Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Möglichkeiten zu prüfen, wie auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen im Ortsbezirk 10 verzichtet werden kann. Dies wird vorgeschlagen, um die obersten Bodenschichten zu schützen und um den Lebensraum für Igel und andere Tiere zu erhalten. Ein entsprechender Bericht des Magistrats wird erwartet.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in städtischen Grünanlagen im Ortsbezirk 10 auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden kann.
Begründung
Durch den Einsatz von Laubbläsern werden die oberen Bodenschichten ausgetrocknet und Bodenorganismen getötet. Mögliche Überwinterungsplätze im lokalen Ökosystem für Igel und andere Tiere werden dadurch zerstört. In den städtischen Grünanlagen möge die Stadt durch Beauftragung der Dienstleister und entsprechende Rahmenvorgaben dafür sorgen, dass der Einsatz von Laubbläsern unterbleibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2024OFOF 806/10Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024Sie sind hierOMOM 5381Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenDirektanregung
- 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1401Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats