Verzicht auf Laubbläser
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den Einsatz von Laubbläsern aus ökologischen Gründen zu reduzieren. Dies soll durch Anpassungen im Laubdienst und Schulungen erfolgen, um die Umweltbelastung zu verringern und gleichzeitig die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Langfristig wird eine bedeutende Verringerung der Lärmemissionen und Schadstoffe erwartet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verfolgt das Ziel, auf den Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet aus ökologischen Gründen weitgehend zu verzichten.
Generell verursacht der Betrieb von Laubbläsern Lärmemissionen, die zu einer Belästigung der Nachbarschaft führen können. Die Abgase von benzinbetriebenen Laubbläsern führen ebenfalls zu Störungen (Gerüche), auch wenn sie im Hinblick auf die Luftreinhaltung nicht von Bedeutung sind. Zudem kann durch das Aufwirbeln des Laubs eine Störung des Bodens und der Kleinlebewesen in der Laubschicht entstehen.
Erste Umstellung im städtischen Laubdienst ist, das gefallene Laub bis zum Frühjahr weitgehend auf Rasen- und Wiesenflächen liegen zu lassen, um damit auch beispielsweise Käfern, Insekten und Igeln Schutzraum zu bieten. Dadurch verringert sich zwangsläufig auch die Fläche, auf denen Laubbläser zum Einsatz kommen.
Das Grünflächenamt erarbeitet ein Konzept, um sich sukzessive im Laubdienst an die neuen ökologischen Vorgaben anzupassen. Hierbei sind Aspekte des Arbeitsschutzes und die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen.
Wege und Plätze in Grünanlagen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Grünflächenamts besonders auch in der laubreichen Herbstzeit kurzfristig verkehrssicher zu halten. Auch im öffentlichen Verkehrsraum kann für die Sicherheit nicht komplett auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. In Frankfurt stehen über 200.000 Bäume. Im Herbst fallendes Laub, das nass ist oder friert, wird zur gefährlichen Rutschfalle für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Diese Laubmassen müssen schnell und effektiv beseitigt werden, weshalb oft nicht auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden kann. Ohne Laubblasgeräte könnten beispielsweise schlecht zugängliche oder zugeparkte Flächen nicht erreicht und gereinigt werden.
Die FES GmbH trägt Sorge dafür, dass die verwendeten Geräte auf einem modernen Stand der Technik sind. Sie werden regelmäßig durch neue Geräte ersetzt, die deutlich leiser und emissionsfreier arbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FES GmbH werden zudem für den Umgang mit Laubblasgeräten speziell geschult und unterwiesen. Insgesamt setzt die FES GmbH stadtweit bereits 45 elektronische Geräte ein.
Kontinuierlich verfolgt auch das Grünflächenamt die Umstellung von motorbetriebenen Laubblasgeräten auf Akku-betriebene Laubblasgeräte. Dieser Umstellungsprozess erfordert eine Anpassung des Maschinenparks auf E-Mobilität und den deutlichen Aufbau der Ladeinfrastruktur in den Betriebshöfen, was im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen noch vollzogen werden muss.
Da zudem die meisten verkehrssicherungspflichtigen Flächen des Grünflächenamts an Firmen vergeben sind, hat das Grünflächenamt den zu erwartenden Mehraufwand bei der Umstellung von Maschinen unterstützter Reinigung auf Handreinigung zunächst grob kalkuliert und geht von einer deutlichen Steigerung des Auftragsvolumens aus, was in den nächsten Ausschreibungen zu berücksichtigen sein wird.
Auch hinsichtlich des Arbeitsschutzes ist davon auszugehen, dass einseitige Arbeitsbelastungen beim tagtäglichen Einsatz mit Laubrechen zu vermeiden ist.
Seit Jahren kommen sukzessive Maschinen und Geräte zum Einsatz, die die Effizienz manueller Arbeiten erhöhen und im Sinne des Arbeitsschutzes körperliche Belastungen der Beschäftigten reduzieren. Insofern wird niemals gänzlich auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden können, ein schrittweiser Rückbau erfolgt jedoch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2021OFOF 282/1Verzicht auf LaubbläserOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Januar 2022OMOM 1376Verzicht auf LaubbläserDirektanregung
- 19. April 2022Sie sind hierSTST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1113/1Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OMOM 4972Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätDirektanregung
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 615Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab