Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Vermeidung von Laubbläsern aus ökologischen Gründen, sieht jedoch die Notwendigkeit, Laub in bestimmten Bereichen zu entfernen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ein Pilotversuch zur Untersuchung der Auswirkungen von Laub auf Rasenflächen wird fortgesetzt.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Aus ökologischer Sicht kann der Magistrat die vorgetragenen Bedenken gegenüber Laubbläsern und Laubsaugern nachvollziehen. Grundsätzlich soll Laub in Gehölz- und Pflanzflächen in vertretbarer Menge verbleiben. Laubberge im Straßenbegleitgrün sind allerdings zu vermeiden. Dies ist mit den beauftragten Firmen vereinbart und den eigenen Mitarbeitern auch so bekannt. Die Mitarbeiter werden ebenso im Umgang mit Laubbläsern auf eine sorgsame Bedienung der Geräte hingewiesen, damit eine Störung der Bodenfunktion sowie der Kleintier- bzw. Insektenwelt möglichst vermieden wird. Der Magistrat ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, Wegeflächen und Spielplatzflächen von Laub zu reinigen, um die erforderliche Verkehrssicherheit in den Grünanlagen zu gewährleisten. Auf Rasenflächen wird das Laub aus fachlichen Gründen entfernt. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main betreut derzeit rund 1.400 Hektar öffentliche Grünanlagen. Hierzu zählen neben Parkanlagen auch Waldspielparks, Kinderspiel- und Bolzplätze, Rollsportanlagen, Fitnessanlagen, Wasserspielanlagen, Spielwiesen und Spielparks in den Stadtteilen, die Wallanlagen rund um die Innenstadt sowie das beliebte und stark frequentierte Mainufer. Um diese Flächen zu pflegen, greifen Mitarbeiter des Grünflächenamtes als auch die Mitarbeiter der durch das Grünflächenamt beauftragten Firmen bei der Grünflächenunterhaltung sowohl auf "manuelle" Werkzeuge wie Besen, Rechen und Greifzange zurück, benötigen aber auch maschinelle Unterstützung, wie zum Beispiel Laubbläser. Laubsauger sind beim Grünflächenamt nicht im Einsatz, da diese aus ökologischer Sicht für die Kleintierwelt wesentlich schädlicher sind. Im Jahre 2010 wurde durch die Stadt untersucht, welche konkreten Mehrkosten sich pro Jahr bei einem Verzicht von Laubbläsern ergeben würden. Für die damals vorliegenden Pflegeausschreibungen lagen die Mehrkosten, für einen Teil der zu bearbeitenden Flächen, bei rund 520.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtflächen des öffentlichen Grüns wären dies rund 1,6 Millionen Euro an Mehrkosten pro Jahr (Grundlage: Preise aus 2010). Diese Mehrkosten dürften sich seit 2010 signifikant erhöht haben, da eine Vielzahl an weiteren Flächen in der Grünflächenunterhaltung hinzugekommen ist. Diese Mehrkosten, die für den Verzicht auf Laubbläser zu erbringen wären, würden bei der Unterhaltung und Instandsetzung der oben genannten Grünflächen fehlen, da die Kosten aus dem gleichen Etat aufgewendet werden müssen. In Anbetracht der wichtigen ökologischen Funktionen von Laub für den Naturhaushalt wurde in der Wintersaison 2019/2020 als Pilotversuch das Laub auf den Rasenflächen des Günthersburgparks nicht entfernt und nur mit Laubrechen auf den Wegen sowie Spiel- und Sportflächen, zur Wahrung der Verkehrssicherheit, geräumt. Dieser Versuch wird in der Wintersaison 2020/2021 wiederholt. Dies soll zeigen, wie sich das verbleibende Laub auf die Grasnarbe auswirkt und wie mit eventuell entstehenden Einschränkungen in der Freizeitnutzung umgegangen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2020OFOF 633/12Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2020OMOM 6603Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitDirektanregung
- 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 38Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab