Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern
Zusammenfassung
Der Vorschlag fordert den Magistrat auf, keine benzinbetriebenen Geräte mehr zur Pflege städtischer Grünflächen einzusetzen, um umweltschädliche Emissionen wie Lärm und Abgase zu vermeiden. Stattdessen sollen Alternativen mit Akku-Betrieb geprüft werden, was eine umweltfreundliche Pflege der Grünflächen fördern würde.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Pflege städtischer Grünflächen keinerlei Geräte mehr einzusetzen bzw. einsetzen zu lassen, welche mit Benzin betrieben werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern dies auch für private Grünflächen durchgesetzt werden kann, z. B. über die TA- Lärm, insbesondere in Wohngebieten.
Begründung
Durch benzinbetriebene Geräte entstehen umweltschädliche Emissionen wie Lärm und Abgase. Da es inzwischen geeignete Alternativen mit Akku-Betrieb gibt, gibt es keinen Grund mehr, weiterhin auf umweltschädliche Benzingeräte zu setzen. Zu den Geräten gehören vor allem Gartenkleingeräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Heckenscheren/-schneider und Motorsensen sowie Rasenmäher. In ähnlichen Anträgen hat sich der Ortsbeirat bereits gegen (benzinbetriebene) Laubbläser/-sauger ausgesprochen. Es ist nicht vermittelbar, gerade zur Pflege der Natur, naturschädliche Geräte einzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2024OFOF 1373/1Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024Sie sind hierOMOM 5843Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternDirektanregung
- 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1966Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats