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Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten

Vorlagentyp: OFGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt, den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen im Ortsbezirk 10 zu überprüfen und zu vermeiden. Dies soll den Schutz der oberen Bodenschichten und der dort lebenden Organismen, wie Igel, gewährleisten. Ziel ist es, die lokale Biodiversität zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie in städtischen Grünanlagen i Ortsbezirk 10 auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden kann.

Begründung

Durch den Einsatz von Laubbläsern werden die oberen Bodenschichten ausgetrocknet und Bodenorganismen getötet. Mögliche Überwinterungsplätze für Igel und andere Tiere werden so mit dem lokalen Ökosystem zerstört. In den städtischen Grünanlagen möge die Stadt durch Beauftragung der Dienstleister und entsprechende Rahmenvorgaben dafür sorgen, dass der Einsatz von Laubbläsern unterbleibt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2024Sie sind hier
    OFOF 806/10Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 23. April 2024OMOM 5381Auf den Einsatz von Laubbläsern in städtischen Grünanlagen verzichtenDirektanregung
  3. 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1401Auf den Einsatz von Laubbläsern in den städtischen Grünanlagen verzichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5381 2024 Die Vorlage OF 806/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinke1 FDPFraktionslos
Ablehnung:
1 FDP
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, 1 FDP und fraktionslos gegen 1 FDP (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

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