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Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH finanzielle Mittel in Höhe von 9.000 T€ für 2023 und 38.300 T€ für 2024 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Liquidität der Kliniken zu gewährleisten und eine Insolvenz zu verhindern.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH neben der kurzfristigen Liquiditätssicherung sowohl eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage beider Gesellschafter als auch ein umfangreiches Restrukturierungskonzept benötigt werden.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die beiden Gesellschafter zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH bis Ende des Jahres 2024 einen Betrag in Höhe von insgesamt 90.541 T€ zur Verfügung stellen müssen.
  3. Es wird daher zugestimmt, dass zur Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH im Jahr 2023 9.000 T€ zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung erfolgt aus Budgetüberträgen in der PG 98.03, Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse". Es wird des Weiteren zugestimmt, dass in den Haushaltsplan 2023 zusätzlich 38.300 T€ in das Jahr 2024 in die Kontengruppe 71 "Zuweisungen und Zuschüsse" in der Produktgruppe 19.06 eingestellt werden. Der Magistrat wird beauftragt, mit der Haushaltsplanung 2024/2025 diese Veränderung im Planjahr 2024 zu kompensieren.
  4. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass der Fokus aller Beteiligten derzeit auf der kurzfristigen Unternehmenssicherung liegt und die Verhandlungen zur Fortschreibung des Konsortialvertrages (M 188 vom 13.11.2015, § 6612 vom 17.12.2015, Magistratsbeschluss vom 08.07.2022, M 116 vom 22.07.2022, § 2233 vom 22.09.2022, M 25 vom 10.02.2023, § 3124 vom 30.03.2023) unterbrochen sind. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Termin zur Vorlage der Fortschreibung des Konsortialvertrages nicht wie vorgesehen zum 31.12.2023 eingehalten werden kann. Sobald die Gesellschafter sich auf einen neuen Zeitrahmen verständigt haben, erfolgt eine weitere Vorlage.

Begründung

A. Zielsetzung

Die derzeitige finanzielle Lage fast aller Krankenhäuser in Deutschland stellt sich als äußerst prekär dar. Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind in diesem Jahr 30 % aller Krankenhäuser in ihrer Existenz bedroht. Bleiben die Fallzahlen auch nach der Pandemie auf dem Niveau der Corona-Jahre - ein wahrscheinliches Szenario - wird sich der Anteil der defizitären und damit von Schließung bedrohten Krankenhäuser in den kommenden Jahren auf 70 bis 80 % erhöhen. Der Verbandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft verweist darauf, dass 59 % der Klinken im abgelaufenen Jahr 2022 mit roten Zahlen rechneten und dieser Anteil 2021 noch 43 % betrug. 56 % der Krankenhäuser erwarten für das Jahr 2023 eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation.

Diese Entwicklung geht nicht zuletzt auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Folgen des Krieges in der Ukraine zurück. Die Preise für Energie, Medikamente, Lebensmittel, Medizintechnik sowie kostspielige Honorarkräfte sind stark gestiegen. Die Erlösentwicklung hält damit jedoch nicht Schritt, weil die Fallzahlen sinken. Personalengpässe sowie sinkende Bettenbelegung und auch Stationsschließungen sind die Folge. Auch der Trend zur Ambulantisierung führt dazu, dass weniger Patient:innen behandelt werden und die Krankenhäuser weniger erlösen können. Das derzeitige Finanzierungssystem gleicht die hierdurch entstehenden Defizite nicht aus. Bis die aktuell diskutierte Krankenhausreform greift, dürften viele Krankenhäuser insolvent sein. Gerade für die kommunalen Krankenhäuser mit ihrem Versorgungsauftrag und den wichtigen medizinischen Leistungen für einen breiten Teil der Bevölkerung muss dies verhindert werden. Daher fordert der Städte-tag auch die Entlastung der Kommunen im aktuellen Transformationsprozess (Brückenfinanzierung). Die kurzfristige Bereitstellung von Mitteln zur Existenzsicherung liegt aber in kommunaler Hand.

Auch in unserem Klinikverbund ist deren Fortbestand durch Mittelbereitstellung zu sichern.

B. Alternativen

Entscheidung über den Weiterbetrieb der medizinischen Einrichtungen des Klinikverbundes Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH.

C. Lösung

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes 2023 ist noch davon ausgegangen worden, dass der Liquiditätsbedarf der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH aus verbliebenen Mitteln zur Restrukturierung des Klinikums Höchst finanzierbar ist. Am Jahresende 2022 mussten diese Mittel jedoch kurzfristig zur Liquiditätssicherung herangezogen werden und es stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Der zwischenzeitlich weiter ansteigende Liquiditätsbedarf sollte in den Haushaltsentwurf 2024/2025 aufgenommen werden. Die aktuellste Entwicklung hat die Pläne des Magistrats jedoch überholt.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 haben die Abschlussprüfer:innen mitgeteilt, dass ohne ein entsprechendes Eingreifen der Gesellschafter der Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gefährdet sei. Die Geschäftsführung der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH informierte darüber in einer Ad-hoc-Meldung am 15.05.2023 und der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit dem Sachverhalt in einer außerordentlichen Sitzung am 26.05.2023.

Neben der kurzfristigen Liquiditätssicherung wird sowohl eine Finanzierungsvereinbarung/-zusage beider Gesellschafter als auch ein umfangreiches Restrukturierungskonzept benötigt. Im Anschluss daran könnte dann ein entsprechendes Testat zum Jahresabschluss erfolgen, welches u. a. dem Gläubigerschutz dient und Voraussetzung für die Bereitstellung von Liquiditätshilfen des Landes aber auch zur Aufnahme von Investitionskrediten ist, auf die der Main-Taunus-Kreis zur Finanzierung der Verluste angewiesen ist.

Ein testierter Jahresabschluss ist frühestens im September/Oktober 2023 erreichbar.

Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH benötigt zur Sicherung des Fortbestandes 90.541 T€ von beiden Gesellschaftern. Der Betrag geht im Falle der Stadt Frankfurt am Main auf bisher unausgeglichene Verluste und nicht vorhersehbare Entwicklungen wie den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, eine schlechte Leistungsentwicklung in den Krankenhäusern sowie die Verlängerung des Zahlungsziels für die Krankenkassen zurück.

Die Stadt kann die Liquidität des Klinikverbunds kurzfristig durch Kontokorrentkredite sichern. Da Kontokorrentkredite zurückzuzahlen sind, der Klinikverbund dies aber nicht aus Überschüssen finanzieren kann, wird die Stadt Frankfurt am Main Betriebszuschüsse zur Verfügung stellen, die noch in den Haushalt 2023 aufzunehmen sind.

Der Konsortialvertrag hat diese Entwicklung nicht antizipiert und die Gesellschaftervertreter:innen haben sich daher in einem Treffen am 22.06.2023 darauf verständigt, den Fortbestand bis Ende des Jahres 2024 zu gewährleisten und folgende Vereinbarung getroffen:

Die vorläufige Finanzierung basiert auf den prognostizierten Verlusten der Gesellschaften für das Jahr 2022 und den geplanten Verlusten für das Jahr 2023 sowie dem zusätzlichen Liquiditätsbedarf. Die abschließende Regelung der Verteilung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Konsortialvertrages.

Die dauernde Verlustübernahme führt die Gesellschafter an und möglicherweise über ihre Grenzen. Im Zuge der Überprüfung des wirtschaftlichen Konzepts des Klinikverbundes wurden die Verluste im Zeitraum 2024 bis 2028 aktuell mit bis zu 158.423 T€ beziffert. Diese Situation macht die Entwicklung eines Restrukturierungskonzepts erforderlich, das im Rahmen der Fortschreibung des Konsortialvertrages zu erstellen ist. Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Termin zur Vorlage der Fortschreibung des Konsortialvertrages nicht wie vorgesehen zum 31.12.2023 eingehalten werden kann. Sobald die Gesellschafter sich auf einen neuen Zeitrahmen verständigt haben, erfolgt eine weitere Vorlage.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Sicherung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH in Höhe von 22.000 T€ erfolgt zunächst durch einen Kontokorrentkredit, der jedoch im Laufe des Jahres 2024 zurückgeführt werden muss.

Die Mittel für den Verlustausgleich 2022 i. H. v. 9,0 Mio. € werden aus Budgetüberträgen zum Verlustausgleich der Stadtwerke Frankfurt Holding bereitgestellt. Der Verlustausgleich 2023 in Höhe von rd. 16,30 Mio. € und die Mittel für den zusätzlichen Liquiditätsbedarf der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (Rückzahlung des Kontokorrentkredits) in Höhe von 22,00 Mio. € - insgesamt also rd. 38,30 Mio. € - sind in den Haushaltsplan 2023 in das Jahr 2024 einzustellen (Details siehe Anlage).

Die Einstellung der - im Entwurf des Haushaltes 2023 bisher nicht eingeplanten - Zuschüsse an das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH von 38,30 Mio. € in das Planjahr 2024 zur Abdeckung des Verlustausgleiches führt im nicht ausgeglichenen Haushalt 2023 der Stadt Frankfurt am Main zu einer Ausweitung des Defizites von bisher 149,40 Mio. € auf 187,70 Mio. € (2024) (ohne Berücksichtigung etwaiger weiterer Haushaltsveränderungen im Rahmen der Etatberatungen oder sonstiger zwischenzeitlich gefasster Beschlüsse). Die Rücklage aus den ordentlichen Ergebnissen der Vorjahre weist unter Berücksichtigung der Zuschusserhöhung am Ende des Planungszeitraums 2026 ein voraussichtliches Defizit von 445,54 Mio. € aus (unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 Stand 577,30 Mio. € ein Defizit von 30,33 Mio. €). Das der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2023 berücksichtigt diese Veränderung nicht. Unter Einbeziehung der darin vorgeschlagenen Haushaltssicherungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 162,97 Mio. € (2024 - 2026) und der mit dem Jahresabschluss 2022 erzielten Haushaltsverbesserungen kann die aus der Zuschusserhöhung an das Klinikum Frankfurt Höchst GmbH entstehende Haushaltsbelastung jedoch im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2023 kompensiert werden.

Anlage 1 (ca. 41 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Juli 2023Sie sind hier
    MM 107Sicherung des Fortbestandes der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hier: Finanzierungs-/Liquiditätsbedarfe
    Magistratsvortrag
  2. 12. Juli 2023NRNR 718Fortbestand der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus: RestrukturierungSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 114
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; CDU, LINKE. und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 718 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (M 107 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 718); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 107 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 54
Angenommen
1. Der Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 718 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 718); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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