PAR_5667_2025 ABGELEHNT
Stadtverordnetenversammlung
I. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. II. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. III. Der Magistrat wird beauftragt, die folgenden Punkte bei der weiteren Planung und der Ausführung der Baumaßnahmen zu berücksichtigen: 1. Die Bockenheimer Landstraße ist eine bedeutende Grundnetzstraße für den Autoverkehr in der Stadt Frankfurt. Die Straße ist für die Erschließung des Westends und die Verbindung von Bockenheim zur Innenstadt von zentraler Bedeutung. Mit der Grunderneuerung der Fahrbahn soll diese Verbindung auch langfristig als wichtige Achse für den motorisierten Individualverkehr und als wichtige Pendlerachse erhalten bleiben. 2. Die Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) während der Baumaßnahme der Mainova, der NRM und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sollen so gering wie möglich sein. Der Magistrat wird gebeten, die Baustellenplanung entsprechend zu optimieren und eine einspurige Verkehrsführung mit gegenseitiger Ampelschaltung wenn möglich zu vermeiden. Einschränkungen für den Radverkehr während der mehrjährigen Bauzeit sollen abschnittsweise zum Erhalt einer zweiten Fahrspur für den MIV und ÖPNV in Erwägung gezogen werden, um eine bessere Abwicklung des Autoverkehrs zu ermöglichen. 3. Bei den Anschlüssen der Bockenheimer Landstraße an die Bockenheimer Anlage und an die Senckenberganlage bleiben alle Fahrspuren erhalten. Der Abfluss des MIV und ÖPNV aus der Bockenheimer Landstraße muss weiterhin in annähernd gleicher Kapazität wie gegenwärtig gewährleistet werden. 4. Während der Umsetzung der Baumaßnahme wird die Verkehrsentwicklung fortwährend überprüft, sodass während der Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wenn nötig eine Überplanung der Knotenpunkte (vor allem für jene im 2. Bauabschnitt) in Erwägung gezogen werden kann. Hierbei sind alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um für alle Verkehrsarten eine Reisezeitverlängerung zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. 5. An der Kreuzung Mendelssohnstraße ist zu prüfen, welche weiteren Möglichkeiten zur Kapazitätsverbesserung bestehen, um den Abfluss des MIV und ÖPNV in annähernd gleicher Kapazität zu gewährleisten. 6. Die Lichtsignalanlagen sind mit modernster Digitaltechnik auszustatten, sodass die bestmögliche Steuerung des Verkehrsflusses erreicht wird. (NR 1115) IV. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Papke, Görres, Zieran, Pfeiffer, Luxen, Dr. Knacker, Huber, Dr. Mehler-Würzbach, Fuchs, Busch und Müller dienen zur Kenntnis.
30.01.2025