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Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Die Erweiterung des Günthersburgparks im 2. Bauabschnitt wird vorgeschlagen, um den stark frequentierten Park im Stadtteil Nordend-Ost zu erweitern und zusätzliche Freiflächen für die wachsende Bevölkerung zu schaffen. Ziel ist es, eine durchgängige Grünverbindung zu überarbeiten, die den Park und die Stadt Frankfurt miteinander verknüpft.

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegenden Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass

a) die Maßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.010488 "Erweiterung Günthersburgpark" abgewickelt wird;

b) die Maßnahme im Haushalt 2026 mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 14.248 T€ dargestellt ist. Hierin enthalten sind auch anteilige Mittel in Höhe von 2.226 T€ aus dem

  1. Bauabschnitt (§ 5801 v. 27.02.2025 bzw. § 4491 vom 29.02.2024 Rückbau Betriebshof Wetteraustr. 10), der bereits abgeschlossen und nach der Abgrenzungsrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main dem Ergebnishaushalt zugeordnet wurde.
  1. Die erforderlichen Mittel für den 2. Bauabschnitt Parkerweiterung mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 12.022 T€ werden bewilligt und freigegeben. Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 9.374 T€ steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2026.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rund 1.235 T€ zukünftige Haushalte belasten werden.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme dem Ortsbeirat 3 vorgestellt wurde und seine Zustimmung findet.

Begründung

A. Zielsetzung

Der Günthersburgpark befindet sich im Frankfurter Stadtteil Nordend-Ost und ist einer der frequentiertesten Parks des Frankfurter Stadtgebiets. Die aus dem Gelände um die mittelalterliche Bornburg hervorgegangene Parkanlage ging Ende des 19. Jahrhundert in städtischen Besitz über. Dieser historische Parkteil steht unter Denkmalschutz. Er reicht von der Hartmann-Ibach-Straße bis zum Weidenbornweg und wird westlich von der Wetteraustraße und östlich von der Comeniusstraße begrenzt. Durch die Lage inmitten der beiden am dichtesten besiedelten Stadtteile Frankfurts, Nordend- Ost und Bornheim, wird der Park - nicht zuletzt aufgrund seiner attraktiven Ausstattung mit Spielplätzen, Kiosk, Wasserspielanlage und dem alten Baumbestand - intensiv genutzt.

Deshalb beschloss die Stadtverordnetenversammlung bereits 1991 eine

  1. Erweiterung des Günthersburgparks nach Norden (§ 6082, M 324). Möglich wurde dies durch die Auflösung der Stadtgärtnerei, die sich bis dahin auf dem nördlich an den historischen Park angrenzenden Gelände befand. Zwischen dem Weidenbornweg und dem Betriebshof des Grünflächenamts in der Wetteraustr. 10 wurden in den 1990er Jahren neue Wege gebaut, Bäume gepflanzt und weite Rasenflächen angelegt. Mit dem Umzug der Werkstatt des Grünflächenamts vom Betriebshof Wetteraustr. 10 in die Adam-Riese-Straße 25 im Jahr 2015 konnte ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses von 1991 geplant werden: die
  2. Parkerweiterung. Sie umfasst das eingezäunte Gelände des ehemaligen Betriebshofs und die nördlich und westlich angrenzenden Randbereiche auf dem städtischen Grundstück Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/94. Die
  3. Parkerweiterung ist auch ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Herstellung einer durchgehenden Grünverbindung vom Günthersburgpark bis zum Huthpark, wie sie im städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplan "Ernst-May-Viertel" (Stand 2019) vorgesehen ist. Die geplante Wegeverbindung im Grünen ist nur auf städtischen Flächen möglich. Zukunftsweisend wird deshalb bereits bei der
  4. Parkerweiterung das gesamte städtische Grundstück über die Grenzen des ehemaligen eingezäunten Betriebshofgeländes hinaus betrachtet und überplant. Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Grünflächen im Stadtviertel: Gemessen an der hohen Siedlungsdichte im Nordend ist die Anzahl an verfügbaren öffentlichen Grün- und Spielflächen relativ gering. Dies führt zu einer starken Übernutzung des bestehenden Parkgeländes. Mit der
  5. Erweiterung des Parks soll diese hohe Nutzungsintensität entzerrt werden. Gleichzeitig sollen dringend notwendige öffentliche Freiflächen für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil geschaffen werden. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses für die Gestaltung des neuen Parkteils wurde ein "Runder Tisch" initiiert. An diesen Treffen mit Workshopcharakter nahmen neben den Mitgliedern der Ortsbeiräte 3 und 4 und der Kinderbeauftragten auch Vertreterinnen und Vertreter aus allen Institutionen teil, die in und um den Günthersburgpark ansässig sind. Wichtige Ziele wurden gemeinsam formuliert: - Der neue Parkteil soll den bestehenden Park entlasten. Ein neuer Spielplatz soll den hohen Nutzungsdruck auf dem vorhandenen Spielplatz im historischen Parkteil reduzieren. - Der Park soll nicht mit weiteren Attraktionen überfrachtet werden, sondern vielmehr Raum für Naturerleben und individuellen Aufenthalt lassen sowie Rückzugsräume für Tiere anbieten. - Die Bepflanzung soll vielseitig und an die künftigen klimatischen Bedingungen angepasst sein. Neben offenen, sonnigen Bereichen soll eine Vielzahl an Baumpflanzungen Schatten an heißen Sommertagen spenden. - Im Bereich der
  6. Parkerweiterung sollen die Wege grunderneuert werden. Schattenspendende Bäume fehlen hier und sollen im Rahmen der
  7. Parkerweiterung ergänzt werden. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum
  8. Bauabschnitt - Rückbau des Betriebshofs Wetteraustr. 10 - und zur Planung der Parkerweiterung im Jahr 2024 (§ 4491, M 11) wurde die Voraussetzung für den
  9. Bauabschnitt - die Umsetzung der
  10. Parkerweiterung - geschaffen. Der historische Park mit einer Fläche von ca. 8,4 ha und die
  11. Parkerweiterung mit einer Fläche von ca. 4 ha sollen um einen weiteren Parkteil mit ca. 3,7 ha Größe erweitert werden. Der Günthersburgpark wird dann insgesamt eine Flächengröße von ca. 16,1 ha aufweisen.

B. Alternativen

Die Fläche des ehemaligen Betriebshofs Wetteraustr. 10 verbleibt als Brachfläche mit natürlicher Sukzession und übernimmt keine Funktion als stadtteilbezogene öffentliche Grünfläche mit Verbindungswegen sowie Spiel- und Freizeiteinrichtungen. Diese Art der Begrünung würde im Widerspruch zu den o. g. Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung aus den Jahren 1991 und 2024 stehen.

C. Lösung

Die Flächen des ehemaligen Betriebshof des Grünflächenamts bilden bis zum jetzigen Zeitpunkt den abrupten Abschluss des Parks gen Norden. Mit der Erweiterung soll die Großzügigkeit des bestehenden Parks nach Norden fortgesetzt werden. Die Erschließung knüpft an die Wege der Erweiterung aus den 1990er Jahren an und orientiert sich wie diese eher an den Rändern. Es entsteht ein durchgehendes Wegenetz vom historischen Günthersburgpark bis in die jetzt geplante Erweiterung ohne Brüche.

Konkrete Aktivitäten werden in die Ränder integriert: ein großer Spielplatz im Nordosten, ein Fitnessanlage im Westen und ein Aussichtspunkt als nördlicher Abschluss, der den Park und die Stadt Frankfurt mit ihrer Skyline auf besondere Art erlebbar macht. Der Aussichtspunkt überhöht die natürliche Topographie, die schon in der südlich anschließenden großen Parkwiese für eichtere Modellierungen genutzt wird.

Das Pflanzkonzept orientiert sich an den vorgefundenen Strukturen des historischen Günthersburgparks: Eine offene, weite Mitte wird von einem dicht bewachsenen Rand eingerahmt. Diese Parkgestaltung zieht sich in den Bereich der

  1. Parkerweiterung und soll auch im neuen Parkteil weitergeführt werden. Die vorhandenen und die neu entstehenden großzügigen Wiesenflächen in der Mitte der ersten und zweiten Parkerweiterung werden durch Baumgruppen ergänzt bzw. beplant. Die Bestandswege oberhalb des Weidenbornwegs werden grunderneuert und in die jetzt geplante Erweiterung fortgeführt. Mit dieser Entwurfsidee werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens entwickelten Ziele umgesetzt: Die verschiedenen Parkteile werden durch die verknüpfenden Wege, die dichtere Bepflanzung an den Rändern und die weiten, mit einzelnen Baumgruppen bestandenen Wiesenflächen als sichtbar einheitlicher Park gestaltet. Neben dem neuen Spielplatz am nordöstlichen Parkrand und der Fitnessanlage sind die Parkflächen nicht vorbelegt für bestimmte Nutzungen. Sie bleiben offen für die individuelle Entfaltung der Erholungssuchenden. Das Hauptwegesystem nimmt den Wegeverlauf des alten Parks in leicht abgewandelter Form auf. Trotz der Geländebewegung wird der neue Parkteil nahezu barrierefrei gestaltet. Die Hauptwege mit einer Breite von 3,25 m erhalten eine hochwertige, hellgelbe Asphaltdecke. So werden Ausschwemmungen des Wegebelags bei Starkregen auf den abschüssigen Wegen vermieden. Zu den Aktionspunkten zweigen Nebenwege mit einer Breite von ca. 1,80 m ab. Die Ausführungsplanung sieht die vorrangige Nutzung von Belägen mit reduziertem CO₂-Fußabdruck vor. Das Niederschlagswasser wird bei allen befestigten Flächen durch das Quergefälle seitlich abgeleitet und kommt so unmittelbar den Vegetationsflächen zugute. Die zentrale Wiesenfläche im Nordteil erhält eine Einfassung, die teilweise als Sitzmöglichkeit ausgebildet ist. In der Böschung des Aussichtshügels im Norden sind mehrere Sitzstufen angeordnet. Das oberste Niveau ist über eine Treppe und über eine barrierefreie Rampe zu erreichen. Das Material für den Unterbau der befestigten Flächen kann fast vollständig über den Recyclingschotter abgedeckt werden, der im Zuge des
  2. Bauabschnitts vor Ort aus den Betonelementen der alten Gebäude und Mauern des Betriebshofs gewonnen wurde. Die Fitnessanlage und der Spielplatz wurden auf Grundlage der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Sporttreibenden geplant. Die Fallschutzbereiche werden mit Sand, Holzhäcksel und Kunststoffbelägen versehen. Die Fitnessanlage wird innovativ gestaltet: Alle Übungsmöglichkeiten aus dem Calisthenicsbereich sind durch eine in verschiedenen Höhen geführte, farbige Stange aus gebogenem Stahl verbunden. Separat stehende Elemente ermöglichen Übungen mit dem eigenen Körpergewicht. Eine nicht mit Geräten belegte Fläche lässt Raum für weitere Sportarten wie z. B. Gymnastikübungen oder Yoga. Der Höhepunkt auf dem neuen Spielplatz ist ein zentraler Kletterturm, um den sich Rutschmöglichkeiten, Schaukeln, eine Seilbahn sowie Sandflächen für ruhigeres Spiel mit Sand und Wasser gruppieren. Die zentrale Spielfläche schiebt sich in den Hang, der mit einer bespielbaren Mauer abgefangen wird. Auf diese Weise ist das Spiel auf mehreren Ebenen möglich. Wie bei allen Neubauplanungen wird der Spielplatz unter Anwendung der Inklusionsmatrix geplant, um allen Kindern die Teilhabe am Spiel zu ermöglichen. In der Nähe des Spielplatzes, am Eingang von der Comeniusstraße, wird die technische Infrastruktur für den Betrieb des Wasserspiels und eines Trinkbrunnens bereitgestellt. Es ist Ziel, den Trinkbrunnen in die Baumaßnahme zu integrieren. Hier wäre zukünftig auch die Einrichtung einer öffentlichen Toilette in Kombination mit einer Stellfläche für ein mobiles gastronomisches Angebot denkbar (nicht Gegenstand dieser Bau- und Finanzierungsvorlage). Neben der Standardausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt am Main werden individuelle Sitzmöglichkeiten angeboten, deren Holzlattung aus den Standardformaten der "Frankfurter Bank" besteht. Der Hundeauslauf bleibt am gleichen Standort erhalten. Er wird ohne Durchwegung und mit einer umgrenzenden Hecke mit Durchlaufschutz besser nutzbar. Eine ca. 400 m2 große Fläche ganz im Norden des städtischen Parkgrundstücks ist seit Jahren nicht genutzt worden. Hier hat sich eine dichte Gehölzstruktur aus Obstbäumen und Sträuchern entwickelt, die viele Vogelarten anzieht. Die Fläche soll deshalb zunächst mit einem niedrigen Zaun geschützt werden, bis ein noch zu entwickelndes umweltpädagogisches Konzept für temporäre Öffnungen vorliegt. Weitere Abgrenzungen oder Zäune soll es in der Parkerweiterung nicht geben. Alle alten Zäune aus der Betriebshofnutzung werden abgebaut. Das gilt auch für den Zaun, der bisher das Betriebshofgelände gegen die nördlich angrenzenden Freizeitgärten abgetrennt hat. An dieser Stelle im nördlichen Park erstreckt sich das städtische Parkgrundstück (Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/94) in einem ca. 7 m breiten Streifen über das ehemalige Betriebshofgelände hinaus. Dieser Streifen wird für die Erholungsnutzung aller Bürgerinnen und Bürger und aus Gründen der zukünftigen Grünverbindung bis zum Huthpark in den Günthersburgpark integriert. Die hier vorhandenen Gehölze und Stauden werden erhalten und bei Bedarf umgepflanzt. Das bestehende Pachtverhältnis für einen Freizeitgarten, der sich auf dem städtischen Grundstück befindet, wird aufgelöst. Als Alternative kann dem Pächter eine städtische Ersatzparzelle angeboten werden, die sich in etwa 40 Metern Luftlinie entfernt befindet. Zusätzlich besteht innerhalb des Streifens ein befristetes Pachtverhältnis mit der Stadt Frankfurt am Main für einen Garten, der sich teilweise auf städtischem und überwiegend auf privatem Grund befindet. Die Befristung für den städtischen Anteil wurde mit dem Hinweis auf die geplante Parkerweiterung begründet. Die Parkerweiterung hat eine zentrale Bedeutung für die Frischluftversorgung der nordöstlichen Innenstadtrandbereiche aus den höher gelegenen Außenbereichen der Stadt im Nordosten. Die Konzeption der Bepflanzung und der Pflege des neuen Parkteils ist aus diesen klimatischen Gründen ein elementarer Bestandteil der Maßnahme. Grundsätzlich werden deshalb auch die bereits vorhandenen Vegetationsstrukturen in die Gestaltung des neuen Parks einbezogen. Im Norden sind dies vor allem Obstbäume und -sträucher, auf dem ehemaligen Betriebshofgelände einzelne Bäume und die Heckenstrukturen entlang der Zäune sowie die linear in Ost-West-Richtung verlaufende Gehölzstruktur an der bisherigen Grenze zwischen Park und Betriebshof. Dieses Gehölz wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde an einigen Stellen aufgebrochen, um die Verbindung zwischen altem und neuen Parkteil optisch und durchquerbar herzustellen. Dafür werden einzelne Sträucher aus dem engen Gehölzverbund herausgenommen und gegebenenfalls an anderer Stelle im Park gepflanzt. Ein Wechselspiel aus Rasen- und Wiesenflächen wird in der Mitte der Parkfläche entstehen. Die Wiesen werden eine Fläche von insgesamt etwa 8.500 m² einnehmen. Die Ränder erhalten eine vielfältige Mischung aus Baum-, Strauch- und Staudenpflanzungen. Bei der Auswahl der Baumarten für die 137 neuen Bäume spielen Klimaangepasstheit und Insektenfreundlichkeit eine wichtige Rolle. Um die Dichte der Ränder optisch zu verstärken, werden hier überwiegend dunkel- und rotlaubige Gehölze gepflanzt. In der Unterpflanzung der Bäume und Sträucher kommen Stauden des Waldsaums zum Einsatz, so dass hier auf 16.000 m² eine vielfältige naturnahe Vegetation entsteht, die neben der attraktiven Gestaltung einen Rückzugsort für die im Park lebenden Kleintiere bietet. Zusätzlich zu diesen gehölzreichen Parkrändern werden - wie im historischen Park - auch in der Mitte der Wiesen einzelne Baumgruppen und Solitärbäume mit auffallender Blüte, Wuchsform oder Herbstfärbung der Blätter besondere jahreszeitliche Akzente setzen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional): Die Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks basiert auf einem langjährigen Beteiligungsprozess verschiedener Akteure im Umfeld des Günthersburgparks. Für die Spielplatzplanung wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 3 im Rahmen einer öffentlichen Sitzung vorgestellt und findet Zustimmung.
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Juli 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.08.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 3
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 108 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Ökolinx
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 108 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW

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