Verzicht auf Laubbläser
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 beantragt, dass der Magistrat auf den Einsatz von Laubbläsern im Ortsbezirk 1 verzichtet. Dies geschieht aufgrund der negativen Auswirkungen der Laubbläser auf die Umwelt, die Tierwelt und die Gesundheit der Anwohner. Ziel ist es, eine umweltfreundlichere Methode zur Laubentfernung zu fördern.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden.
Begründung
Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2021OFOF 282/1Verzicht auf LaubbläserOrtsbeiratsantrag · FDP
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1376Verzicht auf LaubbläserDirektanregung
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats