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Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität

Vorlagentyp: STMagistrat
102 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, Laubbläser durch Kleinkehrmaschinen zu ersetzen, da diese als weniger leistungsfähig angesehen werden. Die Umstellung auf akkubetriebene Laubbläser hat zudem die Geräusch- und Schadstoffemissionen verringert. Die Nutzung von Laubbläsern wird als notwendig erachtet, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum aufrechtzuerhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Einsatz von Laubbläsern ist ein unerlässliches Hilfsmittel zur Gewährleistung der Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Verkehrsraum sowie in Parks und Grünanlagen. Eine wirtschaftliche Bearbeitung der unterschiedlichen Flächen im Verantwortungsbereich des Magistrats kann nach aktuellem Stand der Technik durch den Einsatz von Kleinkehrmaschinen o.ä. als Alternative zu den verwendeten Laubbläsern nicht gewährleistet werden. Grund hierfür ist die deutlich reduzierte Leistungsfähigkeit der Kleingeräte. Die vorgeschlagenen Bürstengeräte sind bauartbedingt nicht geeignet. Bei feuchter Witterung, wenn das herabgefallene Laub auf den Flächen nass und schwer ist, stoßen selbst benzin- und akkubetriebene Kleinkehrmaschinen an ihre Leistungsgrenzen. Auch ist das Laubblasgerät das einzige technische Hilfsmittel, welches es ermöglicht, auf Probleme des hohen und stetig wachsenden Verkehrs zu reagieren. Ohne Laubblasgeräte könnten beispielsweise schlecht zugängliche oder verparkte Flächen nicht erreicht und folglich nicht gereinigt werden. Der Magistrat hat seit einiger Zeit die betriebseigenen, benzinbetriebenen Laubblasgeräte auf Akkubetrieb umgestellt. Dies hat zu einer deutlichen Reduzierung des Geräuschpegels und der Luftschadstoffe geführt. Die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), trägt zudem Sorge dafür, dass die verwendeten Geräte auf einem modernen Stand der Technik sind. Sie werden regelmäßig durch neue Geräte ersetzt, die deutlich leiser und emissionsfreier arbeiten. Mitarbeiter:innen der FES werden zudem für den Umgang mit Laubblasgeräten speziell geschult und unterwiesen. Beauftragte Dienstleister:innen werden in neuen Verträgen dazu verpflichtet, Akkugeräte zu benutzen. Der Einsatz von Laubbläsern stellt einen Eingriff in den Lebensraum von Kleinstlebwesen dar. Die Laubbeseitigung in den Grünanlagen wurde deshalb unter ökologischen Gesichtspunkten auf das notwendige Maß beschränkt. So bleibt in den Gehölzbereichen das Laub weitestgehend liegen. Rasen- und Pflanzflächen müssen dagegen zur Erhaltung der Vegetation wenigstens einmal im Jahr geräumt werden. Wegeflächen, Treppen, Plätze und wertvolle Pflanzungen müssen dagegen öfter von Laub befreit werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. April 2022STST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme
  2. 17. Dezember 2023OFOF 1113/1Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. Januar 2024OMOM 4972Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätDirektanregung
  4. 2. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 Wochen
    STST 615Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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