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Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, auf den Einsatz von Laubbläsern bei der Laubbeseitigungsaktion im Herbst zu verzichten, um die Bodenorganismen und Tiere nicht zu schädigen. Dies soll durch den Einsatz von Kehrbesen ersetzt werden, um einen ausgewogenen Naturhaushalt zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der diesjährigen im Herbst stattfindenden Laubbeseitigungsaktion auf die Laubbläser in sämtlichen Grünzügen und auch bei den bepflanzten Baumscheiben zu verzichten.

Begründung

Das städtische Umweltamt weist in seiner Mitteilung zu herbstlichen Putzaktionen darauf hin, dass bei dem Einsatz der Laubbläser Bodenorganismen geschädigt und Tiere beim Winterschlaf gestört werden können. Daher empfiehlt dieses Amt den Einsatz von Kehrbesen als Alternative dazu. Dies sollte auch künftig vom Grünflächenamt berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2020OFOF 633/12Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2020Sie sind hier
    OMOM 6603Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit
    Direktanregung
  3. 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 38Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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