Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und Biodiversität
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Lärmminderungsmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität durch den Einsatz von lautlosen Kehrmaschinen anstelle von Laubbläsern einzuführen. Dies soll die Lebensräume von Kleinstlebewesen schützen und den Lärm in den Wohngebieten reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, seine Dienstleister anweisen zu lassen, auf Laubbläser zu verzichten und stattdessen für Laubarbeiten lautlose Geräte wie beispielsweise Kleinkehrmaschinen, Rechen oder Laubbesen vorzuschreiben.
Begründung
Viele private Liegenschaften im Ortsbezirk 1 gehen dazu über, statt ohrenbetäubender Laubbläser auf lautlose Kehrmaschinen zu setzen. Laubbläser vernichten viele Kleinstlebewesen und erzeugen viel Lärm. Die lautlosen Kehrmaschinen dagegen schützen die Lebewesen und sind leise. Nach Auskunft des Bedienpersonals sind die Kehrmaschinen mindestens genauso effektiv wie die Laubbläser.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2022STST 915Verzicht auf LaubbläserStellungnahme
- 17. Dezember 2023OFOF 1113/1Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4972Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätDirektanregung
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 615Laubbläser ersetzen durch Kleinkehrmaschinen - mehr Ruhe und BiodiversitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats