Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat befürwortet die Vermeidung von Laubbläsern aus ökologischen Gründen, sieht jedoch die Notwendigkeit, Laub in bestimmten Bereichen zu entfernen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Ein Pilotversuch zur Untersuchung der Auswirkungen von Laub auf Rasenflächen wird fortgesetzt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Günthersburgpark per E-Mail

Stellungnahme des Magistrats

Aus ökologischer Sicht kann der Magistrat die vorgetragenen Bedenken gegenüber Laubbläsern und Laubsaugern nachvollziehen. Grundsätzlich soll Laub in Gehölz- und Pflanzflächen in vertretbarer Menge verbleiben. Laubberge im Straßenbegleitgrün sind allerdings zu vermeiden. Dies ist mit den beauftragten Firmen vereinbart und den eigenen Mitarbeitern auch so bekannt. Die Mitarbeiter werden ebenso im Umgang mit Laubbläsern auf eine sorgsame Bedienung der Geräte hingewiesen, damit eine Störung der Bodenfunktion sowie der Kleintier- bzw. Insektenwelt möglichst vermieden wird. Der Magistrat ist aus rechtlichen Gründen verpflichtet, Wegeflächen und Spielplatzflächen von Laub zu reinigen, um die erforderliche Verkehrssicherheit in den Grünanlagen zu gewährleisten. Auf Rasenflächen wird das Laub aus fachlichen Gründen entfernt. Das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main betreut derzeit rund 1.400 Hektar öffentliche Grünanlagen. Hierzu zählen neben Parkanlagen auch Waldspielparks, Kinderspiel- und Bolzplätze, Rollsportanlagen, Fitnessanlagen, Wasserspielanlagen, Spielwiesen und Spielparks in den Stadtteilen, die Wallanlagen rund um die Innenstadt sowie das beliebte und stark frequentierte Mainufer. Um diese Flächen zu pflegen, greifen Mitarbeiter des Grünflächenamtes als auch die Mitarbeiter der durch das Grünflächenamt beauftragten Firmen bei der Grünflächenunterhaltung sowohl auf "manuelle" Werkzeuge wie Besen, Rechen und Greifzange zurück, benötigen aber auch maschinelle Unterstützung, wie zum Beispiel Laubbläser. Laubsauger sind beim Grünflächenamt nicht im Einsatz, da diese aus ökologischer Sicht für die Kleintierwelt wesentlich schädlicher sind. Im Jahre 2010 wurde durch die Stadt untersucht, welche konkreten Mehrkosten sich pro Jahr bei einem Verzicht von Laubbläsern ergeben würden. Für die damals vorliegenden Pflegeausschreibungen lagen die Mehrkosten, für einen Teil der zu bearbeitenden Flächen, bei rund 520.000 Euro. Hochgerechnet auf die Gesamtflächen des öffentlichen Grüns wären dies rund 1,6 Millionen Euro an Mehrkosten pro Jahr (Grundlage: Preise aus 2010). Diese Mehrkosten dürften sich seit 2010 signifikant erhöht haben, da eine Vielzahl an weiteren Flächen in der Grünflächenunterhaltung hinzugekommen ist. Diese Mehrkosten, die für den Verzicht auf Laubbläser zu erbringen wären, würden bei der Unterhaltung und Instandsetzung der oben genannten Grünflächen fehlen, da die Kosten aus dem gleichen Etat aufgewendet werden müssen. In Anbetracht der wichtigen ökologischen Funktionen von Laub für den Naturhaushalt wurde in der Wintersaison 2019/2020 als Pilotversuch das Laub auf den Rasenflächen des Günthersburgparks nicht entfernt und nur mit Laubrechen auf den Wegen sowie Spiel- und Sportflächen, zur Wahrung der Verkehrssicherheit, geräumt. Dieser Versuch wird in der Wintersaison 2020/2021 wiederholt. Dies soll zeigen, wie sich das verbleibende Laub auf die Grasnarbe auswirkt und wie mit eventuell entstehenden Einschränkungen in der Freizeitnutzung umgegangen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. September 2020OFOF 633/12Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2020OMOM 6603Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweitDirektanregung
  3. 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 38Vermeidung von Laubbläsern auf dem Riedberg/stadtweit
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen