Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Verlustausgleich 2024 und Finanzierungsvereinbarung 2025-2029
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH zu sichern, indem ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um anhaltende Liquiditätsengpässe zu überwinden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität bis zum Jahr 2029 zu gewährleisten und positive Ergebnisse zu erreichen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBeschlussvorschlag
I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3619 vom 20.07.2023 (M 107) von der Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH für das Jahr 2023 9,00 Mio. € (Verlustausgleich 2022) und für das Jahr 2024 38,30 Mio. € (16,30 Mio. € Verlustausgleich 2023 sowie 22,00 Mio. € für die Rückführung des Kontokorrentkredits in 2024) zur Verfügung gestellt wurden.
II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass im Teilkonzern Kliniken Frankfurt-Höchst (KFH)
a) für das Jahr 2024 voraussichtlich ein Verlust von 20,02 Mio. € realisiert wird,
b) die für die Rückführung des Kontokorrentkredits zur Verfügung gestellten Mittel ausreichen, um neben dem Ausgleich des Kontokorrentkontos auch den Verlustausgleich 2024 bis zu einer Höhe von rd. 17,00 Mio. € zu gewährleisten und
c) ein Finanzierungsdelta von rd. 3,10 Mio. € bleibt.
III. Es wird daher zugestimmt, dass
a) die zum Ausgleich des Kontokorrentkredits bereitgestellten Mittel ebenfalls für den Verlustausgleich 2024 herangezogen werden,
b) im Haushaltsjahr 2024 bis zu 3,10 Mio. € zur Liquiditätssicherung der Kliniken Frankfurt Höchst GmbH (KFH) als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden und die Mittelbereitstellung in 2024 über Produktgruppe 98.03, Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse", die Abwicklung über Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71 erfolgt.
IV. Es dient zur Kenntnis, dass durch die Kliniken FMT GmbH ("KFMT") mit dem Konzept "varisano 2030" die Forderung aus § 3619 vom 20.07.2023 (M 107/2023) nach einem Restrukturierungskonzept erfüllt und eine Mittelfristplanung vorgelegt wurde, die die geplante Entwicklung der Teilkonzerne Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH ("KdMTK") und Klinikum Frankfurt Höchst GmbH ("KFH") für den Zeitraum von 2025 bis 2030 darstellt. Ziel ist es, beide Teilkonzerne bis zum Ende des Jahres 2029 zu einem positiven Ergebnis zu führen.
V. Aus der Mittelfristplanung für den Teilkonzern KdMTK ergibt sich bis einschließlich zum Jahr 2029 ein Liquiditätsbedarf von 30,60 Mio. € sowie für den Teilkonzern KFH bis einschließlich 2029 ein Liquiditätsbedarf von 31,00 Mio. €. Zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH werden zur Liquiditätssicherung sowohl die Mittelbereitstellung wie auch eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage beider Gesellschafter für den vg. Zeitraum benötigt.
VI. Es wird daher zugestimmt, dass
a) im Haushaltsjahr 2025 11,90 Mio. € zur Liquiditätssicherung der KFH als Zuschuss zur Verfügung gestellt werden und die Mittelbereitstellung in 2024 über Produktgruppe 98.03, Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse", die Abwicklung in 2025 über Produktgruppe 19.06, Kontengruppe 71 erfolgt.
b) in den Haushaltsplan 2026/2027 wie folgt zusätzliche Mittel im Rahmen des entsprechenden Eckwerts in die Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 19.06 eingestellt werden sollen:
| 2026: | 9,20 Mio. € |
| 2027: | 6,60 Mio. € |
| 2028: | 3,70 Mio. € |
eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage hierzu abgeschlossen wird.
Es werden somit insgesamt 31,40 Mio. € bis einschließlich 2028 zur Verfügung gestellt. Ab 2029 wird von einem positiven Jahresergebnis von +400 T€ ausgegangen (Liquiditätsbedarf im Finanzierungszeitraum bis 2029 insgesamt = 31,00 Mio. €).
VII. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Fokus aller Beteiligten derzeit auf der kurz- bzw. mittelfristigen Unternehmenssicherung liegt und die Verhandlungen zur Fortschreibung des Konsortialvertrages (§ 6612 vom 17.12.2015 (M 188/2015), § 2233 vom 22.09.2022 (M 116/2022), § 3124 vom 30.03.2023 (M 25/2023)) unterbrochen sind. Die Gesellschafter haben sich auf einen neuen Zeitrahmen bis 31.12.2025 verständigt, der Gegenstand einer gesonderten Vorlage ist (M 154/2024).
Begründung
A. Zielsetzung
Die Parteien haben am 25. Februar 2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen sowie in der Folge mit Datum vom 19.12.2023 eine Finanzierungsvereinbarung, die aufgrund erheblicher Liquiditätsengpässe des Klinikkonzerns notwendig war. In dieser Finanzierungsvereinbarung wurde die Finanzierung des Wirtschaftsjahres 2022 festgelegt sowie auch eine Vereinbarung für die Finanzierung des Wirtschaftsjahres 2023 und die Rückzahlung des Kontokorrentkredits in 2024 getroffen. Ebenso haben sich die Gesellschafter bereit erklärt, eine weitere Finanzierungsvereinbarung für die Wirtschaftsjahre 2025 ff. zu verhandeln, sollte dies notwendig werden, insbesondere um die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der KFMT und der Teilkonzerne und die effektive sowie qualitätsgesicherte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Main-Taunus-Kreises sowie der Stadt Frankfurt sicherzustellen.
Die hier vorgesehene Mittelbereitstellung und Finanzierungszusage soll sicherstellen, dass die Krankenhausgesellschaften des KFMT-Unternehmensverbundes zahlungs- und handlungsfähig bleiben und die betrauten Dienstleistungen erbringen können sowie dass die Jahresabschlüsse des KFMT Unternehmensverbundes aufgrund der sichergestellten Finanzierung weiterhin uneingeschränkt testierfähig sind. Der Mittelbedarf stand erst mit Vorliegen des Konzepts varisano 2030 fest und war insoweit bis dato nicht vorhersehbar.
Zudem sind die Parteien darüber einig, dass es Aufgabe der KFMT ist, ihr konsolidiertes Jahresergebnis so schnell wie möglich auszugleichen. Hierfür wird die KFMT die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
B. Alternativen
Entscheidung über den Weiterbetrieb der medizinischen Einrichtungen des Klinikverbundes Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH.
Wenn die vorgesehene Mittelbereitstellung nicht erfolgt, fehlt es der KFMT an der notwendigen Unternehmensfortführungsprognose (Going Concern). In diesem Fall ist unmittelbar die Insolvenz einzuleiten und das Unternehmen abzuwickeln. Das heißt, dass ohne den zum Beschluss vorgeschlagenen Zuschuss ein Insolvenzverfahren eintritt und die Gesellschafter ihren Steuerungseinfluss weitgehend verlieren. Eine realistisch anzunehmende Folge wäre die Übernahme des Klinikums Höchst durch Dritte.
C. Lösung
Im Vorfeld der Abschlussprüfungen für das Jahr 2023 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche auch bereits für den Jahresabschluss 2022 beauftragt war, abermals mitgeteilt, dass ohne ein entsprechendes Eingreifen der Gesellschafter der Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gefährdet sei. Um den für den Unternehmensfortbestand notwendigen Liquiditätsbedarf zu ermitteln, hat die KFMT im Sommer 2024 das Konzept "varisano 2030" erarbeitet. Daraus geht der Mittelbedarf in Höhe von insg. 62,00 Mio. € hervor, der zur Liquiditätssicherung und zum Fortbestand der Gesellschaft notwendig ist. Hiervon fallen 30,60 Mio. € auf die KdMTK und die Zuständigkeit des Gesellschafters Main-Taunus-Kreis. Die Stadt Frankfurt stellt parallel dazu den KFH bis einschließlich 2029 den gem. Mittelfristplanung den benötigten Finanzbedarf (31,40 Mio. €) als Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung.
Gegenüber der Situation im Jahr 2023 wurden im Laufe des Jahres 2024 erhebliche Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen. Es wurden sowohl Kostensenkungen als auch Erlössteigerungen realisiert und Wirtschaftlichkeitspotenziale aufgedeckt und realisiert. Diese Maßnahmen sind überwiegend noch nicht abgeschlossen bzw. werden weiterverfolgt. Das Konzept "varisano 2030" basiert auf den heute bekannten realistischen Ergebniserwartungen. Der Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2023 und 2024 lag eine mittelfristige Ergebnisplanung zugrunde, die von einem Defizit in Höhe von 158,40 Mio. € im fünfjährigen Planungszeitraum 2024 bis 2028 ausging. Mit dem Konzept "varisano 2030" konnte in der mittelfristigen Planung (2025 bis
2029) nun eine deutliche Verbesserung auf 61,60 Mio. € prognostiziert werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Geschäftsjahr 2024
Mit § 3619 vom 20.07.2023 wurde bereits der Verlustausgleich 2022 (9,00 Mio. €) und 2023 (16,30 Mio. €) beschlossen. Ebenso wurde hiermit ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf von 22,00 Mio. € bereitgestellt, um den bestehenden Kontokorrentkredit auszugleichen. Diese zusätzlichen Mittel sind nun ausreichend, um sowohl den Kontokorrentkredit auszugleichen als auch die Liquidität für das Jahr 2024 bis zu einer Höhe von rd. 17 Mio. € abzusichern.
Um den voraussichtlichen Verlust 2024 von rd. 20 Mio. € ausgleichen zu können, werden zusätzliche Mittel von rd. 3,1 Mio. € benötigt.
Finanzierungsvereinbarung 2025-2029
Die Kosten für die Stadt Frankfurt am Main als Gesellschafterin der KFH belaufen sich auf die in Beschlussziffer VI. angegebenen Beträge.
Für den Teilkonzern KFH wird aktuell für das Jahr 2029 ein positives Ergebnis i. H. v. 400 T€ kalkuliert, woraus sich der Liquiditätsbedarf von 31,00 Mio. € gemäß Beschlussziffer V. ergibt, während sich die Summe der für den Haushalt vorzusehenden Zuschussbeträge aus Ziffer VI. für die Jahre 2025-2028 auf insg. 31,40 Mio. € beläuft.
Gesamtbedarf
| in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024* | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| mit § 3619 vom 20.07.2023 (M 107) beordnet | 9,00 | 16,30 | 22,00 | - | - | - | - | - |
| Zusätzlicher Bedarf | - | - | 3,10 | 11,90 | 9,20 | 6,60 | 3,70 | - |
*inkl. Rückführung Kontokorrentkredit
Der korrespondierende Beschluss des Gesellschafters Main-Taunus-Kreis wird voraussichtlich am 02.12.2024 im Kreistag gefasst werden.
Anlage _Varisano_2030_Finanzierungsvereinbar (ca. 328 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt gegen FRAKTION; ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt gegen FRAKTION; ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)