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Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
56 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren9 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Vorlage M 150 sieht die Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße vor, um die Sicherheit und Komfort für Radfahrende zu erhöhen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Radwege für den aktuellen Verkehr nicht ausreichend dimensioniert sind. Aus der Umsetzung wird erwartet, dass der Radverkehr sicherer und effizienter durch die Stadt geleitet wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Schumannstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Planung und Ausführung zur Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage wird entsprechend der Plananlagen zugestimmt.
  2. Der Gesamtinvestitionsbedarf für die Baumaßnahme beträgt 16.633 T€, davon wurden mit M 123 (§ 6642 vom 05.11.2020) bereits 1.260 T€ bewilligt und freigegeben. Die weiteren erforderlichen Mittel in Höhe von 15.373 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) mit der Vorplanungsvorlage M 123/20 (§ 6642-2020) wurden Planungsmittel in Höhe von 1.260 T€ beschlossen, von denen bis zum 31.12.2023 bereits rd. 219 T€ für Planungsleistungen verausgabt wurden, b) die weiteren erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 15.373 T€ in der Produktgruppe 16.3, Produktdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen, c) über den Investitionsbedarf hinaus, die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 45 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung stehen, d) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird, die bis dahin bereits verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind, e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von rd. 73 T€ (zum 31.12.2023) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, f) für die Baumaßnahme ein Antrag auf Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsfördergesetz ( MobFöG ) gestellt wurde. Es wird mit einer Förderung in Höhe von rund 7.061 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers, g) die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt 852 T€ zukünftige Haushalte belasten, diesen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 235 T€ gegenüber, h) für die Maßnahme Stellplatzablösemittel verwendet werden sollen, deren Höhe derzeit geprüft wird.
  4. Der Standort des Baumes mit der Baumkatasternummer 137 in Höhe der Beethovenstraße 71 muss aufgrund der notwendigen Verlegung der Bushaltestelle Palmengartenstraße aufgegeben werden. Die notwendige Baumfällung wird vollumfänglich durch eine Neupflanzung im Bereich des derzeitigen Bushaltestellestandortes ersetzt. Der Baumfällung wird zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Bockenheimer Landstraße stellt eine der wichtigsten innerstädtischen Verbindungen für den Radverkehr in Ost-West-Richtung dar. Darüber hinaus ist sie auch Bestandteil des Rad-Hauptnetzes Hessen in der Verbindung zwischen der Frankfurter Innenstadt und den westlich und nördlich angrenzenden Kommunen des Main-Taunus- und des Hochtaunuskreises. Die Bockenheimer Landstraße dient somit der Führung des innerstädtischen, als auch des regionalen Radverkehrs. Auf den bestehenden unterdimensionierten Radwegen in der Bockenheimer Landstraße können diese Radverkehre nicht bedarfsgerecht und sicher abgewickelt werden.

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424, zur Fahrradstadt Frankfurt am Main, ist der Magistrat explizit dazu aufgefordert, eine Verbreiterung der baulichen Bestandsradwege entlang der Bockenheimer Landstraße in beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung des Entfalls einer Fahrspur weiterzuverfolgen. Die Vorplanung wurde mit M 123/2020 beschlossen und die weiterführende Planung beauftragt.

Mit der Umsetzung der vorliegenden Planung sollen anforderungsgerechte Verkehrsflächen und die erforderliche Verkehrssicherheit in dem zur Verfügung stehenden Straßenraum gefördert und hergestellt werden.

Die Vorplanung sah für die Radwege und die Knotenpunkte eine grundhafte Sanierung und für die restliche Fahrbahn eine Deckensanierung vor. Das mittlerweile vorliegende Bodengutachten zeigt jedoch auf, dass weder eine ausreichende Frostsicherheit, noch die erforderliche Tragfähigkeit des Straßenoberbaus gegeben ist. Daher ist eine grundhafte Sanierung der Radwege, der Knotenpunkte und der kompletten Fahrbahn erforderlich.

B. Alternativen

Keine. Die Vorlage konkretisiert die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Vorplanung (§ 6642 vom 02.11.2020 zu M 123 vom 17.08.2020). Auch besteht unter Beibehaltung der aktuell straßenräumlichen Gegebenheiten keine weitere Möglichkeit zur Umsetzung der genannten Ziele.

C. Lösung

Im Zuge der Maßnahme werden die Flächen der Fahrbahn und der Radwege linienhaft baulich umgestaltet. Die Fahrbahn wird hierzu von derzeit drei Fahrstreifen auf durchgängig zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite im Regelquerschnitt reduziert. Separate Linksabbiegefahrstreifen in den signalisierten Knotenpunkten entfallen dadurch, ausgenommen davon ist der Knotenpunkt Bockenheimer Landstraße/Mendelssohnstraße. Diese Ausnahme begründet sich durch die Vorgabe der städtischen Unfallkommission zum Erhalt des separaten Linksabbiegefahrstreifens. Die Reduzierung der Fahrbahnbreite zugunsten der Verbreiterung der Radwege ist erforderlich, da die beidseitig von Fahrbahn und Radwegen gelegenen Baumreihen als Allee gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit dem Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG gesetzlich geschützt sind. An den Knotenpunkten erfolgt die bauliche Umgestaltung der Verkehrsflächen zugunsten der Gehwege und der Grünbeete, sowie der barrierefreie Ausbau.

Radverkehr

Beidseitig der Fahrbahn werden durchgängig 2,30 m breite Radwege baulich hergestellt. Diese Breitendimensionierung entspricht der mit dem Stadtverordnetenbeschluss § 4424/2019 vorgegebenen Regelbreite für Radwege. Im Gegensatz zu den Bestandsradwegen ermöglicht diese Breitendimensionierung, Überholvorgänge auf den Radwegen. Gegenüber den Bestandsradwegen erhalten die geplanten Radwege außerdem sowohl zusätzlich Abstandsflächen von 0,25 m zu den angrenzenden mit Hochborden eingefassten Grünbeeten als auch 0,75 m breite Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn hin.

Aus Gründen der verkehrlichen Sicherheit und des höheren Fahrkomforts des Radverkehrs erfolgt dessen Führung nahezu durchgängig niveaugleich. Die unsignalisierten Einmündungen der Nebenstraßen werden hierzu als Gehwegüberfahrten ausgebildet, mit Anrampungen für den querenden Kfz-Verkehr. Diese Ausbildung verdeutlicht dem querenden Kfz-Verkehr die Vorfahrt des Radverkehrs und erhöht somit die Sicherheit des Radverkehrs. Die höhengleiche Ausbildung der Radwege erfolgt auch an den Grundstückszufahrten, hierzu werden in der Breite der Sicherheitstrennstreifen ebenfalls Anrampungen vorgesehen, sodass ein ständiges Auf und Ab in der Ausbildung der Radwege an den Grundstückszufahrten vermieden werden kann. Lediglich an den signalisierten Knotenpunkten bzw. Fußgängerfurten wird die Radverkehrsführung auf Fahrbahnniveau abgesenkt. Außerdem erhält der Radverkehr an allen signalisierten Knotenpunkten künftig über indirektes Linksabbiegen eine verbesserte Verknüpfung zum angrenzenden Straßennetz, neben der entsprechenden Straßenmarkierung werden für das indirekte Linksabbiegen auch eigene Signalgeber eingerichtet.

Abweichend zur Vorplanung erhält der von Süden über die Senckenberganlage kommende Radverkehr für das indirekte Linksabbiegen einen gesicherten Aufstellbereich außerhalb der Fahrbahn. Für den Radverkehr, der wie bereits im Bestand, aus der Schwindstraße entgegen der Einbahnstraßenrichtung nach rechts in die Bockenheimer Landstraße einbiegt, wird das Grünbeet im Bereich der Einmündung angepasst. Für die Gegenrichtung erhält der Radverkehr in der Bockenheimer Landstraße, gegenüber der Einmündung der Schwindstraße, eine Absenkung im Sicherheitstrennstreifen; sodass er die Fahrbahn querend dann die Schwindstraße erreicht.

Der auf der Mendelssohnstraße in die Bockenheimer Landstraße einfahrende Radverkehr erhält einen Radfahrstreifen, der durch eine baulich hergestellte Mittelinsel zum Kfz-Verkehr abgetrennt ist. So kann der Radverkehr gesichert gegenüber dem Kfz-Verkehr seinen Aufstellbereich am Knotenpunkt zur Bockenheimer Landstraße erreichen.

Fußverkehr/ Barrierefreiheit

Ziel der Maßnahme ist neben der Förderung des Radverkehrs auch die Steigerung der Aufenthaltsqualität und eine sicherere Führung des Fußverkehrs in der Bockenheimer Landstraße zu erreichen. Die Anlage bedarfsgerechter Radwege lässt erwarten, dass die derzeitige illegale Mitbenutzung der Gehwege durch den Radverkehr und E-Roller sich deutlich reduzieren wird. Die Separierung von Fuß- und Radverkehr ermöglicht auch eine sicherere Führung mobilitätseingeschränkter Menschen auf den Gehwegen. Des Weiteren werden ältere Gehwegbeläge ausgetauscht, sodass durch einen einheitlichen Gehwegbelag, gemäß dem städtischen Gestaltungshandbuch, ein einheitliches Erscheinungsbild entstehen kann. Dieser Belagsaustausch soll auch gewährleisten, dass eine dauerhaft hohe Nutzungsqualität der Gehwegflächen gewährleistet werden kann.

Neben den bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen werden auch alle Knotenpunkte barrierefrei ausgebaut, sodass eine durchgehende barrierefreie Führung entlang der Bockenheimer Landstraße möglich wird.

In Höhe der Schumannstraße wird eine Mittelinsel baulich hergestellt. Diese Mittelinsel dient in erster Linie zur Verbesserung der Sicherheit des hohen Fußgängeraufkommens, der die Fahrbahn der Bockenheimer Landstraße dort, außerhalb der gesicherten Führung an den benachbarten Knotenpunkten, quert. Ein barrierefreier Ausbau dieser Querung ist nicht angedacht, allerdings erhält auch der Radverkehr über entsprechende Absenkungen zwischen den Radwegen und der Fahrbahn die Möglichkeit diese zusätzliche Querungshilfe zu nutzen.

Bushaltestellen/ ÖPNV

Die bereits barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen werden einheitlich dem aktuellen Stand der Regularien zur Barrierefreiheit angepasst. Mit Ausnahme der zu verlegenden Haltestelle "Palmengartenstraße - Richtung Westend" befinden sich die Ausstattungselemente (Wartehallen, Stehlen etc.) außerhalb der zu sanierenden Flächen und können daher erhalten bleiben. Für die bessere Erreichbarkeit aller Bustüren, werden teilweise begehbare Baumbeete im Bereich der Bushaltestellen vorgesehen. Um die Aufmerksamkeit des Radverkehrs gegenüber ein- und aussteigenden Fahrgästen zu erhöhen, werden die Radwege an den Bushaltestellen jeweils auf 1,60 m eingeengt. Dabei wird der Sicherheitstrennstreifen in den Ausstiegsbereichen der Bushaltestellen auf 1,00 m verbreitert, sodass aussteigende Fahrgäste eine eigene Fläche erhalten, bevor sie den Radweg betreten. Diese Ausstiegsfläche soll aber nicht breiter als 1,00 m dimensioniert werden, um zu vermeiden, dass wartende Fahrgäste sich zwischen den Radwegen und der Fahrbahn aufstellen.

Die am Platzbereich zwischen der Schwindstraße und der Mendelssohnstraße gelegene Bushaltestelle "Schubertstraße" wird im Rahmen der Baumaßnahme ebenfalls barrierefrei ausgebaut.

Grün

Die Bushaltestelle Palmengartenstraße in Höhe der Beethovenstraße 71 muss aus verkehrlichen Gründen in Fahrtrichtung Innenstadt vor den Knotenpunkt mit der Palmengartenstraße/ Beethovenstraße verlegt werden. In diesem Zusammenhang muss der Standort des Baumes mit der Baumkatasternummer 137 aufgegeben werden. Die notwendige Baumfällung wird vollumfänglich durch eine Neupflanzung im Bereich des derzeitigen Bushaltestellestandortes ersetzt.

Sofern es im Zuge der Fahrbahnreduzierung in den Einmündungen möglich ist, werden dort in den Nebenflächen auch die vorhandenen Grünbeete erweitert. In der Breite bleiben die Grünbeete grundsätzlich erhalten, lediglich zum Erhalt der Baumstandorte Nr. 24 und Nr. 25 ist es erforderlich das Baumbeet dort, zu Ungunsten des Radweges, um 0,40 m zu verbreitern. Um Eingriffe in die Wurzelbereiche der Bäume möglichst gering zu halten, sollen die Einfassungen der Grünbeete nur dann erneuert werden, wenn dies unumgänglich ist.

An den Baumstandorten, die sich außerhalb der Grünbeete befinden, werden die begehbaren Baumbeete auf jeweils 3,0 x 3,0 m vergrößert. Insgesamt ist die Erweiterung des Baumbestandes um weitere 8 Baumstandorte vorgesehen.

Lieferverkehr

Da dem Lieferverkehr auch künftig in der Bockenheimer Landstraße keine Flächen zur Verfügung gestellt werden können, werden zur Verbesserung der Situation des Lieferverkehrs in den angrenzenden Nebenstraßen zusätzliche Lieferzonen eingerichtet. Neben den beiden vorhandenen Lieferzonen im Kettenhofweg und der Myliusstraße sollen deshalb noch sieben weitere Lieferzonen eingerichtet werden. Diese Lieferzonen sind in folgenden Straßen vorgesehen: Schumannstraße, Beethovenstraße, Schwindstraße, Lindenstraße, Feuerbachstraße, Barckhausstraße und Oberlindau.

Entwässerung

Die Entwässerung der Radwege und der Fahrbahn in der Bockenheimer Landstraße erfolgt über Borde mit integrierter Entwässerung, sogenannten Hohlbordrinnen. Der Einsatz der Hohlbordrinnen ist erforderlich, um trotz der geringen Längsneigung in der Bockenheimer Landstraße eine ausreichende Entwässerung gewährleisten zu können. In den Abschnitten in denen der Einsatz von Hohlbordrinnen nicht möglich ist, wie z. B. in den Knotenpunkten, erfolgt die Entwässerung, wie sonst üblich, über Gussasphaltrinnen und Sinkkästen, wobei die Anzahl der Sinkkästen aufgrund der geringen Längsneigung gegenüber dem Bestand deutlich erhöht werden muss.

Lichtsignalanlagen

Aufgrund des geänderten Fahrbahnquerschnittes in der Bockenheimer Landstraße und den Änderungen der Fahrbahnquerschnitte in den Einmündungen sind die LSA-Standorte anzupassen. Des Weiteren werden zusätzlich eigene LSA für die indirekt linksabbiegenden Radverkehre vorgesehen.

Trassenarbeiten

Die Sparte Strom der NRM (Netzdienste-RheinMain GmbH) plant im Ausbaubereich der Bockenheimer Landstraße die Erneuerung von Kabeln in einem Umfang von ca. 2,2 km Länge. Die Arbeiten an den Leitungen der Nieder- und Mittelspannung, welche überwiegend in den Gehwegflächen und somit außerhalb des Baufeldes der Straßenbaumaßnahme erfolgen, sollen autark und im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Die Verlegung einer 110 kV Hochspannungsleitung, welche über die gesamte Länge des Baufeldes der Straßenbaumaßnahme verläuft und im Bereich der Fahrbahn vorgesehen ist, soll im Rahmen der Straßenbaumaßnahme erfolgen. Hinzu kommen noch vereinzelte Anpassungen von Hausanschlüssen bzw. kleineren Leitungsanpassungen der Sparten Gas und Wasser.

Die Mainova sieht für die Ergänzung ihres Fernwärmenetzes die Neuverlegung einer Trasse im Abschnitt zwischen der Palmengartenstraße und Feuerbachstraße ab dem Jahr 2026 vor.

Beleuchtung

Die SRM sieht im Rahmen der Arbeiten der NRM an den Leitungen der Nieder- und Mittelspannung den Austausch der vorhandenen Beleuchtungskabel vor, des Weiteren ist die Umrüstung auf LED-Beleuchtung vorgesehen.

Bauliche Umsetzung

Es ist geplant, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen. Der erste Bauabschnitt erstreckt sich vom östlichen Bauende am Kettenhofweg bis vor den Knotenpunkt mit der Feuerbachstraße. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Knotenpunkt mit der Feuerbachstraße bis zum westlichen Bauende an der Senckenberganlage. Es ist vorgesehen, unter halbseitiger Sperrung zu bauen und den Verkehr im Einbahnstraßenverkehr durch die Baustelle zu führen. Die jeweils entfallende Richtung wird über den Reuterweg umgeleitet. Zum derzeitigen Zeitpunkt wird daher von zumindest vier Bauphasen ausgegangen. Die einseitige Verkehrsführung ermöglicht auch die erforderliche Zwischenlagerung des Aushubs und Erprobung nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Eine detailliertere Ausarbeitung der Bauphasen bzw. des zeitlichen Ablaufs kann nach Freigabe der erforderlichen Mittel im Zuge der Bauvorbereitung gemeinsam mit der Baufirma erfolgen.

Die Baumaßnahme wird in Abstimmung mit den Projekten von NRM sowie Mainova durchgeführt, da sich die Maßnahmenumgriffe überschneiden. Der Bauablauf wird koordiniert, um Bauzeiten kompakt zu halten und Maßnahmen ggf. parallel auszuführen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die Marktpreise des Jahres 2023 zugrunde.

  1. Investitionsbedarf:

(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)

Investitionsbedarf | 16.663.000 €

Kostenübersicht

1Baukosten(brutto)
1.1Straßenbau9.268.861,21 €
1.2Amt 16 (IKT) - geschätzt durch 66.3424.000 €
1.3Amt 36 (LSA) - Tiefbau u. Signaltechnik inkl.
Sonstiges1.174.480 €
1.4Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67)120.000 €
1.5Straßenbeleuchtung (SRM) - geschätzt durch
66.331.800.000 €
Summe Baukosten12.387.341,21 €
2Baunebenkosten
2.1Amt 66, Planung/Bauvorbereitung1.443.628,03 €
2.2Amt 16 (IKT) - geschätzt durch 66.342.000 €
2.3Amt 36, LSA372.520 €
2.4Amt 67, Landschaftsplanerische Leistungen
(Annahme: 20 % von 1.4)24.000 €
2.5Baugrundgutachten78.912,76 €
2.6Baubegl. Baugrundgutachten (Ansatz: 6,-
€/m²)222.770 €
2.7Kampfmittelsondierung (Ansatz: 4,-
€/m²)148.510 €
2.8Untersuchung Sinkkastenanschlüsse (Ansatz:
1.000,- €/Anschluss)113.860 €
2.9SiGeKo (Schätzung)37.130 €
2.10Beweissicherung (Ansatz: 1,-€/m²)37.130 €
2.11Trassenumlegungen (SEF, IKT...)
(Ansatz: 25.000 €/ 0,1 km)297.020 €
2.12Baubetriebl. Gutachter/Rechtsberatung123.760 €
2.13Vermessung Amt 62 incl. Baubegleitung62.000 €
2.14Baum- und Wurzelschutzgutachter, baubegleitend
(Ansatz: 500 €/ Baum)73.330 €
Summe Baunebenkosten3.036.570,19 €
Unvorhergesehenes 10 % der Baukosten1.238.734,12 €
Gesamtkosten16.662.645,52 €
Gesamtkosten gerundet16.663.000,00 €

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten (Stand 31.12.2023):

für Planung/Bauvorbereitung der Bockenheimer Landstraße verausgabt (5.007005.500.116.730)219.434,86 €
2024 (Bauvorbereitung)800.000,00 €
2025 (Bauvorbereitung)400.000,00 €
2025 (bauliche Ausführung)1.600.000,00 €
2026 (bauliche Ausführung)2.400.000,00 €
2027 (bauliche Ausführung)2.400.000,00 €
2028 (bauliche Ausführung)2.400.000,00 €
2029 (bauliche Ausführung)2.400.000,00 €
2030 (bauliche Ausführung)4.043.565,14 €
Gesamt16.663.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

1. Bauunterhaltungskosten
Straßenbau35.580 m² x 1,30 €/m² *46.254,00 €
*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist
zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.
Grün- und Freiflächen5% x (120 T€ + 24 T€)7.200,00 €
Beleuchtun g(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)0 €
Verkehrssignalanlagen5% x (1.175 T€ + 372 T€)77.350,00 €
Anlagen IKT5% x (24 T€ + 2 T€)1.300,00 €
Gesamt Sachkosten:132.104,00 €

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung
(1,60% / 2 * (16.663.000 - 7.061.460))76.812,32 €
Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025

2. Abschreibung

StraßenbauBND
*30 Jahrevon13.145.646,12 €438.188,20 €
Grün- und FreiflächenBND
*15 Jahrevon144.000 €9.600,00 €
VerkehrssignalanlagenBND
*15 Jahrevon1.547.000 €103.133,33 €
BeleuchtungBND
*20 Jahrevon1.800.000 €90.000,00 €
Amt für IKTBND *20
Jahrevon26.000 €1.300,00 €

*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Gesamt Kapitalkosten:719.033,85 €
Jahresfolgekosten insgesamt:851.137,85 €
Jahresfolgekosten insgesamt gerundet:852.000,00 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten7.061.460 €/ 30
Jahre*235.382,00 €
* längste Abschreibung
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach MobFöG7.061.460,00 €

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- keine -

8. Sonstiges:

- keine -

Anlage 1_Uebersichtsplan (ca. 2,9 MB) Anlage 2_Lageplan1 (ca. 2 MB) Anlage 3_Lageplan_2 (ca. 2,5 MB) Anlage 4_Lageplan_3 (ca. 2,2 MB) Anlage 5_Lageplan_4 (ca. 2,2 MB) Anlage 6_Lageplan_5 (ca. 2,1 MB) Anlage 7_Lageplan_6 (ca. 1,6 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2024OFOF 1042/2Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzenOrtsbeiratsantrag · Linke
  2. 1. November 2024Sie sind hier
    MM 150Radverkehrsführung in der Bockenheimer Landstraße im Abschnitt Senckenberganlage/Zeppelinallee bis Bockenheimer Anlage/Taunusanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag
  3. 20. November 2024NRNR 1057Fahrradweg Bockenheimer Landstraße: Kapazität AutoverkehrSTVV-Antrag · CDU
  4. 22. November 2024OFOF 1048/2Baum versetzen statt fällenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 27. November 2024OFOF 1049/2Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabelOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
  6. 2. Dezember 2024OMOM 6239Baum versetzen statt fällenDirektanregung
  7. 28. März 2025STST 549Baum versetzen statt fällenStellungnahme
  8. 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1944Baum versetzen statt fällenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 31 · 28.11.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Gartenpartei (M 150 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 150 = Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 35 · 02.12.2024
TO I, TOP 53
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
zu 3)
Zustimmung:
4 GrüneCDUSPD
Ablehnung:
2 GrüneFDPLinke
zu 4)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinke
Ablehnung:
CDU
zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 31 · 02.12.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 10.12.2024
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 150 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1057 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 36 · 12.12.2024
TO II, TOP 25
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1057 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung)

Ältestenausschusses
Sitzung 34 · 12.12.2024
TO I, TOP 6
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1057 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Dr (M 150 und NR 1057 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Beratung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Dr. Schulz (M 150 und NR 1057 = Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 35 · 28.01.2025
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 150 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1057 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung)

Ältestenausschusses
Sitzung 35 · 30.01.2025
TO I, TOP 4
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Sonstige:
Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Ablehnung)Stadtv. Dr (M 150 und NR 1057 = Enthaltung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 150 = Annahme, NR 1057 = Ablehnung) Stadtv. Dr. Schulz (M 150 und NR 1057 = Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 37 · 30.01.2025
TO I, TOP 7
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird abgelehnt. 3. a) Der Vorlage NR 1115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schwander, Papke, Görres, Zieran, Pfeiffer, Luxen, Dr. Knacker, Huber, Dr. Mehler-Würzbach, Fuchs, Busch und Müller dienen zur Kenntnis. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1115 auf Antrag der CDU-Fraktion: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Nein Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Frank Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Ja Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Ja Stadtverordnete Hahn fehlt Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj fehlt Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar fehlt Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Ja Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Ja Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Ja Stadtverordnete Riedel fehlt Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Ja Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Ja Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki fehlt Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Ja Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein (Unterbrechung der Beratungen von 21:48 Uhr bis 21:54 Uhr zur Ermittlung des Ergebnisses. Dieses lautet 47 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen, 7 fehlende Stadtverordnete.)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Enthaltung:
Stadtv. Dr
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme); Stadtv. Dr. Schulz (= Enthaltung)

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