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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2021 sowie Beschlussfassung über…

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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2021 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe für das Jahr 2021 festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von 1.066.779,27 EUR an die Stadt Frankfurt am Main abzuführen. Dies dient der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der transparenten Verwendung der städtischen Mittel.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht 2021 für den Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main durch den von der Stadtverordnetenversammlung bestimmten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft wurde. Der Prüfungsauftrag erstreckte sich dabei auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) und der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main (PCGK). Der Abschlussprüfer hat am 15.06.2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
  2. Der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes einschließlich den Feststellungen nach § 53 HGrG und der Einhaltung des PCGK wird zur Kenntnis genommen.
  3. Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung wird zur Kenntnis genommen.
  4. Der Jahresabschluss 2021 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes festgestellt:
    • a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 43.033.562,13,
    • b)die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 1.066.779,27.
  5. Der Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2021 der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main wird gebilligt.
  6. Die Stellungnahmen der Betriebskommission und der Betriebsleitung zur Verwendung des Jahresgewinnes werden zur Kenntnis genommen.
  7. Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von EUR 1.066.779,27 wird in voller Höhe an die Stadt Frankfurt am Main abgeführt.
  8. Der Bericht der Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt über deren Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2021 und die Ausführungen über die Einhaltung des PCGK für das Wirtschaftsjahr 2021 werden zur Kenntnis genommen.

Begründung

A. Zielsetzung

Einhaltung der gesetzlichen Grundlage

Für den Jahresabschluss 2021 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 09. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß § 5 Ziffer 11 EigBGes den Jahresabschluss festzustellen und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen zu beschließen.

Der Jahresabschluss soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden (§ 7 Absatz 3 EigBGes).

B. Alternativen

Entfällt.

C. Lösung

Ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht ordnungsgemäß innerhalb von sechs Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufgestellt und der Betriebskommission in der Sitzung am 13.07.2022 vorgelegt (§ 27 Abs. 1 EigBGes).

Ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsinhalte

Der von der Stadtverordnetenversammlung für die Prüfung bestimmte Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Peter-Klöckner-Straße 5, 56073 Koblenz (§ 1863 vom 09.06.2022 / M 61 vom 29.04.2022), hat den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches geprüft (§ 27 Abs. 2 EigBGes). Die Prüfung erstreckte sich dabei auch auf die Buchführung, auf die nach § 24 Abs. 3 EigBGes vorgeschriebene Erfolgsübersicht, auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (Bericht nach § 53 HGrG gemäß des Fragenkataloges IDW PS 720), auf einen ausführlichen Erläuterungsteil zum Jahresabschluss (wie er vor der Einführung des KonTraG üblich war) sowie auf die Einhaltung des Public Corporate Governance Kodes (PCGK) der Stadt Frankfurt am Main (§ 7856 vom 25.03.2010 / M 225 vom 20.11.2009).

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Bundeslandes Hessen (EigBGes Hessen) i. V .m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Hessen (EigBGes Hessen) und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat."

Empfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung

Die Betriebskommission der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main hat sich in ihrer Sitzung am 13.07.2022 mit dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Vorschlag für die Verwendung des Jahresgewinns befasst und gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes Stellung genommen: Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 und der Lagebericht 2021 werden nach erfolgter Prüfung gebilligt. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss festzustellen und die Verwendung des Jahresgewinns - wie beantragt - zu beschließen.

Verwendung des Jahresgewinnes

Der vorliegende Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresgewinn von 1.066.779,27 EUR ab, wobei auf die Hafenbetriebe 1.000.664,00 EUR und auf die Marktbetriebe 66.115,27 EUR entfallen.

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns (§ 5 Nr. 11 EigBGes) unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Betriebsleitung und auf der Grundlage der Empfehlung der Betriebskommission: Die Betriebsleitung hat vorgeschlagen, den Jahresgewinn in Höhe von 1.066.779,27 EUR an die Stadt Frankfurt abzuführen. Die Aufgabenerfüllung und die Entwicklung des Eigenbetriebes werden nicht beeinträchtigt (§ 11 EigBGes).

Vollständigkeit und Fristen

Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen, die Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ist damit möglich (§ 27 Abs. 3 EigBGes).

Nach erfolgter Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes werden die Hafen- und Marktbetriebe den Betrag in Höhe von EUR 1.066.779,27 an den städtischen Haushalt abführen (Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt). Die Ausschüttung wird drei Wochen nach Feststellung fällig.

Von der Betriebsleitung wird sichergestellt, dass nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main erfolgt und im Anschluss daran der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt wird (§ 27 Abs. 4 EigBGes).

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Betriebsleitung ist dem von der Betriebskommission erteilten Auftrag nachgekommen, die gemäß § 27 Abs.3 EigBGes vorgesehenen Unterlagen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung zwecks Feststellung des Jahresabschlusses und zur Beschlussfassung über die Gewinnverwendung vorzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. November 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.02.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 14 · 16.01.2023
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (=Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 14 · 17.01.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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