Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit!
Zusammenfassung
In Frankfurt soll der Einsatz von Laubbläsern und das Zurückschneiden von Wiesen im Grüngürtel überdacht werden, um den Artenschutz zu fördern. Es wird gefordert, dass notwendige Kontrollen durch das Grünflächenamt vorgenommen werden, um Artenschutzmaßnahmen effektiv durchzusetzen.
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Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 06.04.2026 antworten müssen. Seit 164 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, wieso - noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten wird; - trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt werden; - das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht kontrolliert. (Quelle: eigene Fotos)
Begründung
Immer wieder müssen Anwohner in Fechenheim feststellen, dass Wiesen im Grüngürtel brutal zurückgeschnitten werden und der Einsatz von massiven, benzinbetriebenen Laubbläsern, auch in Zeiten des Artenschutzes, immer noch Realität im flussnahen Uferbereich sind. Das fehlende Grün ist jedoch die Nahrungsgrundlage von Wildenten, das fehlende Laub die Überwinterungsgrundlage von Insekten. Aus mehreren Ortsbeiräten wurden diesbezüglich schon Anfragen an den Magistrat gestellt. Laut Magistrat sollte der Einsatz von Laubbläsern im Stadtgebiet reduziert und nur in publikumssensiblen Bereichen angewendet werden. Diese Aussage lässt sich leider nicht verifizieren. Vielmehr sieht es so aus, dass die beauftragten Firmen entweder davon keine Kenntnis haben oder aufgrund fehlender Kontrollen sich nicht an die Vorgaben halten. Dies gilt es auf jeden Fall abzustellen, soll dem Artenschutz in Frankfurt Rechnung getragen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Januar 2026 brachte der Ortsbeirat 11 diese Anfrage ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 29. Mai 2026 mit der Stellungnahme ST 993. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- STFolgeST 38 — Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit · Stellungnahme
- STFolgeST 915 — Verzicht auf Laubbläser · Stellungnahme
- STFolgeST 615 — Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität · Stellungnahme
- STFolgeST 1401 — Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichten · Stellungnahme
- STFolgeST 1966 — Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern · Stellungnahme
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme