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A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025…

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A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2026 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
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Zusammenfassung

Der Magistrat stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für 2025 fest und beantragt die Beauftragung der WIKOM AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026. Dies ist notwendig für die ordnungsgemäße Prüfung und Kostenerstattung nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2025 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2025 am
  2. Mai 2026 erteilt wurde.
  3. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichts der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
    • a)Die Bilanzsumme beträgt 12.506.981,49 €.
    • b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -16.239.380,65 € aus.
    • c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -16.239.380,65 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
  4. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
  5. Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2025 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex, der Compliance Bericht für das Jahr 2025 sowie die Ergebnisse der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Überkompensationskontrolle werden zur Kenntnis genommen. B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 beauftragt.

Begründung

A. Zielsetzung

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2026 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Nach § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen.

Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der § 121 Abs. 8 und § 127 Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u.a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Nach § 27 Abs. 4 des EigBGes sind im Anschluss an die Bekanntmachung, der Jahresabschluss und der Lagebericht, für mindestens ein Jahr im Internet zu veröffentlichen.

Die Beauftragung soll aufgrund der Ausschreibung vom 12.03.2026 an die WIKOM AG erfolgen. Die WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 unter Würdigung aller Kriterien das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis abgegeben.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 ist daher die

WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Sebastian-Kneipp-Straße 41

60439 Frankfurt am Main

zu beauftragen.

Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) soll analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2026 durch die WIKOM AG erfolgen.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 17. Juni 2026 einer Beauftragung zugestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.09.2026 im Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion
Sitzung 1 · 17.09.2026
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 110 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVolt
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Magistrat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten Unternehmensberatung berichten, proaktiv Vorschläge erarbeiten, wie insbesondere im Bereich der Verwaltung Rationalisierungspotentiale gehoben werden können, und darlegen soll, getrennt nach den Bereichen Kinder-, Jugend-, Familienhilfe und allgemeine Verwaltung, wie viele Mitarbeiter eingesetzt werden) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

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