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Ortsbeiräte
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Verzicht auf Laubbläser

Vorlagentyp: OFFDP
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat auf den Einsatz von Laubbläsern im Ortsbezirk 1 verzichtet. Dies soll aus gesundheitlichen und umweltfreundlichen Gründen geschehen, da Laubbläser schädliche Abgase und Lärm verursachen. Das erwartete Ergebnis ist eine umweltfreundlichere und leisere Laubbeseitigung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden.

Begründung

Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2021Sie sind hier
    OFOF 282/1Verzicht auf Laubbläser
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. Januar 2022OMOM 1376Verzicht auf LaubbläserDirektanregung
  3. 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 43
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1376 2022 Die Vorlage OF 282/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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