenheim hat sich die ökologische Umgestaltung einer sogenannten Frischluftschneise zur Aufgabe gemacht. Sukzessive wollten die Akteur:innen die Fläche in eine Magerwiese verwandeln, die als Lebensraum für bedrohte Arten fungiert. Nachdem die Grünfläche in einem ersten Schritt von Gestrüpp und Abfall befreit worden war und Obstbäume gepflanzt wurden, steht nun die Pflege der Wiese im Jahreszeitenverlauf im Vordergrund. In der Zukunft möchte die Initiative noch eine große Sandfläche anlegen sowie Schilder zu den verschiedenen Lebensbereichen anbringen. Die Anstrengungen der vergangenen Jahre tragen Früchte, denn es haben sich mittlerweile sogar neue Arten angesiedelt, die auf der Roten Liste bedrohter Tierarten stehen. Aus einem zugewucherten und zugemüllten Schandfleck ist inzwischen ein kleines Naturparadies mit Erholungsfaktor und vielen Beobachtungsmöglichkeiten für Besucher:innen geworden. Das Projekt KoGI Kommunale Gesundheitsinitiativen interkulturell wurde in der Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" geehrt. In dem Projekt geht es um kultursensible, niedrigschwellige Gesundheitsaufklärung nach dem Peer-to-Peer-Ansatz. Ausgebildete, mehrsprachige Gesundheitslots:innen fungieren als Brückenbauer zum Gesundheitssystem und bieten in verschiedenen Frankfurter Einrichtungen Gesundheitsveranstaltungen an. Dabei werden Themen wie gesunde Ernährung, das deutsche Schulsystem, seelische Gesundheit oder Zahngesundheit thematisiert. Das Projekt wurde 2013 durch das Gesundheitsamt Frankfurt am Main ins Leben gerufen und wird nun in Kooperation mit dem Mehrgenerationenhaus Gallus durchgeführt. Die Angebote unterscheiden sich je nach Zielgruppe: Es gibt Angebote für Eltern von Kindern, für Erwachsene sowie Gesundheitsförderung in Gemeinschaftsunterkünften und aufsuchende Gesundheitsförderungsarbeit für Personen, die keinen Zugang zu Organisationen haben. Die verschiedenen kulturellen und sprachlichen Hintergründe der KoGi-Lots:innen ermöglichen es, die Inhalte kultursensibel und bei Bedarf in den jeweiligen Muttersprachen zu vermitteln und in einem besonderen Vertrauensverhältnis sowie auf Augenhöhe Zugänge zum Gesundheitssystem zu schaffen. Viele Frankfurter Einrichtungen arbeiten seit Jahren mit den Gesundheitslots:innen zusammen. Es finden beispielsweise regelmäßig Veranstaltungen in Kitas, Krippen, Familienzentren, Migrant:innenvereinen und Gemeinschaftsunterkünften statt. Im Projektjahr 2022 konnten so über 200 Gesundheitsveranstaltungen mit den KoGi-Lots:innen durchgeführt werden. Damit wurden über 1800 Menschen erreicht. Der Preis der Kategorie "Demokratie leben im Quartier" wurde vergeben an die Initiative Demokratie am Wasserhäuschen. Naim Yildirim betreibt seit elf Jahren das Wasserhäuschen "Heinrich's Bierstübchen" in der Niederurseler Landstraße. Vor jeder Wahl der letzten Jahre - sei es die OB-Wahl, die Europa- oder Bundestagswahl - lud er die Kandidat:innen vor Ort zu einer Diskussion mit der Nachbarschaft ein. Bei Getränken, Bratwurst und Live-Musik kommen jedes Mal über 100 Personen zusammen, um miteinander und den Politiker:innen zu diskutieren. Herr Yildirim ist außerdem Sozialpfleger der Stadt Frankfurt am Main und packt in seiner Nachbarschaft gerne mit an, wenn jemand praktische Hilfe benötigt. Er ist ein gefragter Ansprechpartner, Zuhörer und Ratgeber. Anerkennungspreise 2023 Neun Anerkennungspreise wurden neben den Hauptpreisen vergeben. · Kategorie "Kultur vor Ort": o Kleine Künstler - Große Kunst o Gutleut-Tage sowie o Leseclub Preungesheim · Kategorie "Demokratie Leben im Quartier": o Demokratiekreis Riederwald o Interkulturelles Frauencafé Niederrad · Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen": o Centro - Solidarisch & Kollektiv in Rödelheim o Gesund und glücklich durch Bewegung und Begegnung o ZuTATEN für Frankfurt · Kategorie "Schöner, Bunter, Nachhaltiger": o Friedhofs-Café Rödelheim Der Leseclub Preungesheim wurde Ende Januar 2024 von Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl besucht, um verstärkt für den Nachbarschaftspreis 2024 zu werben. "Um als Stadtgesellschaft eine starke Gemeinschaft zu bilden, braucht es gelebte Solidarität. Wer sein Umfeld aktiv mitgestaltet, stärkt den sozialen Frieden und den Zusammenhalt in dieser Stadt - so wie es der Leseclub Preungesheim hier seit Jahren vorlebt", lobte die Stadträtin. Der 2018 gegründete Leseclub möchte vor allem Kinder aus der Karl-Kirchner-Siedlung für das Lesen begeistern. Dazu bietet er im StadtRaum Preungesheim regelmäßige Treffen an, an denen rund 40 Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren teilnehmen. Neben der Leseförderung setzen sich die Initiator:innen für gemeinsame Unternehmungen und Ausflüge ein. Als außerschulisches Bildungsangebot hat sich der Leseclub so zu einem wichtigen interkulturellen Treffpunkt des nordöstlichen Stadtteils entwickelt. Auf die Ausschreibung des Nachbarschaftspreises 2024, welche im Frühjahr erfolgte, wurden insgesamt 49 Bewerbungen in fünf Kategorien eingereicht. Für die Verleihung des Nachbarschaftspreises 2024 hat am 26.09.2024 wieder eine Veranstaltung im großen Rahmen im Gesellschaftshaus Palmengarten stattgefunden. 4. Arbeitsschwerpunkte 2023/2024 Wirkungsorientierung: Bereits im Jahr 2021 wurde ein Prozess zur wirkungsorientierten Qualitätssicherung im Frankfurter Programm-Aktive Nachbarschaft begonnen. Wirkungsorientierung bedeutet, Aktivitäten so zu planen, dass die angestrebten Wirkungen optimal erreicht werden können. Sie erfolgt heute oft zur Qualitätssicherung im Rahmen von einzelnen Maßnahmen oder Projekten im Sozial- und Bildungssektor und kann für die Praxis und die Evaluation und Qualitätssicherung handlungsleitend sein. Die Wirkungsorientierung im Kontext des Frankfurter Programms-Aktive Nachbarschaft geht einen Schritt weiter: In einem kohärenten Gesamtkonzept realisiert sie eine sich immer weiter entwickelnde Verbindung von passender wirkungsorientierter Methodik auf der operativen Ebene mit partizipativ ausgerichteter strategischer Steuerung des Gesamtprogramms. Gemeinsam mit den Quartiersmanager:innen und den Trägervertreter:innen wurde ein gemeinsamer Orientierungsrahmen in Form eines Zielesystems hergestellt und eine Systematisierung der Steuerung und Maßnahmenplanung der Fachstelle und des Quartiersmanagements im Sozialraum geschaffen. Das Ergebnis wurde am 10.06.2024 den Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen, Kolleg:innen und Kooperationspartner:innen vorgestellt und sich im Anschluss über gemeinsam erlangte Erkenntnisse und über die weitere Zusammenarbeit ausgetauscht. Nun folgt die weitere inhaltliche Ausgestaltung, wie u.a. der Klausurtag zum Thema Partizipation. Die ersten Ergebnisse wurden bereits im Sozialausschuss der Stadt Frankfurt am Main vorgestellt. Der gesamte Prozess im Jugend- und Sozialamt hat einen Pilotcharakter für weitere Arbeitsfelder. Bereits jetzt schärft die Orientierung an der Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes sowie die interne und externe Auseinandersetzung mit der Wirkungsorientierung die Ausrichtung des Gesamtprogramms. Perspektivisch sollen Schnittstellen mit Ämtern und Kooperationspartner:innen stärker herausgearbeitet und die Zusammenarbeit mit den Sozialrathäusern sowie anderen sozialräumlichen Angeboten weiter ausgebaut werden. Als Rahmen dienen die Handlungsfelder und Logik der Wirkungsorientierung. Im Prozess der wirkungsorientierten Qualitätsentwicklung wurden neun Handlungsfelder herausgearbeitet, in denen das Quartiersmanagement tätig ist: 1. Nutzung, Gestaltung und Aneignung öffentlicher Räume 2. Soziale, kulturelle, gesundheitliche Teilhabemöglichkeiten im Stadtteil 3. Außerschulische und nonformale Bildung 4. Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen 5. Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement und Selbstorganisation 6. Kooperation und Vernetzung von Institutionen / Akteur:innen / Bewohner:innen im Stadtteil 7. Niedrigschwellige Hilfsangebote 8. Umweltgerechtigkeit, ressourcenschonend Leben, Nachhaltigkeit 9. Digitale Teilhabe - Teilhabe durch Digitalisierung Im Folgenden werden verschiedene Quartiersprojekte aus den Handlungsfeldern exemplarisch dargestellt, die die Vielfalt der Projekte aufzeigen und gelungene Beispiele der Umsetzung sind. Außerschulische und nonformale Bildung Ferien im Süden In den Ferien fehlen in Fechenheim offene niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche, die in den Ferien Zuhause blieben. Da bei vielen Familien die finanziellen Ressourcen begrenzt sind und besonders Ausflüge und Ferienprogramm teuer sind, konnte den Kindern und Jugendlichen alternativ eine Teilhabe an nonformalen Bildungsangeboten im Stadtteil ermöglicht werden. In Kooperation mit den freien Trägern werden Kindern und Jugendliche Angebote gemacht, die vorab mit diesen entlang ihrer Interessen entwickelt wurden. Mit der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen haben diese die Möglichkeit, Angebote aktiv mitzugestalten und gemeinsam die Umsetzung zu erleben. In Absprache mit den Einrichtungen im Stadtteil werden über den Zeitraum der Ferien verschiedene Aktivitäten abgestimmt, um die Ferienzeit gut abdecken zu können. Die Teilnahme über die Einrichtungen ist niedrigschwellig und wohnortnah möglich. Es finden Ausflüge statt, verschiedene Angebote in den Einrichtungen und Workshops, Einsätze des Spielmobils sowie der Besuch des Jungen Museums unterwegs. Das Junge Museum unterwegs beispielsweise schafft durch die interaktiven, spielerischen und Wissen generierenden Programmelemente ein kulturhistorisches Thema, welches eng mit den Ausstellungen und Projekten des Jungen Museums oder des Historischen Museums Frankfurt verknüpft ist. So kann den Kindern und Jugendlichen Themen nähergebracht und in vielen Facetten erforscht, erlebt und künstlerisch umgesetzt werden. Im Jahr 2023 wurde "Kinder haben Rechte!" umgesetzt. Nutzung, Gestaltung und Aneignung öffentlicher Raum Gustavsburgstraße Im dichtbesiedelten Gallus fehlen öffentlich nutzbare Räume ohne Konsumzwang. Die Gustavsburgstraße wurde vor einigen Jahren entwidmet und kann aufgrund einer potentiellen Baufläche zwischengenutzt werden. Mit einem Beteiligungsprozess geplant und umgesetzt von den Quartiersmanagerinnen konnten Anwohner:innen, Jugendliche, soziale Einrichtungen und weitere Interessierte ihre Ideen und Wünsche zur Gestaltung der Fläche in mehreren Workshops einbringen. Nach der Ideensammlung wurden diese priorisiert und die Umsetzung geplant. Bei dem Prozess waren zahlreiche Akteur:innen beteiligt (IB Jugendmigrationsdienst, Sportkreis Gallus, AWO Jugendhaus, IB Teeniezentrum u.a.). So wurde ein Container sowie Spielmaterial angeschafft, Beetpatenschaften (inkl. Materialanschaffung) mit den angrenzenden Kitas vereinbart, die Parkbuchten in Regenbogenfarben gestaltet und eine Graffitiwand errichtet und bemalt. Auch wurde ein langer Nachbarschaftstisch gebaut. Ein Open-Air-Kino wurde ebenso umgesetzt und es nahmen rund 150-200 Besucher:innen teil. Im Herbst konnte zudem eine gebrandete Fahrradreparaturstation auf der GBS installiert werden. Kooperation und Vernetzung von Institutionen / Akteur:innen / Bewohner:innen im Stadtteil In mehreren Quartieren haben sich mittlerweile Multiplikator:innenkonzepte etabliert (z.B. Kiezläufer:innen in Sindlingen, Stadtteilläufer:innen in Eckenheim, Quartiershelfer:in in Unterliederbach). Bedarfslagen von Bewohner:innen finden aufgrund bspw. fehlender Information, zeitlicher Ressourcen oder Sprachbarrieren nicht den Weg ins Nachbarschaftsbüro. Bewohner:innen werden über das Quartiersmanagement und dessen Angebote über die Multiplikator:innen aus den Stadtteilen informiert. Die Personen machen sich in der Nachbarschaft bekannt und werden als solche im Sozialraum sichtbar, z.B. durch Kleidung (Halstuch, Weste etc.). Sie sind aktive und vertrauensvolle Ansprechpersonen und tragen zu einer konstruktiven Kommunikationskultur im Quartier bei. Vertrauen schaffen und Barrieren abbauen ist besonders für Menschen, die von Armut bedroht oder betroffen sind und in ihrer Teilhabe benachteiligt sind, wichtig. Multiplikator:innen wirken als Vermittler:innen zwischen den Menschen, der Nachbarschaft und den Institutionen vor Ort, indem Sie Informationen, Unterstützung und Zugänge zu Angeboten auf Augenhöhe weitergeben. Sie lernen die Bedürfnisse der Zielgruppen kennen und können dadurch Ressourcen und Netzwerke mobilisieren, um Teilhabechancen zu verbessern und soziale Isolation zu reduzieren. In Preungesheim wird durch die Commerzbank-Stiftung das Projektes Stadtteilflüsterinnen im Zeitraum 2023 bis 2025 mit 50.000 Euro gefördert. Mit dem Projekt wird neben der Bekanntmachung von Angeboten im Stadtteil und der Erreichung anderer Zielgruppen auch auf Frauenförderung abgezielt. Die Stadtteilflüster:innen erhielten vor ihrem Einsatzstart eine Einarbeitungsqualifizierung und sind im Januar 2024 gestartet. Soziale, kulturelle und gesundheitliche Teilhabe VERBUND (Verbreitung und kooperative Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung) Mit der gemeinsamen Bewerbung von Gesundheitsamt, Sportamt sowie Jugend- und Sozialamt (Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft) ist die Stadt Frankfurt am Main als eine von zwölf Modellkommunen in Deutschland ausgewählt worden, um im Modellvorhaben VERBUND praxisnahe bewegungsförderliche Aktivitäten und Vorhaben umzusetzen. Hierdurch kann Frankfurt am Main eine flankierende finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 110.000 Euro für einen Zeitraum von vier Jahren durch das GKV-Bündnis für Gesundheit in Anspruch nehmen. Nach einem mehrstufigen Planungsprozess wurde der Antrag für das entstandene Projekt "Fit in Frankfurt (FiF) - Umsetzung kommunaler Bewegungsförderung nach dem KOMBINE-Ansatz im Projekt VERBUND in Frankfurt am Main" im Frühjahr bewilligt. Gemeinsam mit Akteur:innen aus den Modellstadtteilen Gallus und Gutleut wurden in einem kooperativen Prozess Ideen für mögliche Projekte gesammelt. Die Quartiersmanagerinnen in den beiden Stadtteilen waren sehr engagiert in dem Prozess und haben Zugänge geschafften und die Vernetzung gestärkt. Jetzt steht das Konzept für FiF: In Form einer niedrigschwelligen Qualifizierung werden über die kommenden drei Jahre FiF-Buddies ausgebildet, um eigenständig Bewegungsangebote für Bewohner:innen anzubieten, die bisher wenig Zugang zur Bewegung hatten. Dazu gehören beispielsweise Spaziergänge durch den Stadtteil. Die FiF-Buddies sollen außerdem die Rolle von Brückenbauenden übernehmen und dabei nicht nur über die positiven Auswirkungen von ausreichender Bewegung für die eigene Gesundheit informieren, sondern auch eine Einstiegshilfe in bestehende Vereinsangebote bieten. Bis Oktober werden Module zur Qualifizierung von FiF-Buddies entwickelt, welche anschließend durch eine Koordinierungsstelle durchgeführt und betreut werden. Ebenso ist die Koordinierungstelle für die Vernetzung im Stadtteil zuständig. Bis 2025 soll das Projekt im Rahmen von VERBUND durchgeführt und wenn möglich verstetigt und in Frankfurt am Main ausgeweitet werden. 5. Ausblick Ziel des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft wird es weiterhin sein, die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen in den Quartieren zu stärken. Es gilt, zivilgesellschaftliches Engagement unter veränderten Bedingungen zu fördern, dem Miteinander aber auch dem sachlichen und kritischen Diskurs mehr Raum zu geben und sozialer Ungleichheit in den Stadtteilen entgegenzuwirken. Gelebte Solidarität und transparente Aushandlungsprozesse auf Quartiersebene schaffen eine starke Stadtgesellschaft. Diese trägt zu mehr Resilienz in den Stadtteilen bei, die urbane Lebensräume in Zukunft stärker vorhalten müssen. Klimawandel, Populismus, Verknappung von Ressourcen und Fluchtbewegungen zeigen ihre Auswirkungen direkt in den Lebenswelten der Bewohner:innen. Das Quartiersmanagement und seine Partner:innen machen wichtige gesellschaftliche Themen sichtbar und schaffen mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Personen auf Stadtteilebene. Bei den aufgeführten Projektbeispielen wurde deutlich, dass Kooperationen und Vernetzung besonders wichtig sind, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen. Die Stärkung der bestehenden Kooperationen und Vernetzung wird in Anbetracht der knapper werdenden Ressourcen und dem erhöhten Bedarf aufgrund der angespannten sozialen Situation für viele Bewohner:innen verstärkt in den Blick genommen. Auf Ebene der Fachstelle wird eine stärkere Vernetzung in den Stadtteilen angestrebt und weiterhin das Frankfurter Programm-Aktive Nachbarschaft in der Stadtverwaltung und bei anderen Institutionen bekannter gemacht. Im Quartiersmanagement liegen wertvolle Ressourcen für die Stadtteile, die auch in Planungsprozessen nützlich und hilfreich sein können. Darüber kann das Quartiersmanagement Bedarfe und wichtige Themen der Bewohner:innen aufnehmen und an den geeigneten Stellen mit Kooperationspartner:innen bewegen und in die Verwaltung geben. In Anbetracht der herausfordernden politischen Stimmungslage geprägt durch Polarisierung, Misstrauen und immer häufiger populistischer Rhetorik, leidet das Zusammenleben in der Nachbarschaft teilweise zunehmend. Soziale Spannungen können anwachsen, Vorurteile und Ausgrenzung verstärken sich, was zu einer Fragmentierung der Gemeinschaft führt. Besonders benachteiligte Gruppen sind von dieser Dynamik besonders betroffen. Umso wichtiger sind offene Begegnungsorte im Quartier und die Förderung von Dialogen zwischen den Nachbar:innen. Durch weiterhin gezielte Vernetzung lokaler Akteur:innen, wie Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen, können Ressourcen mobilisiert und integrative Projekte entwickelt werden. Dies unterstützt nicht nur die Teilhabe benachteiligter Menschen, sondern fördert ein stärkeres Gefühl von Gemeinschaft für alle. Mit dem ersten Abschluss der wirkungsorientierten Qualitätssicherung beginnt nun fortwährend die weitere Umsetzungsphase für die Fachstelle und das Quartiersmanagement. Die Dokumentation wurde angepasst und wird mittel- bis langfristig neue Auswertungen ermöglichen sowie eine fokussierte strategische Steuerung gewährleisten. Die inhaltliche Bearbeitung der Handlungsfelder kann sich auch in der Zusammenarbeit mit anderen städtischen Akteur:innen auszahlen und eine fokussierte Perspektive hervorbringen. Angesichts der gleichbleibenden finanziellen Mittel und den steigenden Kosten werden die bestehenden Mittel, die für Projekte eingesetzt werden können, geringer. Auch im nächsten Jahr bleibt die Herausforderung für die Quartiersmanager:innen, mit weniger Projektmittel zu planen. Hier sollten auch weitere Möglichkeiten wie themenbezogenes Fundraising genutzt werden. Mit einer personellen und finanziellen Aufstockung der bestehenden Quartiersmanagements und einem möglichst flächendeckenden Ausbau wäre über regionale, stadtteilübergreifende Netzwerke eine noch stärker zielgerichtete strategische Steuerung möglich. Wirkungsvolle Angebote könnten so abgestimmt und mit weniger Aufwand für den einzelnen Stadtteil in verschiedenen Quartieren etabliert werden. Dies wäre ein wichtiger Baustein, um die Stadt sozial gerechter, robuster und anpassungsfähiger zu machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2002, OA 870 Bericht des Magistrats vom 24.11.2023, B 446 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 21.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient unter Hinweis, dass die auf Seite 3 im letzten Absatz angedeutete Gebietszuordnung Nordend: New Atterberry/New Betts falsch ist, zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage B 427 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 427 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 427 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5716, 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 13.02.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine
    B
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 428 Betreff: Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - EA 47/24 OBR 6 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 29.04.2025 Der Magistrat hat zwischenzeitlich die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie an ein externes Büro in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie wird geprüft, ob das Kronberger Haus als "Haus der Vereine und Initiativen" entwickelt werden kann. Zu diesem Zweck wurden Mittel des Förderprogramms Innenstadt Höchst verwendet. Die für die Realisierung des Projektes notwendigen Planungsmittel werden derzeit eruiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 47 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 203 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 428 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 428 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 203 vom 10.06.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5717, 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 18.02.2025

  • Industriepark Höchst
    B
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 429 Betreff: Industriepark Höchst Vorgang: A 306/24 AfD Zu 1. Der Magistrat betrachtet die von BASF mit zunehmendem Wettbewerb und hohen Energie- und Rohstoffkosten begründete Schließung der Glufosinat-Ammonium-Produktion im Industriepark Höchst mit Sorge um die strukturelle Lage der Chemieindustrie in Deutschland. Die BASF stellte am 26.09.2024 eine neue Konzernstrategie vor, die u.a. eine neue Ausrichtung der Portfoliosteuerung und ein profitables Wachstum vorsieht. Den Geschäftsbereich Agricultural Solutions betrachtet BASF nun als Standalone Business, das spezifische Branchen bedient, und nicht als Core Business. Die BASF hatte das im Industriepark Höchst ansässige Pflanzenschutz- und Saatgutgeschäft im Jahr 2018 von Bayer übernommen, nachdem die EU-Kommission der Monsanto-Übernahme unter Auflagen zugestimmt hatte. Zu 2. Der Magistrat führt regelmäßige Gespräche mit den Standortleitungen der im Industriepark Höchst ansässigen Unternehmen sowie mit Betriebsräten und der IG BCE zur aktuellen Standortentwicklung und verfolgt die Entwicklungen in der Chemieindustrie mit hoher Aufmerksamkeit. Zu 3. Die Investition von 1,3 Milliarden Euro für den Neubau der Insulinproduktionsanlage stärkt den Industriepark Höchst als attraktiven Standort für die gesamte chemisch-pharmazeutische Wertschöpfungskette sowie für Beschäftigung und Innovation. Zu 4. Der Magistrat steht in engem Kontakt mit dem Unternehmen und verfolgt die Entwicklung sowie die strukturelle Lage der Chemieindustrie in Deutschland sehr aufmerksam. Zu 5. Der Industriepark Höchst setzt seine dynamische Entwicklung fort und bleibt ein Vorzeigestandort der Chemie- und Pharmaindustrie in Deutschland. Die Investitionen im Industriepark Höchst belaufen sich seit dem Jahr 2000 auf rund 8,5 Milliarden Euro. Die strukturelle Lage der Chemieindustrie in Deutschland betrachtet der Magistrat sehr aufmerksam. Die hohen Energiekosten und ein zögerlicher Ausbau der Energieinfrastruktur stellen Herausforderungen dar. Zu 6. Die Gewerbesteuerzahlungen sind abhängig von den Unternehmensgewinnen und unterliegen jährlichen Schwankungen. Der Wettbewerb und hohe Energie- und Rohstoffkosten stellen Herausforderungen für viele Unternehmen dar. Zu 7. Die Gewerbesteuerzahlungen der Unternehmen unterliegen dem Steuergeheimnis, einem Grundprinzip des deutschen Steuerrechts. Zu 8. Nach Angaben der Standortbetreibergesellschaft Infraserv Höchst ist die Zahl der Beschäftigten in den vergangenen Jahren leicht rückläufig und liegt derzeit bei rund 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Jahr 2020, also vor Beginn der Corona-Pandemie, lag die Zahl der Beschäftigten bei rund 22.000. Zu 9. Der Magistrat verfolgt mit dem 2016 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Masterplan Industrie, der 30 Projekte auf den industriepolitischen Handlungsfeldern Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept, Digitale Infrastruktur, Energie, Logistik, Attraktivität der Industrie: Kommunikation und Positionierung, Arbeit und Qualifizierung, Verwaltungsprozesse und Behördenservice sowie Innovation, Arbeitsplätze und Wertschöpfung der Zukunft umfasst, eine langfristig ausgerichtete Strategie zur Stärkung des Industriestandorts Frankfurt. Zu 10. Der Industriepark Höchst trägt insbesondere über die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer direkt und indirekt maßgeblich zu den Einnahmen des städtischen Haushalts bei und besitzt eine vielfältige und weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für Frankfurt am Main, u.a. zur gesellschaftlichen Teilhabe, zur Internationalisierung und zur Integration am Arbeitsplatz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.09.2024, A 306 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 11.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) AfD (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Zurückweisung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5718, 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 11.02.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 31.08.2024
    B
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 430 Betreff: Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 31.08.2024 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 19.09.2024, § 5108 - E 3/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 286/24 - Mit dem Bericht des Magistrats vom 08.03.2019, B 83 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamtenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019, § 4138). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 31.08.2024 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 sieht einschließlich der Stellenneuschaffungen über Etatanträge eine Neuschaffung von 496,28 Stellen vor. Die Besetzung der neugeschaffenen Stellen ist ab Rechtskraft der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 möglich. Besetzungsgrad Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamtenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um zwei Stellen resultiert aus einer Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Der Besetzungsgrad ist zum Stand 31.08.2024 konstant bei 89 % geblieben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.08.2024 rund 442 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Zum Stand 31.08.2024 stellt sich der Besetzungsgrad wie folgt dar: Tabelle 1: Stellenbesetzungsgrad Org.- Einheit Bezeichnung Planstellen Stellen-neuschaffungen mit Stellenplan 2024/2025 Planstellen (ohne Stellenneuschaffungen) besetzte Planstellen besetzte (Hilfs-) stellen Besetzungs- grad (inkl. besetzte (Hilfs-) stellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 38,50 38,50 34,05 1,50 92% 02 Büro des Oberbürgermeisters 24,00 24,00 20,83 1,90 95% 10 Hauptamt 117,75 117,75 89,33 5,20 80% 13 Presse- und Informationsamt 18,00 1,00 17,00 13,34 2,77 95% 14 Revisionsamt 81,50 81,50 69,05 3,25 89% 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 3,00 3,00 2,00 67% 52 Sportamt 140,50 140,50 126,45 4,00 93% Dezernat I 384,75 1,00 383,75 321,00 17,12 88% 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 69,47 69,47 54,06 3,76 83% 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 3,00 3,00 3,00 100% Dezernat II 72,47 72,47 57,06 3,76 84% 60B Denkmalamt 20,00 20,00 18,26 91% 61 Stadtplanungsamt 164,00 164,00 139,60 85% 62 Stadtvermessungsamt 168,00 168,00 129,17 1,00 77% 63 Bauaufsicht 184,25 184,25 168,88 92% 64 Amt für Wohnungswesen 187,50 187,50 163,40 8,93 92% Dezernat III 723,75 723,75 619,31 9,93 87% 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 6,00 6,00 5,60 1,00 110% 30 Rechtsamt 62,50 62,50 55,25 1,00 90% 34 Standesamt 96,20 96,20 81,30 3,00 88% 81 Stabsstelle Stadtmarketing 6,00 6,00 3,80 63% Dezernat IV 170,70 170,70 145,95 5,00 88% 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 316,09 316,09 282,01 5,49 91% 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 237,75 237,75 216,39 21,87 100% 16A Stabsstelle Digitalisierung 21,00 21,00 17,23 1,00 87% 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 7,00 7,00 7,00 100% Dezernat V 581,84 581,84 522,63 28,36 95% 11 Personal- und Organisationsamt 229,00 229,00 196,64 27,50 98% 17 Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform 3,00 3,00 2,00 67% 20 Stadtkämmerei 135,25 135,25 112,27 1,41 84% 21 Kassen- und Steueramt 278,00 278,00 230,86 17,38 89% Dezernat VI 645,25 645,25 541,77 46,29 91% 41 Kulturamt Frankfurt am Main 72,71 72,71 66,17 7,12 101% 45B Archäologisches Museum 20,50 20,50 20,20 1,00 103% 45E Historisches Museum 41,28 41,28 34,03 82% 45F Museum für Angewandte Kunst 26,00 26,00 21,83 84% 45G Museum der Weltkulturen 19,67 19,67 17,13 87% 45H Deutsches Architekturmuseum 18,67 18,67 17,69 95% 45I Museum für Moderne Kunst 27,00 27,00 20,83 77% 45J Jüdisches Museum 26,51 26,51 24,47 92% 47 Institut für Stadtgeschichte 56,00 56,00 47,84 85% 77 Zoologischer Garten Frankfurt 163,00 163,00 143,96 5,85 92% Dezernat VII 471,34 471,34 414,15 13,97 91% 51 Jugend- und Sozialamt 1.480,17 1.480,17 1.358,07 24,35 93% 53 Gesundheitsamt 248,83 248,83 191,46 3,00 78% 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 18,50 18,50 13,21 7,00 109% 59 Drogenreferat 8,00 8,00 6,50 81% 92S Jobcenter Frankfurt am Main 465,84 465,84 380,37 1,00 82% Dezernat VIII 2.221,34 2.221,34 1.949,61 35,35 89% 32 Ordnungsamt 703,00 703,00 596,61 13,34 87% 37 Branddirektion 1.162,65 50,28 1.112,37 963,88 148,55 100% Dezernat IX 1.865,65 50,28 1.815,37 1.560,49 161,89 95% 11C Frauenreferat 15,00 15,00 14,41 96% 67 Grünflächenamt 737,73 2,00 735,73 644,88 4,99 88% 78 Palmengarten 127,62 127,62 117,99 6,52 98% 79 Umweltamt 153,50 2,00 151,50 124,66 4,95 86% 79A Klimareferat 15,00 15,00 10,77 6,19 113% 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 6,00 6,00 4,81 1,00 97% Dezernat X 1.054,85 4,00 1.050,85 917,52 23,65 90% 25 Amt für Bau und Immobilien 715,55 5,00 710,55 606,31 7,80 86% 40 Stadtschulamt 645,62 645,62 553,97 18,12 89% 44 Stadtbücherei 179,00 179,00 159,77 6,36 93% 49 Frankfurter Kinderbüro 10,57 10,57 9,80 1,00 102% Dezernat XI 1.550,74 5,00 1.545,74 1.329,85 33,28 88% 36 Straßenverkehrsamt 369,86 369,86 317,18 8,78 88% 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 308,39 1,00 307,39 256,62 0,73 84% Dezernat XII 678,25 1,00 677,25 573,80 9,51 86% GPR Gesamtpersonalrat 9,00 9,00 6,90 1,00 88% 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 18,00 18,00 13,64 1,50 84% 11D Gleichberechtigungsbüro 9,00 9,00 8,85 0,09 99% Zwischensumme (ohne Personalausgabenpool und Stellenreserve) 10.495,43 61,28 10.434,15 9.016,58 392,20 90% 11Z.1 Personalausgabenpool 48,50 48,50 4,73 10% 99 Stellenreserve 600,00 435,00 165,00 72,96 44% Personalausgabenpool und Stellenreserve 648,50 435,00 213,50 77,69 36% Gesamtsumme 11.143,93 496,28 10.647,65 9.094,27 392,20 89% Die Planstellen des Personalausgabenpools und der Stellenreserve ermöglichen einen Handlungsspielraum zur Wahrnehmung von unvorhergesehenen Aufgaben und zur Bereinigung personalwirtschaftlicher Erfordernisse. Aufgrund des niedrigen Besetzungsgrades des Personalausgabenpools und der Stellenreserve erfolgt eine zusätzliche, bereinigte Darstellung. Stellen außerhalb des Stellenplans Nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuweisen. Ferner ist eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamten im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikanten beizufügen (§ 5 GemHVO). Demnach steht die GemHVO der Einrichtung von so genannten (Hilfs-)Stellen nicht entgegen. Im Stellenplan (als Bestandteil des Haushaltsplans) werden folgenden (Hilfs-)Stellen gesondert ausgewiesen: · Altersteilzeit kw-Stellen, · Beamte im Vorbereitungsdienst, · Auszubildende, · (Berufs-)Praktikanten und Volontäre sowie · Personalgestellungen Zum Stand 31.08.2024 stellt sich die Anzahl der (Hilfs-)Stellen wie folgt dar: Tabelle 2: (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Altersteilzeit kw-Stellen Beamte im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikanten und Volontäre Personalgestellungen *2 14 Revisionsamt 0,50 52 Sportamt 0,50 Dezernat I 1,00 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 6,00 Dezernat II 6,00 61 Stadtplanungsamt 0,45 62 Stadtvermessungsamt 0,50 5,00 63 Bauaufsicht 1,00 Dezernat III 1,95 5,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 0,50 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 0,45 Dezernat V 0,95 11 Personal- und Organisationsamt 453,77 20 Stadtkämmerei 0,50 Dezernat VI 0,50 453,77 41 Kulturamt Frankfurt am Main 4,00 45A ehemals Deutsches Filmmuseum 2,46 45B Archäologisches Museum 2,00 45E Historisches Museum 3,00 45F Museum für Angewandte Kunst 3,00 45G Museum der Weltkulturen 0,50 3,00 45H Deutsches Architekturmuseum 1,00 45I Museum für Moderne Kunst 2,00 45J Jüdisches Museum 2,00 46 ehemals Städtische Bühnen (Restamt) 234,00 47 Institut für Stadtgeschichte 1,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 7,00 3,00 Dezernat VII 0,50 8,00 23,00 236,46 51 Jugend- und Sozialamt 3,03 12,00 31,70 53 Gesundheitsamt 4,00 0,77 92S Jobcenter Frankfurt am Main 0,80 1,00 Dezernat VIII 3,83 16,00 33,47 32 Ordnungsamt 4,00 37 Branddirektion 130,00 4,00 Dezernat IX 130,00 8,00 11C Frauenreferat 0,50 67 Grünflächenamt 0,41 22,00 78 Palmengarten 4,00 4,00 79 Umweltamt 1,28 5,00 79A Klimareferat 0,40 Dezernat X 2,59 26,00 9,00 25 Amt für Bau und Immobilien 2,95 40 Stadtschulamt 2,20 44 Stadtbücherei 4,00 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 5,15 4,00 1,00 36 Straßenverkehrsamt 0,50 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 3,00 Dezernat XII 0,50 3,00 Gesamtsumme 16,97 645,77 80,47 236,46 *2 Personalgestellungen der Eigenbetriebe blieben unberücksichtigt Darüber hinaus gibt es zum Stand 31.08.2024 weitere (Hilfs-)Stellen für: · übernommene Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung *3, · Sonstiges (136,15), besteht aus 9,36 beamtete Vertretungskräfte *3 (unter Verrechnung eingesparter Mittel von Planstellen), 1,76 sonstige Vertretungskräfte (ohne Elternzeitvertretung), 18,41 Rückkehrer:innen aus der Beurlaubung und ehemalige Vertretungskräfte *3, 2,63 Arbeitszeiterhöhungen von Beamten *3, 103,99 Sonstiges (insbesondere für personalwirtschaftliche Maßnahmen) sowie · die Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen) *3 Ermächtigung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5255 vom 16.12.1999 Tabelle 3: Sonstige (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 1,00 0,50 02 Büro des Oberbürgermeisters 1,90 3,00 10 Hauptamt 2,00 3,20 13 Presse- und Informationsamt 2,77 14 Revisionsamt 2,00 1,25 52 Sportamt 4,00 3,33 Dezernat I 4,00 13,12 6,33 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 2,26 1,50 5,00 Dezernat II 2,26 1,50 5,00 61 Stadtplanungsamt 1,00 62 Stadtvermessungsamt 1,00 64 Amt für Wohnungswesen 2,52 6,41 1,00 Dezernat III 3,52 6,41 2,00 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 1,00 30 Rechtsamt 1,00 34 Standesamt 1,00 2,00 1,00 Dezernat IV 2,00 3,00 1,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1,49 4,00 4,03 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 11,77 10,10 16A Stabsstelle Digitalisierung 1,00 Dezernat V 14,26 14,10 4,03 11 Personal- und Organisationsamt 15,68 11,82 20 Stadtkämmerei 1,00 0,41 21 Kassen- und Steueramt 10,00 7,38 5,00 Dezernat VI 26,68 19,61 5,00 41 Kulturamt Frankfurt am Main 7,12 3,27 45B Archäologisches Museum 1,00 45E Historisches Museum 1,00 45G Museum der Weltkulturen 1,00 45J Jüdisches Museum 3,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 4,40 1,45 0,45 Dezernat VII 4,40 9,57 8,72 51 Jugend- und Sozialamt 12,40 11,95 1,50 53 Gesundheitsamt 3,00 31,35 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 7,00 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1,00 Dezernat VIII 13,40 21,95 32,85 32 Ordnungsamt 7,73 5,61 37 Branddirektion 145,60 2,95 2,80 Dezernat IX 153,33 8,56 2,80 67 Grünflächenamt 1,82 3,17 4,77 78 Palmengarten 4,07 2,45 14,49 79 Umweltamt 4,95 2,67 79A Klimareferat 6,19 1,00 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 1,00 Dezernat X 11,84 11,81 22,93 25 Amt für Bau und Immobilien 2,00 5,80 3,92 40 Stadtschulamt 8,77 9,35 3,00 44 Stadtbücherei 5,59 0,77 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 17,36 15,92 6,92 36 Straßenverkehrsamt 2,00 6,78 7,50 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 0,73 1,00 Dezernat XII 2,00 7,51 8,50 GPR Personalvertretungen 1,00 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1,50 11D Gleichberechtigungsbüro 0,09 Zentrale Finanzwirtschaft 2,59 Gesamtsumme 256,05 136,15 106,08 (Hilfs-)Stellen für Sonstiges werden nachstehend (neben den auf der Seite 7 genannten Ausführungen) beispielhaft benannt für: · personalwirtschaftliche Maßnahmen · im Vorgriff auf Stellenneuschaffungen Zu den (Hilfs-)Stellen zur Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen), werden die zehn Projekte dargestellt, bei denen die meisten Projektstellen zugeordnet sind. Tabelle 4: zehn Projekte, mit den meisten Projektstellen Projekt zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Org.- Einheit Bezeichnung Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 21,70 53 Gesundheitsamt gärtnerische Saisonkräfte 8,12 78 Palmengarten Kassenaushilfe 6,07 78 Palmengarten Grundsteuerreform 5,00 21 Kassen- und Steueramt Einheitliche Software für hessische Gesundheitsämter 4,50 53 Gesundheitsamt D115 und personelle Unterstützung der Bürgerämter 3,03 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen Stabsstelle "Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie" 3,00 02 Büro des Oberbürgermeisters Fahrradfreundliche Stadt 3,00 36 Straßenverkehrsamt Frankfurt MIND+ (Multimodales Reallabor Kooperative Mobilität Frankfurt) 3,00 36 Straßenverkehrsamt Bildungskommune 3,00 40 Stadtschulamt Summe 60,42 Die Aufwendungen für die Projektstellen werden aus den Budgets der Bereiche gedeckt, denen die Projektstellen zugeordnet sind. 115 (Hilfs-)Stellen für Sonderurlaub blieben in der Betrachtung unberücksichtigt, da Beschäftigte während der Beurlaubungszeit keine Entgelte/Bezüge erhalten. Inanspruchnahme der Stellenreserve Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2127 vom 11.02.1971 wurde eine Stellenreserve eingerichtet, um besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen. Dies umfasst beispielsweise die Bereitstellung von Stellen · zur Wahrnehmung neuer unaufschiebbarer Aufgaben bis zur Bereinigung mit dem nächsten Stellenplan, · zur Übertragung an Beschäftigte, die Aufgabengebiete vom Dienst freigestellter Personalratsmitglieder wahrnehmen, · zur Durchführung von Arbeitsversuchen zur Integration Schwerbehinderter in das Arbeitsleben und · zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung. Die Stellenreserve wird im Stellenplan (in der Stellengruppe der Beamtenstellen) mit der Angabe der Stellenbesetzung zum 30.06. eines Jahres ausgewiesen und kann ausschließlich durch Beschluss des Magistrats einzelfallbezogen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Stellenreserve stellt sich zum Stand 31.08.2024 wie folgt dar: Tabelle 5: Stellenreserve Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve besetzte Stellen 10 Hauptamt 3,00 2,24 13 Presse- und Informationsamt 1,00 Dezernat I 4,00 2,24 63 Bauaufsicht 1,00 1,00 Dezernat III 1,00 1,00 34 Standesamt 1,00 Dezernat IV 1,00 0,00 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 14,50 13,64 16A Stabsstelle Digitalisierung 8,00 7,79 Dezernat V 22,50 21,43 11 Personal- und Organisationsamt 16,75 6,34 11E Zusatzversorgungskasse 1,00 0,71 21 Kassen- und Steueramt 6,50 5,00 Dezernat VI 24,25 12,05 41 Kulturamt Frankfurt am Main 1,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 1,00 1,00 Dezernat VII 2,00 1,00 51 Jugend- und Sozialamt 4,00 2,37 57 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main 1,00 1,00 59 Drogenreferat 1,00 0,85 92S Jobcenter Frankfurt am Main 2,00 1,00 Dezernat VIII 8,00 5,22 32 Ordnungsamt 2,00 37 Branddirektion 19,00 17,06 Dezernat IX 21,00 17,06 67 Grünflächenamt 2,66 1,00 78 Palmengarten 0,50 79 Umweltamt 0,75 0,75 Dezernat X 3,91 1,75 25 Amt für Bau und Immobilien 3,00 2,00 40 Stadtschulamt 2,00 1,00 44 Stadtbücherei 0,50 0,50 48 Kita Frankfurt 6,00 4,71 Dezernat XI 11,50 8,21 36 Straßenverkehrsamt 1,00 1,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1,00 1,00 68 Stadtentwässerung Frankfurt am Main 1,00 1,00 Dezernat XII 3,00 3,00 GPR Gesamtpersonalrat 1,00 Zentrale Finanzwirtschaft 1,00 in Anspruch genommene Stellen 103,16 72,96 nicht in Anspruch genommene Stellen 61,84 Gesamtsumme 165,00 Stellenneuschaffungen mit Stellenplan 2024/2025 435,00 Gesamtsumme inkl. Stellenneuschaffungen 600,00 Die Veränderungen stellen sich im Vergleich zum Stand 30.04.2024 wie folgt dar: Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve Beschluss des Magistrats Grund 41 Kulturamt Frankfurt am Main -1,00 Wegfall der Stellenreserve Tabelle 6: Zusammenfassende Betrachtung der besetzten Planstellen und (Hilfs-)Stellen besetzte Planstellen und (Hilfs-)stellen *4 Stand: besetzte Planstellen Altersteilzeit kw-Stellen Beamte im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikanten und Volontäre Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Gesamtsumme 31.12.2017 8.127,89 76,97 583,34 94,57 157,29 220,37 134,81 9.395,24 31.12.2018 8.366,71 39,39 679,53 89,12 161,14 152,45 120,38 9.608,72 31.12.2019 8.576,33 16,33 746,20 86,10 152,19 150,56 75,79 9.803,50 31.12.2020 8.688,51 12,05 820,27 95,26 190,91 138,24 111,02 10.056,26 31.12.2021 8.764,07 9,84 784,61 81,92 267,00 144,36 102,50 10.154,30 31.12.2022 8.844,34 11,73 762,45 78,92 292,90 136,58 134,35 10.261,27 31.12.2023 9.022,70 12,35 771,31 86,52 264,69 148,39 113,55 10.419,51 30.04.2024 9.106,82 13,96 721,54 87,06 255,50 121,06 121,05 10.426,99 31.08.2024 9.094,27 16,97 645,77 80,47 256,05 136,15 106,08 10.335,76 (Hilfs-)Stellen dienen dazu, alle Beschäftigten im Stellenverwaltungssystem auszuweisen. Die Gesamtzahl der (Hilfs-)Stellen beläuft sich auf rund 1.241 (Tabelle 2, ohne Personalgestellte + Tabelle 3). Eine Verstetigung durch Planstellen ist lediglich für die 256,05 übernommenen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 136,15 Sonstige erforderlich. In der Summe sind rund 392 (Hilfs-)Stellen sukzessive durch Umsetzungen der Beschäftigten auf freie und freiwerdende Planstellen abzulösen. Finanzielle Auswirkungen (Plan, Ist, Hochrechnung) Die Darstellung des Personalaufwandes erfolgt im Haushaltsplan differenziert nach den Personalaufwendungen und den Versorgungsaufwendungen. Der Planwert des Jahres 2024 (inkl. der Budgetaufstockungen aufgrund von Etat-Anträgen) für den Personalaufwand beläuft sich auf 1,01 Mrd. €. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Planansätze des Vorjahres in Höhe von rd. 24,65 Mio. € übertragen. Der fortgeschriebene Planwert für das Haushaltsjahr 2024 beträgt somit 1,03 Mrd. €. An Personalkostenerstattungen (vom Bund, dem Land, Gemeinden oder Sonstigen) sind für städtische Bedienstete im Haushaltsjahr 2024 rd. 48,95 Mio. € veranschlagt. Zum Stand 31.08.2024 stellen sich die Aufwendungen und Erstattungen im Personalbereich wie folgt dar: Tabelle 7: Personalaufwand und Erstattungen In TSD € Soll Reste Soll- veränderungen Fortges. Plan Ist Hochrechnung Differenz Personalaufwendungen 813.337 24.654 - 837.991 498.001 778.963 -59.028 Versorgungsaufwendungen 195.965 - - 195.965 130.197 195.965 - Personalaufwendungen insgesamt 1.009.302 24.654 - 1.033.956 628.198 974.928 -59.028 Personalkostenerstattungen -48.947 - - -48.947 -28.098 - - Personalaufwendungen abzüglich Erstattungen 960.355 24.654 - 985.009 600.100 - - Die Personal- und Versorgungsaufwendungen unterliegen unterschiedlichen Budgetierungsmerkmalen (BGM). Die Personalaufwendungen sowie Personalkostenerstattungen sind gezielt budgetiert (BGM 21). Die Versorgungsaufwendungen sowie die Zuführung zum Lebensarbeitszeitkonto für die Beamt:innen sind nicht budgetiert (BGM 30). Eine Hochrechnung der Personalkostenerstattungen wurde nicht angestellt. Personalkostenerstattungen erfolgen in der Regel nicht monatlich, so dass eine lineare Hochrechnung zu keinem aussagekräftigen Ergebnis führen würde. Tabelle 8: Ämterbezogene Darstellung der Personalaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 3.079.197 1.755.254 2.741.000 -338.197 02 Büro des Oberbürgermeisters 1.837.000 1.488.203 2.339.000 502.000 10 Hauptamt 9.912.000 5.484.441 8.551.000 -1.361.000 13 Presse- und Informationsamt 1.830.000 880.375 1.382.000 -448.000 14 Revisionsamt 6.581.000 4.218.474 6.487.000 -94.000 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 254.000 145.830 204.000 -50.000 52 Sportamt 10.023.000 6.465.528 10.235.000 212.000 Dezernat I 30.437.000 18.682.850 29.198.000 -1.239.000 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 5.645.000 3.390.970 5.398.000 -247.000 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 164.000 151.335 237.000 73.000 Dezernat II 5.809.000 3.542.306 5.635.000 -174.000 60B Denkmalamt 1.605.000 1.037.971 1.638.000 33.000 61 Stadtplanungsamt 13.665.000 8.187.664 12.889.000 -776.000 62 Stadtvermessungsamt 13.843.000 7.097.356 11.213.000 -2.630.000 63 Bauaufsicht 15.686.000 10.003.062 15.823.000 137.000 64 Amt für Wohnungswesen 13.542.000 8.287.377 13.051.000 -491.000 Dezernat III 58.341.000 34.613.430 54.614.000 -3.727.000 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 474.000 352.073 611.000 137.000 30 Rechtsamt 5.051.000 3.165.920 4.855.000 -196.000 34 Standesamt 5.943.000 4.193.575 6.537.000 594.000 81 Stabsstelle Stadtmarketing 487.000 260.547 398.000 -89.000 Dezernat IV 11.955.000 7.972.115 12.401.000 446.000 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 19.655.000 12.974.303 20.658.000 1.003.000 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 22.398.000 14.402.648 22.872.000 474.000 16A Stabsstelle Digitalisierung 1.020.000 1.359.702 2.092.000 1.072.000 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 521.000 331.730 542.000 21.000 Dezernat V 43.594.000 29.068.383 46.164.000 2.570.000 11 Personal- und Organisationsamt 30.635.000 19.294.578 29.913.000 -722.000 20 Stadtkämmerei 10.029.000 6.544.568 10.229.000 200.000 21 Kassen- und Steueramt 19.224.000 11.484.565 18.113.000 -1.111.000 Dezernat VI 59.888.000 37.323.711 58.255.000 -1.633.000 41 Kulturamt Frankfurt am Main 7.051.000 4.424.482 7.013.000 -38.000 45B Archäologisches Museum 1.693.000 1.149.078 1.822.000 129.000 45E Historisches Museum 3.566.396 2.239.295 3.481.000 -85.396 45F Museum für Angewandte Kunst 2.267.000 1.450.375 2.244.000 -23.000 45G Museum der Weltkulturen 1.615.396 969.700 1.522.000 -93.396 45H Deutsches Architekturmuseum 1.620.000 1.016.121 1.602.000 -18.000 45I Museum für Moderne Kunst 2.222.000 1.058.931 1.687.000 -535.000 45J Jüdisches Museum 2.201.000 1.519.503 2.409.000 208.000 47 Institut für Stadtgeschichte 3.734.000 2.123.885 3.337.000 -397.000 77 Zoologischer Garten Frankfurt 12.093.000 7.289.931 11.551.000 -542.000 46 Restamt Städt. Bühnen 22.582.000 12.531.863 19.346.000 -3.236.000 Dezernat VII 60.644.792 35.773.165 56.014.000 -4.630.792 51 Jugend- und Sozialamt 106.728.000 70.413.568 110.573.000 3.845.000 92S Jobcenter Frankfurt am Main 31.963.000 18.962.216 29.975.000 -1.988.000 53 Gesundheitsamt 19.837.000 12.193.410 19.190.000 -647.000 59 Drogenreferat 864.000 493.231 769.000 -95.000 Dezernat VIII 159.392.000 102.062.424 160.507.000 1.115.000 32 Ordnungsamt 45.576.000 25.827.571 38.612.000 -6.964.000 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) - 1.299.926 4.076.000 4.076.000 37 Branddirektion 76.926.000 55.264.973 81.030.000 4.104.000 Dezernat IX 122.502.000 82.392.471 123.718.000 1.216.000 11C Frauenreferat 1.340.000 775.428 1.245.000 -95.000 67 Grünflächenamt 49.601.000 30.172.638 47.702.000 -1.899.000 78 Palmengarten 10.761.000 6.510.282 10.345.000 -416.000 79 Umweltamt 11.627.000 6.947.525 10.914.000 -713.000 79A Klimareferat 1.497.000 1.054.839 1.690.000 193.000 79B Sauberes Frankfurt 549.000 375.016 578.000 29.000 Dezernat X 75.375.000 45.835.729 72.474.000 -2.901.000 25 Amt für Bau und Immobilien 52.121.000 31.344.950 50.012.000 -2.109.000 40 Stadtschulamt 46.622.670 25.815.482 41.117.000 -5.505.670 44 Stadtbücherei 12.835.000 7.883.985 12.559.000 -276.000 49 Frankfurter Kinderbüro 991.000 573.425 927.000 -64.000 Dezernat XI 112.569.670 65.617.842 104.615.000 -7.954.670 36 Straßenverkehrsamt 26.555.250 15.184.844 24.225.000 -2.330.250 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 25.866.750 13.993.337 22.041.000 -3.825.750 Dezernat XII 52.422.000 29.178.181 46.266.000 -6.156.000 Zentrale Personalangelegenheiten 36.913.000 1.302.530 1.776.000 -35.137.000 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1.716.000 950.922 1.522.000 -194.000 11D Gleichberechtigungsbüro 716.000 393.344 659.000 -57.000 Personalvertretungen 2.637.000 1.536.640 2.404.000 -233.000 Zentrale Finanzwirtschaft 41.982.000 4.183.436 6.361.000 -35.621.000 Gesamtsumme 837.990.659 498.001.296 778.963.000 -59.027.659 Die dargestellten Minderaufwendungen im Bereich des Jobcenters "92 S - Jobcenter Frankfurt am Main" in Höhe von rd. 1,99 Mio. € werden durch entsprechend niedrigere Personalkostenerstattungen egalisiert. Unter Berücksichtigung dieses Ausgleichs reduzieren sich die dargestellten Minderaufwendungen zum 31.08.2024 von rd. 59,03 Mio. € auf rd. 57,04 Mio. €. Hierin enthalten ist die Übertragung nicht ausgeschöpfter Planansätze des Vorjahres in Höhe von rd. 24,65 Mio. €. In der Hochrechnung des Personalaufwandes für das Jahr 2024 ist die zum Jahresende anfallende Jahressonderzahlung für die Beschäftigten sowie die Auszahlung von Prämien an Bedienstete analog der Auszahlungshöhe des Vorjahres berücksichtigt. Im Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten ist die Zuführung zur Rückstellung der Lebensarbeitszeitkonten für die Beamt:innen in Höhe von 6,90 Mio. € eingerechnet. Die Mehraufwendungen aufgrund der diesjährigen Tariferhöhung (Inflationsausgleichszahlung für die Monate Januar und Februar; lineare Erhöhung ab 01.03.24: Sockelbetrag 200,00 € + 5,5 %) sowie die Mehraufwendungen für die Erhöhung der Besoldungsbezüge (ab 01.01.24 = 3 %) sind eingerechnet. Ebenso ist die Zahlung eines Inflationsausgleichs an die Beamt:innen nach dem Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) vom 24.06.24 berücksichtigt. Für Mehraufwendungen durch unterjährige Beförderungen, Höhergruppierungen, Stufensteigerungen, Arbeitszeiterhöhungen, Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung ist ein 1%iger Aufschlag eingerechnet. Aufgrund organisatorischer Veränderungen wird es im Jahresverlauf zu Budgetverschiebungen aus dem Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten zu den Ämtern sowie zwischen den Ämtern kommen. Zum 01.07.24 erfolgte im Dezernat IX die Einrichtung des Amtes 35 - Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office). Die Umsetzung der Organisationsverfügung, insbesondere hinsichtlich der technischen Einrichtung der neuen Organisationseinheit, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In der Tabelle 8 - Ämterbezogene Darstellung der Personalaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 - wurde das Amt 35 - Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) dennoch bereits als eigenständige Organisationseinheit dargestellt. Die erforderlichen Budgetverschiebungen vom Amt 32 - Ordnungsamt zum Amt 35 - Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) sind noch vorzunehmen. Die Versorgungsaufwendungen umfassen die Zuführungen zu der Pensions- und Beihilferückstellung sowie die Zuführung zur gesetzlichen Versorgungsrücklage. Tabelle 9: Ämterbezogene Darstellung der Versorgungsaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 638.000 425.336 638.000 - 02 Büro des Oberbürgermeisters 344.000 229.328 344.000 - 10 Hauptamt 1.652.000 1.101.320 1.652.000 - 13 Presse- und Informationsamt 72.000 48.000 72.000 - 14 Revisionsamt 1.574.000 1.049.336 1.574.000 - 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz - - - - 52 Sportamt 633.000 422.000 633.000 - Dezernat I 4.275.000 2.849.984 4.275.000 - 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 38.000 25.328 38.000 - 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 37.000 24.664 37.000 - Dezernat II 75.000 49.992 75.000 - 60B Denkmalamt 133.000 88.664 133.000 - 61 Stadtplanungsamt 1.396.000 930.672 1.396.000 - 62 Stadtvermessungsamt 1.190.000 793.328 1.190.000 - 63 Bauaufsicht 1.676.000 1.117.336 1.676.000 - 64 Amt für Wohnungswesen 1.975.000 1.316.672 1.975.000 - Dezernat III 6.370.000 4.246.672 6.370.000 - 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 60.000 40.000 60.000 - 30 Rechtsamt 1.300.000 866.680 1.300.000 - 34 Standesamt 1.528.000 1.018.664 1.528.000 - 81 Stabsstelle Stadtmarketing 20.000 13.328 20.000 - Dezernat IV 2.908.000 1.938.672 2.908.000 - 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1.314.000 876.000 1.314.000 - 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 699.000 466.000 699.000 - 16A Stabsstelle Digitalisierung 407.000 271.336 407.000 - 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 106.000 70.664 106.000 - Dezernat V 2.526.000 1.684.000 2.526.000 - 11 Personal- und Organisationsamt 4.764.000 3.176.000 4.764.000 - 20 Stadtkämmerei 2.173.000 1.448.664 2.173.000 - 21 Kassen- und Steueramt 2.701.000 1.800.672 2.701.000 - Dezernat VI 9.638.000 6.425.336 9.638.000 - 41 Kulturamt Frankfurt am Main 541.000 360.664 541.000 - 45B Archäologisches Museum 69.000 46.000 69.000 - 45E Historisches Museum 153.000 102.000 153.000 - 45F Museum für Angewandte Kunst 44.000 29.328 44.000 - 45G Museum der Weltkulturen 97.000 64.664 97.000 - 45H Deutsches Architekturmuseum - - - - 45I Museum für Moderne Kunst 32.000 21.328 32.000 - 45J Jüdisches Museum - - - - 47 Institut für Stadtgeschichte 400.000 266.664 400.000 - 77 Zoologischer Garten Frankfurt 182.000 121.336 182.000 - 46 Restamt Städt. Bühnen 330.000 220.000 330.000 - Dezernat VII 1.848.000 1.231.984 1.848.000 - 51 Jugend- und Sozialamt 11.007.000 7.338.000 11.007.000 - 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1.826.000 1.217.336 1.826.000 - 53 Gesundheitsamt 594.000 396.000 594.000 - 59 Drogenreferat - - - - Dezernat VIII 13.427.000 8.951.336 13.427.000 - 32 Ordnungsamt 6.779.000 4.519.312 6.779.000 - 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) - - - - 37 Branddirektion 31.318.000 20.878.640 31.318.000 - Dezernat IX 38.097.000 25.397.952 38.097.000 - 11C Frauenreferat 15.000 10.000 15.000 - 67 Grünflächenamt 975.000 649.984 975.000 - 78 Palmengarten 121.000 80.664 121.000 - 79 Umweltamt 1.173.000 782.000 1.173.000 - 79A Klimareferat - - - - 79B Sauberes Frankfurt 87.000 58.000 87.000 - Dezernat X 2.371.000 1.580.648 2.371.000 - 25 Amt für Bau und Immobilien 2.698.000 1.798.672 2.698.000 - 40 Stadtschulamt 1.425.000 949.992 1.425.000 - 44 Stadtbücherei 219.000 146.000 219.000 - 49 Frankfurter Kinderbüro - - - - Dezernat XI 4.342.000 2.894.664 4.342.000 - 36 Straßenverkehrsamt 1.160.750 763.304 1.145.000 -15.750 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1.320.250 890.664 1.336.000 15.750 Dezernat XII 2.481.000 1.653.968 2.481.000 - Zentrale Personalangelegenheiten 106.525.000 70.570.431 106.525.000 - 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik - - - - 11D Gleichberechtigungsbüro 144.000 96.000 144.000 - Personalvertretungen 300.000 200.000 300.000 - Zentrale Finanzwirtschaft 106.969.000 70.866.431 106.969.000 - Gesamtsumme 195.965.000 130.196.975 195.965.000 - Der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen kann erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden. Unterjährig erfolgen monatlich gleichbleibende Zuführungen, die sich an dem Planwert bemessen. Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass es im Jahresabschluss 2024 zu einer Überschreitung bei den Versorgungsaufwendungen kommen könnte. Tabelle 10: Ämterbezogene Darstellung der Personalkostenerstattungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2024 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Differenz 52 Sportamt - -9.102 -9.102 Dezernat I - -9.102 -9.102 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten -2.000 -7.063 -5.063 Dezernat II -2.000 -7.063 -5.063 60B Denkmalamt - -2.100 -2.100 64 Amt für Wohnungswesen - -32.906 -32.906 Dezernat III - -35.006 -35.006 11 Personal- und Organisationsamt - -70.796 -70.796 Dezernat VI - -70.796 -70.796 45E Historisches Museum - -12.500 -12.500 45F Museum für Angewandte Kunst - 150 150 45J Jüdisches Museum - -21.968 -21.968 Dezernat VII - -34.318 -34.318 51 Jugend- und Sozialamt -4.846.000 -1.615.512 3.230.488 92S Jobcenter Frankfurt am Main -33.789.000 -16.925.721 16.863.279 53 Gesundheitsamt -4.498.000 -4.265.143 232.857 Dezernat VIII -43.133.000 -22.806.376 20.326.624 32 Ordnungsamt -1.220.000 -919.783 300.217 37 Branddirektion -267.000 -25.000 242.000 Dezernat IX -1.487.000 -944.783 542.217 67 Grünflächenamt - -11.593 -11.593 78 Palmengarten - -100.000 -100.000 Dezernat X - -111.593 -111.593 25 Amt für Bau und Immobilien - -6.368 -6.368 40 Stadtschulamt -3.348.000 -3.810.963 -462.963 Dezernat XI -3.348.000 -3.817.331 -469.331 36 Straßenverkehrsamt - -99.266 -99.266 Dezernat XII - -99.266 -99.266 Zentrale Personalangelegenheiten -977.000 -162.654 814.346 Zentrale Finanzwirtschaft -977.000 -162.654 814.346 Gesamtsumme -48.947.000 -28.098.287 20.848.713 Anlage 1 (ca. 18 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 3 Bericht des Magistrats vom 22.07.2024, B 286 Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 217 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5621, 32. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 27.01.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9
    B
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431 Betreff: Multifunktionsarena auf dem Stadiondreieck Areal P9 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2236 (M 119) Zwischenbericht: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.9.2022, § 2236 (M 119) wurde der Magistrat beauftragt vertieft zu prüfen, ob eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Grundlage besteht, um eine Multifunktionsarena auf der Fläche P9 auf dem Stadiongelände errichten zu können. Die Federführung wurde der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH übertragen. Die Prüfaufträge wurden vergaberechtskonform vergeben. Die Ergebnisse liegen vor und die Prüfungen sind damit abgeschlossen. Zu den Prüfaufträgen im Einzelnen: Funktionalplanung - Es wurde der Flächenbedarf für die funktionalen Anforderungen an eine Multifunktionsarena nach aktuellen Standards der Profiligen Basketball und Eishockey sowie für Kulturveranstaltungen ermittelt. Im Einzelnen: o Die Multifunktionsarena hat eine Maximalkapazität von ca. 15.000 PAX (Event mit Center-Stage) und eine temporäre Erweiterungsoption bei höheren Kapazitätsanforderungen. Im Einzelnen: § Neutrale Bestuhlung 12.000 PAX § Endstage Konzert 13.500 PAX § Centerstage Konzert 15.200 PAX § Eishockey 13.000 PAX § Basketball 12.500 PAX § Ausbauoption Oberrang für Sport auf 15.000+ PAX § 120 Rollstuhlfahrerpositionen o Im Hospitality-Bereich werden Logen mit insgesamt 1.510 PAX plus optionale Ergänzungsflächen mit 65 PAX nachgewiesen. Im Einzelnen: § Sportslounge (PGA) ~ 240 PAX § Businessclub ~ 485 PAX § Premium Club ~ 385 PAX § Logen (ca. 35-40 Stk.) ~ 400 PAX - Die Anforderungen der Basketball- und Eishockeyclubs und ihrer Ligen an Funktionsräume sowie die Bedarfe für Konzerte, Kulturveranstaltungen u.Ä. werden erfüllt und sind auf der Fläche abbildbar. Der Bedarf lässt sich auf der Fläche realisieren. - Die Multifunktionsarena kann sinnvoll und funktional in das Umfeld des Deutsche Bank Parks integriert werden. Dies kann durch objekt- und standortspezifische Ausgestaltung, wie z.B. Fassaden- und Dachbegrünung, Photovoltaik, Energieeffizienz in Bau und Betrieb, etc. und im Bereich teils bereits versiegelter Flächen realisiert werden. - Auf dem Dach sind Begrünung, Photovoltaikanlage, Dachterrasse mit Skyline-Blick und Lehrpfad möglich. - 280 Tiefgaragenstellplätze in der Multifunktionsarena werden nachgewiesen Auftragnehmer: AS+P Albert Speer + Partner GmbH, in Zusammenarbeit mit Fraport Skyliners, Löwen Frankfurt und den beiden Ligen (BBL und DEL) Kostenrahmen - Der Kostenrahmen für den Bau der Multifunktionsarena wurde auf Grundlage des Preisniveaus von 2024 sowie Benchmarks ermittelt und liegt bei 256,47 Mio. Euro. Darin enthalten sind Baunebenkosten und Risikoaufschlag. - Als Vergleichsobjekte wurden die Arenen in Mannheim, Düsseldorf, Berlin, Köln, Hamburg und Hannover herangezogen. Auftragnehmer: AS+P Albert Speer + Partner GmbH durchgeführt durch PROPROJEKT Planungsmanagement & Projektberatung GmbH als Subunternehmer Mobilitätskonzept - Im Einzelbetrieb (kein Parallelbetrieb und kein Konsekutivbetrieb) ist die Multifunktionsarena verkehrlich gut erschlossen und nutzt nachhaltig die vorhandene Infrastruktur. - Eine Herausforderung stellt der Parallel- oder Konsekutivbetrieb mit Vollauslastung von Stadion und Multifunktionsarena dar, was an circa 15 Tagen pro Jahr der Fall sein wird. Folgende Lösungsmöglichkeiten weist das Mobilitätskonzept hierfür als notwendig und realisierbar aus: o Verschiebung Modal Split zu Umweltverbund durch Ertüchtigung und Ausbau der verkehrlichen Infrastruktur (bspw. durch RTW). o Bau von Fahrradabstellanlagen und PKW-/Bus-Parkplätzen bzw. -Parkhäusern o Ausweitung der Angebote, z.B. Anreiz zur Erhöhung des Besetzungsgrades beim MIV. Zeitliche Verlängerung von An- und Abreise, z.B. durch gezielte Angebote an Gäste o Aufbau eines dynamischen und integrierten Verkehrsleitsystems zur Lenkung aller Verkehrsströme (Fußverkehr, Radverkehr, motorisierter Individualverkehr, ÖPNV, Taxiverkehr usw.) für die Multifunktionsarena - Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wird auch die verkehrliche Situation im alleinigen Veranstaltungsbetrieb des Stadions verbessert und die Belastung der Anwohner*innen und Besucher*innen des Stadions nachhaltig verringert. Eine Entlastung der Anwohner:innen im gesamten Stadtteil Niederrad wird, unabhängig des Neubaus der Multifunktionsarena, für den gesamten Bereich des Deutsche Bank Parks notwendig. Auftragnehmer: SSP Consult - Beratende Ingenieure GmbH, in Zusammenarbeit mit RMV, Traffiq, Straßenverkehrsamt, Klimareferat, Anrainern der Otto-Fleck-Schneise Umwegrentabilität - Frankfurt ist die einzige A-Stadt in Deutschland ohne Multifunktionsarena - Effekte durch Bau (einmalig): 253,2 Mio. Euro Bruttowertschöpfung insgesamt, davon 141,4 Mio. Euro auf regionaler Ebene. - Effekte durch Betrieb (p.a.): 141 Mio. Euro Bruttowertschöpfung insgesamt, davon 121 Mio. Euro auf regionaler Ebene - Über 30 Jahre und bezogen auf Bau und Betrieb beträgt die Bruttowertschöpfung das 14,7fache der Investition bezogen auf die Region (national: 17,5fache). Zudem fallen für jeden Euro Invest bis zu 2,20 Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen und Beiträgen zur Sozialversicherung in der Region an (national: 7,50 Euro). - Effekte aus Werbe- und Imagewert wurden in die Berechnung nicht einbezogen - Effekte auf Festhalle: Je nach Szenario ist ein relativ niedriger bis mittlerer negativer Effekt auf die Festhalle Messe Frankfurt zu erwarten (Verringerung der Bruttowertschöpfung um 26 bis 47 Mio. Euro p.a). Dieser wird durch den positiven Gesamteffekt der Multifunktionsarena überkompensiert. Auftragnehmer: Deloitte GmbH Vergabe und Realisierungsmodelle - Gegenwärtig werden für den Bau und die Realisierung Investorenmodelle oder auf der Grundlage bisheriger Ausschreibungsergebnisse, der aktuellen Marktlage und Auswertung von Arenen in anderen Städten als nicht geeignet eingeschätzt. Es wird empfohlen, den Bau durch die Stadt Frankfurt am Main oder eine städtische Gesellschaft zu realisieren. - Für den Betrieb der Multifunktionsarena ergeben sich daraus drei Varianten: Eigenbetrieb durch die Stadt Frankfurt am Main oder Verpachtung an einen Dritten oder Verpachtung an einen Dienstleistungskonzessionär. Aktuell wird die Variante der Ausschreibung und Beauftragung an einen Dienstleistungskonzessionär favorisiert. Für dieses Vorgehen gibt es Benchmarks, so dass dies im Einklang mit Beihilferecht abbildbar ist. - Auf der Grundlage der besprochenen Modelle ist nicht zu erwarten, dass eine komplette Refinanzierung der Investition erfolgen kann. Dies ist bei allen Modellen identisch. Auftragnehmer: FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB Verlagerung der bisherigen Funktion P9 als Gästeaufstellfläche Die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2022 hat für die Verlagerung der bisherigen Funktion des P9 als Aufstellfläche für Gästebusse aus Sicherheitsgründen einen Bereich vor der Osttribüne des Stadions vorgesehen. In der vertieften Prüfung waren sowohl die Branddirektion als auch die Polizei eingebunden, um deren Anforderungen zur Trennung der Fangruppen auf dem Stadiongelände zu erfüllen. Die wesentlichen Ergebnisse: - Es können entsprechende Parkflächen im Bereich vor der Osttribüne geschaffen werden. - Aufgrund der notwendigen Eingriffe in den Baumbestand wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beauftragt. Über die vorliegenden Ergebnisse und daraus resultierenden Maßnahmen wurde die UNB informiert. Ein entsprechender Antrag wird gestellt, sobald eine Entscheidung zur Umsetzung des Gesamtprojektes vorliegt. - Der forstrechtliche Ausgleich für den Eingriff in den Baumbestand ist, nachdem im Frankfurter Stadtwald nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt/Stadtforst keine Flächen zur Verfügung stehen, im Main-Kinzig-Kreis vorgesehen. Die erforderlichen Aufforstungsflächen wurden bereits bei dem Eigentümer reserviert. Eine Verlängerung der Waldparkplatzbrücke zur Multifunktionsarena ist technisch umsetzbar. Zusammenfassung der Ergebnisse - Eine Halle mit der Kapazität von 12.000 bis 13.000 Besucher*innen im Sportbetrieb, temporär ausbaubar für Sonderveranstaltungen bis zu 15.000 Plätzen und für Konzerte mit bis zu 15.200 Plätze wurde nachgewiesen. - Die erforderlichen Funktionalitäten einer Multifunktionsarena mit Kultur- und Kongressveranstaltungen und zwei Sportteams können auf dem vorgesehenen Areal P9 abgebildet werden. - Für Veranstaltungstage an denen nur die Multifunktionsarena bespielt wird ist die verkehrliche Infrastruktur mehr als ausreichend. Für den Parallel- bzw. Konsekutivbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena an ca. 15 Tagen/Jahr zeigt das Mobilitätskonzept Lösungen auf. - Für die Vollauslastung des Stadions sowie bei Parallel- bzw. Konsekutivbetrieb von Stadion und Multifunktionsarena sind massive Ertüchtigungen der verkehrlichen Infrastruktur erforderlich, die vor Inbetriebnahme einer Multifunktionsarena gebaut und in Betrieb genommen sein müssen. - Der Parkplatz für Busse der Gästefans kann in den Bereich zwischen Osttribüne und Eintracht-Proficamp verlagert werden. - Die abgeschätzte Umwegrendite weist einen signifikanten gesamtwirtschaftlichen Impakt auf (u. a. Bruttowertschöpfung und Beschäftigung). Die Auswirkungen auf die Festhalle Messe Frankfurt sind moderat. - Der Kostenrahmen für die Errichtung der Multifunktionsarena wurde mit rund 256 Mio. Euro ermittelt. - Mit einer Ausschreibung der Dienstleistungskonzession kann das gegenwärtig vorgesehene Betreibermodell vergabe- und beihilferechtskonform umgesetzt werden. - Das Mobilitätskonzept schlägt Einzelmaßnahmen zur Ertüchtigung der verkehrlichen Infrastruktur vor. Ein Teil dieser Maßnahmen ist unabhängig vom Bau der Multifunktionsarena. Dadurch wird die verkehrliche Situation, die insbesondere durch die Aufforstung der Isenburger Schneise entstehen wird, neu beordnet. Ein weiterer Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen ist geeignet, die Verkehrssicherheit im Falle des Doppelbetriebes von Stadion und Multifunktionsarena herzustellen. Aus den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen ist nun ein abgestimmtes und umsetzbares Maßnahmenpaket zu entwickeln. Auf dieser Grundlage können im nächsten Schritt die damit verbundenen Kosten ermittelt werden. Um die Verkehrssicherheit für den Doppelbetrieb von Multifunktionsarena und Stadion zu gewährleisten, sind Maßnahmen in die Verkehrsinfrastruktur notwendig, welche möglicherweise einen Eingriff in den Bannwald erfordern und mit erheblichen Kosten verbunden sein dürften. Anlage 1_Ergebnisse_d_Mobilitaetskonzepts (ca. 6 MB) Anlage 2_Ergebnisse_d_Funktionalplanung (ca. 10,9 MB) Anlage 3_Ergebnisse_d_Berechnung (ca. 3,5 MB) Anlage 4_Ergebnisse_d_Kostenberechnung (ca. 3,2 MB) Anlage 5_Ergebnisse_rechtliche_Ueberpruefung (ca. 2,6 MB) Anlage 6_Artenschutzrechtliches_Gutachten (ca. 12,2 MB) Anlage 7_Machbarkeitsstudie_Gaesteparken (ca. 6,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2025, OF 1316/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 119 Antrag vom 04.02.2025, OF 1336/5 Bericht des Magistrats vom 05.05.2025, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 431 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 431 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1316/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5719, 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 20.02.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Sanierung Paulskirche hier: Genehmigung der Planung und Freigabe von Planungsmitteln bis Leistungsphase 3
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 174 Betreff: Sanierung Paulskirche hier: Genehmigung der Planung und Freigabe von Planungsmitteln bis Leistungsphase 3 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) 1. Der Planung zur Sanierung der Paulskirche wird unter Berücksichtigung der unter C. Lösung vorgesehenen Bearbeitungsbereichen zugestimmt. 2. Für die Maßnahme Sanierung Paulskirche werden Planungsmittel i. H. v. 5.774 T € bewilligt und freigegeben. Die Planungsmittel stehen in der PG 34.04, Projektdefinition 5.010643 "Sanierung Paulskirche" zur Verfügung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) bis 31.07.2024 bereits 67 T€ verausgabt wurden, b) für die Umsetzung der Maßnahme der Gesamtinvestitionsbedarf auf 77,9 Mio. € geschätzt wird. 4. Nach Abschluss der Planung wird vom Magistrat eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt. Begründung: A. Zielsetzung Der Magistrat ist beauftragt, die Sanierung der Paulskirche vorzubereiten. Hierfür sind die Planungen fortzuführen. Im investiven Haushalt der Stadt Frankfurt am Main stehen die notwendige Planungsmittel bereit. Zur Ausschreibung der Planungsleistungen bedarf es vorab der Zustimmung zur Inanspruchnahme. Nach erfolgter Freigabe kann die Ausschreibung sowie nachfolgend die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgen. B. Alternativen Keine C. Lösung Gemäß gültigem Magistratsbeschluss von 1994 gilt die Paulskirche als das Symbol des demokratischen Willens Deutschlands und ist damit zu einer der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie ist darüber hinaus ein wichtiger Demokratieort, der auch Platz für aktuelle Debatten bietet und somit für den lebendigen gesellschaftlichen Diskurs steht. Mehr als 35 Jahre seit der letzten umfassenden Renovierung in den Jahren 1986 - 88 bedarf es einer erneuten grundlegenden und nachhaltigen Sanierung und Modernisierung der Paulskirche. Durch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung (vom 07.11.2019, § 4794 "Ausstehende Sanierung der Paulskirche - Einmalige Chance nutzen!" und vom 02.05.2024, § 4717 "Planung Haus der Demokratie") ist der Magistrat durch die Stadtverordnetenversammlung beauftragt, die Untersuchungen und Planungen zu einer Sanierung der Paulskirche fortzusetzen. Ziel ist es, die bestehenden baulichen, ausstattungs- und brandschutztechnischen Defizite zu beheben. Neue Bauelemente sind, wo erforderlich, in den denkmalgeschützten Bestand zu integrieren, um das Kulturdenkmal auf Basis seiner seit 1948 überlieferten Substanz in seiner Funktionalität zu stärken und gleichzeitig in seiner zurückgenommenen Anmutung zu bewahren. Über die aktuellen Nutzungen hinaus, welche durch öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. Preisverleihungen, Festakte, Podiumsdiskussionen und Gedenkstunden geprägt sind, soll die Paulskirche zukünftig auch für flexiblere Nutzungen und Vermittlungsangebote geöffnet werden. Eine besondere Bedeutung kommt der Museografie zu: der Wissensvermittlung über Geschichte und Bedeutung der Paulskirche. Die zukünftige Präsentation zur Geschichte des Hauses, der Nationalversammlung von 1848, ihrer Wirkungsgeschichte sowie die Einbettung in die nationalen, europäischen und globalen Bezüge bedarf einer integrativen Neukonzeption im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauses der Demokratie. Der Bearbeitungsbereich umfasst das gesamte Gebäude, einschließlich Dach, Türme und Außenhaut sowie das Gebäudeinnere und den Versorgungstunnel zum Nordbau Rathaus Römer. Vorbehaltlich der weiteren Entwicklungen mit dem Haus der Demokratie sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Neukonzeption der musealen/medialen Präsentation im Zusammenhang mit der Entwicklung des Hauses der Demokratie sowie Modernisierung der Veranstaltungsausstattung: Als historischer Ort von 1848/49 und Raum für Veranstaltungen und Preisverleihungen seit 1948 muss die Paulskirche vielfältigen Anforderungen genügen. Gleichzeitig verfügt die Paulskirche nur über sehr wenige Flächen und ist durch eine puristische Gestalt gekennzeichnet. Hierfür sind die Abläufe zu optimieren, nicht notwendiges auszulagern und fehlendes zu ergänzen. Die Anforderungen können wie folgt beschrieben werden: - Verbesserung der Eingangssituation, abgestimmt auf Einzelbesucher und Gruppen, sowie Veranstaltungsgäste, Konzept für die Besucher- und Mitarbeiterführung und Einführung eines übergeordneten Leitsystems - Planung einer "wandelbaren" Wandelhalle für unterschiedliche Nutzungsszenarien - Renovierung der Bestuhlung und Anpassung an die bauordnungsrechtlichen und nutzungsbedingten Anforderungen, moderate Flexibilisierung der festen Reihenbestuhlung zur Anpassung an verschiedene Veranstaltungsformate - Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Einschränkungen beim Gehen, Sehen oder Hören einschließlich der Erreichbarkeit des Podiums - Verbesserung der Infrastruktur zur Durchführung von Veranstaltungen - Denkmalgerechte Renovierung von Plenarsaal, Wandelhalle und Untergeschoß - Sanierung des Steinbodens im Plenarsaal - Konzept zum Umgang mit sog. "Präsidentenzimmer", ehemaligem Regieraum und weiterer derzeit nicht genutzter Räume - Konzept zum Umgang mit der Orgel und den Länderfahnen 2. Erneuerung der Haustechnik und Integration in den Bestand Die Haustechnischen Anlagen sind derzeit noch funktionstüchtig. Sie sind jedoch insgesamt veraltet und entsprechen nicht mehr den Anforderungen. Auf Basis eines ganzheitlichen schutzzielorientierten Brandschutzkonzepts sind insbesondere zu erneuern: - Lüftung / Heizung / Klimatechnik - Elektrotechnik für Stark- und Schwachstrom, einschließlich Bild- und Tontechnik sowie Brandmeldetechnik - Licht und Beleuchtung, insbesondere für Wandelhalle und Plenarsaal - Sanitäre Anlagen - Austausch des bestehenden Aufzugs und Ergänzung eines weiteren gemäß den Anforderungen an Veranstaltungsbedarfe, Barrierefreiheit und Brandschutz - Verbesserung der Sicherungstechnik 3. Übergeordnetes und Baukörper Zusätzlich zu den funktionalen und technischen Aspekten ist die Erstellung übergeordneter Konzepte zum Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz erforderlich. Hierzu zählen insbesondere: - Denkmalgerechte Gesamtsanierung auf Basis eines ganzheitlichen, schutzzielorientierten Brandschutzkonzepts - Denkmalgerechte Sanierung der schadhaften Natursteinfassade von Hauptbaukörper und Türmen aus Mainsandstein - Denkmalgerechte Sanierung des schadhaften Kupferdachs einschließlich des Oberlichts sowie des Glockenturms mit Laterne und Umgang - Maßnahmen zur Ertüchtigung des Tragwerks, insbesondere der Schwedler-Kuppel - Erneuerung des Aufgangs zum Glockenturm - Erhöhung der Geländer gemäß den Anforderungen - Verbesserungen beim sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz - Einbindung der Paulskirche in das nächtliche Stadtbild der Innenstadt mittels Licht D. Kosten 1. Planungsmittel in Höhe von 5.774 T€ stehen wie folgt zur Verfügung: Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010643 2. Für die Planung ist folgender Finanzierungsbedarf zu erwarten: Jahr Mittelablauf Bis 31.07.2024 verausgabt 67.890,70 € 2024 75.000,00 € 2025 1.500.000,00 € 2026 2.500.000,00 € 2027 1.631.513,12 € 5.774.403,82 € Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1099 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1022 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 174 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport die Beratung der Vorlage NR 1099 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1099) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme gegen alle Hinweise auf das Haus der Demokratie in C: Lösung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1099) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme gegen alle Hinweise auf das Haus der Demokratie in C: Lösung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 174 = Annahme) Gartenpartei (M 174 und NR 1099 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (M 174 und NR 1099 = Annahme) 35. Sitzung des Ältestenausschusses am 30.01.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1099) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme gegen alle Hinweise auf das Haus der Demokratie in C: Lösung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174 und NR 1099 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (M 174 und NR 1099 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1099), ÖkoLinX-ELF (= Annahme gegen alle Hinweise auf das Haus der Demokratie in C: Lösung) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, AfD, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5690, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 66-10

  • A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprü
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    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 175 Betreff: A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4171 (M 201) und § 4175 (M 205) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 A. Feststellung des Jahresabschlusses 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 am 15. Mai 2024 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt a) Die Bilanzsumme beträgt 13.535.315,95 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 15.751.128,16 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 15.751.128,16 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. 3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. 4. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen. 5. Der Bericht 2023 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen nimmt die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle zur Kenntnis. B. Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. Begründung: Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 (§ 4171) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 15. Mai 2024 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Im Jahr 2023 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 14.907.932,47 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 68.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 15.751.128,16 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von 220.624,88 € verbleibt. Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen. Weiterhin wird auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ist daher die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz zu beauftragen. Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 24. September 2024 einer Beauftragung zugestimmt. D. Kosten Die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 17.770,00 € zzgl. MwSt. festgelegt. Anlage _Bericht_Betriebskommission_z_Wirtschaftsjahr (ca. 326 KB) Anlage _Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 4,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 201 Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 205 Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 25.11.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.11.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 175 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Enthaltung bei Punkt A und Annahme bei Punkt B); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Enthaltung bei Punkt A und Annahme bei Punkt B); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5555, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 90-2

  • Umbau von Verkaufsräumen in Büro- und Veranstaltungsflächen im Erdgeschoss Braubachstraße 7 für das Stadtplanungsamt zur Herrichtung der „Agentur des städtischen Wandels“
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 176 Betreff: Umbau von Verkaufsräumen in Büro- und Veranstaltungsflächen im Erdgeschoss Braubachstraße 7 für das Stadtplanungsamt zur Herrichtung der "Agentur des städtischen Wandels" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1858 (M 55) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 1. Dem Umbau von Verkaufsräumen in Büro- und Veranstaltungsfläche in Verbindung mit einer energetischen Ertüchtigung im Erdgeschoss Braubachstr. 7 für das Stadtplanungsamt, zur Herrichtung der "Agentur des städtischen Wandels" wird zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 880.000 € brutto werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Maßnahme Mittel in Höhe von 880 T€ in der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" zur Verfügung stehen, b) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 31 T€ zukünftige Haushalte belasten. Begründung: A. Zielsetzung In der Liegenschaft der Braubachstr. 7, Erdgeschoss (EG), soll für das Stadtplanungsamt die "Agentur des städtischen Wandels" als öffentlich zugänglicher Ort in der Innenstadt eingerichtet werden. Dort befand sich zuvor ein Ladengeschäft für Autoteile, hier endete das Mietverhältnis bereits im Jahr 2022. Die Agentur dient als Koordinierungs- und Anlaufstelle sowie Netzwerk zwischen kommunalen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteuren und soll diese Beteiligten ansprechen und zusammenbringen. Entstehen soll ein produktiv-integrativer Begegnungs- und Kooperationsort, aus dem heraus konkrete Maßnahmen konzipiert und verwirklicht werden. Nun soll das EG für die nichtkommerzielle Nutzung der "Agentur des städtischen Wandels" des Stadtplanungsamts umgebaut sowie energetisch und technisch saniert werden. Geplant ist eine grundständige Sanierung mit einem erforderlichen Ausbau im Standard "Werkstattcharakter mit punktuellen Einbauten". Die Fassade der Braubachstraße 7 steht unter Denkmalschutz. Energetische Beschreibung Das Gebäude in der Braubachstraße 7 ist in den 1950er Jahren als Nachkriegsgebäude erbaut worden und hat seither keine umfängliche Sanierung erhalten. Mit der Umnutzung der Ladenfläche, zuvor ein Autohandel, sollen nun auch energetische Ertüchtigungen umgesetzt werden. Im Rahmen der Umnutzung sind die Räumlichkeiten entkernt worden und alle Schadstoffe weitestgehend entsorgt. In den folgenden Umbaumaßnahmen werden die Kellerdecken gedämmt, die Außenwand der Hofdurchfahrt mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) ertüchtigt, die Heizkörpernischen sowie die Rollladenkästen und die Restwand der nichtverglasten Schaufensterfront von innen gedämmt. Des Weiteren wird die Verglasung der Schaufenster von einer Einfachverglasung in eine Zweifachverglasung ausgetauscht. Leider lässt der Denkmalschutz einen Austausch der Pfosten-Riegel-Elemente nicht zu. Somit ist eine Dreifachverglasung nicht möglich, da die bestehende Konstruktion nicht aufbaufähig ist. Daher wird hier das gleiche System verwendet, wie auch schon in der Braubachstraße 3. Im hinteren Bereich der Räumlichkeiten wird der Eingang vollständig ausgebaut und durch einen neuen barrierefreien Zugang ersetzt. Dieser entspricht den aktuellen energetischen Vorgaben. Im Bericht zum Wärmeverbrauch vor und nach der Sanierung lässt sich eine klare Verbesserung der Heizlast durch die entsprechenden Maßnahmen wahrnehmen. Zuvor konnte ein Verbrauch von rund 14,5 kW/h festgestellt werden. Dieser wird durch die Maßnahmen auf 10kW/h verbessert und ergibt somit eine Ersparnis von rund 4,5kW/h. Bei den steigenden Gaspreisen resultieren hieraus größere Ersparnisse in den nächsten Jahren. Bausubstanz Die Fassadenteile (Schaufenster und Eingangstür sowie rückwärtige Fenster und Türen zum Innenhof) sind gut erhalten und funktionsfähig. Die Schaufensterseite besteht aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit 1-fach Verglasung und führt damit zu einem hohen Energiebedarf. Die Schaufenstergläser sind mit gedämmten Glasscheiben zu ersetzen - Vorgehensweise wie Sanierung Braubachstraße 3. Das Schaufenster des benachbarten Geschäfts "Angel-Bär" soll, nach Wunsch des Objektmanagements, im Zuge des Projektes mit ausgetauscht werden. Dies wird auch im erforderlichen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung integriert sein. Bis auf den zu überarbeitenden Zugang im Hinterhof als barrierefreien Zugang, werden die Fenster im Bestand beibehalten. Die Ausführung soll dem Bestand angelehnt werden. Die Fensterrahmen sind aufzuarbeiten. Die Bestandstreppe (Holzkonstruktion) vom EG ins Mezzaningeschoss wird erhalten und oberflächensaniert. Eine Schadstoffentsorgung der eingebauten Beläge wurde bereits im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen durchgeführt. Zur Öffnung des Raumes wurden vorgezogene Abbruchmaßnahmen durchgeführt und für eine sog. Zwischennutzung die provisorische Herrichtung der Baustelle vorgenommen. Die Hauptstütze in der Mitte des Raumes (Aufnahme der Lasten aus Bauteilen von darüber liegenden Geschossen) ist statisch zu ertüchtigen, dies macht während der Maßnahme umfangreiche Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Innenwände sollen nach der Schadstoffentsorgung in ihrem Rohbauzustand erhalten werden und eine entsprechende Oberflächenkonservierung erhalten. Die Außen- und Innenwände der Kellerräume weisen bauzeittypische Feuchteschäden auf, eine höherwertige Nutzung der Kellerräume, insbesondere mit Anforderungen an das Raumklima, sind derzeit nicht vorgesehen. Da die Möglichkeit besteht, die Kellerräume über 3 Schachtfenster mit Außenluft zu belüften, kann auf eine mechanische Lüftung zur Feuchteabfuhr verzichtet werden. Eine Dämmung der Decke im Bereich der Heizanlage ist nicht notwendig. Brandschutz Die geplanten Rettungswege sieht die Bauaufsicht als ausreichend an, da die projektierte Nutzungseinheit als ein Raum betrachtet werden kann. Das Vorhaben kann daher, vergleichbar mit dem in der Braubachstraße 3, im Rahmen des Bestandsschutzes behandelt werden. Das Mezzaningeschoss ist erklärter Weise kein Aufenthaltsraum, daher reicht die Bestandstreppe als einziger Fluchtweg aus. Der Erhalt der Bestandstreppe wird im Hinblick auf den Brandschutz als unkritisch angesehen. Auf der Galerieebene ist ein Überstiegsschutz, z. B. in Form einer Brüstung mit Holzrahmenelementen vorgesehen. Bauordnungsrechtlich sind Rauchwarnmelder im Ladengeschoss Braubachstr 7 nicht zwingend erforderlich. Auch eine Brandmeldeanlage etc. ist zur Erreichung der Schutzziele nicht erforderlich. Grundsätzlich ist eine Anordnung von Rauchwarnmeldern zu empfehlen. (Die Bauordnung fordert dieses aber nur zum Schutz von schlafenden Personen.) Baurechtliche Situation Der geplante Umbau in der Liegenschaft Braubachstraße 7 stellt nach Auffassung der Bauaufsicht eine nicht baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Für die internen Umbauten ist keine Abbruchgenehmigung einzuholen. Ein aktualisierter Stellplatznachweis ist ebenfalls nicht erforderlich, da keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt. Die Zwischennutzung des Rohbaus ("Testwochen") unterliegt ebenfalls keiner Genehmigungspflicht. Es ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen, welcher erfolgt und genehmigt ist. Heizung, Sanitär Die Beheizung der sanierten Bereiche erfolgt mittels statischer Heizflächen sowie Gebläsekonvektoren über die vorhandene Gaskesselanlage im Untergeschoss. Die WC-Bereiche im Erd- und Zwischengeschoss (ZG) erhalten neue Sanitärobjekte sowie eine neue Trinkwasserversorgung aus der Heizzentrale im Untergeschoss. Im Einzelnen werden folgende Arbeiten erforderlich: Die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Abwasser und Heizung für die Wohnungen in den oberen Geschossen verlaufen in einem Schacht neben einer Wand, die im Erdgeschoss abgebrochen wird. Daher werden die Leitungen im Untergeschoss getrennt und an die Rückwand zum Treppenhaus verlegt. Im Erdgeschoss verlaufen die Leitungen dann an der Rückwand des WCs bis unter die Decke. Unter der Decke des Erdgeschosses springen die Leitungen wieder zurück an die ursprüngliche Lage und werden mit den nach oben verlaufenden Leitungen verbunden. Die Einbauten der Sanitärtechnische Anlagen: Demontagen der WC Einrichtungen im EG und ZG, Neumontagen eines WC Bereiches mit WC und Waschtisch im EG, Erneuerung der Trinkwasserleitungen aus hygienischen Gründen entsprechend der VDI Richtlinien, Heizungstechnische Anlagen: Aufbau eines neuen Heizkreises mit Pumpe, Regelventil, Absperrungen, Thermometer, Manometer und MSR Technik auf den Reservestutzen des Verteilers im Heizraum im UG. Verteilleitungen Heizung mit Dämmung an der Decke im UG mit Anschlussleitungen zu den Heizkörpern im EG und ZG. Elektrotechnik Die Aufgabenstellung bezüglich der Anlagengruppe Elektrotechnik beinhaltet die Planung und Projektierung der für den Betrieb des Gebäudes notwendigen gesamten elektrischen Infrastruktur. Allgemeine Elektroinstallation einschl. der Beleuchtungskörper, als auch für ein zukunftsweisendes Datenübertragungsnetz bzw. für ein entsprechendes EDV- bzw. IT-Netzwerk nach dem Stand der Technik, sowie die dazugehörigen brandschutztechnischen Anlagenteile wie die Einbruchmelde- und Brandwarnanlage, die Sicherheitsbeleuchtungsanlage, sowie die äußere und innere Blitzschutz- und Erdungsanlage. Weiterhin ist auch eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Medientechnik bzw. Audio- und Videoanlage für evtl. mögliche Online-Übertragungen angedacht, welche jedoch hier nicht in die Kosten einbezogen wurde. Hygiene und Arbeitsstättenrichtlinien In der zukünftigen Nutzung soll eine Kücheneinheit integriert sein, die zusammen mit Gästen der Agentur für Events genutzt werden kann sowie als Teeküche dient. Die Wände, Böden und Objekte der neuen Sanitärräume und Küchenflächen genügen den üblichen Hygienestandards und Pflegeanforderungen. Barrierefreiheit Die Ladeneingangstür (denkmalgeschützte Fassade zur Braubachstraße hin) hat die Öffnungsbreite 88 cm, also ist hinsichtlich Barrierefreiheit nicht DIN konform (mind. Breite 90 cm). Allerdings ist diese Tür noch mit regulären Rollstuhlgrößen zu bewältigen. Weiterhin fehlt neben der Tür eine 50 cm breite Rangierfläche, daher wird in den meisten Fällen für das Öffnen und Durchfahren dieser Tür die Hilfe von Personal vor Ort notwendig sein. Dazu ist eine Klingel am Eingang wichtig sowie ein Hinweis für die barrierefreie Zugangsmöglichkeit im Hof. Der eigentliche selbstständig zu befahrende barrierefreie Eingang wird also zum Hinterhof erstellt werden müssen (erforderliche Zugangsbreite 1,50m). Hier ist eine Fluchttür, nach außen öffnend, von 1,20 m Öffnungsmaß und Automatik über einen Außen-Taster einzuplanen. Hörbehinderte profitieren von zusätzlichen Maßnahmen in der Raumakustik, Oberflächen, Kopplungsmöglichkeit etwaiger Akustikanlagen mit Hörgeräten, sog. Induktive Höranlagen, aber auch schon als mobile Individualanlagen erhältlich. Weiterhin ist ein barrierearmes WC im EG vorgesehen, welches in Abstimmung mit den entsprechenden Fachplanern und Behörden geplant wurde. B. Alternativen Keine C. Lösung Auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms zur Sanierung des Ladengeschäfts Braubachstraße 7 soll die Planung der Maßnahme unterbrechungsfrei, bis zur Bearbeitung des Vergabevorschlags (Bearbeitungsknoten 725 der Richtlinien zum Ablauf der in Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Bauwerken), fortgeführt werden. Das EG soll für das Stadtplanungsamt umgebaut, sowie energetisch und technisch saniert werden. Untergebracht wird die "Agentur des städtischen Wandels". Die Haustechnik, Heizung, Sanitär sowie Elektroinstallationen, die sich im Ladengeschäft befinden und dazugehörige Leitungen und Anschlüsse im Keller sollen konzeptionell verbessert und teilweise erneuert werden. Die Heizzentrale des Hauses kann bestehen bleiben, die Elektroverteilung im UG wird im Zuge des Projektes erneuert. Bauphysikalische Mängel sollen behoben werden, dazu gehört auch der Austausch der Glasscheiben im Schaufensterbereich sowie zusätzliche Dämmung an der Kellerdecke. Der geplante Umbau in der Liegenschaft Braubachstraße 7 stellt nach Auffassung der Bauaufsicht keine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Das Vorhaben kann daher, vergleichbar mit dem in der Braubachstraße 3 durchgeführten Umbau (Niederlassung des BDA), im Rahmen des Bestandsschutzes behandelt werden Raumprogramm Grundfläche Ladenlokal im EG: 90 m² gesamt, Grundfläche Mezzanin über EG: 35 m² gesamt Kellerfläche zugeordnet: 20 m² Planung nach Entfernung der nichttragenden Wände: EG: Offener einsehbarer Raum mit Galerie - WC Einheit, barrierearm (Trockenbau) - Stuhllager in Nische - Beamer, Leinwand, Medienwand (Medientechnik wird gesondert behandelt) - Allseitig zugänglicher, mobiler Küchentresen für 5-15 Personen - Teeküchenelement mit Waschbecken - Büroarbeitsplatz - Barrierefreier Zugang über Hof (Klingel, Türautomatik) Mezzaningeschoss: Galeriegeschoss mit gestalteten Geländer-Elementen, kein Aufenthaltsraum, da kein 2. Fluchtweg vorhanden - Arbeitstisch, Bank und Buchregal zur temporären Nutzung - Mitarbeiter WC Keller: - Lagerflächen für Material, kleine Werkstatt - Hausanschlussraum Elektro neu D. Kosten 1. Investitionsbedarf: 880.000,00 € brutto 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Mittelabfluss 2025 550.000,00 € 2026 280.000,00 € 2027 50.000,00 € Summe 880.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen: keine Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben keine b) Sachkosten 1.860,16 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,6 % 7.040,00 € (= 1,6 % /2 * 880.000 €) 2. Abschreibung 22.000,00 € (40 Jahre auf 880.000 €) Gesamt Jahresfolgekosten: 30.900,61 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 688 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 55 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2026, M 145 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 176 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 65 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung);ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Deckung der notwendigen Mittel in Höhe von 880.000 Euro aus der Produktgruppe 98.03, Projektdefinition 5.010685 erfolgt, und zwar im Rahmen der Vorlage M55/22 aus dem Anteil der dem Produktbereich 13 zur Verfügung gestellten Mittel. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Deckung der notwendigen Mittel in Höhe von 880.000 Euro aus der Produktgruppe 98.03, Projektdefinition 5.010685 erfolgt, und zwar im Rahmen der Vorlage M55/22 aus dem Anteil der dem Produktbereich 13 zur Verfügung gestellten Mittel. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 5556, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-00

  • Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 177 Betreff: Neubau Schauspielhaus Städtische Bühnen Frankfurt hier: Standort Schauspielhaus, Rahmenvereinbarung und weitere Planungsschritte Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4116 (M 192) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 I. Es dient zur Kenntnis, dass hinsichtlich des mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 (§ 4116) erteilten Auftrags zu Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Frankfurter Sparkasse als Eigentümerin und der Helaba des für das Schauspielhaus geeigneten Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße zur Gewährung eines Erbbaurechts eine grundsätzliche Einigung erzielt werden konnte, die in Form einer Rahmenvereinbarung dokumentiert wurde. II. Dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main sowie der Landesbank Hessen-Thüringen und der Frankfurter Sparkasse mit den folgenden planerischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Kernelementen wird zugestimmt: · Das Grundstück, das die Frankfurter Sparkasse in Form eines Erbbaurechts der Stadt Frankfurt am Main für das Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße zur Verfügung stellt, hat eine Größe von rund 5.500 m². · Das bisherige Sparkassenareal wird zur Realisierung des neuen Schauspielhauses sowie eines neuen Hochhauskomplexes geteilt. Hintergrund für die Teilung ist, dass neben dem Schauspielhaus auf dem verbleibenden Grundstück der Frankfurter Sparkasse auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Hochhausentwicklungsplans Frankfurt am Main - Fortschreibung 2024 - Baurecht für einen Hochhauskomplex von bis zu 175 m Höhe geschaffen werden könnte. Über die entsprechenden Änderungen des geltenden Bebauungsplans entscheidet die Stadtverordnetenversammlung separat. · Die Projekte Schauspielhaus und Hochhauskomplex sind sowohl baulich als auch hinsichtlich des Betriebs voneinander getrennt. Im weiteren Planungsprozess muss noch eine Positionierung der Gebäude gefunden werden. Hierzu wird das Ziel formuliert, dass sich beide Projekte insbesondere mit ihren Hauptzugängen zueinander hin orientieren, um einen möglichst belebten städtischen Freiraum neu zu schaffen. · Zwischen dem Schauspielhaus und dem Hochhauskomplex soll eine gemeinsame Mitte entstehen, die auch die Neue Mainzer Straße und die Wallanlage verbindet. Im Umfeld der Neubauten sollen dabei neue Freiflächen angelegt werden. Ein räumlicher, hochbaulicher oder durch Erschließungsmaßnahmen bedingter Eingriff in die denkmalgeschützten Wallanlagen erfolgt nicht. · Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 199 Jahren, um eine langfristige Perspektive für das Schauspielhaus auf dem Grundstück in der Neuen Mainzer Straße zu gewährleisten. · Vergütet werden soll das Erbbaurecht mit einer Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro. · Für den Rückbau der Bestandsimmobilie fallen zusätzliche Kosten für die Stadt Frankfurt am Main bis zu einer Höhe von 3,75 Millionen Euro (netto) an. III. Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen und nach erfolgtem Abschluss der Verhandlungen des Erbbaurechtsvertrags für das Grundstück Neue Mainzer Straße 47-53 wird dieses als Standort für den Neubau des Schauspiels festgelegt. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Frankfurter Sparkasse und der Helaba fortzuführen und der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis in Form eines final verhandelten Erbbaurechtsvertrags zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung bildet dabei den maximalen Rahmen der weiteren Verhandlungen ab. V. Der Magistrat wird auf Grundlage des bereits in Erarbeitung befindlichen Raumprogramms für das Schauspielhaus beauftragt, das Betriebskonzept, das Raumbuch und die standortunabhängigen Fachplanungen zu erarbeiten und zur finalen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. VI. Der Magistrat wird darüber hinaus beauftragt, die weiteren standortabhängigen Vorbereitungen für den architektonischen Realisierungswettbewerb für das Schauspielhaus auf dem Grundstück an der Neuen Mainzer Straße in Form von fachplanerischen Beiträgen und Vorplanungen (z.B. für den Bühnenbereich) zu erarbeiten. Darüber hinaus sind als Vorbereitung für den internationalen Architekturwettbewerb die weiteren städtebaulichen, freiraumbezogenen und planungsrechtlichen Möglichkeiten auszuloten. VII. Der Magistrat wird beauftragt, eine aktualisierte Kostenprognose des Gesamtprojekts "Zukunft der Städtischen Bühnen" zu erstellen. Auf dieser Grundlage ist eine Kostenobergrenze für das Schauspielhaus als Teilprojekt zu erarbeiten und vorzulegen. Die Kostenobergrenze soll verbindlich sein für alle teilnehmenden Architektur- und Planungsbüros sowie für Baupartner. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, ein geeignetes Realisierungsmodell für die Planung und den Bau des neuen Schauspielhauses zu identifizieren und einen Entscheidungsvorschlag zu erarbeiten. IX. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Mittel zur weiteren Planung und Umsetzung des Gesamtprojekts für die Haushaltsplanungen anzumelden. X. Der Magistrat wird beauftragt, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans B 702 Ä Bankenviertel, zwischen Taunusanlage und Goethestraße, vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. XI. Der Magistrat wird beauftragt, zur weiteren Bearbeitung des Gesamtprojekts die Gründung einer GmbH vorzubereiten und zur Beschlussfassung einzubringen. XII. Der Magistrat, Dezernat Kultur und Wissenschaft, wird federführend mit der Koordinierung der Umsetzung beauftragt. Begründung: A. Zielsetzung Rückblick Grundsätzlich wurde und wird von der Frankfurter Sparkasse als Eigentümerin der Verkauf der Liegenschaft Neue Mainzer Straße 47-55 ausgeschlossen. Auf Grundlage nachfolgend genannter Beschlüsse wurden zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Frankfurter Sparkasse Kaufverhandlungen für den Erwerb eines Teilbereichs der Liegenschaft Neue Mainzer Straße 47-55 geführt. Der Ankauf der Liegenschaft wurde mit dem Ergebnis, dass die Frankfurter Sparkasse einen Verkauf ausschließt, abschließend endverhandelt. Die Frankfurter Sparkasse ist jedoch grundsätzlich bereit, die für den Neubau des Schauspiels benötigte Fläche langfristig durch die Bestellung eines Erbbaurechts der Stadt zur Verfügung zu stellen. Daher wurde über die Gewährung eines Erbbaurechts verhandelt. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 30.01.2020, § 5164 festgelegt, eine Sanierung des Gebäudes der Städtischen Bühnen am Willy-Brandt-Platz nicht weiterzuverfolgen und den Magistrat mit Beschluss vom 03.09.2020, § 6247 (M 111) beauftragt, verschiedene Varianten für den Neubau des Bühnengebäudes näher zu untersuchen. Der Magistrat hat über die Ergebnisse der Untersuchung mit Bericht vom 13.12.2021, B 416 informiert. Die Stadtverordnetenversammlung hat daraufhin mit Beschluss, § 1701 (M 49) vom 12.05.2022 festgelegt, ausschließlich die Neubauvarianten Spiegelvariante, Kulturmeile und Neubau Doppelanlage für die Städtischen Bühnen einer abschließenden detaillierten Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung von Detailinformationen zu Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sowie Auswirkungen auf die Wallanlagen, zu unterziehen. Für einen Neubau auf dem Grundstück Neue Mainzer Straße 47-51 wurde der Magistrat beauftragt, in entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel der Sicherung des Grundstücks für einen möglichen Neubau der Oper einzutreten (Hinweis: Die relevanten Hausnummern sind entgegen der Nennung in früheren Beschlusslagen die Neue Mainzer Straße 47-55). Zu den detaillierten Ergebnissen der Prüfungen wird auf die gesonderte Berichterstattung des Magistrats (B 138 vom 20.03.2023) verwiesen. Dort wird dargelegt, dass ergänzend insbesondere über 60 Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte, Denkmalfragen sowie konkrete Auswirkungen der verschiedenen Neubau-Varianten auf die Wallanlagen betrachtet wurden. Die umfassenden Untersuchungen erfolgten in den Rubriken Ökologie, Ökonomie, Soziokultur sowie Funktionalität und Technik. Grundsätzlich festzuhalten ist, dass Standortanalysen und daraus resultierende Standortentscheidungen, insbesondere im Bereich der hochverdichteten Innenstadt, stets Vor- und Nachteile mit sich bringen. Es geht daher um eine Abwägung aller Optionen und eine Entscheidung gegen den Stillstand sowie zu Gunsten der Weiterentwicklung und der Minimierung der Gefahr für Betriebsausfälle. Die im aktuellen Gebäude der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz vorherrschenden technischen, funktionalen, arbeitsrechtlich vielfach ungenügenden Zustände und organisatorischen Defizite können den rund 1.200 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städtischen Bühnen nicht mehr länger ohne Aussicht auf eine nachhaltige Perspektive zugemutet werden. Im Nachgang der Veröffentlichung und des Beschlusses zum zuletzt erarbeiteten Bericht (B 138 vom 20.03.2023) sollte mit der Eigentümerin der Liegenschaft Neue Mainzer Straße 47-55 ein Memorandum of Understanding erarbeitet werden (vgl. M 192). Als Teil dieser Vereinbarung wurde in Aussicht gestellt, dass der Stadt ein Grundstück an der Neuen Mainzer Straße für die Dauer von 199 Jahren zum Bau des neuen Schauspiels mittels Erbbaurecht überlassen wird. Bei dem rund 5.500 Quadratmeter großen Grundstück sollte es sich um den südlichen Teil des Geländes handeln, auf dem heute das Hauptgebäude der Frankfurter Sparkasse steht. Bei einer Umsetzung der Inhalte des Memorandums of Understanding in einen Erbbaurechtsvertrag würde die Variante "Kulturmeile" mit der Oper am Willy-Brandt-Platz und einem Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße ermöglicht werden. Die auf die Stadt zukommenden Kosten für die Nutzung des Grundstücks sind den im Bericht B 138 kalkulierten Projektkosten für die Variante "Kulturmeile" zuzuschlagen. Das Memorandum of Unterstanding sah für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags eine einmalige Zahlung in Höhe von 35 Millionen Euro sowie eine jährliche Zahlung in Höhe von 1,99 Millionen Euro vor. Bei Umsetzung der Variante "Kulturmeile" gemäß den Vereinbarungen des Memorandums of Understanding würde das Hauptgebäude der Frankfurter Sparkasse rückgebaut. Nördlich des Schauspiels würde auf dem weiter im Besitz der Helaba-Gruppe befindlichen Grundstück ein Hochhauskomplex entstehen, in das Teile der existierenden, denkmalgeschützten Villenbauten integriert werden könnten. Der neue Hochhausstandort soll sich vermittelnd in die bestehenden bzw. im Bau befindlichen Hochhäuser Japan Center (ca. 115 m) und Central Business Tower (ca. 205 m) einfügen. Auf Grundlage des Beschlusses vom 14.12.2023, § 4116 (M 192) wurden die Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des für das Schauspiel geeigneten Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße und der Landesbank Hessen-Thüringen weiter fortgeführt. Rahmenvereinbarung Nach intensiven Verhandlungen konnte ein Entwurf für eine Rahmenvereinbarung über ein Erbbaurecht und weitere Verträge im Hinblick auf den Neubau einer Spielstätte und eines Hochhauskomplexes an der Neuen Mainzer Straße ausgearbeitet werden. Diese beinhaltet unter anderem den Entwurf eines Erbbaurechtsvertrags mit einer Laufzeit von 199 Jahren, je einen Entwurf einer Vereinbarung mit der Landesbank Hessen-Thüringen und der Frankfurter Sparkasse zur Regelung der nachbarschaftlichen Beziehungen, Zeichnungen über die Flächenverteilung sowie einen Rahmenterminplan. Die Erbbaurechtsvergütung soll nun durch eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro erfolgen. Das vorherige Vergütungsmodell des Memorandums of Understanding wurde zu Gunsten eines anderen Vergütungsmodells mit ausschließlich einer Einmalzahlung verworfen, da die Grundstückseigentümerin für die Laufzeit des Erbbaurechts auf eine umfassende Wertsicherung nicht verzichten konnte. Das neue Vergütungsmodell mit ausschließlich einer Einmalzahlung dient der Risikominimierung für die Stadt Frankfurt am Main und künftige Generationen. Neben einer Platzierung des Schauspiels im südlichen Teil des Grundstücks wurde auch eine mögliche Platzierung des Schauspiels im nördlichen Bereich ins Auge gefasst (jedoch ohne das denkmalgeschützte Gebäude Neue Mainzer Straße 55 und die dahinterliegenden Flächen, welche im Eigentum der Frankfurter Sparkasse verblieben). In beiden Fällen orientieren sich das neue Gebäude des Schauspielhauses und der Hochhauskomplex mit einem dazwischenliegenden Durchgangsbereich zueinander. Dadurch entstehen ein durch beide Baukörper belebter offener Zwischenbereich und Durchgänge zwischen dem Bankenviertel, der Neuen Mainzer Straße und der Wallanlage. Darüber hinaus wird durch die Kulturnutzung sowie die weiteren öffentlichen Bereiche und Nutzungen im Hochhauskomplex die monofunktionale Struktur des Bankenviertels und die Neue Mainzer Straße aufgewertet. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet die Vertragsparteien nicht zum Abschluss der noch endzuverhandelnden Verträge. Es gibt derzeit noch keine vertraglichen Verpflichtungen, abgesehen von den jedem Vertragspartner selbst entstehenden Kosten, wie z.B. für externe Beratende. Die Rahmenvereinbarung hat ausschließlich die Bindungswirkung, dass auf Grundlage der neuen Konditionen weiterverhandelt wird. Die Entscheidung über den Abschluss der endverhandelten Verträge bleibt den jeweiligen Gremien der Vertragsparteien vorbehalten. Haushaltsplanung Die Mittel für das Gesamtprojekt sollen nach den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Darüber hinaus soll zusätzlich vermieden werden, dass für die zeitlich nachgelagerten Teilprojekte das erforderliche Budget nicht zur Verfügung steht. Hierfür muss eine hohe Kostensicherheit bei den frühen Teilprojekten gewährleistet sein. Eine Kostenobergrenze für das Teilprojekt des Schauspielhauses zu erarbeiten und vorzulegen, zählt hierbei zu der zentralen Maßnahme. Auf der Grundlage der zu erarbeitenden Aktualisierung der Kostenprognose für das Gesamtprojekt "Zukunft der Städtischen Bühnen" soll daher eine Kostenobergrenze für den Neubau des Schauspiels definiert werden. In den kommenden Haushaltsplanungen (Aktualisierung Haushalt 2025 sowie Doppelhaushalt 2026/2027) sollen insbesondere folgende Mittel im Investitionshaushalt berücksichtigt werden: 1. Einmalzahlung 210 Mio. Euro für Erbbaurecht. Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsplan werden im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags festgelegt. 2. Kostenanteil 3,75 Mio. Euro für Rückbau der Bestandsimmobilie. 3. Planungs- und Realisierungsmittel (Wettbewerb und Neubau): 2025 2026 2027 2028 2.000.000 Euro 5.000.000 Euro 10.000.000 Euro 60.000.000 Euro Es wird darauf hingewiesen, dass genannte Mittel unter Vorbehalt des entsprechenden Abschlusses der Verhandlungen sowie der abschließenden Zustimmung zum Erbbaurechtsvertrag durch die Stadtverordnetenversammlung stehen. Architektonischer Realisierungswettbewerb Die erforderlichen Grundlagen für den architektonischen internationalen Realisierungswettbewerb im Bereich des Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße werden weiter vorbereitet. Hierzu gehören exemplarisch: Einpassplanung, Bühnenplanung, Akustikplanung, Kostenplanung, Bodengutachten, Abrissgutachten, baustellenlogistisches Konzept, ggf. stadträumliches Teilkonzept Wallanlage. Die konkreten und standortabhängigen Inhalte und Abschnitte der Auslobungsunterlagen für das Wettbewerbsverfahren können nach der Standortentscheidung erarbeitet werden. Organisationseinheit Verschiedene Organisationsmodelle wurden im Hinblick auf die bauherrinnenseitige Steuerung des Gesamtprojekts mit seinen komplexen Abhängigkeiten geprüft. Am zweckmäßigsten hat sich die Gründung einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Nachfolgeorganisationseinheit der personell mit Expertinnen und Experten gut aufgestellten Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen herausgestellt. Aufgabe/Gegenstand des Unternehmens (z.B. "Realisierungsgesellschaft Städtische Bühnen") könnte die projektbezogene Vorbereitung, übergeordnete Steuerung und Entwicklung insbesondere der Neubauten für Oper, Schauspiel, Lagerzentrum sowie Interimslösungen sein. Die Umsetzung von Großprojekten in Form einer kommunalen GmbH hat sich als zweckmäßig und vorteilhaft erwiesen. Die in der Projektumsetzung erforderliche Agilität kann durch eine "Realisierungsgesellschaft Städtische Bühnen", die als GmbH die Nachfolgeeinheit der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen wird, bestmöglich erreicht werden. Die genaue Formulierung des Unternehmensgegenstandes wie auch die Beordnung künftiger Eigentumsverhältnisse wird in Vorbereitung der entsprechenden Beschlussvorlage Gegenstand weiterer Beratungen der zuständigen Dezernate sein. B. Alternativen Die Stadtverordnetenversammlung hat die Sanierung des Bestandsgebäudes als Alternative ausgeschlossen (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 30.01.2020, § 5164). Die Gründe waren und sind: Eine Sanierung des Bestandsgebäudes hat keine Kostenvorteile gegenüber dem Neubau von Schauspiel und Oper, grundlegende massive Mängel für Betrieb und Mitarbeiterschaft blieben erhalten und es entstünden zudem erhebliche bauliche und kostenbezogene Risiken. Es bestehen die folgenden Alternativen, die hinsichtlich ihrer Geeignetheit jedoch als nicht gleichwertig anzusehen sind (vgl. Berichterstattung des Magistrats (B 138 vom 20.03.2023)): a) "Spiegelvariante" mit dem Schauspiel in den Wallanlagen und der Oper am Willy-Brandt-Platz, b) "Kulturmeile" mit dem Schauspiel an der Neuen Mainzer Straße und der Oper am Willy-Brandt-Platz, c) "Neubau Doppelanlage" am Willy-Brandt-Platz. Die Variante "Kulturmeile" wurde priorisiert. Deshalb wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 14.12.2023, § 4116 (M 192) beauftragt, die Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des für das Schauspiel geeigneten Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße fortzuführen und den Stadtverordneten das Ergebnis in Form eines endverhandelten Erbbaurechtsvertrags zur finalen, alternativen Entscheidung vorzulegen. C. Lösung Zusammenfassend ist festzustellen, dass die dringend notwendigen Baumaßnahmen für die Städtischen Bühnen nicht nur deren Zukunftsfähigkeit sichern, sondern gleichzeitig impulsgebend für eine städtebauliche Aufwertung des zentralen Innenstadtbereichs zwischen Willy-Brandt-Platz und Opernplatz sein werden. Damit werden nicht nur die Weichen für zukunftsfähige Städtische Bühnen gestellt, sondern auch für eine ökologische, lebenswerte und attraktive Stadt. Eine energetisch nachhaltige Neubaulösung bietet die Möglichkeit einer grundlegenden Neuordnung und Verbesserung der künstlerischen und organisatorischen Bedingungen für einen zukunftssicheren Theater- und Opernbetrieb. Wie in den genannten Berichten dargestellt, bietet das bisherige Bestandsgebäude am Willy-Brandt-Platz keine adäquaten Arbeitsbedingungen mehr für die rund 1.200 Mitarbeitenden der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main GmbH. Auch in Verantwortung für die Herstellung angemessener Arbeitsbedingungen sind Neubauten unumgänglich. Die Möglichkeiten der Verortung der einzelnen Bühnen sowie die damit verbundenen Qualitäten, Herausforderungen und Restriktionen sind hinreichend aufgezeigt und beschrieben. Das Gesamtprojekt besteht neben den Teilprojekten zu den Neubauten für Oper und Schauspiel auch aus weiteren Teilprojekten zum Lagerzentrum sowie den Interimslösungen. Um die "Kulturmeile" ermöglichen zu können, werden die Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Eigentümerin des für das Schauspiel geeigneten Grundstücks an der Neuen Mainzer Straße und der Landesbank Hessen-Thüringen auf Grundlage der zuvor benannten Rahmenaspekte fortgeführt mit dem Ziel, einen endverhandelten Erbbaurechtsvertrag vorzulegen. Bei der Realisierung würde das neue Schauspielhaus an der Neuen Mainzer Straße errichtet werden. Neben der Zustimmung zur Fortführung der Verhandlungen mit der Sparkasse/Helaba sind die weiteren Beschlusspunkte dieser Vorlage bereits jetzt und parallel zur Prüfung des EU-Beihilfenrechtskonformitätsverfahrens erforderlich und zu treffen, da dieses zeitlich deutlich mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen kann. So ist es erforderlich, die zeitintensiven weiteren Projektschritte, wie u.a. die Wettbewerbsverfahrensvorbereitung, das Bebauungsplanänderungsverfahren, die vorbereitenden Planungen, die Ausschreibungen und die Vorbereitung der Bürgerbeteiligung anzustoßen. All diese Projektschritte lösen die Verwendung von umfassenden Haushaltsmitteln aus. Die grundlegende Eilbedürftigkeit ergibt sich vor dem Hintergrund der teilweise prekären Situation in der Theaterdoppelanlage, welche die Gefahr für Betriebsausfälle nach sich zieht. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5204 (M 119), wurde dem Ankauf der Liegenschaft Gutleutstraße 324-326 zunächst als Interimsstandort für die Städtischen Bühnen zugestimmt. Nach dem Nutzungsintervall für die Städtischen Bühnen steht das Grundstück für weitere Nutzungen der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung. Mit Beschluss dieser Vorlage ist die Vorentscheidung für den Standort für das Schauspiel getroffen. Danach kann ein die unterschiedlichen Interims zusammenfassendes Konzept für die interimistische Unterbringung aller Betriebsteile der Städtischen Bühnen Frankfurt erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. D. Kosten Die kaufmännischen Parameter sind ergänzend zu den vertraglichen und planerischen Aspekten in intensiven Verhandlungen zwischen der Landesbank Hessen-Thüringen, der Frankfurter Sparkasse und der Stadt konkretisiert worden. Die Frankfurter Sparkasse ist, wie eingangs festgehalten, nicht zur Veräußerung der für das Schauspiel benötigten Grundfläche bereit. Sie ist jedoch grundsätzlich bereit, die für den Neubau des Schauspiels benötigte Grundfläche langfristig durch die Bestellung eines Erbbaurechts der Stadt zur Verfügung zu stellen. Daher wurde über die Gewährung eines Erbbaurechtes verhandelt. Die wirtschaftliche Gegenleistung für die Gewährung des Erbbaurechts über 199 Jahre soll eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Millionen Euro an die Frankfurter Sparkasse als Erbbaurechtsgeberin sein. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt, sind keine weiteren jährlichen Zahlungen für das Erbbaurecht und dessen Zeitraum der Gewährung von 199 Jahren fällig. Durch die Vereinbarung einer Einmalzahlung ist eine Zahlung einer Wertsicherung an die Erbbaurechtsgeberin überflüssig. Das nun vorgelegte Modell einer Einmalzahlung ist risikoärmer als das vorherige jährlich ratierliche Modell und seine ergänzende Wertsicherung. Die individuelle Risikoabsicherung rührt insbesondere aus dem Risiko der Wertsicherung aufgrund von nicht klar vorhersehbaren Zukunftsaussichten. So kann die Einmalzahlung eine Absicherung der Erbbaurechtszahlung gegen zukünftige Preissteigerungen sein. Demnach besteht keine Abhängigkeit der Zahlung von schwankenden Inflationszahlen und Refinanzierungszinsen. Damit sind auch die Regelungen unabhängig von volkswirtschaftlichen und weltpolitischen Risiken, Währungsreformen, Inflationsgeschehen oder Kriegen. Potentielle Regelungen über Neuverhandlungen der Erbbauzinszahlungen während der Laufzeit des Erbbaurechts oder etwaige Anpassungen des Erbbauzinses (inkl. marktüblicher Wertsicherungsvereinbarungen) können vermieden werden. Risiken aus der Zukunft werden durch die Einmalzahlung in der Gegenwart beglichen. Die Stadtverordneten haben nun die Möglichkeit, eine Entscheidung über die tatsächlichen barwertigen Gesamtkosten zu treffen. Die Summe der Einmalzahlung von 210 Mio. Euro lässt sich darstellen aus: a) dem Verkehrswert gemäß Gutachten der kommunalen Wertermittlung in Höhe von 131,6 Mio. Euro (inkl. Bebaubarkeit), b) gutachterlich ermittelter Auf- und Abschläge für die erhöhte Lagequalität etc. von rd. 9,2 Mio. Euro und c) einer Entschädigung für die Ausfall- und Umzugskosten der Frankfurter Sparkasse in Höhe von rd. 69,2 Mio. Euro. Das vorherige Vergütungsmodell des Memorandums of Understanding wurde verworfen und steht damit nicht mehr als Option zur Verfügung, da die Grundstückseigentümerin für die Laufzeit des Erbbaurechts auf eine umfassende Wertsicherung nicht verzichten wollte. Eine Vergleichsrechnung beauftragter sachverständiger Personen zeigt, dass das verworfene ursprüngliche und das jetzt vorliegende Zahlungsmodell im Grundsatz wirtschaftlich vergleichbar ist - unter der Voraussetzung, dass alle oben benannten und etwaigen weiteren zukünftigen Risiken, die Einfluss auf die Wertsicherung haben, nicht eintreten und die nächsten 199 Jahre entsprechend der nachstehenden gewählten Annahmen verlaufen: Die durchschnittliche Inflation bzw. Veränderung des VPI (Verbraucherpreisindex) lag laut Statistischem Bundesamt in den Jahren 1949 bis 2023 bei ca. 2,5%. Unter der Annahme einer auch in den nächsten 199 Jahren durchschnittlichen Inflation von 2,5% und einer jährlichen Anpassung des Erbbauzinses in Höhe von 100 % Weitergabe des VPI (ohne Hürden, Dämpfung, Kappung oder andere Regelung) und der Annahme eines Refinanzierungszinses von 3,5 % ist eine barwertige Betrachtung im Ergebnis der beiden wirtschaftlichen Modelle ähnlich hoch. Risiken Die Eigentümerin des Grundstücks ist, wie erwähnt, nicht zu einem Verkauf bereit. Die Gewährung eines Erbbaurechts als sogenanntes grundstücksgleiches Recht verschafft der Stadt Frankfurt am Main eine im Grundbuch dinglich gesicherte Rechtsposition. Mit der Gestaltung als Erbbaurecht gehen aber bestimmte Risiken für die Stadt Frankfurt am Main einher. Teilweise verwirklichen sich diese Risiken nur bei einer von der Stadt Frankfurt am Main verursachten Vertragsstörung, teilweise beruhen sie auch auf den Besonderheiten eines Erbbaurechts als langfristigem Rechtsverhältnis oder verwirklichen sich bei einem Scheitern des Projekts oder unvorhergesehenen Ereignissen. Diese Risiken können nicht in der Einmalzahlung abgedeckt werden. EU-Beihilfenrechtskonformitätsverfahren Für die Rechtssicherheit des Erbbaurechtsvertrags soll nach übereinstimmendem Wunsch der Erbbaurechtsgeberin und der Erbbaurechtsnehmerin eine Prüfung der Beihilfenrechtskonformität bei der EU-Kommission durchgeführt werden. Das Konformitätsverfahren befindet sich in der Vorbereitung. Eine exakte Dauer und der Ausgang des Verfahrens können der EU-Kommission nicht vorweggenommen werden. Die rechtliche Zulässigkeit und somit die Wirksamkeit der beabsichtigten vertraglichen Regelungen zur Einmalzahlung von 210 Mio. Euro stehen unter dem Vorbehalt ihrer Beurteilung durch die EU-Kommission. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.12.2024, NR 1068 Antrag vom 10.12.2024, NR 1069 Anregung vom 03.12.2024, OA 515 Antrag vom 01.12.2024, OF 1475/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 49 Bericht des Magistrats vom 20.03.2023, B 138 Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 192 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 40 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 177 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 66 Beschluss: Anregung OA 515 2024 1. Der Vorlage M 177 wird unter Hinweis auf die OA 515 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1475/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und 1 FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) 31. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung; OA 515 = Ablehnung) BFF-BIG (M 177 = Ablehnung; OA 515 = Ablehnung, da die M 177 in Gänze abgelehnt wird) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 = Enthaltung, NR 1069 und OA 515 = Annahme) Protokollnotiz von BFF-BIG zu der Vorlage OA 515: "Ablehnung, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." 34. Sitzung des Ältestenausschusses am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung von BFF-BIG: Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1068 und NR 1069 = Annahme, OA 515 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1068 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1069 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 515 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Ditfurth, Pfeiffer, Wollkopf, Paulsen, Müller, Becker, Papke und Eberz sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1069) sowie Stv. Dr. Dürbeck, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollerklärung der BFF-BIG-Fraktion: "Die Vorlage OA 515 wird abgelehnt, da die Vorlage M 177 in Gänze abgelehnt wird." Beschlussausfertigung(en): § 5512, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 41-4

  • Neufassung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes sowie Aufhebung des Beschlusses § 4328 vom 01.02
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 178 Betreff: Neufassung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes sowie Aufhebung des Beschlusses § 4328 vom 01.02.2024 (M 224 vom 08.12.2023) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4328 (M 224) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4328 vom 01.02.2024 sowie der Magistratsvortrag M 224 vom 08.12.2023 werden aufgehoben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 12.04.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 3. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einschließlich den Feststellungen nach § 53 HGrG und der Einhaltung des PCGK wird zur Kenntnis genommen. 4. Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung (§ 7 Abs. 3 Ziffer 5 und § 27 Abs. 3 EigBGes) wird zur Kenntnis genommen (Beschluss der Betriebskommission). 5. Der Jahresabschluss 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 63.173.143,88, b) die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 16.361.559,76. 6. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 7. Die Stellungnahmen der Betriebskommission und der Betriebsleitung zur Verwendung des Jahresgewinnes werden zur Kenntnis genommen (§ 27 Abs. 3 EigBGes). 8. Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von EUR 16.361.559,76 wird in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, da die Möglichkeit Rücklagen zu bilden steuerlich privilegiert ist (§ 6b EStG) und die Mittel aus dem Grundstücksverkauf an die Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH zur Sanierung der Kleinmarkthalle ressourcenschonend genutzt werden sollen. 9. Der Bericht der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt über deren Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2022 und die Ausführungen über die Einhaltung des PCGK für das Wirtschaftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Aufhebung des Beschlusses § 4328 vom 01.02.2024 (M 224 vom 08.12.2023) und die Neufassung des Beschlusses dient einer Richtigstellung in der Begründung unter Ziffer C "Verwendung des Jahresgewinnes" im Hinblick auf die Behandlung des Jahresgewinnes. Der Beschlusstenor bleibt hierbei unverändert. Die korrigierte Textpassage wird in der Begründung fett dargestellt und entspricht inhaltlich Ziffer 8 im Beschlusstenor. A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2022 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt. C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 27.06.2023 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Peter-Klöckner-Straße 5, 56073 Koblenz (§ 2829 vom 02.02.2023 / M 206 vom 25.11.2022), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 7856 vom 25.03.2010 / M 225 vom 20.11.2009). Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes Hessen) i. V .m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen (EigBGes Hessen) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat." Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 27.06.2023 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresgewinn von 16.361.559,76 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.119.753,70 EUR und auf die Marktbetriebe 15.241.806,06 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 16.361.559,76 EUR in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen. Die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes wird der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von EUR 16.361.559,76 in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, da die Möglichkeit Rücklagen zu bilden steuerlich privilegiert ist (§ 6b EStG) und die Mittel aus dem Grundstücksverkauf an die Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main, zur Sanierung der Kleinmarkthalle ressourcenschonend genutzt werden sollen. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2022 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich EUR 12.566,40 vorgesehen Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage 1_Bericht_d_Abschlusspruefers (nicht öffentlich - ca. 2,8 MB) Anlage 2_Bericht_d_Betriebskommission (ca. 1,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2022, M 205 Vortrag des Magistrats vom 08.12.2023, M 224 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 25.11.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 178 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.11.2024, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 178 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 178 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5557, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 90-1

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2023 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 179 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2023 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4874 (M 47) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Dreieich, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 12.04.2024 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 2. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einschließlich den Feststellungen nach § 53 HGrG und der Einhaltung des PCGK wird zur Kenntnis genommen. 3. Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung (§ 7 Abs. 3 Ziffer 5 und § 27 Abs. 3 EigBGes) wird zur Kenntnis genommen (Beschluss der Betriebskommission). 4. Der Jahresabschluss 2023 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt: a. Die Bilanzsumme auf der Aktiv und der Passivseite beträgt EUR 65.184.683,87, b. die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.013.311,84. 5. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2023 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt. 6. Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von EUR 2.013.311,84 wird in voller Höhe an die Stadt Frankfurt am Main abgeführt. 7. Der Bericht der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt über deren Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2023 und die Ausführungen über die Einhaltung des PCGK für das Wirtschaftsjahr 2023 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Einhaltung der gesetzlichen Grundlage Für den Jahresabschluss 2023 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen. Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes). B. Alternativen Entfällt C. Lösung Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 24.06.2024 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes). Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Robert-Bosch-Straße 5, 63303 Dreieich (§ 4874 vom 13.06.2024 / M 47 vom 19.04.2024), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 2836 vom 02.02.2023 / M 221 vom 09.12.2022). Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 24.06.2024 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen. Verwendung des Jahresgewinnes Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresgewinn von 2.013.311,84 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.361.966,00 EUR und auf die Marktbetriebe 651.345,84 EUR entfallen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 2.013.311,84 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes). Vollständigkeit und Fristen Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes). Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von EUR 2.013.311,84 an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig. Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes). D. Kosten Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2023 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von EUR 12.000,00 netto (EUR 14.280,00 brutto) vorgesehen. Dieser Betrag wurde nicht überschritten. Anlage 1_Bericht_d_Abschlusspruefers (nicht öffentlich - ca. 1,4 MB) Anlage 2_Bericht_d_Betriebskommission (ca. 2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.04.2024, M 47 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 25.11.2024, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 179 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.11.2024, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen die Beratung der Vorlage M 179 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 179 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5558, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 90-1

  • Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
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    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 180 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2023 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4172 (M 202) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 am 12.09.2024 erteilt wurden. 2. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Lagebericht 2023, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt. 3. Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passiv- seite beträgt EUR 761.665.899,19 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 5.304.301,32 4. Der Lagebericht 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der vorgetragene Gewinn 2023 in Höhe von 5.304.301,32 EUR soll wie folgt verwendet werden: · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2023 und des Gewinnvortrages 2022 in Höhe von 2.112.000,00 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden · ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2023 und des Gewinnvortrages 2022 in Höhe von 341.253,00 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und unterliegt einer Ausschüttungssperre aufgrund der Änderungen im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Änderung der Abzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen). · ein Teilbetrag des Jahresgewinns und des Gewinnvortrages in Höhe von 2.851.048,32 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 6. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. 7. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2023 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2023 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 26. September 2024 mit dem Jahresabschluss 2023 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht 2023 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Entfällt C. Lösung "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes) i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des EigBGes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DER BETRIEBSKOMMISSION FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschiften des EigBGes i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. - Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Frankfurt am Main, 12. September 2024 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scholz Jürgens Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem vorgetragenen Gewinn 2023 in Höhe von 5.304.301,32 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. Gemäß § 5 Nr. 11 EigBG entscheidet die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich, 1. sofern nicht ein Verlustvortrag aus den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBG) 2. sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBG). Zu 1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht abzudecken. Zu 2. Die Bildung von weiteren Rücklagen ist nicht zwingend, jedoch soll ein Teilbetrag des vorgetragenen Gewinns in Höhe von 3.192.301,32 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. - Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 EigBG kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen darüber hinaus auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D. Kosten Entfällt Anlage 1_Pruefbericht_Jahresabschluss_u_Lageber (ca. 8,2 MB) Anlage 2_Bericht_d_Betriebskommission (ca. 130 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2023, M 202 Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Sonderausschuss für Controlling und Revision Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 25.11.2024, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5559, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 90-31

  • Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Verlustausgleich 2024 und Finanzierungsvereinbarung 2025-2029
    M
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2024, M 181 Betreff: Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Verlustausgleich 2024 und Finanzierungsvereinbarung 2025-2029 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3619 (M 107) Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2024 I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3619 vom 20.07.2023 (M 107) von der Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH für das Jahr 2023 9,00 Mio. € (Verlustausgleich 2022) und für das Jahr 2024 38,30 Mio. € (16,30 Mio. € Verlustausgleich 2023 sowie 22,00 Mio. € für die Rückführung des Kontokorrentkredits in 2024) zur Verfügung gestellt wurden. II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Teilkonzern Kliniken Frankfurt-Höchst (KFH) a) für das Jahr 2024 voraussichtlich ein Verlust von 20,02 Mio. € realisiert wird, b) die für die Rückführung des Kontokorrentkredits zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um neben dem Ausgleich des Kontokorrentkontos auch den Verlustausgleich 2024 bis zu einer Höhe von rd. 17,00 Mio. € zu gewährleisten und c) ein Finanzierungsdelta von rd. 3,10 Mio. € bleibt. III. Es wird daher zugestimmt, dass a) die zum Ausgleich des Kontokorrentkredits bereitgestellten Mittel ebenfalls für den Verlustausgleich 2024 herangezogen werden, b) im Haushaltsjahr 2024 bis zu 3,10 Mio. € zur Liquiditätssicherung der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH (KFH) als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden und die Mittelbereitstellung in 2024 über Produktgruppe 98.03, Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse", die Abwicklung über Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71 erfolgt. IV. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Kliniken FMT GmbH ("KFMT") mit dem Konzept "varisano 2030" die Forderung aus § 3619 vom 20.07.2023 (M 107/2023) nach einem Restrukturierungskonzept erfüllt und eine Mittelfristplanung vorgelegt wurde, die die geplante Entwicklung der Teilkonzerne Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH ("KdMTK") und Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ("KFH") für den Zeitraum von 2025 bis 2030 darstellt. Ziel ist es, beide Teilkonzerne bis zum Ende des Jahres 2029 zu einem positiven Ergebnis zu führen. V. Aus der Mittelfristplanung für den Teilkonzern KdMTK ergibt sich bis einschließlich zum Jahr 2029 ein Liquiditätsbedarf von 30,60 Mio. € sowie für den Teilkonzern KFH bis einschließlich 2029 ein Liquiditätsbedarf von 31,00 Mio. €. Zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH werden zur Liquiditätssicherung sowohl die Mittelbereitstellung wie auch eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage beider Gesellschafter für den vg. Zeitraum benötigt. VI. Es wird daher zugestimmt, dass a) im Haushaltsjahr 2025 11,90 Mio. € zur Liquiditätssicherung der KFH als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden und die Mittelbereitstellung in 2024 über Produktgruppe 98.03, Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse", die Abwicklung in 2025 über Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71 erfolgt. b) in den Haushaltsplan 2026/2027 wie folgt zusätzliche Mittel im Rahmen des entsprechenden Eckwerts in die Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 19.06 eingestellt werden sollen: 2026: 9,20 Mio. € 2027: 6,60 Mio. € 2028: 3,70 Mio. € eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage hierzu abgeschlossen wird. Es werden somit insgesamt 31,40 Mio. € bis einschließlich 2028 zur Verfügung gestellt. Ab 2029 wird von einem positiven Jahresergebnis von +400 T€ ausgegangen (Liquiditätsbedarf im Finanzierungszeitraum bis 2029 insgesamt = 31,00 Mio. €). VII. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Fokus aller Beteiligten derzeit auf der kurz- bzw. mittelfristigen Unternehmenssicherung liegt und die Verhandlungen zur Fortschreibung des Konsortialvertrages (§ 6612 vom 17.12.2015 (M 188/2015), § 2233 vom 22.09.2022 (M 116/2022), § 3124 vom 30.03.2023 (M 25/2023)) unterbrochen sind. Die Gesellschafter haben sich auf einen neuen Zeitrahmen bis 31.12.2025 verständigt, der Gegenstand einer gesonderten Vorlage ist (M 154/2024). Begründung: A. Zielsetzung Die Parteien haben am 25. Februar 2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen sowie in der Folge mit Datum vom 19.12.2023 eine Finanzierungsvereinbarung, die aufgrund erheblicher Liquiditätsengpässe des Klinikkonzerns notwendig war. In dieser Finanzierungsvereinbarung wurde die Finanzierung des Wirtschaftsjahres 2022 festgelegt sowie auch eine Vereinbarung für die Finanzierung des Wirtschaftsjahres 2023 und die Rückzahlung des Kontokorrentkredits in 2024 getroffen. Ebenso haben sich die Gesellschafter bereit erklärt, eine weitere Finanzierungsvereinbarung für die Wirtschaftsjahre 2025 ff. zu verhandeln, sollte dies notwendig werden, insbesondere um die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der KFMT und der Teilkonzerne und die effektive sowie qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Main-Taunus-Kreises sowie der Stadt Frankfurt sicherzustellen. Die hier vorgesehene Mittelbereitstellung und Finanzierungszusage soll sicherstellen, dass die Krankenhausgesellschaften des KFMT-Unternehmensverbundes zahlungs- und handlungsfähig bleiben und die betrauten Dienstleistungen erbringen können sowie dass die Jahresabschlüsse des KFMT Unternehmensverbundes aufgrund der sichergestellten Finanzierung weiterhin uneingeschränkt testierfähig sind. Der Mittelbedarf stand erst mit Vorliegen des Konzepts varisano 2030 fest und war insoweit bis dato nicht vorhersehbar. Zudem sind die Parteien darüber einig, dass es Aufgabe der KFMT ist, ihr konsolidiertes Jahresergebnis so schnell wie möglich auszugleichen. Hierfür wird die KFMT die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. B. Alternativen Entscheidung über den Weiterbetrieb der medizinischen Einrichtungen des Klinikverbundes Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH. Wenn die vorgesehene Mittelbereitstellung nicht erfolgt, fehlt es der KFMT an der notwendigen Unternehmensfortführungsprognose (Going Concern). In diesem Fall ist unmittelbar die Insolvenz einzuleiten und das Unternehmen abzuwickeln. Das heißt, dass ohne den zum Beschluss vorgeschlagenen Zuschuss ein Insolvenzverfahren eintritt und die Gesellschafter ihren Steuerungseinfluss weitgehend verlieren. Eine realistisch anzunehmende Folge wäre die Übernahme des Klinikums Höchst durch Dritte. C. Lösung Im Vorfeld der Abschlussprüfungen für das Jahr 2023 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche auch bereits für den Jahresabschluss 2022 beauftragt war, abermals mitgeteilt, dass ohne ein entsprechendes Eingreifen der Gesellschafter der Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gefährdet sei. Um den für den Unternehmensfortbestand notwendigen Liquiditätsbedarf zu ermitteln, hat die KFMT im Sommer 2024 das Konzept "varisano 2030" erarbeitet. Daraus geht der Mittelbedarf in Höhe von insg. 62,00 Mio. € hervor, der zur Liquiditätssicherung und zum Fortbestand der Gesellschaft notwendig ist. Hiervon fallen 30,60 Mio. € auf die KdMTK und die Zuständigkeit des Gesellschafters Main-Taunus-Kreis. Die Stadt Frankfurt stellt parallel dazu den KFH bis einschließlich 2029 den gem. Mittelfristplanung den benötigten Finanzbedarf (31,40 Mio. €) als Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung. Gegenüber der Situation im Jahr 2023 wurden im Laufe des Jahres 2024 erhebliche Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen. Es wurden sowohl Kostensenkungen als auch Erlössteigerungen realisiert und Wirtschaftlichkeitspotenziale aufgedeckt und realisiert. Diese Maßnahmen sind überwiegend noch nicht abgeschlossen bzw. werden weiterverfolgt. Das Konzept "varisano 2030" basiert auf den heute bekannten realistischen Ergebniserwartungen. Der Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 lag eine mittelfristige Ergebnisplanung zugrunde, die von einem Defizit in Höhe von 158,40 Mio. € im fünfjährigen Planungszeitraum 2024 bis 2028 ausging. Mit dem Konzept "varisano 2030" konnte in der mittelfristigen Planung (2025 bis 2029) nun eine deutliche Verbesserung auf 61,60 Mio. € prognostiziert werden. D. Kosten Geschäftsjahr 2024 Mit § 3619 vom 20.07.2023 wurde bereits der Verlustausgleich 2022 (9,00 Mio. €) und 2023 (16,30 Mio. €) beschlossen. Ebenso wurde hiermit ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von 22,00 Mio. € bereitgestellt, um den bestehenden Kontokorrentkredit auszugleichen. Diese zusätzlichen Mittel sind nun ausreichend, um sowohl den Kontokorrentkredit auszugleichen als auch die Liquidität für das Jahr 2024 bis zu einer Höhe von rd. 17 Mio. € abzusichern. Um den voraussichtlichen Verlust 2024 von rd. 20 Mio. € ausgleichen zu können, werden zusätzliche Mittel von rd. 3,1 Mio. € benötigt. Finanzierungsvereinbarung 2025-2029 Die Kosten für die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der KFH belaufen sich auf die in Beschlussziffer VI. angegebenen Beträge. Für den Teilkonzern KFH wird aktuell für das Jahr 2029 ein positives Ergebnis i. H. v. 400 T€ kalkuliert, woraus sich der Liquiditätsbedarf von 31,00 Mio. € gemäß Beschlussziffer V. ergibt, während sich die Summe der für den Haushalt vorzusehenden Zuschussbeträge aus Ziffer VI. für die Jahre 2025-2028 auf insg. 31,40 Mio. € beläuft. Gesamtbedarf in Mio. € 2022 2023 2024* 2025 2026 2027 2028 2029 mit § 3619 vom 20.07.2023 (M 107) beordnet 9,00 16,30 22,00 - - - - - Zusätzlicher Bedarf - - 3,10 11,90 9,20 6,60 3,70 - *inkl. Rückführung Kontokorrentkredit Der korrespondierende Beschluss des Gesellschafters Main-Taunus-Kreis wird voraussichtlich am 02.12.2024 im Kreistag gefasst werden. Anlage _Varisano_2030_Finanzierungsvereinbar (ca. 328 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.07.2023, M 107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Sonderausschuss für Controlling und Revision Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.11.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 25.11.2024, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Sonderausschuss für Controlling und Revision die Beratung der Vorlage M 181 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 181 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.11.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 181 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt gegen FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt gegen FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5560, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 23-20

  • Mit dem Rad zum Westbahnhof
    OFOB 2
    22.11.2024 · GRÜNE, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1045/2 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer Str./Hamburger Allee/ Nauheimer Str./ Emser Brücke/Voltastr. sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern. 2. Diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt ST 414 vom 19.02.2024 nach OF 761/2 vom 23.09.2023) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z.B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, OF 1012/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6226 2024 1. Die Vorlage OF 1012/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1045/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1045/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim
    OFOB 2
    22.11.2024 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 Betreff: Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim Vorgang: E 51/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der Planung und Umsetzung des Superblocks für Bockenheim eine höhere Priorität zu geben. 2. Zu prüfen und berichten, wie viele Stellen, um die Planung für den Superblock Bockenheim zu beginnen, derzeit fehlen. 3. Zu prüfen und berichten, wie viele dieser fehlenden Stellen sich bereits im Besetzungsverfahren befinden bzw. zumindest bereits konkret ausgeschrieben sind. 4. Zu prüfen und berichten inwiefern die derzeit im Besetzungsprozess sich befindenden oder ausgeschriebenen Stellen auf die Anforderungen der Planung und Umsetzung des Superblock Bockenheim zugeschnitten sind. 5. Sofern die nötigen Stellen derzeit weder im Besetzungsprozess noch ausgeschrieben sind, diese Stellen umgehend auszuschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschreibungen den Anforderungen des Planungsgegenstands (Vorplanung, Bestandsaufnahme des Verkehrs und der Nutzungen des Quartiert, Bürger*innenbeteiligung, konkrete Planung der Verkehrswege, Grünflächengestaltung, Platzgestaltung usw.) entsprechenn. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Planung eines Superblock rund um die Leipziger Straße im Etatantrag E 51 auf den Weg gebracht. In Stadtteilbockenheim hat sich das Engagement für den Superblock daraufhin massiv verstärkt. Die Superblock-Initiative geht mit eigenen Planungen zur Änderung der Verkehrswege und auch zu Grün- und Freiflächen in Vorleistung Immer wieder ist seitens des Dezernates die Verzögerung mit Personalengpässen begründet worden. Zeitweise in Ausschusssitzungen vom Dezernenten gegenüber der Initiative gemachte Zusicherungen wurden anschließend teilweise vom Dezernat wieder zurückgenommen. Hierbei erscheint dem Superblock Bockenheim zum einen trotz des Beschlusses der Stadtverordneten nicht die nötige Priorität seitens des Magistrats eingeräumt zu werden. Zum anderen sind aber Personalengpässe in allen Dezernaten weithin bekannt. Unklar ist aber derzeit, ob diesen Engpässen bereits adäquat begegnet wird und ob hierbei die Aufgaben der Planung des Superblocks hinreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1046/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)

  • Baum versetzen statt fällen
    OFOB 2
    22.11.2024 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1048/2 Betreff: Baum versetzen statt fällen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. bezüglich der geplannten Fällung der Gefülltblühenden Rosskastanie (Aesculus hippocastanum Baumannii) - Baumkatasternummer 137 - zu prüfen, ob Statt der Fällung des Baumes ein Ausbaggern und Versetzen an den Standort der geplanten Nachpflanzung möglich ist. 2. Sofern dies möglich ist, den Bauablauf gegebenenfalls anzupassen, so dass zuerst der neue Baumstandort - mutmaßlich der derzeitige Standort der zu verlegenden Bushaltestelle - hergestellt wird und danach der Baum entnommen und die Bushalte stelle am neuen Standort errichtet wird. Begründung: Baumerhalt ist einer Neupflanzung immer vorzuziehen. Der in Rede stehende Baum ist im Hinblick auf den Kronendurchmesser deutlich der kleinste in "seinem" Baumbeet. Da sich vom Kronendurchmesser in grober Näherung die Wurzelgröße ableiten lässt, steht zu vermuten, dass auch ein Ausbaggern des Baumes möglich sein könnte. Bevor der Baum aufgegeben wird, sollte dies zumindest geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

  • Schulweg Sossenheimer Weg
    OFOB 6
    22.11.2024 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1125/6 Betreff: Schulweg Sossenheimer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, - ob die Verlegung der Fußgängerquerung von der Ludwig-Jost-Allee in Richtung Teutonenweg möglich ist, da dann auch die Kita in der Peter-Fischer-Allee ohne Umweg und durch die Grünanlage, den Sieringpark, erreicht werden kann. - alternativ Prüfung zur Einführung von Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis möglichst Königsteiner Straße (das war auch schon mal vor einiger Zeit so) Begründung: Im Einzugsbereich der Walter-Kolb-Schule liegen 3 Kita-Einrichtungen mit Schulkinderbetreuung, siehe Anlage. Die Schulkinder müssen, sofern sie nördlich des Sossenheimer Wegs im Bereich des Teutonenwegs wohnen, den Sossenheimer Weg an der Fußgängerquerung an der Ludwig-Jost-Allee queren, wenn sie von der Kita Peter-Fischer-Allee oder Kita-Lindenviertel nach Hause gehen. Dies ist für Kinder der Kita Peter-Fischer-Allee ein Umweg. Zum anderen wird am Sossenheimer Weg auch gern schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren. Daher würde eine Verlegung der Fußgängerquerung an die Einmündung des Teutonenwegs den Schulweg verbessern. Eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ab Friedhof Höchst bis zur Königsteiner Straße wäre ebenfalls eine hilfreiche Maßnahme, die die Sicherheit erhöht. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6166 2024 Die Vorlage OF 1125/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Schachtdeckel vor Europa-Allee 48 instand setzen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1963 Betreff: Schachtdeckel vor Europa-Allee 48 instand setzen Ergänzend zur bisherigen Stellungnahme 1450/2024 teilt der Magistrat mit, dass der Anregung zwischenzeitlich entsprochen wurde und der Trassenbetreiber den eingesunkenen Schachtdeckel instandgesetzt hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5402

  • Aktueller Sachstand Sanierung und Schulneubauten an der Miquelallee
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1964 Betreff: Aktueller Sachstand Sanierung und Schulneubauten an der Miquelallee Die Grundstücke, auf denen der Schulneubau erfolgen soll, befinden sich noch im Eigentum des Landes Hessen. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Frankfurt am Main diese im Rahmen eines Tauschvertrages erwirbt. Das Land Hessen wünscht, an dem bereits ausgehandelten Vertrag, zu dessen Abschluss die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, Änderungen vorzunehmen. Für diese Änderungen muss erneut die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden. Erst wenn diese Zustimmung vorliegt kann, kann der Tauschvertrag mit dem Land beurkundet werden. Das Land wird im Anschluss die Nutzungen in den auf den künftigen Schulbauflächen aufstehenden Gebäuden beenden, diese zurückbauen und binnen zwei Jahren nach Vertragsabschluss die Flächen an die Stadt übergeben. Erst im Anschluss kann mit dem Schulneubau begonnen werden, der ca. fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. Da der Termin für den Vertragsabschluss bisher nicht feststeht, können derzeit keine genauen Daten genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 759 Antrag vom 27.11.2024, OF 1047/2 Auskunftsersuchen vom 02.12.2024, V 1073

  • Bildungscampus Gallus beschleunigen und Terminplanung einhalten
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1965 Betreff: Bildungscampus Gallus beschleunigen und Terminplanung einhalten Architekturbüro und Landschaftsplanungsbüro für das Projekt Bildungscampus Gallus sind beauftragt. Workshops mit den Nutzenden bzw. den beteiligten Ämtern haben stattgefunden. Das VgV-Verfahren für Technik- und Tragwerksplanung wird Ende des Jahres abgeschlossen sein. Danach kann die Planung bis zur Bau- und Finanzierungsvorlage (B+F) vollumfänglich weitergeführt werden. Mit der Vorlage der B+F ist 2026 zu rechnen. Am 3. Dezember 2024 wird Stadträtin Weber gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeiter:innen die aktuellen Sachstände im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats 1 vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5831

  • Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern
    STOB 1
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1966 Betreff: Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern Der Magistrat setzt mittlerweile vermehrt Akkutechnik im Grünpflegebereich ein. Da in den letzten Jahren technologische Fortschritte hinsichtlich der Akkulaufzeit und der Leistungsstärke durch die Hersteller erzielt werden konnten und auch das Handling der Kleingeräte verbessert wurde, ist in allen Warengruppenbereichen der Grünflächenpflege Akkutechnik punktuell im Einsatz. Die Anforderungen im Grünpflegebereich sehen jedoch grundsätzlich leistungsstarke Geräte vor, welche über die gesamte Arbeitszeit genutzt werden können. Eine zum Teil immer noch verringerte Laufzeit von Akkugeräten schmälert die Einsatzfähigkeit und lässt eine zügige Aufgabenerledigung noch nicht ganzheitlich zu. Insbesondere bei größeren Einsatzgebieten und Flächen sowie saisonalen Spitzenzeiten sind zum optimalen und effizienten Entfernen von Rasen- und Heckenschnitt, Laub oder Grünschnitt leistungsstarke Kleinmaschinen mit herkömmlichem Antrieb unverzichtbar. Der Magistrat ist sich bewusst, dass Elektrokleingeräte erhebliche Vorteile hinsichtlich der Minimierung von Lärm- und Abgasemission erzielen. Daher forcieren die Fachabteilungen den Ausbau der Akkutechnik in allen Bereichen. Der Einsatz von Akkugeräten ist jedoch in Relation mit den zu erfüllenden Aufgaben und Anforderungen zu sehen. Auch ist hierzu eine flächendeckende Ladeinfrastruktur an den Standorten zu realisieren. Die Installation von Lade- und Lagerschränken, welche aus arbeits- und brandsicherheitstechnischen Gründen zu erfolgen hat, stößt an einigen Standorten bereits jetzt schon an ihre räumlichen Grenzen. Der Magistrat geht davon aus, dass innerhalb der nächsten Jahre weitere technologische, innovative Verbesserungen im Segment der Akkutechnik erfolgen werden, sodass ein weiter steigender Anteil in der Grünpflege eingesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5843 Antrag vom 13.12.2025, OF 816/11 Auskunftsersuchen vom 12.01.2026, V 1349

  • Grundsteuer bei Grundstücken
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1967 Betreff: Grundsteuer bei Grundstücken Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System der grundsteuerlichen Bewertung mit Urteil vom 10.04.2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Die Grundsteuer konnte nach diesem Urteil jedoch in ihrer alten Form übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 ist die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts zu erheben. Mit der Reform werden die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Grundsteuer- und Bewertungsgesetz sowie in weiteren damit zusammenhängenden Vorschriften umgesetzt und die Grundsteuer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fortentwickelt. Dabei wurde den Ländern, die sich dem Bundesmodell nicht anschließen wollen, aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen oder punktuell vom Bundesmodell abweichende landesgesetzliche Regelungen zu bestimmen ("Öffnungsklausel"). Der Hessische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das Hessische Grundsteuergesetz als partielles Abweichungsgesetz verabschiedet. Das bedeutet, dass die landesrechtlichen Regelungen vorrangig gegenüber den Vorschriften des Grundsteuergesetzes des Bundes anzuwenden sind. Die Grundlage der individuellen Besteuerung einer wirtschaftlichen Einheit wird durch das Finanzamt Frankfurt am Main festgestellt. Das Berechnungsergebnis ist der Grundsteuermessbetrag, der gegenüber den Grundsteuerpflichtigen mittels eines Grundlagenbescheides bekanntgegeben wird. Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune ergibt die pro Jahr zu zahlende Grundsteuer. Nach dem hessischen Grundsteuergesetz ist im Falle eines Erbbaurechts der Steuermessbetrag dem Erbbauberechtigten zuzurechnen. Der Erbbauberechtigte ist typischerweise derjenige, der als Nutzer des erbbaubelasteten Grundstücks die kommunale Infrastruktur in Anspruch nehmen kann. Im Rahmen der Grundsteuerreform haben sich die Grundsteuermessbeträge für die wirtschaftlichen Einheiten geändert, so dass die Stadt Frankfurt am Main, sofern sie bei der Grundsteuer die gleichen Einnahmen erzielen will wie bisher, zwangsläufig den Hebesatz anpassen muss. Für eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung hat das Land Hessen den Städten und Gemeinden Hebesatzempfehlungen zur Verfügung gestellt. Aufkommensneutralität in diesem Sinne bedeutet, dass eine Kommune in 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen soll wie nach dem alten Recht. Durch die geänderten Grundsteuermessbeträge ist auch bei einer beabsichtigten Aufkommensneutralität eine Anpassung der Hebesätze erforderlich. Die Aufkommensneutralität darf allerdings nicht mit einer individuellen Belastungsneutralität verwechselt werden, da sich die Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge gegenüber dem alten Recht auch bei einem aufkommensneutralen Hebesatz verändern kann. Für die Stadt Frankfurt am Main hat das Land Hessen einen aufkommensneutralen Hebesatz bei der Grundsteuer B von 854,69 % ermittelt. Diese Verschiebungen innerhalb der Aufkommensneutralität sind allerdings die logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Grundsteuerveranlagungen. Die vom Land Hessen vorgeschlagenen aufkommensneutralen Hebesatzempfehlungen haben lediglich einen empfehlenden Charakter und sind für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main nicht verbindlich. Im Rahmen der verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in Abhängigkeit vom Finanzbedarf über die anzuwendenden Hebesätze. Dabei gilt der Hebesatz immer für das gesamte Gemeinde- bzw. Stadtgebiet und kann nicht individuell für einzelne Orts- bzw. Stadtteile festgelegt werden. Aufgrund der geänderten Grundsteuermessbeträge werden Belastungsverschiebungen, unabhängig vom gewählten Hebesatz für die Grundsteuer, unausweichlich sein. Vor dem Hintergrund des kommunalen Finanzbedarfs ist die Empfehlung des Landes Hessen für die kommunalen Hebesätze der Grundsteuer dennoch eine relevante Bezugsgröße. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5795

  • Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1968 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Aktuell stimmt der Magistrat mit der Deutschen Post einen geeigneten Standort in der Nähe des ehemaligen Standortes ab. Die Neuaufstellung soll noch vor den Sommerferien 2024 erfolgen. Aufgrund von Engpässen bei Zulieferern und Baufirmen könnte es allerdings zu weiteren Verzögerungen kommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212

  • Kostenfreie Werbeflächen für Kulturveranstaltungen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1969 Betreff: Kostenfreie Werbeflächen für Kulturveranstaltungen Von Seiten des Kulturamtes ist der Vorschlag von Kultursäulen, auf denen Frankfurter Kunstschaffende/Kulturveranstalter ihre Veranstaltungen kostenlos bewerben können, sehr zu unterstützen. Aktuell gibt es eine Regelung mit der Firma Ströer, die auch im vorliegenden Vorschlag ausführender Dienstleister wären, die einen Kulturrabatt von 50 Prozent vorsieht. Die Anregung des Ortsbeirats wird in die Neuaushandlung der Vergabe der Werberechte aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5346

  • Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1970 Betreff: Aufnahme in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen - Rudolf Benario Der Magistrat hat Rudolf Benario in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufgenommen. Ferner hat sich der Magistrat nach der Adresse von Rudolf Benarios Geburts-/Elternhaus erkundigt. Hierbei hat sich ergeben, dass es sich nicht um das Haus mit der Adresse Auf der Körnerwiese 12, sondern um das Haus mit der Adresse Auf der Körnerwiese 17 handelt. Die Familie hat dort vom 01.01.1908 bis zum 10.04.1917 im zweiten Stockwerk gelebt. Zwecks Anbringung einer Gedenktafel hat der Magistrat Kontakt mit dem Eigentümer der Liegenschaft Auf der Körnerwiese 17 aufgenommen. Dieser ist zwar bereit das Gedenken an Rudolf Benario zu unterstützen, die Anbringung einer Gedenktafel an seinem Haus wird jedoch nicht als zweckmäßig erachtet, da die Tafel von der Straße aus nicht einsehbar wäre. Sofern es für eine weitere Abstimmung gewünscht wird, stellt der Magistrat gerne den Kontakt zwischen dem Ortsbeirat und dem Eigentümer her. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5887

  • Zweckentfremdete, störende Einkaufswagen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1971 Betreff: Zweckentfremdete, störende Einkaufswagen Der Magistrat hat sich mit den ansässigen Märkten in Verbindung gesetzt und teilt dazu Folgendes mit: Immer wieder haben die Märkte mit der unerlaubten Entwendung von Einkaufswagen zu kämpfen. Durch die willkürlich und achtlos abgestellten Einkaufswagen in der Nachbarschaft werden oft auch die Lauf- oder Fahrwege der Bürgerinnen und Bürger gestört. Das Verhalten von wenigen zu Lasten der deutlich überwiegenden Mehrheit geht auch zu Lasten der Unternehmen. Nicht nur durch die fehlenden Einkaufswagen entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, sondern auch darüber hinaus ist zu beobachten, dass bei Rückführung der Einkaufswagen Reparaturarbeiten notwendig sind. Die Kosten wären bei sachgemäßer Behandlung vermeidbar. Auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung sowie behördlicher Seite werden die Einkaufswagen lokalisiert und umgehend von Dienstleistern eingesammelt und gegebenenfalls instandgesetzt. Im Einzelfall sorgen Beschilderungen oder bauliche Maßnahmen (Schwellen, Bordsteine) für Kundeninformation und -sensibilisierung. In letzter Konsequenz werden die Einkaufswagen mit einem magnetbasierten Sicherungssystem ausgestattet, die beim Überfahren der im Boden verlegten Induktionsschleife eines oder mehrere Räder des Einkaufswagens zum Blockieren bringen. Dieses System erfordert einen hohen Investitionsaufwand und kann die Entwendung von Einkaufswagen tatsächlich auch nicht vollständig verhindern. Leider musste man feststellen, dass die Sicherungssysteme an den Einkaufswagen abgeschraubt werden oder mutwillig zertreten werden. Nicht jeder Markt befindet sich im Besitz der Liegenschaft. Die Mieter bedürfen daher neben der Zustimmung des Vermieters jeweils eine vertragliche Regelung zwischen den Parteien. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3337

  • Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1972 Betreff: Einrichtung einer Packstation im Stadtteil Harheim Auf Nachfrage des Magistrats, zur Einrichtung einer Packstation in Harheim, äußert sich der Regionalleiter der Deutschen Post AG wie folgt: ''Die Filialöffnungszeiten der Deutschen Post Filiale 431 in Frankfurt-Harheim sind mit dem Zeitraum von 9:00-18:30 Uhr umfänglich. Dennoch wissen wir, dass der Bedarf an 24 / 7 Angeboten, wie bei der Packstation steigt und freuen uns über das Interesse an einer Packstation im OT Harheim. Die Deutsche Post hatten im Jahr 2021 einen Standort bei dem Netto-Markt in der Maßbornstr. 60 aufgenommen, dieser Standort wurde dem Unternehmen jedoch leider seitens des Bauamtes abgelehnt. Aus diesem Grund haben wir den Suchbereich nach unten verlagert: Gern nehmen wir realisierbare und von der Stadt / OBR Harheim befürwortete Standortvorschläge entgegen, so könnten wir uns z.B. Standorte, in der Straße zur Untermühle am Parkplatz oder an anderen öffentlichen Einrichtungen, wie Bürgerhaus, Grundschule oder Feuerwehr, vorstellen. Bei Rückmeldung zu einem geeigneten Standort, ergänzen wir gern unser postalisches Angebot in Harheim um eine Packstation und verbessern so den postalischen zusätzlichen Service bei der Erreichbarkeit für die Bevölkerung. Weitere Vorteile für Harheim, die Reduzierung Stoppdichte in der Zustellung, Erhöhung Verkehrsdurchfluss, gebündelte Be- und Entsorgung der Packstationen, des Weiteren sind Packstationen Teil der nachhaltigen Zustellung (solarbetrieben, Synergien bei Nutzung der Automaten durch Kombination von Wegen). Zu dem Hinweis eines Briefkastens, die Versorgung von Harheim mit Briefkästen erfüllt das Unternehmen umfänglich, nächster Briefkasten vom Netto-Markt entfernt, ist in 130 Metern.'' Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4167

  • "Herkules Brunnen" am Weißen Stein
    STOB 9
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1973 Betreff: "Herkules Brunnen" am Weißen Stein Auf die letzte Anfrage des Ortsbeirats 9 vom 01.06.2023 (V 672) hat der Magistrat erklärt, dass die Vorbereitungen der umfangreichen Sanierungsarbeiten am Herkules Brunnen sehr zeitaufwendig sind und dass das Ausschreibungsverfahren andauert. Eine Initiative vom Ortsbeirat wurde hier nicht abgelehnt. In der Zwischenzeit ist das Verfahren abgeschlossen und die ersten Baubesprechungen haben stattgefunden. Die Sanierungs- und Reparaturarbeiten sind beauftragt und können in den nächsten Monaten beginnen. Die Nennung eines Termins zur Wiederinbetriebnahme ist aufgrund von nicht einsehbaren Lieferzeiten leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5845 Antrag vom 21.08.2025, OF 1067/9

  • Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1974 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Anregung wird entsprochen. Es wird ein großer Mülleimer am Eingang der Eschersheimer Landstraße in den Sinaipark aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5850

  • Volleyballnetz in der Marie-Bittorf-Anlage ersetzen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1975 Betreff: Volleyballnetz in der Marie-Bittorf-Anlage ersetzen Der Anregung wird entsprochen. Ein geeignetes Netz wurde bereits bestellt und geliefert. Es wird zeitnah montiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5854

  • Die japanischen Kirschbäume auf dem Gravensteiner-Platz schwächeln
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1976 Betreff: Die japanischen Kirschbäume auf dem Gravensteiner-Platz schwächeln Die Bäume auf dem Gravensteiner-Platz werden regelmäßig kontrolliert und befinden sich in der Mehrzahl in einem sehr guten Zustand. Lediglich zwei Bäume sind ohne erkennbaren Grund in den letzten beiden Jahren in der Vitalität stagniert und schließlich abgestorben. Die Nachpflanzung erfolgt in der Pflanzsaison 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5903 Antrag vom 08.04.2025, OF 1027/10

  • Seitenstreifen vor der Turnhalle in der Platenstraße begrünen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1977 Betreff: Seitenstreifen vor der Turnhalle in der Platenstraße begrünen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Aufwertung von öffentlichen Straßen und Plätzen durch zusätzliche Bepflanzungen. Der Seitenstreifen vor der Turnhalle verfügt über eine wassergebundene Decke mit elf alten Bäumen, deren Kronen über dem gesamten Bereich Schatten spenden. Im Rahmen einer Umgestaltung der Platenstraße wird der Magistrat perspektivisch den Bereich vor der Turnhalle in seine Planungen einbeziehen, um hier die Attraktivität zu steigern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Magistrat jedoch aufgrund konkurrierender und bereits priorisierter Maßnahmen keine Umsetzung der Anregung in Aussicht stellen. Zu Maßnahmen gegen das wilde Parken sind noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5856

  • Bau einer zusätzlichen An-/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1978 Betreff: Bau einer zusätzlichen An-/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee Die von der Autobahn GmbH in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main geplante Zufahrt zum P+R-Haus ersetzt die bisher vorhandene Zufahrt. Diese kann durch den Bau der Anschlussstelle Borsigallee nicht in der bestehenden Form beibehalten werden. Die für die geplante Zufahrt erforderliche unvermeidliche Flächeninanspruchnahme wird durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert. Für die geänderte Zufahrt müssen noch zusätzliche - wenn auch kleinteilige - Randbereiche im Fechenheimer Wald gerodet werden. Diese werden nach Aussage der Autobahn GmbH Gegenstand der Planänderung sein. Eine zusätzliche Zu- oder Abfahrt in das Parkhaus wird es nicht geben. Die derzeitige Zu- und Abfahrt in das städtische Straßennetz wird mit der Errichtung des Autobahnanschlusses dahingehend umgebaut, dass das Parkhaus nur noch von der Autobahn aus erreichbar ist. Ebenso werden Ausfahrende beim Verlassen des Parkhauses auf die Autobahn geführt. Zu 1. Die Gesamtbaukosten für die Zufahrt zum Park-and-ride-Parkhaus betragen nach der Kostenberechnung der Autobahn GmbH vom Februar 2024 voraussichtlich 3 Millionen Euro (brutto). Zu 2. Eine zusätzliche zweite Zu-/Abfahrt vom Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee ist nicht geplant. Zu 3. Die Autobahn GmbH hat in der Oktobersitzung des Ortsbeirats einen Überblick über das anstehende Planänderungsverfahren zur Anschlussstelle Borsigallee und den aktuellen Stand zum Projekt des Riederwaldtunnels vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 882

  • Parkplatz "Kerbeplatz"
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1979 Betreff: Parkplatz "Kerbeplatz" Der Magistrat entspricht der Anregung und wird rechts neben dem Glascontainer eine Ein- und Ausfahrt für den Parkplatz "Kerbeplatz" markieren. Die Maßnahme wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5928

  • Vorfälle in den Titus Thermen
    ST
    22.11.2024

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1980 Betreff: Vorfälle in den Titus Thermen Zu 1. Im Jahr 2023 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 21 Straftaten in den Titus Thermen im Frankfurter Nordwestzentrum erfasst. Die Zahlen aus den ersten zwei Quartalen 2024 sind noch nicht pressefrei, weisen jedoch im direktem Vergleich einen deutlichen Rückgang auf. Zu 2. Nachfolgend die tabellarische Übersicht der erfassten Daten für das Jahr 2023: Delikt Anzahl Körperverletzung 4 Bedrohung 1 Eigentumsdelikte 11 Exhibitionstische Handlung 1 Sexuelle Belästigung 2 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen 1 Hausfriedensbruch 1 Zu 3. Die statistische Erfassung von Straftaten erfolgt durch die Landespolizei. Zu 4. Die Strategie der Frankfurter Bäder "Null Toleranz bei Gewalt" geht sehr gut auf. Dazu trägt auch der moderate Einsatz von Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes bei. Für den Fall, dass sich aufkeimende Konflikte beim Betrieb der Bäder abzeichnen, wird umgehend deeskalierend auf die Beteiligten eingewirkt. Maßnahmen wie direkte Ansprache und Präsenzverstärkung durch Mitarbeitende der Bäderbetriebe und des Sicherheitspersonals zeigen hier in aller Regel positive Effekte. In 2023 besuchten 463.976 Gäste die Titus Thermen bei 21 Straftaten. Dies entspricht: 4,5 / 100.000 Besuchern. Die Frankfurter Bäder sind und bleiben sichere Orte für die Gäste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.07.2024, V 982

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