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Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main zu beauftragen. Dies ist notwendig, um die ordnungsgemäße Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen. Das erwartete Ergebnis ist die Erstellung eines geprüften Jahresabschlusses, der den Anforderungen des Eigenbetriebsgesetzes entspricht.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt.

Begründung

A. Zielsetzung

Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2023 ist gemäß

§ 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2022 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen.

Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.

Die Beauftragung soll als Folgeauftrag auf Grundlage der Ausschreibung vom 27.01.2021 an die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 ist daher die

Solidaris Revisions-GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34

55130 Mainz

zu beauftragen.

Nach Ziffer § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Magistratsbeschluss vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten regelmäßig nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2022 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Beauftragung soll daher auch im Folgejahr analog der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG erfolgen.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 17. Oktober 2023 einer Beauftragung zugestimmt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Solidaris Revisions-GmbH WPG StBG hat für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 einschließlich des Honorars für die Überkompensationskontrolle ein Honorar von 16.780 € zzgl. MwSt. festgelegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 24. November 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 22 · 30.11.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 12.12.2023
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 27 · 14.12.2023
TO II, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

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