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Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zunehmend Akkutechnik für die Grünpflege einzusetzen, um die Lärm- und Abgasemissionen zu reduzieren und die Handhabung von Geräten zu verbessern. Dennoch sind leistungsstarke Geräte mit herkömmlichem Antrieb weiterhin notwendig, um den Anforderungen in großen Einsatzgebieten gerecht zu werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat setzt mittlerweile vermehrt Akkutechnik im Grünpflegebereich ein. Da in den letzten Jahren technologische Fortschritte hinsichtlich der Akkulaufzeit und der Leistungsstärke durch die Hersteller erzielt werden konnten und auch das Handling der Kleingeräte verbessert wurde, ist in allen Warengruppenbereichen der Grünflächenpflege Akkutechnik punktuell im Einsatz.

Die Anforderungen im Grünpflegebereich sehen jedoch grundsätzlich leistungsstarke Geräte vor, welche über die gesamte Arbeitszeit genutzt werden können. Eine zum Teil immer noch verringerte Laufzeit von Akkugeräten schmälert die Einsatzfähigkeit und lässt eine zügige Aufgabenerledigung noch nicht ganzheitlich zu. Insbesondere bei größeren Einsatzgebieten und Flächen sowie saisonalen Spitzenzeiten sind zum optimalen und effizienten Entfernen von Rasen- und Heckenschnitt, Laub oder Grünschnitt leistungsstarke Kleinmaschinen mit herkömmlichem Antrieb unverzichtbar.

Der Magistrat ist sich bewusst, dass Elektrokleingeräte erhebliche Vorteile hinsichtlich der Minimierung von Lärm- und Abgasemission erzielen. Daher forcieren die Fachabteilungen den Ausbau der Akkutechnik in allen Bereichen. Der Einsatz von Akkugeräten ist jedoch in Relation mit den zu erfüllenden Aufgaben und Anforderungen zu sehen. Auch ist hierzu eine flächendeckende Ladeinfrastruktur an den Standorten zu realisieren. Die Installation von Lade- und Lagerschränken, welche aus arbeits- und brandsicherheitstechnischen Gründen zu erfolgen hat, stößt an einigen Standorten bereits jetzt schon an ihre räumlichen Grenzen.

Der Magistrat geht davon aus, dass innerhalb der nächsten Jahre weitere technologische, innovative Verbesserungen im Segment der Akkutechnik erfolgen werden, sodass ein weiter steigender Anteil in der Grünpflege eingesetzt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2024OFOF 1373/1Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. September 2024OMOM 5843Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternDirektanregung
  3. 22. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1966Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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