Erhaltung Darmstädter Hof
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert eine Klärung, ob die finanzielle Unterstützung des Darmstädter Hofs eingestellt werden soll. Dies ist wichtig, da der Darmstädter Hof eine zentrale Rolle für die Bürger und Vereine in Nieder-Eschbach spielt. Eine Reduzierung oder Einstellung der Unterstützung könnte die Existenz des Bürgerhauses gefährden.
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Thema Kultur verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:
Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten Darmstädter Hof zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, sodass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht?
Begründung
Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z. B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen Darmstädter Hof hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für den Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des Darmstädter Hofs sieht der Ortsbeirat insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2024OFOF 334/15Erhaltung Darmstädter HofOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 29. November 2024Sie sind hierVV 1067Erhaltung Darmstädter HofAnfrage
- 17. März 2025Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 396Erhaltung Darmstädter HofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen