Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im OBR11/stadtweit!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Auskunft über den Rückschnitt von Wiesen und den Einsatz von Laubbläsern im Grüngürtel zu geben. Dies geschieht aufgrund der besorgniserregenden Situation für Fauna und Flora, die durch solche Maßnahmen gefährdet sind. Es wird erwartet, dass somit dem Artenschutz in Frankfurt besser Rechnung getragen wird.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben, wieso
- noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten wird?
- trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese aber noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt werden?
- das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht kontrolliert?
(Quelle: eigene Fotos)
Begründung
Immer wieder müssen Anwohner in Fechenheim feststellen, dass Wiesen im Grüngürtel brutal zurückgeschnitten werden und der Einsatz von massiven, benzinbetriebenen Laubbläsern, auch in Zeiten von Artenschutz, immer noch Realität im Flussnahen Uferbereich sind. Das fehlende Grün ist jedoch die Nahrungsgrundlage von Wildenten, das fehlende Laub die Überwinterungsgrundlage von Insekten. Aus mehreren Ortsbeiräten wurden diesbezüglich schon Anfragen an den Magistrat gestellt. Laut Magistrat sollte der Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet reduziert und nur in publikumssensiblen Bereichen angewendet werden. Diese Aussage lässt sich leider nicht verifizieren. Vielmehr sieht es so aus, dass die beauftragten Firmen entweder davon keine Kenntnis haben oder aufgrund fehlender Kontrollen sich nicht an die Vorgaben halten. Dies gilt es auf jeden Fall abzustellen, soll dem Artenschutz in Frankfurt Rechnung getragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Dezember 2025 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 11 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.01.2026 im OBR 11 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 6603 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OMFolgeOM 1376 — Verzicht auf Laubbläser · Direktanregung
- OMFolgeOM 4972 — Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität · Direktanregung
- OMFolgeOM 5381 — Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten · Direktanregung
- OMFolgeOM 5843 — Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern · Direktanregung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme