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A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024…

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A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2025 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für 2024 anzunehmen und die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu beauftragen. Dies geschieht, um die finanzielle Transparenz und ordnungsgemäße Prüfung zu gewährleisten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

A. Feststellung des Jahresabschlusses

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am
  2. Juni 2025 erteilt wurde.
  3. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
    • a)Die Bilanzsumme beträgt................................................. 12.456.373,84 €.
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von......................... . . . - 15.965.314,17 € aus.
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von.............. . . . . . . . . . . . . . - 15.965.314,17 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
  4. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
  5. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
  6. Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragt.

Begründung

A. Zielsetzung

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2025 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.

Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ist die

Solidaris Revisions-GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34

55130 Mainz

zu beauftragen.

Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2024 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 30. September 2025 einer Beauftragung

zugestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. November 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 39 · 24.11.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltFRAKTIONStv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 170 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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