Neufassung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 und…
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Neufassung der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes sowie Aufhebung des Beschlusses § 4328 vom 01.02.2024 (M 224 vom 08.12.2023)
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe für das Jahr 2022 festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 16.361.559,76 EUR in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen. Dies ist erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes zu erfüllen und die Mittel effektiv zu nutzen.
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Neues zu Josef-Eicher-Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4328 vom 01.02.2024 sowie der Magistratsvortrag M 224 vom 08.12.2023 werden aufgehoben.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft wurde (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 12.04.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
- Der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einschließlich den Feststellungen nach § 53 HGrG und der Einhaltung des PCGK wird zur Kenntnis genommen.
- Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung (§ 7 Abs. 3 Ziffer 5 und § 27 Abs. 3 EigBGes) wird zur Kenntnis genommen (Beschluss der Betriebskommission).
- Der Jahresabschluss 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt:
- a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 63.173.143,88,
- b)die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 16.361.559,76.
- Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2022 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Die Stellungnahmen der Betriebskommission und der Betriebsleitung zur Verwendung des Jahresgewinnes werden zur Kenntnis genommen (§ 27 Abs. 3 EigBGes).
- Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von EUR 16.361.559,76 wird in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, da die Möglichkeit Rücklagen zu bilden steuerlich privilegiert ist (§ 6b EStG) und die Mittel aus dem Grundstücksverkauf an die Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH zur Sanierung der Kleinmarkthalle ressourcenschonend genutzt werden sollen.
- Der Bericht der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt über deren Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2022 und die Ausführungen über die Einhaltung des PCGK für das Wirtschaftsjahr 2022 werden zur Kenntnis genommen.
Begründung
A. Zielsetzung
Einhaltung der gesetzlichen Grundlage
Für den Jahresabschluss 2022 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom
09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen.
Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes).
B. Alternativen
Entfällt.
C. Lösung
Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 27.06.2023 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes).
Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte
Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Peter-Klöckner-Straße 5, 56073 Koblenz (§ 2829 vom 02.02.2023 / M 206 vom 25.11.2022), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 7856 vom 25.03.2010 / M 225 vom 20.11.2009).
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes Hessen) i. V .m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen (EigBGes Hessen) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat."
Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung
Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 27.06.2023 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen.
Verwendung des Jahresgewinnes
Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresgewinn von 16.361.559,76 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.119.753,70 EUR und auf die Marktbetriebe 15.241.806,06 EUR entfallen.
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 16.361.559,76 EUR in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes).
Vollständigkeit und Fristen
Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen. Die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes).
Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes wird der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von EUR 16.361.559,76 in eine zweckgebundene Rücklage eingestellt, da die Möglichkeit Rücklagen zu bilden steuerlich privilegiert ist (§ 6b EStG) und die Mittel aus dem Grundstücksverkauf an die Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main, zur Sanierung der Kleinmarkthalle ressourcenschonend genutzt werden sollen.
Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes).
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Für die Prüfungsleistungen für den Jahresabschluss 2022 war ein Honorar einschließlich Nebenkosten von voraussichtlich EUR 12.566,40 vorgesehen Dieser Betrag wurde nicht überschritten.
Anlage 1_Bericht_d_Abschlusspruefers (nicht öffentlich - ca. 2,8 MB) Anlage 2_Bericht_d_Betriebskommission (ca. 1,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)