Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Pflege städtischer Grünflächen keine benzinbetriebenen Geräte mehr einzusetzen und alternative Lösungen zu prüfen. Diese Maßnahme soll der Reduzierung umweltschädlicher Emissionen dienen, insbesondere in Wohngebieten. Das erwartete Ergebnis ist eine umweltfreundlichere Pflege der städtischen Natur.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Pflege städtischer Grünflächen keinerlei Geräte mehr einzusetzen bzw. einsetzen zu lassen, welche mit Benzin betrieben werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern dies auch für private Grünflächen durchgesetzt werden kann, z.B. über die TA-Lärm, insbesondere in Wohngebieten.
Begründung
Durch benzinbetriebene Geräte entstehen umweltschädliche Emissionen wie Lärm und Abgase. Da es inzwischen geeignete Alternativen mit Akku-Betrieb gibt, gibt es keinen Grund mehr, weiterhin auf umweltschädliche Benzingeräte zu setzen. Zu den Geräten gehören vor allem Gartenkleingeräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Heckenscheren/-schneider und Motorsensen sowie Rasenmäher. In ähnlichen Anträgen hat sich der Ortsbeirat bereits gegen (benzinbetriebene) Laubbläser/-sauger ausgesprochen. Es ist nicht vermittelbar, gerade zur Pflege der Natur, naturschädliche Geräte einzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2024Sie sind hierOFOF 1373/1Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. September 2024OMOM 5843Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternDirektanregung
- 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1966Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmusternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung)