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Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anregung fordert den Magistrat auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen im Ortsbezirk 10 verzichtet werden kann. Dies wird vorgeschlagen, um die obersten Bodenschichten zu schützen und um den Lebensraum für Igel und andere Tiere zu erhalten. Ein entsprechender Bericht des Magistrats wird erwartet.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in städtischen Grünanlagen im Ortsbezirk 10 auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden kann.

Begründung

Durch den Einsatz von Laubbläsern werden die oberen Bodenschichten ausgetrocknet und Bodenorganismen getötet. Mögliche Überwinterungsplätze im lokalen Ökosystem für Igel und andere Tiere werden dadurch zerstört. In den städtischen Grünanlagen möge die Stadt durch Beauftragung der Dienstleister und entsprechende Rahmenvorgaben dafür sorgen, dass der Einsatz von Laubbläsern unterbleibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024OFOF 806/10Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. April 2024Sie sind hier
    OMOM 5381Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten
    Direktanregung
  3. 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1401Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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