A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023…
Vollständigen Titel anzeigen
A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für das Jahr 2023 sowie die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Ergebnisse transparent zu machen und die solide Finanzlage zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 am
- Mai 2024 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 13.535.315,95 €.
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 15.751.128,16 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 15.751.128,16 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht 2023 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
A. Zielsetzung
Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen.
Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.
Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 ist daher die
Solidaris Revisions-GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34
55130 Mainz
zu beauftragen.
Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.
Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 24. September 2024 einer Beauftragung zugestimmt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 17.770,00 € zzgl. MwSt. festgelegt.
Anlage _Bericht_Betriebskommission_z_Wirtschaftsjahr (ca. 326 KB) Anlage _Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 4,7 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Enthaltung bei Punkt A und Annahme bei Punkt B); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Enthaltung bei Punkt A und Annahme bei Punkt B); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)