Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine grundlegende Überarbeitung der Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße, da die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr nicht akzeptabel ist. Die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer, einschließlich Linienverkehr und Rettungswegen, ist von großer Bedeutung.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
die Planung aus M 150/2024 zurückzuweisen und die Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße grundlegend zu überarbeiten.
- Die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr ist nicht hinzunehmen.
- In der Planung sind neben dem MIV, dem Fahrrad und den Fußgängern auch der Linienverkehr und ausreichend Rettungswege zu berücksichtigen.
Begründung
Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der erforderlichen Arbeiten am Netz (Strom und Fernwärme, siehe unter Trassenarbeiten in der M 150/2024) Baumaßnahmen an der Bockenheimer Landstraße unumgänglich sind. Auch stimmt der Ortsbeirat zu, dass der derzeitige Radweg erhebliche Unebenheiten aufweist und daher den Radverkehrsfluss erheblich hemmt. Eine Sanierung ist daher angezeigt. Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Radwegs auf einem wie bisher im Vergleich zur Fahrspur erhöhten Niveau stellt der Wegfall einer Fahrspur im Notfall eine echte Gefahr dar, da keine Möglichkeit bestünde, eine Rettungsgasse zu bilden. Der Linienverkehr ist für Anwohner unverzichtbar, sowohl die Buslinie 50 als auch die Linie M 36 sind wichtige ÖPNV-Anbindungen, die nicht aufgegeben werden können. Um zu gewährleisten, dass diese nicht noch unzuverlässiger werden, ist der Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße auch für ÖPNV-Nutzer von großem Interesse. Schließlich ist anzunehmen, dass die Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen der Bockenheimer Landstraße zunehmen. Ähnliche Entwicklungen gibt es etwa in der Fürstenberger Straße seit dem Umbau des Grüneburgwegs oder auch im Nordend seit dem Umbau des Oeder Wegs. Hier bedarf es eines Gesamtkonzepts und eine Abbildung der Veränderung im Vergleich zur Beschlusslage von 2019. Aufrecht zu erhalten ist ausdrücklich der Baumbestand und die Begrünung der Straße. Auch sollen Aufenthaltsorte wie der Odina-Bott Platz erhalten bleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. November 2024MM 150Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 27. November 2024Sie sind hierOFOF 1049/2Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabelOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)