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Artenschutz in Frankfurt - kein Grünschnitt im Dezember, kein Einsatz von Laubbläsern im Bereich des Grüngürtels im Ortsbezirk 11/stadtweit!

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats beschäftigt sich mit der ökologischen Pflege von Wiesen und der Verwendung von Laubbläsern im Grüngürtel Frankfurt. Es wird betont, dass das Entfernen von Laub in bestimmten Bereichen notwendig ist, um die ökologischen Funktionen der Wiesen zu erhalten, während der Einsatz von Laubbläsern aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt wurde.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

1. "Wieso wird noch Mitte Dezember unterhalb der Helmut-Sittler-Promenade die Wiese bis auf den Wurzelballen zurückgeschnitten?" Die Firma hat gemäß Beauftragung das Laub von der Fläche auf den Weg geblasen, mit einem Aufsitzmäher aus arbeitsökonomischen Gründen aufgenommen und zum Abtransport auf einen LKW verladen. Ein Schnitt der Wiese fand zu diesem Zeitpunkt nicht statt. In Bereichen mit besonders starkem Laubeintrag durch angrenzende Gehölzflächen muss zum Erhalt von Wiesenflächen das Laub entfernt werden, damit deren ökologische Funktion erhalten bleiben. Dies ist an offeneren Standorten mit wenig Gehölzbewuchs nicht erforderlich. Starker Laubeintrag führt dazu, dass die Vegetation in Mitleidenschaft gezogen wird und sich der Pflegezustand der Wiese durch das Absterben der Krautschicht unter einer dicken Laubschicht verschlechtert. Die flussnahe Lage der Wiese schränkt zudem das Zeitfenster durch wetterbedingte Nässe für die ökologisch angepasste Pflege ein. 2. "Wieso werden trotz der Aussage des Magistrats, Laubbläser nur in Bereichen des Publikumsverkehrs einzusetzen, diese noch immer im Bereich des Grüngürtels eingesetzt?" Die Laubbeseitigung wurde in den letzten Jahren aus ökologischen Gründen erheblich eingeschränkt und im überwiegenden Teil der öffentlichen Grünanlagen auf das Frühjahr verlegt, um das Überwintern vieler Tierarten im und unter dem Laub zu verbessern. Handarbeit ist, so haben es stichprobenartige Versuche vor einiger Zeit ergeben, erheblich personal- und kostenaufwändiger und wegen der eng begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzbar. 3. "Wieso kontrolliert das Grünflächenamt die beauftragten Firmen hinsichtlich ihrem Geräteeinsatz und der Qualifikation der beauftragten Arbeiter nicht?" Die Firmen sind angehalten, den Einsatz von Laubblasgeräten nur auf die tatsächliche Laubbeseitigung in den Herbst und Wintermonaten zu begrenzen. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (insbesondere europäischen Richtlinien entsprechen). Die Vergabefirmen müssen die Leistungserbringung fotografisch nachweisen. Stichprobenartige Kontrollen werden zusätzlich durchgeführt. Außerhalb der Laubsaison dürfen nur Elektrolaubbläser eingesetzt werden. Bei nasser Witterung und starkem Laubfall kommen die Geräte jedoch an ihre Leistungsgrenze.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Mai 2026 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1349 — Anfrage vom 12. Januar 2026.

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