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Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats schlägt vor, weiterhin auf den Einsatz von Laubbläsern in Grünanlagen zu verzichten, um ökologische Gründe zu berücksichtigen und das Überwintern von Tierarten zu fördern. Es wird deutlich, dass Handarbeit kosten- und personalaufwändiger ist und aufgrund der Ressourcen nicht umsetzbar. Das Ziel ist eine ökologisch nachhaltige Laubbeseitigung.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Einsatz von Laubblasgeräten in öffentlichen Grünanlagen ist im Rahmen der saisonalen Laubbeseitigung auch weiterhin nicht durch Handarbeit zu ersetzen. Die Laubbeseitigung wurde in den letzten Jahren aus ökologischen Gründen schon erheblich eingeschränkt und im überwiegenden Teil der öffentlichen Grünanlagen auf das Frühjahr verlegt, um das Überwintern vieler Tierarten im und unter dem Laub zu verbessern. Handarbeit ist, so haben es stichprobenartige Versuche vor einiger Zeit ergeben, erheblich personal- und kostenaufwändiger und wegen der eng begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzbar. Bei Neubeschaffungen von Laubblasgeräten werden E-Blasgeräte gewählt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024OFOF 806/10Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. April 2024OMOM 5381Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenDirektanregung
  3. 22. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1401Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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