Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Verzicht auf Laubbläser

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 beantragt, dass der Magistrat auf den Einsatz von Laubbläsern im Ortsbezirk 1 verzichtet. Dies geschieht aufgrund der negativen Auswirkungen der Laubbläser auf die Umwelt, die Tierwelt und die Gesundheit der Anwohner. Ziel ist es, eine umweltfreundlichere Methode zur Laubentfernung zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass sowohl städtische Ämter als auch beauftragte Personen, insbesondere auch die FES, auf den Betrieb von Laubbläsern im Bereich des Ortsbezirks 1 vollständig verzichten. Dies betrifft sowohl Geräte mit Verbrennungsmotor als auch solche, die elektrisch betrieben werden.

Begründung

Der Einsatz von Laubbläsern zum Fortblasen von Laub ist schädlich, aber glücklicherweise verzichtbar. So beseitigen Laubbläser nicht nur das Laub, sondern auch viele nützliche Mikroorganismen. Zudem wirbeln sie unnötig Staub und Dreck sowie auch etwa in Hundekot enthaltene Krankheitserreger auf. Nicht zuletzt stellt auch der durch Laubbläser verursachte Lärm eine erhebliche Belastung dar. Bei Geräten mit Verbrennungsmotor kommt hinzu, dass gesundheitsschädliche Abgase emittiert werden, welche die Umgebung unmittelbar zusätzlich belasten. Die Beseitigung kann auch umweltfreundlich und leise mithilfe eines Laubrechens oder eines Besens erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2021OFOF 282/1Verzicht auf LaubbläserOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 11. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1376Verzicht auf Laubbläser
    Direktanregung
  3. 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen