Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Informationen zur Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke gebeten, da dieser aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt wurde. Die Bürger benötigen Klarheit über die geplanten Maßnahmen und deren zeitlichen Rahmen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie der Sachstand zur Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der Deutschherrnbrücke im Hinblick auf die geplanten Maßnahmen und deren zeitlicher Horizont ist? Weiterhin wird um Mitteilung gebeten, welche Überbrückungsmaßnahmen geplant sind?
Begründung
Der Fuß- und Radverkehrssteg der Deutschherrnbrücke, der Sachsenhausen und das Ostend verbindet, wurde vorsorglich gesperrt. Grund hierfür sind die aktuellen Ergebnisse einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung. Diese hat ergeben, dass einige der Betonplatten auf dem Steg augenscheinlich stark beschädigt und laut dem beauftragten Bauwerksprüfer eventuell nicht mehr standsicher sind. Da dieser Überweg von großer praktischer Relevanz ist, besteht ein Informationsbedürfnis im Hinblick auf die geplante Sanierung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2024OFOF 1276/5Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der DeutschherrnbrückeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. November 2024Sie sind hierVV 1064Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der DeutschherrnbrückeAnfrage
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 621Sanierung des Fuß- und Radwegstegs auf der DeutschherrnbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2